Laut dem FvB sieht die Politik Biogas inzwischen auch (wieder) als Baustein der Zukunft, und die Märkte deuten an, warum. Unter anderem ist Biomethan als Kraftstoff aufgrund der funktionierenden CO2-Besteuerung sehr gefragt und teilweise sogar günstiger als Erdgas. Hier ist auch eine Vermarktung auf dem „Graumarkt“ möglich. Ebenfalls sehr erfreulich ist die Situation auf dem Spotmarkt für Strom. Seit einigen Wochen haben die Preise für Strom ein Niveau erreicht, welches vor noch vor einem Jahr fast undenkbar war. Im Dezember lagen die Preise in der Spitzenlast teilweise über 40 Cent; ein Trend, der sich mit dem Abschalten zweier Atomkraftwerke in Frankreich zumindest vorerst verstetigen könnte. Natürlich spielt auch das kalte, trübe Wetter eine Rolle. Sollte es sich bei den hohen Preisen um eine nachhaltige Entwicklung handeln, so hellt sich für die bald aus dem EEG ausscheidenden Anlagen die Zukunft vielleicht doch ein wenig auf. Höhere Preis ermöglichen Erlöse oberhalb der EEG-Vergütung bzw. des Ausschreibungsgebots. Chancen gibt es aber insbesondere für Anlagen in der Direktvermarktung, weil der Monatsmarktwert wohl selten durchgängig über dem Vergütungswert liegen wird. Wichtig ist daher insbesondere der Spread zw. Hoch- und Niedrigpreisen (teilweise 20 ct/kWh). Aus diesem Grund bestehen besonders für flexible Anlagen Chancen, relevante Erlöse zu erzielen. Eine 500-kW-Anlage kann über 10.000 € aus der DV pro Monat bei 3 ct/kWh über Monatsmittelwert erlösen. Bei besonders flexiblen Anlagen war noch deutlich mehr möglich. (Quelle: FvB / DBV)
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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
21.12.2021
21.12.2021
BLE veröffentlicht Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit Bioenergie
Am 16. Dezember wurde eine neue Version der Eigenerklärung hochgeladen, bei der Fehler behoben wurden. Darauf weist der Fachverband Biogas (FvB) in seiner aktuellen Mitgliederinformation hin. Wesentliche Änderung ist, dass kein Datum mehr vom Antragsteller einzutragen ist. Die Übergangsregelung gilt nach dem Verständnis des FvB (und auch des DBV) damit automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Nachweisführung möglich ist, also der Zertifikatsausstellung. Der späteste Zeitpunkt dafür ist der 30.06.2022. Die BLE hat klargestellt, dass die Übergangsregelung nicht von der Pflicht der Erfüllung der Vorgaben der NachV ab 01.01.2022 entbindet. U. a. ist eine Massenbilanz ab dem 01.01.2022 zu führen. Im ergänzenden Informationsschreiben wird auf unseren Wunsch hin nochmal explizit klargestellt, dass sich die Übergangsbestimmungen auch auf den NawaRo-Bonus erstrecken. Dies hatten die Netzbetreiber irrtümlich in Frage gestellt. Da noch nicht final geklärt ist, welche Auswirkungen der Einsatz nicht nachhaltiger Biomasse zu Beginn des Jahres auf die Vergütungszahlungen hat, wird dringend empfohlen, massenbilanziell erst einmal nur Biomasse einzusetzen, für die die Anforderungen (z. B. Selbsterklärung, kein Umbruch, keine Biomasse aus 2020) sicher erfüllt werden. Betroffene, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchten, sind gehalten, die Eigenerklärung recht zeitnah einzureichen. Die Abgabe kann auch nach dem 31.12.2021 erfolgen. Aus Sicht des FvB ist die Bestätigung der BLE ausreichend als Berechtigung für den Erhalt der Vergütung durch den Netzbetreiber, da – wie oben erwähnt – damit auch erklärt wird, dass der Betreiber die Vorgaben ab dem 01.01.2022 erfüllt. (Quelle: FvB/DBV)
21.12.2021
Exkursionsnetzwerk NawaRo Bioenergie
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) sieht eine ihrer Hauptaufgaben darin, das Wissen über NawaRo als wertvolle Ressource einer nachhaltigen Bioökonomie zu fördern. Deshalb startet sie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft das Exkursionsnetzwerk „NawaRo machen Schule“. Das Exkursionsnetzwerk vermittelt Schulklassen aller Jahrgangsstufen außerschulische Lernorte im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und ermöglicht einen authentischen Einblick in die Bioökonomie. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler interessante Betriebe und Institutionen entlang der NawaRo-Wertschöpfungskette kennenlernen, die schon heute ein wesentlicher Pfeiler der biobasierten Wirtschaft sind oder spannende Pionierarbeit leisten. Die FNR sucht noch Teilnehmer am bundesweiten Exkursionsnetzwerk. Alle notwenigen Informationen zum Projekt sind im Internet auf der Seite https://www.nawaro-machen-schule.de/ zu finden. (Quelle: FNR/DBV)
20.12.2021
Nachweis der Geflügelpest im LK Vechta | Restriktionsmaßnahmen in Nachbarkreisen Geflügel
(NGW) Der Landkreis Vechta hat am 19.12.2021 die Allgemeinverfügung zu den Geflügelpestausbrüchen in der Stadt Vechta, hier am 17.12.2021 im Ortsteil Holzhausen (Putenhähne) und am 18.12.2021 im Ortsteil Telbrake (Legehennen), auf der Homepage veröffentlicht. Die Restriktionsmaßnahmen sind heute, den 20.12.2021, in Kraft getreten. Das FLI hat in beiden Fällen den Serotyp H5N1 festgestellt.
