Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

09.01.2023
Beteiligung am Projekt Säure+ gesucht

Die Landwirtschaftskammer (LWK) und das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) suchen derzeit Partnerbetriebe und Lohnunternehmer aus Süden und Nordwesten Niedersachsens für die Durchführung des Projektes Säure+.

Grundsätzlich soll in dem Projekt untersucht werden, wie durch Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern die N-Ausnutzung gesteigert und Ammoniak-Emissionen gesenkt werden können. Vergangene Versuche dieses Vorhabens lieferte vielversprechende Ergebnisse. Nun soll die optimale Menge zuzugebender Säure untersucht werden.

Eine Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte Ende Oktober im Bundesanzeiger. In diesem Schreiben wurden auch die Fördermöglichkeiten für Demonstrationsbetriebe aufgezeigt. Auch wenn die vom BLE gesetzte Frist für Interessensbekundungen am 15.12.22 ausgelaufen ist, werden weiterhin Betriebe für eine Beteiligung gesucht. Es ist zu beachten, dass sich die Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe von denen für Lohnunternehmer unterscheiden.

Die LWK hat für interessierte Betriebe eine Vorlage zur Interessensbekundung erstellt, welche ausgefüllt an LWK und BLE gesendet werden kann. Diese lassen wir Ihnen bei Interesse gerne zukommen. Diese Interessensbekundung richtet sich nur an landwirtschaftliche Betriebe, nicht aber an Lohnunternehmer. Letzteren wird bei der LWK gerne mit der gesonderten Interessensbekundung geholfen.

Bei Interesse an weiteren Informationen melden Sie sich gerne unter sievers@landvolk-row-ver.de.

09.01.2023
Pflanzenschutzfachtagungen

LWK bietet Termine wieder in Präsenz an

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet in 2023 wieder ihre Pflanzenschutzfachtagungen an. Im Verbandsgebiet wird es zwei Veranstaltungen geben, bei denen auch jeweils Jörn Ehlers oder Christian Intemann aus unserem Vorstand für das Grußwort zuständig sein werden. Außerdem ist eine Kurzinfo zur GAP vorgesehen sowie diverse Vorträge. Interessierte Landwirt*innen können sich mittels Webcode auf der Webseite der LWK anmelden.

Termin 1:

WANN: 18.01.2023 um 13 Uhr

WO: Helscher Hus, Schulstr. 2, 27389 Helvesiek

WEBCODE: 33008014

Termin 2:

WANN: 31.01.2023 um 13 Uhr

WO: Niedersachsenhof, Lindhooper Str. 97, 27283 Verden

WEBCODE: 33008019

05.01.2023
Landwirtschaft im Dialog

Gemeinsamer Aktionstag am Bremer Domshof

Am 20.1.23 findet der Aktionstag „Landwirtschaft im Dialog“ statt. Ziel ist es, Verbraucherinnen direkt in der Stadt anzusprechen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam mit dem Landvolk-Kreisverband Mittelweser werden wir einen Stand am Bremer Domshof - direkt gegenüber vom Wochenmarkt - initiieren. Von 10-14 Uhr werden wir dort mit unserem Infomobil und einer mobilen Melkkuh stehen. Dafür suchen wir noch Landwirtinnen, die sich beteiligen. Meldet euch dazu gern bei Silke Aswald (aswald@landvolk-row-ver.de).

02.01.2023
Handlungsempfehlungen der Tierärztlichen Hochschule

zur Vorbereitung von nutztierhaltenden Betrieben auf einen massiven Stromausfall

Die tierärztliche Hochschule in Hannover hat Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung von nutztierhaltenden Betrieben auf einen massiven Stromausfall (sog. Blackout) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung finden Sie HIER

02.01.2023
Mitgliederversammlung Landwirtschaftlicher Verein Kirchwalsede u. Umgebung

Der Landwirtschaftliche Verein Kirchwalsede u. Umgebung lädt Mitglieder, Freunde und Interessierte zur Mitgliederversammlung ein. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 10. Januar 2023, um 19:30 Uhr im Restaurant „Poseidon“ in Kirchwalsede statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Geschäfts- und Kassenbericht
  3. Entlastung von Vorstand und Kassenführung
  4. Vorstandswahlen
  5. Wahl eines Kassenführers
  6. Wahl neuer Kassenprüfer
  7. Kreisverbandsvorsitzender Jörn Ehlers zur aktuellen Agrarpolitik
  8. Bericht aus der Geschäftsstelle des Landvolkes, Geschäftsführer Alexander Kasten
  9. Aktuelles aus der Landwirtschaftskammer, Außenstellenbeauftragter Dr. Gert Kracke
  10. „Unsere Landwirtschaft, ein wichtiger Faktor zur Rettung unseres Lebensraumes, da sie den Klimawandel bremst.“- Vortrag von Cord Cordes
  11. Verschiedenes

Interessierte, die keine Mitglieder sind, sind ebenfalls herzlich willkommen, melden sich zur besseren Planung jedoch bitte unter sievers@landvolk-row-ver.de

22.12.2022
SuedLink: Einigung auf Rahmenvertrag mit Vorhabenträgern

Vereinbarung sieht Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern vor

Nach mehr als zwei Jahren harter, aber konstruktiver Verhandlungen war es am (heutigen) Donnerstag soweit: Vertreter des Landvolks und der Netzbetreiber TenneT sowie TransnetBW haben im Landvolkhaus in Hannover eine Rahmenvereinbarung zum Erdkabelprojekt SuedLink unterschrieben. Diese sieht Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind. Mit der Einigung werden weitere Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2028 über den SuedLink Strom transportiert werden kann.

