In Italien hat es seit dem 1. Juli 2022 insgesamt 706 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen und zwei bei Nutztieren gegeben. Diese verteilten sich auf die Regionen Piemont, Lombardei und Ligurien im Nordwesten, Latium in der Nähe von Rom sowie Kalabrien und Kampanien im Süden Italiens. Da die ASP zuletzt in Norditalien, ca. 55 km von der französischen Grenze entfernt, festgestellt wurde, wollen nun Frankreich und Italien bei der ASP-Bekämpfung zusammenarbeiten. Hierzu soll eine gemeinsame Kontaktgruppe eingerichtet werden, die die Maßnahmen koordiniert. So ist u.a. ein Monitoring und die Regulierung der Wildschweinepopulation vorgesehen sowie ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den verschiedenen regionalen und nationalen Behörden.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
12.07.2023
ITW macht ab 2024 weiter Schwein
(ITW) Die ITW für Schweinehalter wird ab 2024 fortgesetzt. Darauf haben sich Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die von den ITW Gesellschaftern nun bestätigt wurde. In den nächsten Wochen wird die ITW die Details ausarbeiten und Anfang August auf ihrer Homepage veröffentlichen. Die Anforderungen an die Tierhaltung bleiben zunächst für ein Jahr unverändert.
Bei der anstehenden Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in den Betrieben bereitet die ITW ein weiterentwickeltes Konzept vor, entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung. Für die Ferkelerzeugung wird es weiterhin einen Fonds geben. Ein Tierwohlentgelt ist deshalb für die Ferkelerzeuger sichergestellt. Hier gibt es eine Änderung: Diejenigen, die ihre Ferkel an ITW-Mäster liefern, erhalten ein höheres Entgelt.
12.07.2023
Bundesrat stimmt Tierhaltungskennzeichnung und Schwein
Baugesetz zu
Letzten Freitag (07.07.) hat der Bundesrat der verbindlichen staatlichen Haltungsformkennzeichnung zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Alle Entschließungsanträge mit Forderungen zu einer besseren Finanzierung, Einbindung der Sauenhaltung sowie weiterer Tierarten und zur Vereinfachung des Downgradings zwischen den Haltungsstufen erhielten eine Mehrheit. Auch der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Baugesetzbuches wurde zugestimmt. Das ist eine wichtige Baurechtserleichterung für Stallum- und neubauten zur Anpassung an die Anforderung des Kennzeichnungsgesetzes.
Keine Mehrheit gab es indes für die 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an Ställe mit Außenklima festgelegt werden sollten. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz tritt in jedem Fall in Kraft. Für Frischluft- und Auslaufställe wird nun vermutlich die vor Ort zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden müssen.
10.07.2023
DBV-FA Ökolandbau befasst sich mit Neufassung der Ausbildungsordnung Landwirt Öko-Landbau
Bei einer Sondersitzung informierte sich der DBV Fachausschuss Ökolandbau zum Stand der verbandsinternen Diskussionen zur Neufassung der Ausbildungsordnung Landwirt. Derzeit werden DBV-intern gemeinsam mit den Landesbauernverbänden Eckpunkte für die Neufassung zusammengetragen und diskutiert. Dabei ist der DBV FA Ökolandbau mit einem praktischen Landwirt aus Hessen vertreten; außerdem sind drei weitere drei Öko-Landwirte seitens der LBV aus Bayern, Sachsen und Westfalen dabei. DBV SGS Gerald Dohme betonte zum Eingang der Sondersitzung, dass die Vermittlung von Fachwissen über den Ökolandbau in der Ausbildung Landwirt deutlich gestärkt werden muss und dass darüber im DBV Konsens bestehe. Es gelte unterschiedliche Bewirtschaftungsformen (ökologisch und konventionell) zu vermitteln, dabei aber die Berufsordnung verfahrensoffen zu halten, um zukünftigen Entwicklungen flexibel Rechnung tragen zu können, denn sie müsse für Jahrzehnte anwendbar bleiben. Dem Leitbild einer einheitlichen, grundständigen Berufsausbildung stimmte der teilnehmende BÖLW-Vorstand Landwirtschaft Hubert Heigl zu, fordert aber wie auch der DBV FA Ökolandbau verbesserte Vorgaben für die Implementierung der Öko-Lehrinhalte, eine breite und bessere Ausbildung der Berufsschullehrer und Prüfungspflichten zu den Öko-Lehrinhalten. Das Verfahren zur Neuordnung der Berufsausbildung wird voraussichtlich ein Jahr Zeit in Anspruch nehmen. Es gilt das Konsensprinzip zwischen den beteiligten Sozialpartnern (DBV und Arbeitgeberverband Land- & Forstwirtschaft sowie Gewerkschaft IG Bau, Agrar & Umwelt für die Arbeitnehmerseite).
