Mo, 20.12.2021
AI-Verdachtsfall im Landkreis Vechta | Aufhebung von Überwachungszonen | HPAI H5 in den Niederlanden
Der Landkreis Vechta hat am 17.12.2021 mitgeteilt, dass im Stadtbereich Vechta in einem Putenbestand der Verdacht der Aviären Influenza H5N1 besteht. Das Landeslabor des LAVES hat den AI-Nachweis bestätigt. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Es handelt sich um ca. 9.000 Putenhähne, die rd. 16,5 Wochen alt sind. Der Landkreis wird um den Verdachtsbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km einrichten. Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet.
Der Landkreis Verden hat mitgeteilt, dass die Anschluss-Restriktionszonen zum Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Hilgermissen, Landkreis Nienburg, seit dem 15.12.2021 aufgehoben sind. Die vom Landkreis angeordnete Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel gilt weiterhin.
Der Landkreis Cuxhaven informiert, dass er die Überwachungszone im Bereich der Gemeinde Hagen i.B. voraussichtlich zum 23. oder 24.12.2021 aufheben wird.
Der Landkreis Stade hat mitgeteilt, dass in Glückstadt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein, durch die dort zuständige Veterinärbehörde am 09.12.2021 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist. Die Überwachungszone geht bis in den Landkreis Stade hinein, so dass der Landkreis dementsprechend eine Anschluss-Überwachungszone eingerichtet hat. Die Allgemeinverfügung ist am 16.12.2021 in Kraft getreten.
Die niederländischen Behörden berichten, dass in einem Geflügelbetrieb in Den Ham, Gemeinde Twenterand, Provinz Overijssel (ca. 15 km von der deutschen Grenze entfernt!) der Verdacht auf die hochpathogene Variante der Aviären Influenza H5 besteht. Es handelt sich um einen Bestand mit rd. 80.000 Masthähnchen. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet. Im Umkreis von 1 km um den Verdachtsbetrieb gibt es einen weiteren Geflügelbetrieb. Dieser Betrieb liegt am Rande der 1-Kilometer-Zone und wird regelmäßig auf Geflügelpest untersucht. In der 3-km-Schutzzone liegen 6 weitere Geflügelhaltungen, die auf Geflügelpest beprobt werden. In der 10-Kilometer-Überwachungszone um den Betrieb gibt es 29 weitere Geflügelhaltungen. Es besteht für den gesamten Bereich ein Verbringungsverbot.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Oldenburg, Stade. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Oldenburg finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.