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. „Die Vorhabenträger waren im Vergleich zu ihrem ersten Vertragsangebot an vielen Stellen zu erheblichen Zugeständnissen bereit“, zeigte sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zufrieden mit dem Regelwerk, das auch von den vom SuedLink betroffenen niedersächsischen Landvolk-Kreisverbänden sowie den Landesbauernverbänden Thüringens, Baden-Württembergs sowie Bayerns unterzeichnet worden ist.

„Durch den Abschluss des Rahmenvertrages durch uns wird keines unserer Mitglieder gebunden“, betonte Hennies. „Wir empfehlen aber unseren Mitgliedern, die vom SuedLink-Vorhaben betroffen sein werden, den Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen.“ In den Verhandlungen habe das Landvolk darauf hingewirkt, dass den betroffenen Grundstückseigentümern sowie den betroffenen Nutzungsberechtigten angemessene Entschädigungen sowie angemessener Schadenersatz aufgrund der mit dem Leitungsbauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen eingeräumt werde. „Und wir haben Wert auf eine umfassende Berücksichtigung des Bodenschutzes gelegt“, erläuterte Hennies.

Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschrieb das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen.“

Wie wegweisend das Ergebnis ist, betonte Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie SuedLink und SuedOstLink bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen aber berechtige Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”

Die ca. 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.

22.12.2022
Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2022/23

Eine Übersicht über die Änderungen für die Landwirtschaft

Zum Jahreswechsel 2022/23 stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen an. Der Deutsche Bauernverband hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten zusammengestellt.

GAP-Förderung:
Neue Agrarzahlungen nach GAP-Strategieplan:
Mit dem Ende des Jahres 2022 liegen alle europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für die neue Agrarförderperiode 2023 bis 2027 vor. Für die Landwirte wird die Basisprämie deutlich abgesenkt, auf voraussichtlich 156 Euro/ha in 2023. Die bisherigen Greening-Auflagen und die allgemeine Auflagenbindung „Cross Compliance“ werden zur neuen Konditionalität gebündelt. Eine wichtige Vereinfachung ist der Wegfall der Tierkennzeichnung und -registrierung aus dem Prüfkatalog. Die Zahlungsansprüche entfallen zum Jahresbeginn 2023 ersatzlos. Wieder eingeführt werden gekoppelte Prämien für Mutterkühe und Mutterschafe. Erweitert wird die Förderung für Junglandwirte und der Zuschlag für die ersten Hektare. [Link zur Grafik] (https://magazin.diemayrei.de/storage/media/1ed76c43-a397-6b96-bfa0-5254a201e2da/2023-Gr42-3.jpg)

Neu: „Eco Schemes“:
Die „Eco Schemes“ sind bundesweit einheitliche und einjährige Agrarumweltmaßnahmen. In Deutschland werden 7 Eco Schemes angeboten. Die Maßnahmen reichen von zusätzlicher Ackerbrache, Blüh- und Altgrasstreifen über vielfältige Ackerkulturen, Pflanzenschutzmittelverzicht und Grünlandextensivierung bis zum Ausgleich für Natura2000-Flächen. Der bundeseinheitliche Förderkatalog enthält relativ viele Übernahmen aus etablierten und bisher oft höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder in der 2. Säule.

Letzte Änderungen bei Eco Schemes und Konditionalität:
Aufgrund der Verhandlungen um den deutschen GAP-Strategieplan 2023-2027 wurden einige bereits Ende 2021 beschlossenen Punkte nochmals Ende 2022 geändert. Zum Beispiel wurde bei den Eco Schemes die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau“ von 30 auf 45 Euro/ha angehoben. Im Falle einer Unterbeantragung des Budgets für die Eco Schemes wird ein Nachschlag von bis zu 30 Prozent auf die ursprüngliche Förderung gewährt. Auch bei der Konditionalität gab es noch einige Änderungen: Die Mindestbodenbedeckung im Winter muss nun auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen erfüllt werden. Der Fruchtwechsel muss spätestens im dritten Jahr auf jeder Parzelle umgesetzt sein. Und nach Widerspruch aus dem Bauernverband und der landwirtschaftlichen Praxis wird nun weiter eine aktive Begrünung von Stilllegungsflächen zulässig bleiben.

