Mo, 20.12.2021
Nachweis der Geflügelpest im LK Vechta | Restriktionsmaßnahmen in Nachbarkreisen
(NGW) Der Landkreis Vechta hat am 19.12.2021 die Allgemeinverfügung zu den Geflügelpestausbrüchen in der Stadt Vechta, hier am 17.12.2021 im Ortsteil Holzhausen (Putenhähne) und am 18.12.2021 im Ortsteil Telbrake (Legehennen), auf der Homepage veröffentlicht. Die Restriktionsmaßnahmen sind heute, den 20.12.2021, in Kraft getreten. Das FLI hat in beiden Fällen den Serotyp H5N1 festgestellt.
Der Landkreis Cloppenburg hat eine Allgemeinverfügung für eine Anschluss-Überwachungszone zu den beiden AI-Ausbrüchen in der Stadt Vechta heute auf der Homepage veröffentlicht. Betroffen von der Überwachungszone sind Betriebe in den Gemeinden Cappeln und Emstek. Die Restriktionsmaßnahmen treten am 21.12.2021, 0:00 Uhr, in Kraft.
Der Landkreis Diepholz ist ebenfalls durch die Restriktionszonen im Landkreis Vechta betroffen und wird kurzfristig eine Anschluss-Überwachungszone einrichten.
Am 12.12.2021 kam es zu einem Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Celle: In der Gemeinde Wietze war eine Hobby-Geflügelhaltung von der Geflügelpest betroffen. Der Landkreis hat um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Der Bestand wurde bereits geräumt. Auch Teile des süd-östlichen Heidekreises befinden sich aufgrund der Nähe zum Ausbruchsbetrieb in der Überwachungszone. Die entsprechende Allgemeinverfügung im Heidekreis ist am 15.12.2021 in Kraft getreten.
Seit dem 14.12.2021 gilt auch im Landkreis Celle die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und in Kürze Diepholz. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.