Der Landkreis Cloppenburg hat eine Allgemeinverfügung für eine Anschluss-Überwachungszone zu den beiden AI-Ausbrüchen in der Stadt Vechta heute auf der Homepage veröffentlicht. Betroffen von der Überwachungszone sind Betriebe in den Gemeinden Cappeln und Emstek. Die Restriktionsmaßnahmen treten am 21.12.2021, 0:00 Uhr, in Kraft.
Der Landkreis Diepholz ist ebenfalls durch die Restriktionszonen im Landkreis Vechta betroffen und wird kurzfristig eine Anschluss-Überwachungszone einrichten.
Am 12.12.2021 kam es zu einem Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Celle: In der Gemeinde Wietze war eine Hobby-Geflügelhaltung von der Geflügelpest betroffen. Der Landkreis hat um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Der Bestand wurde bereits geräumt. Auch Teile des süd-östlichen Heidekreises befinden sich aufgrund der Nähe zum Ausbruchsbetrieb in der Überwachungszone. Die entsprechende Allgemeinverfügung im Heidekreis ist am 15.12.2021 in Kraft getreten.
Seit dem 14.12.2021 gilt auch im Landkreis Celle die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und in Kürze Diepholz. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
20.12.2021
Erneuter AI-Verdachtsfall im Landkreis Vechta Geflügel
Der Landkreis Vechta hat mitgeteilt, dass es einen erneuten Geflügelpest-Verdachtsfall im Bereich der Stadt Vechta gibt. Betroffen ist eine Legehennenhaltung mit rd. 38.000 Tieren. Das amtliche Landeslabor hat die AIV-Variante H5 bestätigt. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Der Landkreis bereitet die Einrichtung einer Sperrzone vor. Diese umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet.
Desweiteren hat der Landkreis Vechta darüber informiert, dass im Landkreis die Anschluss-Überwachungszone zum Geflügelpest-Ausbruch in der Samtgemeinde Badbergen, Landkreis Osnabrück, am 17.12.2021 aufgehoben wurde.
Der Landkreis Ammerland hat mitgeteilt, dass mit der Allgemeinverfügung vom 17.12.2021 die Anschluss-Überwachungszone zu den AI-Ausbrüchen im Landkreis Cloppenburg seit gestern, den 19.12.2021, 0:00 Uhr, aufgehoben ist.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Oldenburg, Stade und Vechta. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
20.12.2021
LK CLP: Aufhebung des Restriktionsgebietes in Friesoythe und des Wiedereinstallungsverbotsgebietes Geflügel
Der Landkreis Cloppenburg hat die Aufhebung der Geflügelpest-Überwachungszonen im Bereich der Stadt Friesoythe (Kampe und Ikenbrügge) und des kompletten Wiedereinstallungsverbotsgebietes am 18.12.2021 auf der Homepage veröffentlicht, so dass ab Sonntag, den 19.12.2021, 0:00 Uhr, die Maßnahmen, die für diese Restriktionsgebiete gelten, aufgehoben wurden.
Die Aufstallungsanordnung für sämtliches Geflügel bleibt weiterhin bestehen.
Durch den AI-Verdachtsfall in der Stadt Vechta wird es Anfang dieser Woche eine Anschluss-Überwachungszone im Süd-Ost-Bereich des Landkreises Cloppenburg geben. Davon betroffen werden Geflügelhalter in der Gemeinde Emstek sein.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Oldenburg und Stade. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Oldenburg finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
20.12.2021
AI-Verdachtsfall im Landkreis Vechta | Aufhebung von Überwachungszonen | HPAI H5 in den Niederlanden Geflügel
Der Landkreis Vechta hat am 17.12.2021 mitgeteilt, dass im Stadtbereich Vechta in einem Putenbestand der Verdacht der Aviären Influenza H5N1 besteht. Das Landeslabor des LAVES hat den AI-Nachweis bestätigt. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Es handelt sich um ca. 9.000 Putenhähne, die rd. 16,5 Wochen alt sind. Der Landkreis wird um den Verdachtsbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km einrichten. Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet.