Ausnahme von 4 % Stilllegung und Fruchtwechsel-Vorgabe:
Das Startjahr 2023 der neuen GAP-Förderung hat gleich eine Ausnahme in puncto Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Stilllegung (GLÖZ 8) bei der neuen Konditionalität. Während die Fruchtwechselpflicht im Jahr 2023 ausgesetzt wird, können die Landwirte die 4 Prozent Stilllegungsflächen mit gewissen Einschränkungen durch Getreide-, Sonnenblumen- und Leguminosenflächen deklarieren.
Eine vertiefte Information bietet die neue Broschüre „GAP kompakt“ des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft: www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023?number=0530

Tierhaltung:

Erhöhung des Transportalters für Kälber:
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die geänderte Tierschutztransportverordnung in Kraft und damit die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage für den innerstaatlichen Transport: „Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen dürfen (…) innerstaatlich nicht befördert werden.“ Dem war eine Übergangsfrist von nur einem Jahr vorausgegangen.

Übergangsfrist für ältere Milchabgabeautomaten läuft aus:
Die Ausnahmen für ältere Milchabgabeautomaten von den Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts laufen zum 31.12.2022 aus. Dies betrifft Automaten, die vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen wurden. Mit Beginn des Jahres 2023 müssen diese Automaten dann grundsätzlich geeicht sein. Der DBV hatte 2017 eine fünfjährige Übergangsfrist für ältere Automaten erwirkt.

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes:
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes werden EU-Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika umgesetzt. Die EU-Tierarzneimittelverordnung sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zur Antibiotikaanwendung bei allen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel und ab 2025 auch Heimtiere) erheben. Für Deutschland bedeutet das vor allem eine Erweiterung des staatlichen Antibiotikamonitorings, was Tierhalter und Tierärzte betrifft. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, wird um weitere Nutztierarten ergänzt. Hierzu zählen Sauen und Ferkel (von der Geburt bis 30 kg) sowie Jung- und Legehennen und Milchkühe nebst Kälbern. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sind dazu verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Bestimmte sogenannte kritische Antibiotika werden mit dem Faktor drei gewichtet. Problematisch ist die mangelnde Übergangs- und Anpassungszeit zur Einführung der neuen Regeln.

Revision beim System QM Milch:
Zum Januar 2023 gilt eine revidierte Version des QM-Standards. Neben der Berücksichtigung der Rohmilchgüteverordnung (2021) finden sich im neuen Standard zusätzliche K.o.-Kriterien in den Bereichen Liegeflächen, Kälberenthornung und Milchkammer. Außerdem wird mit der Revision die Teilnahme an Monitoringprogrammen (Antibiotika-, Schlachtbefunddatenmonitoring) empfohlen.

Arbeits- und Sozialrecht:

Mindestlohn weiter bei 12 Euro:
Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, beträgt auch im Jahr 2023 12 Euro. Die Mindestlohnkommission wird im Sommer 2023 einen Vorschlag zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 vorlegen, der anschließend von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt werden muss.

Minijob bis 520 Euro/Monat:
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1. Oktober 2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ausgehend von einem Mindestlohn von 12 Euro je Arbeitsstunde im Jahr 2023 beträgt die monatliche Entgeltgrenze 520 Euro. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei 520-Euro-Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

Mindest-Ausbildungsvergütung steigt:
Für im Jahr 2023 begonnene Ausbildungsverhältnisse beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr einer Berufsausbildung 620 Euro (2022: 585 Euro). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 732 Euro (2022: 690 Euro) bzw. 837 Euro (2022: 790 Euro) an.

Höhere Ansätze für Unterkunft und Verpflegung:
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 270 Euro auf 288 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 60 Euro für Frühstück sowie jeweils 114 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 241 Euro auf 265 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 204,85 Euro auf 225,25 Euro.

Höhere Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der ab dem Jahr 2020 aufgrund hoher Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit befristet bis 31. Dezember 2022 auf 2,4 Prozent abgesenkt war, liegt ab 1. Januar 2023 wieder bei 2,6 Prozent. Lediglich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 Prozent.

Höhere Beiträge und Beitragszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte:
Zum 1. Januar 2023 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Der Beitrag in den alten Bundesländern steigt auf monatlich 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro), in den neuen Bundesländern wegen der bis 30. Juni 2024 erfolgenden Ost-West-Angleichung auf 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro). Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern bei 172 Euro (Vorjahr: 162 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 167 Euro (Vorjahr: 156 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2023 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.222 Euro (Ost: 11.844 Euro) bzw. 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) für Alleinstehende bzw. 48.888 Euro (Ost: 47.376 Euro) für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt.

Dauerhaft keine Anrechnung von Zuverdiensten bei Rentnern mehr:
Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienstregelungen für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Sowohl in der Alterssicherung der Landwirte als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei vorzeitigen Altersrenten ab 1. Januar 2023 ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

Moderate Beitragsentwicklung zur LKV:
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt um durchschnittlich 2 %. Nur in den Beitragsklassen 1 und 2 steigt der Beitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben um ca. 4,2 %. In der Beitragsklasse 20 beträgt der Beitrag dagegen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unverändert 692,24 Euro. Für 27 % der versicherten Unternehmer führen allerdings die gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2023 zum Wechsel in eine höhere Beitragsklasse und so zu einer Beitragserhöhung. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (www.svlfg.de/beitraege-lkk).
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben.

