Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

08.08.2022
Tagung für Wiesenvogelschutz in Niedersachen

28. bis zum 30. September 2022

Die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) laden vom 28. bis zum 30. September 2022 ein zur Tagung für Wiesenvogelschutz in Niedersachen. Die Tagung findet statt im Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 € (einschließlich Mittag- und Abendessen, Tagungsgetränken sowie Abendveranstaltung am 29.09.). Interessierte können sich noch bis zum 28.08.2022 für die Veranstaltung anmelden. Für weitere Informationen und die Zusendung des Anmeldeformulars melden Sie sich bitte unter sievers@landvolk-row-ver.de.

02.08.2022
Zusatzversorgung für Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft

Anträge bis 30. September 2022 stellen

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Antragstellerr*innen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmerr*innen, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Arbeitnehmerr*innen, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerr*innen in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn die Antragstellerr*innen bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen haben. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren.

Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich hier.

02.08.2022
Freisprechung der Absolvent*innen in der Land- und Hauswirtschaft

Ganz offiziell lud die Landwirtschaftskammer am vergangenen Wochenende erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder zur Freisprechung der Landwirt*innen, Werker*innen in der Landwirtschaft, Landwirtschaftsmeister*innen und Hauswirtschafter*innen in den Heidejäger in Mulmshorn ein. Hauptorganisatoren der Veranstaltung waren hierbei die Absolvent*innen selbst.

Doch nicht nur die Organisation der Abschlussfeier stemmten die Absolvent*innen tatkräftig, sondern auch die Ausbildungszeit, die durch Videokonferenzen und Homeschooling geprägt war. Fern ab vom Bildschirm wurde auf den Lehrbetrieben leidenschaftlich mit angepackt. Für die Nachsicht angesichts entstandener Schäden auf dem Acker oder dem Lehrhof bedankten sich Maren Lüning und Lukas Blancken stellvertretend für alle frisch gebackenen Landwirt*innen bei ihren Ausbilder*innen. Viel Dank für die lehrreiche Zeit gab es jedoch auch für die engagierten Lehrkräfte.

Besonders gute Leitungen bei den Abschlussprüfungen erzielten mit einer 1,3 unter den Landwirt*innen Markus von Fintel und Marileen Berenike Hoffmann, welche zudem ein tadelloses Berichtsheft vorlegen konnte. Hoffmann absolvierte den praktischen Part ihrer Ausbildung im Friedrich-Loeffler-Institut in Braunschweig und auf dem Betrieb von Oliver Diercks in Riekenbostel. Von Fintel war in der Wilhelm u. Renate Scheele GbR in Hassel und auf dem Betrieb von Johann Hesse in Bartelsdorf tätig.

Eine spontane Rede von der Hauswirtschaftsabsolventin Lisa Westphal sorgte für Begeisterung. Mutig entschloss sie sich kurzerhand für ihren Berufsstand zu werben und darauf aufmerksam zu machen, dass der Beruf besonders angesichts des demografischen Wandels künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen würde. „Ich hoffe im nächsten Jahr stehen hier mehr Hauswirtschafter*innen die ihren Abschluss feiern.“, wünschte sie sich als eine von drei Hauswirtschaftsabsolventinnen.

Mit der Berufswahl in der Land- und Hauswirtschaft leisten die Absolvent/*innen einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl, dies wurde auch in den Reden der verschiedenen Ehrengäste deutlich. „Die Landwirtschaft und die Hauswirtschaft trägt einen erheblichen Teil dazu bei knapp acht Milliarden Menschen zu ernähren.“, lobte u.a. die stellverstretende Landrätin Michaela Holsten. Kreislandwirt Christian Intemann regte in seiner Rede dazu an das erlernte Wissen durch z.B. ein Studium oder einen Meisterkurs noch zu vertiefen. Den Mehrwert einer Weiterbildung bestätigten auch Lea Emde, Julian Junck, Anna Wagner-Puvogel, Thees Schnackenberg, Jan-Philipp Thom und Julia Winkelmann, die sich alle froh über die Entscheidung zeigten sich zum/zur Landwirtschaftsmeister*in weiterbilden zu lassen. Die besten Leistungen konnte hierbei Jan-Philipp Thom erzielen.

02.08.2022
Auch in 2022 kein Nachweis auf in der Rapsblüte ausgebrachte Spritzmittel im Frühtrachthonig

Nach bereits erfolgten Honiguntersuchungen bei dem anerkannten Labor QSI in Bremen auf > 700 Parameter in 2020 und 2021 ließen die Bienenfreunde Verden auch in 2022 weitere Honiguntersuchungen auf > 700 Pestizidparamter bei der QSI durchführen.

Untersucht wurden Frühtrachthonige von Bienenvölkern, die in unmittelbarer Nähe von Winterrapsfeldern in der Marsch und auf der Geest standen. Die notwendige Rapsblütenbehandlung erfolgte gem. erfolgreicher, eingespielter Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten Ende April und Anfang Mai 2022. Abgestimmter Beginn nach 20:00 Uhr (nach witterungsbedingtem Bienenflugende) bis 23:00 Uhr abgeschlossen, startend vom entferntesten Feldbereich zum Standort der Bienenvölker. Das schaffte weiteren Zeitvorsprung und verhinderte den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Bienenvölker. Wen wundert‘s: Die guten Ergebnisse der Vorjahre wurden wiederum bestätigt. Die im Raps ausgebrachten Wirkstoffe, dokumentiert in der Schlagdatei der Landwirt*innen, wurde auch 2022 nach den QSI-Analysen deklaratiert als n.n. (< BG)