Der Landkreis Verden hat mitgeteilt, dass die Anschluss-Restriktionszonen zum Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Hilgermissen, Landkreis Nienburg, seit dem 15.12.2021 aufgehoben sind. Die vom Landkreis angeordnete Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel gilt weiterhin.
Der Landkreis Cuxhaven informiert, dass er die Überwachungszone im Bereich der Gemeinde Hagen i.B. voraussichtlich zum 23. oder 24.12.2021 aufheben wird.
Der Landkreis Stade hat mitgeteilt, dass in Glückstadt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein, durch die dort zuständige Veterinärbehörde am 09.12.2021 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist. Die Überwachungszone geht bis in den Landkreis Stade hinein, so dass der Landkreis dementsprechend eine Anschluss-Überwachungszone eingerichtet hat. Die Allgemeinverfügung ist am 16.12.2021 in Kraft getreten.
Die niederländischen Behörden berichten, dass in einem Geflügelbetrieb in Den Ham, Gemeinde Twenterand, Provinz Overijssel (ca. 15 km von der deutschen Grenze entfernt!) der Verdacht auf die hochpathogene Variante der Aviären Influenza H5 besteht. Es handelt sich um einen Bestand mit rd. 80.000 Masthähnchen. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet. Im Umkreis von 1 km um den Verdachtsbetrieb gibt es einen weiteren Geflügelbetrieb. Dieser Betrieb liegt am Rande der 1-Kilometer-Zone und wird regelmäßig auf Geflügelpest untersucht. In der 3-km-Schutzzone liegen 6 weitere Geflügelhaltungen, die auf Geflügelpest beprobt werden. In der 10-Kilometer-Überwachungszone um den Betrieb gibt es 29 weitere Geflügelhaltungen. Es besteht für den gesamten Bereich ein Verbringungsverbot.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Oldenburg, Stade. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Oldenburg finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
17.12.2021
Nächster Infobrief Milch / Rind am 7. Januar 2022 Milch und Rind
Das Landvolk Niedersachsen wünscht Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
17.12.2021
Handwerkliche Käsekurse in Theorie und Praxis für 2022 Milch und Rind
Der Verband für handwerkliche Milchverarbeitung bietet Kurse im Bereich Milchvermarktung an. Beispielsweise einen Online-Kurs über „Hofeigene Milchverarbeitung“. Weitere Veranstaltungshinweise sind unter folgendem Link zu finden:
17.12.2021
Private Haushalte fragen weniger Fleisch nach Milch und Rind
(AMI) Von Januar bis Oktober 2021 hat sich die Nachfrage privater Haushalte nach Fleisch, Wurst und Geflügel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,5 % reduziert. Insgesamt fallen die Rückgänge bei Schweinefleisch, gemischtem Hackfleisch sowie bei Wurst am deutlichsten aus. Dabei ist insbesondere Hackfleisch halb und halb mit einer Verringerung der Nachfrage um 5,7 % einer der größten Verlierer unter den Fleisch- und Wurstwaren. Rind dagegen konnte mit einer Zunahme der eingekauften Menge um 0,6 % noch einmal an Beliebtheit gewinnen.
Nachdem im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie in Deutschland ausgebrochen war, hatte sich die Nachfrage privater Haushalte nach Fleisch, Wurst und Geflügel deutlich erhöht. Durch die Lockdown-Situation haben viele Verbraucher den Restaurant- oder Kantinenbesuch durch das selbst zubereitete Stück Fleisch substituiert. Auch die Aufenthaltszeit zuhause ist bei vielen angestiegen, entsprechend ist der Einkauf im Supermarkt bei zahlreichen Kunden zu dieser Zeit etwas umfangreicher ausgefallen als zuvor. Im Laufe des Pandemiegeschehens hat sich dieser Nachfrageboom dann allerdings wieder zunehmend beruhigt. Entsprechend kann inzwischen ein Rückgang der nachgefragten Menge nach Fleisch und Fleischwaren aus dem Lebensmitteleinzelhandel beobachtet werden. Besonders auffällig ist diese Entwicklung bei den Fleischkonserven, diese landen gegenüber 2020 um 11 % weniger in den Einkaufswagen der Deutschen.
Die Einkaufspreise haben sich bislang noch nicht wieder nach unten entwickelt, insgesamt sind diese gegenüber 2020 bis Oktober noch einmal um 2,0 % gestiegen.