Mehr Kindergeld:
Ab dem neuen Jahr wird für jedes Kind der bisherige Höchstsatz von 250 Euro/Monat gezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr, für eine Familie mit drei Kindern 1.044 Euro.

Neue Unternehmensnummer:
Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue fünfzehnstellige Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst diese die bisher elfstellige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Diverse steuerliche Änderungen:

Umsatzsteuer-Pauschalierung bringt weniger
Bereits im Oktober hatte der Bundestag beschlossen, dass der Pauschalierungssatz in der landwirtschaftlichen Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0 % sinkt. Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen.

Gebäude-AfA:
Für die Abschreibung neuer Wohngebäude wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3 Prozent erhöht. Die im Regierungsentwurf noch beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht Gesetz. Diese Regelung tritt bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und gilt für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.

Homeoffice-Pauschale:
Die Homeoffice-Pauschale wird auf 6 Euro pro Tag erhöht und dauerhaft entfristet. Der maximale Abzugsbetrag wird von 600 auf 1.260 Euro pro Jahr angehoben – erreicht bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2023

Altersvorsorgeaufwendungen:
Ab dem Jahr 2023 ist ein vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben möglich. Diese Regelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Lohnsteuerabzug 2023.

Kalte Progression / Einkommensteuertarife - Inflationsausgleichsgesetz:
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (“kalte Progression”), sind mit dem Inflationsausgleichsgesetz die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst worden – Erhöhung des Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum), des Kinderfreibetrages, des Spitzensteuersatzes sowie der Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag.

Grundsteuererklärung einreichen:
Am 1. Januar beginnt der voraussichtlich letzte Fristmonat zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Finales Datum für die Einreichung ist der 31. Januar 2023.

Neuer Zahlungsweg:
Wichtig für Landwirtinnen und Landwirte kann auch der mit dem Jahressteuergesetz 2022 geschaffene direkte Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sein. Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.

Photovoltaik und Erneuerbare Energien:
Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen Rückwirkend ab 2022 werden kleinere Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien steuerfrei gestellt. Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Immobilien) wird in § 3 Nr. 72 EStG Ertragsteuerfreiheit eingeführt. Begünstigt sind auch Photovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kW je Wohn-/Geschäftseinheit. Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Voraussetzung „überwiegend zu Wohnzwecken“ wurde gestrichen. Die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer gilt für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Dabei gilt die 100-kW (peak)-Grenze pro Steuerpflichtigem bzw. pro Mitunternehmerschaft. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Sofern in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen erzielt werden, muss hierfür kein Gewinn mehr ermittelt werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. Vermietungs-GbR) soll der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte führen.

Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen:
Auch die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen soll komplett entfallen. Mit der Neuregelung ist deshalb für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Damit soll der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfallen, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen nun nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist.
Voraussetzung für den Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ist, dass die Photovoltaikanlage auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Davon kann ausgegangen werden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt. Diese Regelung gilt ab Januar 2023.

Neue Förderbedingungen im EEG:
Mit dem EEG 2023 wird die Förderung für PV-Anlagen auf Gebäuden erhöht. Neu ist die Differenzierung zwischen Teileinspeiser und Volleinspeiser. Die EEG-Vergütung für eine Volleinspeisung zwischen 10 und 40 KWpeak beträgt zum Beispiel 10,9 Cent/KWh, bei Teileinspeisung entsprechend 7,1 Cent/KWh. Es ist ein jährlicher Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung möglich. Deutlich erweitert wurde die EEG-Förderung für PV-Freiflächenanlagen einschl. Agri-PV. Bei Biogasanlagen sind die Förderbedingungen für Gülle-Kleinanlagen bis 150 KW erweitert worden; bei den übrigen Biogasanlagen wird diese durch einen weiter abgesenkten „Maisdeckel“ allerdings unattraktiver.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die bereits seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft. Das gilt auch für die ehemals anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsstrom.

Baurechtliche Erleichterungen für PV-Freiflächenanlagen:
Zum 1. Februar 2023 tritt eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, wonach Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einem 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen unter die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch fallen. Demnach entfällt die Steuerung mittels Bebauungsplan und eine ungeordnete Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Lebensmittelerzeugung droht. Ebenfalls baurechtlich erleichtert wird die Errichtung von Anlagen zur Elektrolyse an vorhandenen Windparks im Außenbereich.

Weiteres:

Strom- und Gaspreisbremse:
Ab Januar2023 gelten, aber erst im März umgesetzt werden die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse. Entnahmestellen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bzw. einem Gasverbrauch bis 1,5 Mio. kWh werden ein Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs zu brutto 12 ct/kWh (Gas) und brutto 40 ct/kWh (Strom) beziehen können. Verbrauchsstellen, die oberhalb der genannten Grenzen liegen, erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs an Energie zu einem Netto-Garantiepreis von 7 ct/kWh (Gas) bzw. 13 ct/kWh (Strom). Darüberhinausgehende Mengen werden zum deutlich höheren Marktpreis abgerechnet. Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der Verbrauch im Referenzzeitraum 2022. Das soll Energieeinsparung anregen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweiligen Strom- und Gasversorger. Es ist also keine Antragstellung der Energieverbraucher bei staatlichen Stellen nötig.