10.07.2023
4. Öko-Feldtage in Baden-Württemberg Öko-Landbau
Mit einem starken Programm und hohen Besucherzahlen präsentierten sich die zweitägigen Öko-Feldtage erstmals in Baden-Württemberg und erstmals auf einem Privatbetrieb (https://oeko-feldtage.de). Das DBV-BÖLW Humus-Klimanetz war mit einem Info-Stand vor Ort. Der Biohof Ritzleben des langjährigen stellvertretenden Öko-FA-Vorsitzenden Carsten Niemann, seiner Frau Kathrin Kulow und seiner Tochter Laura Kulow wurde auf den Öko-Feldtagen als einer von drei Öko-Betrieben im Rahmen des Bundeswettbewerbs Ökolandbau prämiert. DBV Präsident Rukwied und der Vorsitzende des DBV Öko-FA Präsident Wendorff gratulierten vor Ort. Hofportraits der Gewinner: www.wettbewerb-oekolandbau.de.
10.07.2023
Bio-Getreide oft als Tierfutter verwendet Öko-Landbau
2022 wurden rund 100.000 t weniger Bio-Getreide verbraucht als noch 2021, so eine erste AMI-Schätzung über den Bio-Getreideverbrauch. Rund 30 % des Bio-Getreides werden als Speiseware eingesetzt, ähnlich wie im konventionellen Getreidesektor. Der überwiegende Teil dagegen geht ins Futter. 30 % wurde an Rinder verfüttert und 24 % für die Geflügelproduktion verwendet. Lediglich zu einem Drittel wurde es als Speisegetreide zu Mehl, Brot oder Backwaren weiterverarbeitet.

10.07.2023
Nachfrage nach Bio-Rindern stockt Öko-Landbau
Die Nachfrage nach Bio-Schlachtrindern stockt weiterhin, die Wartelisten werden immer länger. Auch wenn sich die Preise im Schnitt wenig verändert haben, zeigen die großen Preisspannen die sehr unterschiedlichen Entwicklungen bei den Unternehmen. Die Kühe dagegen laufen saisonal ruhig ab, und Angebot und Nachfrage passen zusammen. Ohnehin werden in der Weidesaison weniger Tiere geschlachtet.
10.07.2023
Erzeugerpreise für Bio-Milch sinken erneut Öko-Landbau
Die Erzeugerpreise für ökologisch erzeugte Milch sind im Mai weiter zurückgegangen. Dabei fielen die Abschläge teils deutlich aus. Den stärksten Rückgang verzeichnete der Westen. Die Ursache für den anhaltenden Rückgang dürfte im Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage liegen, das am Bio-Markt herrscht. Erst wenn sich die Balance zwischen Angebot und Nachfrage erneut eingestellt hat, wird sich das Blatt auch bei den Erzeugerpreisen wenden.
10.07.2023
Tierarzneimittelmeldung: Meldung des Tierbestandes in HI-Tier bis zum 14. Juli! Milch und Rind
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen der Nutztierarten können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
Die Tierhalter sind verpflichtet eine Mitteilung über die Nutzungsart, den Bestand und die Bestandsveränderung zu tätigen sowie eine Nullmeldung anzugeben, falls keine Antibiotika in einem Halbjahr eingesetzt wurden. Der Tierbestand wird nicht automatisch aus der HIT übernommen.
Zur Meldung wählen Sie in Ihrer HI-Tier Datenbank das Auswahlmenü „Tierarzneimittel / Antibiotika“ aus. Falls im Januar versäumt wurde die Tierart zu melden, sollte dies unverzüglich nachgeholt werden unter dem Punkt „Eingabe Nutzungsart“. Dort ist bei den ab „2023/I“ mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ein Häkchen zu setzen.
Der Bestand kann über den Reiter „Tierbestand/Bestandveränderung“ gemeldet werden. Hierfür wählen die Rinderhalter bitte den Unterpunkt „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderung aus VVVO-Meldung für Rinder“ aus. Unter dem Kalenderhalbjahr 2023/I die für den Betriebstyp mitteilungspflichtige Tierart auswählen (oder „Vorschlag für alle Nutzungen“ auswählen, falls auch nicht mitteilungspflichtige Tiere bei der Nutzungsart ausgewählt wurden) und bitte alle Vorschläge inklusive Bestandsregister Rind anzeigen lassen. Bitte überprüfen Sie das angezeigte Bestandregister auf Richtigkeit und Vollständigkeit und die angezeigte Bestandszahl im grün hinterlegten Kästchen. Erst nach der Kontrolle klicken Sie bitte auf „Ändern/Melden“. Diese Meldung ist nur bis zum 14. Juli 2023 in der HIT möglich!!! Die Eingabe der Nullmeldung müssen Sie zusätzlich tätigen, falls im vergangenen Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden, unter dem Auswahlmenü Eingabe Nullmeldung.