Führerschein tauschen:
Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.

Lieferkettengesetz:
Das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Lieferkettengesetz wird in der Landwirtschaft wahrscheinlich wenig direkte Wirkung entfalten. Betroffen sind zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber möglich, dass größere Unternehmen im Lebensmittelhandel und in der Verarbeitung von den Landwirten als Vorlieferanten neue Nachweise verlangen möchten. Der DBV weist solche Forderungen unter Verweis auf vorhandene Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme zurück.

15.12.2022
Gründung Beregnungsverband Verden

Gestern wurde der Beregnungsverband Verden offiziell gegründet. Für die erfolgreiche Lebensmittelerzeugung ist eine adäquate Versorgung mit Wasser unabdingbar. Dieses gilt umso mehr in Zeiten der Trockenheit. Hier ist mit dem Beregnungsverband Verden eine örtliche Institution entstanden, die sich in vollem Umfang der Aufgabe der Wasserversorgung seiner Mitglieder widmet und als Bindeglied zu der zuständigen Wasserbehörde fungiert. Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheiten ist die gemeinschaftliche Organisation für eine ausreichende Wasserversorgung wesentlich. Neben den aktuellen Gründungsmitgliedern sehen bereits jetzt schon zahlreiche weitere Interessierte einer Aufnahme in den Verband entgegen. Wenn auch Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail unter sievers@landvolk-row-ver.de .

15.12.2022
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Dabei erfolgt nur eine Auszahlung auch wenn eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzeitig gezahlt wird.

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

12.12.2022
Geflügelpest in Reeßum nachgewiesen

In der Gemeinde Reeßum im Landkreis Rotenburg ist am letzten Donnerstag in einem Betrieb der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) amtlich festgestellt worden. Rund um den Ausbruchsbetrieb wurden Restriktionszonen festgelegt, teilt der Landkreis mit. Von der Zehn-Kilometer-Überwachungszone ist auch der Landkreis Verden betroffen.

Weitere Infos erhaltet ihr für den Landkreis Rotenburg „HIER“ und für den Landkreis Verden „HIER“.

Aktuelles aus dem Landesverband

23.04.2025
Neue Fälle der ASP in Mannheim
Schwein

Anfang März wurde der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Gebiet des Stadtkreises Mannheim gefunden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte nun sieben weitere Fälle nördlich der A6, nahe der Grenze zu Hessen. Die Funde stehen im Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen rund um Lampertheim. Laut dem baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium und der Mannheimer Veterinärbehörde ergeben sich derzeit keine neuen Auswirkungen für die Bevölkerung. Dennoch bleibt die Lage dynamisch, weshalb zusätzliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen sind und regelmäßig neu bewertet werden. Die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen ist zentral für die Eindämmung der Seuche und wird lageabhängig fortgeführt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden auch in Mannheim Schutz- und Elektrozäune errichtet, als Ergänzung zu hessischen Anlagen.

23.04.2025
Schweinemarkt in Europa
Schwein

(AMI) Der europäische Schweinemarkt präsentiert sich insgesamt ausgewogen: In vielen Ländern trifft ein begrenztes Angebot auf eine mittlere bis rege Nachfrage, was meist stabile bis leicht steigende Preise zur Folge hat. In Frankreich sorgen sinkende Schlachtgewichte für eine zügige Vermarktung. Auch in Belgien halten sich Angebot und Nachfrage die Waage, beeinflusst von geringeren Lebendtierexporten und fehlenden Schlachttagen, bei unveränderten Preisen. In Dänemark führt ein gestiegenes Kaufinteresse, insbesondere durch die sinkende Inflation und eine lebhaftere Nachfrage aus Osteuropa, zu besseren Umsätzen bei Filets und Schinken, während die Grillsaison vorbereitet wird. Spaniens Markt stabilisiert sich weiter bei begrenztem, aber ausreichendem Angebot, getragen vom Außenhandel und dem Start in die Grillsaison, mit konstant hohen Preisen. Italien verzeichnet eine lebhafte Nachfrage, der das knappe Angebot nicht gerecht wird, wodurch die Preise erneut steigen. Auch in Deutschland werden Schlachtschweine trotz verkürzter Wochen zügig vermarktet, das Angebot bleibt regional knapp, was auf stabile bis leicht festere Notierungen hindeutet.

23.04.2025
EU-Schweinefleischausfuhren bleiben stabil
Schwein

(AgE) Im Jahr 2024 exportierte die EU rund 4,26 Mio. Tonnen Schweinefleisch. Fast so viel wie 2023, mit einem leichten Plus von 0,4 %. Damit bleibt das Exportniveau deutlich unter dem der Vorjahre: 2022 waren es noch 5,3 Mio. Tonnen, 2020 und 2021 jeweils über 6 Mio. Tonnen. China blieb mit 1,12 Mio. Tonnen der größte Abnehmer, obwohl die Käufe im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % zurückgingen. Der Export ins Vereinigte Königreich sank leicht um 0,7 % auf knapp 896.000 Tonnen. Die Philippinen steigerten ihre Einfuhren deutlich um 26,1 % auf rund 366.500 Tonnen und wurden damit der drittgrößte Markt. Nach Japan gingen 0,4 % weniger, nach Südkorea 3,8 % mehr Schweinefleisch. Auch Vietnam (+15,2 %), die USA (+11,6 %) und Australien (+5,6 %) erhöhten ihre Importe. Die Einfuhren in die EU sanken 2024 um 3,8 % auf rund 159.000 Tonnen.

23.04.2025
Informationsblatt zur Prävention vor Tierseuchen
Schwein

Angesichts eines neuen bestätigten MKS-Falls in Ungarn Ende letzter Woche, möchten wir nochmal auf das Informationsblatt zur Ausbreitungsprävention von Tierseuchen aufmerksam machen. Dies entstand in Zusammenarbeit des DBV und befreundeter Verbände. Es informiert in sieben weiteren Sprachen über die potenzielle Einschleppung von Viren durch mitgebrachte und unachtsam entsorgte Lebensmittel sowie kontaminierte Kleidung und Ausrüstung.

Sie finden es unter folgendem Link:

https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/themendossiers/Tierhaltung_und_Tierwohl/2025/Tierseuchen_Hinweise_in_verschiedenen_Sprachen.pdf

18.04.2025
Weizenkurse rutschen ab
Pflanzen

Sowohl in Paris als auch an der Börse in Chicago können die Weizenkurse ihr Vorwochenniveau nicht halten. Druck üben dabei unter anderem die verbesserten Vegetationsbedingungen aus.

(AMI) Nahezu durchweg bewegen sich die Pariser Weizennotierungen in der laufenden Handelswoche abwärts. So schloss der Fronttermin Mai am 16.04.2025 bei 209 EUR/t und damit 10,75 EUR/t unter dem Niveau der Vorwoche. Auch der Folgetermin tendiert schwächer, auch wenn der Rückgang hier etwas weniger deutlich ausfällt. Mit 211,50 EUR/t notierte der Septemer-25-Kontrakt rund 5,25 EUR/t niedriger. Druck kam dabei von dem festen Euro. Dieser schmälert die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Partien auf dem Weltmarkt. Vor diesem Hintergrund konnte sich Frankreich im Zuge der jüngsten Ausschreibung Algeriens nicht durchsetzen. Dabei dürften jedoch auch die anhaltenden Spannungen zwischen Algerien und Frankreich eine Rolle spielen. Marktteilnehmer gehen davon aus, dass insbesondere die Ukraine, Rumänien und Bulgarien den Zuschlag erhalten.

In weiten Teilen Westeuropas, vor allem in Deutschland, fielen zuletzt die lang erhofften Niederschläge. Auch der Blick auf die Wetterprognosen für die kommende Woche stimmt bislang optimistisch, nachdem es im März und Anfang April noch ungewöhnlich trocken war. Das kann die Sorge um trockenheitsbedingte Ertragseinbußen in der kommenden Saison zumindest etwas schmälern. Auch die Pegelstände an der Rheinschiene haben sich mit den Niederschlägen leicht verbessert. Schiffe können jedoch auch weiterhin nur zu etwa 50 % beladen werden.

Auch in Chicago geht es auf Wochensicht abwärts. So notierte der US-Weizenkurs am 16.04.2025 bei umgerechnet 177,23 EUR/t und damit rund 3,14 EUR/t niedriger als noch in der Woche zuvor. Kurswirkung zeigt dabei die aktuelle Witterung im US-Weizengürtel, denn die prognostizierten Niederschläge dürften die Entwicklung der Feldbestände begünstigen. Nach jüngsten Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums befinden sich rund 47 % der bonierten Winterweizenschläge in einem guten bis ausgezeichnetem Zustand, in der Vorwoche lag der Anteil noch bei 48 %. Marktteilnehmer erwarten indes auf weitere Meldungen hinsichtlich der US-Handelspolitik.

Für zwischenzeitlichen Aufwind sorgte indes die Schwäche des US-Dollars. Die Zollstreitigkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und ihren Handelspartnern schmälern das Vertrauen der Anleger in die US-Währung, was den Kurs auf ein 3-Jahrestief drückt.

18.04.2025
Einbruch der Brotgetreidepreise
Pflanzen

Langersehnter Regen, Druck vom Weltmarkt, exporthemmender, fester Euro – die preisschwächenden Faktoren waren übermächtig. Verkauft hat nur, wer wirklich musste, mit Zähneknirschen. Das Vorkontraktgeschäft ist zum Erliegen gekommen.

(AMI) Der scharfe Kursverlust hat den Kassamarkt für Brot-, Qualitäts- und Industriegetreide noch weiter beruhigt. Immerhin hatte Der Fronttermin in Paris zum 15.04.25 für den Fronttermin 14,50 EUR/t verloren, weil der bald ausläuft. Aber auch die Folgetermine waren mit -8,75 EUR/t zum Vorwochenschlusskurs schwach auf. Die Verunsicherung hinsichtlich der Handelsstreitigkeiten waren mit dem 90-Tage-Aufschub etwas abgeklungen, aber die Sorge um die kränkelnde Weltwirtschaft sowie der für die EU-Exportchancen ungünstige feste Euro drückte die Stimmung. Und hierzulande drückt die Lagerware, die aber von Tag zu Tag an Wert verliert und daher ungern verkauft wird. Und obgleich die Pariser Kursschwäche auch der Börsentechnik geschuldet ist, verliert der Kassamarkt auf Großhandelsstufe fast 10-12 EUR/t für prompte Lieferungen an Brotgetreide und Qualitätsweizen. Brotroggen wurde am 15.04.25 mit 205 EUR/t franko Niederrhein bewertet, Brotweizen dort mit 228 EUR/t. Franko Hamburg ist Brotweizen indes nur noch 219 EUR/t wert und Qualitätsweizen 235 EUR/t. So wenig wurde zuletzt im September 2020 genannt. Braugerste kann sich indes besser behaupten und büßt zur Vorwoche auf Großhandelsebene nur 2 EUR/t ein und liegt damit in der 16. KW für prompte Partien bei 258 EUR/t, für Lieferungen ab Oktober 25 bei 275-278 EUR/t.

Erzeuger, die sich mit Blick in den Himmel über den Regen freuten, nahmen den starken Preisverlust wahr, reagierten aber wenig. Zurückhaltung beim Verkauf der letzten Lagerpartien und beim Abschluss von Vorkontrakten charakterisiert die Lage. Neugeschäft ist aktuell nicht vorhanden. Dabei haben Partien der Ernte 24 und 25 nicht gleichermaßen verloren. Für prompten Brot- oder Qualitätsweizen werden mit 199,50 bzw. 211,75 EUR/t rund 3,50 EUR/t weniger genannt als in der Vorwoche. Die Vorkontraktpreise wurde jedoch um 5,50-6,50 EUR/t auf 193 bzw. 211,45 EUR/t zurückgenommen. Beim Brotroggen ist es genau andersherum; hier hat prompte Ware 4,80 auf 165,50 EUR/t verloren, die Vorkontraktpreise indes nur 2,60 auf 159 EUR/t. Für Braugerste gibt es derzeit keine belastbaren Erzeugerpreise ex Ernte. Alterntige Partien werden in der 16. KW allen Schwächefaktoren zum Trotz sogar fast einen Euro fester mit 212 EUR/t frei Erfasserlager bewertet.

18.04.2025
Rapsmarkt zunehmend von Unsicherheit geprägt
Pflanzen

Flächendeckende Niederschläge bleiben regional aus. Damit wächst die Sorge um das Ertragspotenzial der Ernte 2025.

(AMI) Ging es in der Vorwoche noch bergab, konnten sich die Notierungen für Raps an der Pariser Börse zuletzt wieder befestigen. Dabei verzeichnete der Kurs Tagesgewinne von bis zu 11,50 EUR/t. So schloss der Fronttermin Mai am 15.04.2025 bei 544,75 EUR/t und damit nicht nur 27,50 EUR/t über dem Niveau der Vorwoche, sondern gleichzeitig auch auf dem höchsten Stand seit vier Monaten. Auch Partien der Ernte 2025 tendieren fester. Allerdings fällt das Plus hier etwas weniger deutlich aus. So notiert der August-25-Kontrakt zuletzt bei 478,50 EUR/t und legt damit rund 3 EUR/t zu. Damit baut der Rapskurs seinen Invers zwischen dem Front- und Folgetermin deutlich aus. Das heißt spätere Termine notieren deutlich niedriger als der Mai-Kontrakt. Lag der Invers Mitte der 15. KW noch bei 41,50 EUR/t waren es zuletzt 66,25 EUR/t. Kurstreibende Impulse kamen dabei insbesondere von den festen Canola-Notierungen in Winnipeg, nachdem die kanadischen Exporte zuletzt rege verliefen.

Das Plus in Paris zeigt auch auf Großhandelsebene Preiswirkung. Meldungen für Partien zur Lieferung ab April sind nur noch franko Rostock erhältlich. Hier sind mit 559 rund 28 EUR/t mehr möglich. Partien der Ernte 2025 werden franko Niederrhein mit 484 rund 3 EUR/t teurer angeboten. Gleiches gilt für Partien zur Lieferung ab Juli franko Hamburg, welche sich auf Wochensicht ebenfalls um 3 auf 470 EUR/t verteuern. Trotz der Preissteigerungen kann sich der Handel nicht beleben. Für Partien der alten Ernte sind die Margen mit dem deutlichen Kursanstieg abgesackt. Auch hinsichtlich der neuen Ernte bleibt es ruhig.

Auch die Erzeugerpreise für Raps ziehen an. Für Partien der Ernte 2024 werden im Bundesdurchschnitt 510,00 EUR/t genannt und damit 9,90 EUR/t mehr als noch in der Vorwoche. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangieren dabei in einer Spanne von 475-535 EUR/t. Lediglich vereinzelt wird, angesichts der Preissteigerungen, noch von Umsätzen mit alterntigem Raps berichtet, ohnehin sind die Lager weitestgehend geräumt. Auch hinsichtlich der Vermarktung der kommenden Ernte herrscht Verunsicherung, denn bislang häufen sich die Zeichen für ein trockenes Vegetationsjahr. Hinzu kommt das zuletzt wieder schwächere Preisniveau. Im Mittel sind für Partien der Ernte 2025 mit 444,50 (421-516) rund 6,40 EUR/t weniger im Gespräch als noch in der Vorwoche.

Die anhaltende Trockenheit hinterlässt regional zunehmend Spuren auf den Feldern, bei den heimischen Rapsbeständen mehren sich die Anzeichen für Stress. So beginnt die Blüte unter schwierigen Bedingungen. Landwirte befürchten verbreitet eine sogenannte „Notblüte“, da vielerorts nur wenige Verzweigungen ausgebildet wurden – ein klares Warnsignal für potenzielle Ertragseinbußen. In Einzelfällen wird sogar über einen Umbruch der Flächen nachgedacht. Sollte es jedoch in den kommenden Tagen zu nennenswerten Niederschlägen kommen, besteht noch die Chance auf eine späte Verzweigung – das Ertragspotenzial ist damit noch nicht vollständig abgeschrieben.

18.04.2025
Werbung belebt das Kartoffelgeschäft zu Ostern
Pflanzen

Es wird im LEH wieder viel für Kartoffeln geworben, wovon Frühkartoffeln nicht in allen Geschäften profitieren. Die Preise für Lagerkartoffeln sind stabil. Aus dem hiesigen Frühkartoffelanbau wird Großmarktware Anfang Mai erwartet, Packware könnte sich verspäten.

(AMI) Das Geschäft mit Speise- und Speisefrühkartoffeln ist seit vergangenem Freitag fast überall im Land deutlich lebhafter geworden. Dazu trägt vor allem die häufige Berücksichtigung von Kartoffeln in den Werbeprospekten bei. Die AMI hat für diese Woche insgesamt 45 Werbeanstöße im ganzen Bundesgebiet erfasst. Dabei sind die Schwerpunkte sehr unterschiedlich. Erstmals in diesem Jahr übersteigt allerdings die Anzahl der Nennungen von Speisefrühkartoffeln die von Speisekartoffeln. Dabei setzt der eine große Vollsortimenter auf erstgenannte und der anderen eher auf deutsche Ware aus dem Lager. Auch im Discount wird für Frühkartoffeln geworben, allerdingt längst noch bei jedem. Oftmals lobt der LEH die Importaware als Spargelkartoffeln aus. Der größte Einzelhändler hat mitunter aber auch schon sein Premiumsortiment vor Ostern umgestellt. Bei den Werbeanzeigen fällt zudem auf, dass als Herkunft meistens Ägypten ausgewiesen wird. Israel ist eher eine seltene Ausnahme.

Angesichts der Werbemaßnahmen sprechen Importeure mal von normalem und mal von lebhaftem Abverkauf. Bei den Preisen für lose Ware gibt es franko Abpacker ein ähnliches Niveau wie 2024. Mal werden knapp 80,00 EUR/dt genannte, mal auch etwas über 80,00 EUR/dt, je nachdem, wer die Ware zur Verfügung stellt.

Ob das Importangebot der hiesigen Ware zu viel Regalplatz streitig macht oder nicht, wird regional sehr unterschiedlich bewertet. Im Norden wird das sicherlich kritischer gesehen. Dort sollen noch gut ausreichende Mengen Lagerkartoffeln verfügbar sein, die auch einen Anschluss bis zur neuen Ernte sicherstellen könnten. Die Frage, welche sich der Handel eher stellt, ist, ob auch die Qualitäten so lange reichen werden.

17.04.2025
Rindermarkt: Fast konstanter Fleischverzehr erwartet
Milch und Rind

(AMI) Seit 2022 blieb der Konsum von Fleisch in Deutschland relativ stabil. Auch für das laufende Jahr wird von einem fast unveränderten Wert von 52,9 kg verzehrtem Fleisch pro Kopf ausgegangen. Das wäre eine Verringerung um 0,3 kg oder 0,6 %. Zuvor war es seit 2018 zu größeren Rückgängen gekommen, dieses betraf besonders den Verzehr von Schweinefleisch.

Innerhalb der Jahre von 2018 bis 2022 verringerte sich die verzehrte Menge an Schweinefleisch sehr deutlich um gut ein Sechstel. Während sich der Konsum von Geflügelfleisch tendenziell steigend entwickelt, kam es bei Rindfleisch lediglich zu kleineren Rückgängen und die konsumierten Mengen blieben eher unverändert. Als Gründe für diese Veränderungen sind die sich wandelnden Ernährungsgewohnheiten und gestiegenes Bewusstsein für die Auswirkungen des Fleischkonsums auf Gesundheit und Umwelt zu nennen.

Der Trend zu einem bewussteren und reduzierten Fleischkonsum oder einer vegetarischen Ernährung nimmt besonders bei der jüngeren Generation zu. Auch in der Zukunft dürfte ein steigendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein den Fleischverzehr beeinflussen.