Das schafft Sicherheit und Vertrauen und ist ein weiterer Beleg des verantwortungsvollen Handelns der Landwirt*innen und des erfolgreichen „Miteinanders“ von Bienenfreund*innen und Landwirt*innen. In dieser Konstellation leisten die Imker*innen mit dem geplanten Bestäubungsmanagement von 5 Bienenvölkern pro Hektar einen volkswirtschaftlich bedeutenden Zusatzbeitrag zur Sicherung der Nahrungsversorgung. Gem. Deutschen Imker Bund und Untersuchung von Dr. Mandl, Uni Wien ist ein Raps-Mehrtertrag durch gezielte Insektenbestäubung um bis zu 30% möglich, ohne Einsatz von externen Ressourcen wie Zusatzdünger etc. Einfach nur Bienenvölker nach vorheriger Abstimmung mit den Landwirt*innen zur Rapsblüte ans Feld stellen. Das ist alles.

27.07.2022
Nordpfad "Haxloher Erde" informiert über Landwirtschaft

Digitale Schnitzeljagd für Groß und Klein

Der Finteler Nordpfad „Haxloher Erde“ informiert Wanderer*innen seit heute über die regionale Landwirtschaft. Mit Hilfe eines QR-Codes und der App “Actionbound” werden Informationen aus verschiedenen Themenfeldern wie z.B. Tierhaltung und Ackerbau im Rahmen einer digitalen Schnitzeljagd spielerisch vermittelt. Insgesamt acht digitale Stationen wurden hierzu auf dem 10,42 km langen Wanderweg geschaffen. Die interaktiven Wissensfragen richten sich an Groß und Klein und bieten somit auch Familien, ganz besonders in der aktuellen Ferienzeit, eine willkommene Abwechslung.

Den Startpunkt bildet das Melkhus der Familie Aselmann (Wohlsberg 81, 27389 Fintel). Hier können die Besucher*innen nicht nur einen Blick in den offenen Kuhstall werfen, sondern im Melkhus zudem auch einen frischen Milchshake oder andere Leckereien genießen.

Sie möchten den Nordpfad “Haxloher Erde” selbst interaktiv entdecken? So einfach geht’s:

1) Laden Sie sich die kostenfreie App “Actionbound” auf Ihrem Smartphone herunter. 2) Öffnen Sie die App und nutzen Sie den dort befindlichen QR-Code-Scanner. 3) Scannen Sie den QR-Code am Startpunkt des Wanderweges (Wohlsberg 81, 27389 Fintel) und schon kann es losgehen.

Alle weiteren Schritte werden Ihnen direkt in der App erklärt.

Entwickelt wurde die „Actionbound“ vom Landvolk Rotenburg-Verden e.V. in Zusammenarbeit mit dem Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.

Wir wünschen allen Teilnehmer*innen viele schöne Eindrücke und spannende, neue Erkenntnisse auf ihrer Tour.

25.07.2022
Die SVLFG warnt vor Betrugsanrufen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Informationen zu erhalten. Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Informationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversicherungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die SVLFG keine Dritten beauftragt, Kontakt aufzunehmen, ohne dass diese Anrufe vorher schriftlich angekündigt werden und rät deshalb vorsichtig zu bleiben. Mehr Informationen gibt es hier.

25.07.2022
EU-Schulprogramm

Öffentliche Konsultation zur Aufnahme von Pflanzendrinks

Im Rahmen der Überarbeitung ihres Schulprogramms für Milch, Obst und Gemüse hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Beteiligung an der Konsultation steht allen Bürgern und Interessensträgern noch bis zum 28. Juli offen. Der schwedische Haferdrinkhersteller Oatly ruft in einer Kampagne Bürger und Organisationen in mehreren europäischen Ländern dazu auf sich in der Konsultation für die Aufnahme von Pflanzendrinks in das EU-Schulprogramm einzusetzen und begründet dies mit Förderung einer nachhaltigen pflanzlichen Ernährung und Kampf gegen den Klimawandel. Das Landvolk und auch die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen sprechen sich für die bisherige Ausrichtung des EU-Schulprogramms aus (aktuell werden Obst, Gemüse und Milchprodukte über das Programm gefördert). Details dazu sind auf der Website der LVN zu finden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich in der verbleibenden Woche zahlreich an der Konsultation zu beteiligen. Mit Ihrer Teilnahme können Sie mit entscheiden, ob Sie das Programm in der jetzigen Form unterstützen oder ob Sie die Erweiterung des Programms mit Pflanzendrinks bevorzugen. Die Teilnahme dauert etwa 15 Minuten. Zum auf der Seite der EU-Kommission hinterlegten Fragenbogen geht es hier.

11.07.2022
ASP: Biosicherheit ist wichtiger denn je

Neuer Leitfaden nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU

Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, laufen die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche auf Hochtouren. Damit die für Menschen ungefährliche Tierseuche lokal begrenzt werden kann und belastende Reglementierungen, insbesondere für Schweinehalter in der eingerichteten Schutz- und Überwachungszone zeitnah wieder aufgehoben werden können, sind wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je.

Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. „Einerseits bedeutet das, dass dieser Personenkreis über besondere Kenntnisse der Tiergesundheit und des Schutzes vor Tierseuchen und deren Verbreitung verfügen muss. Darüber hinaus gilt es, durch effektive Umzäunungen, Überdachungen und ähnliches, Tierhaltungen vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern zu schützen“, erklärt Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss betriebsindividuell erfolgen und in schriftlich fixierten Maßnahmenplänen und Verfahrensbeschreibungen verankert sein. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen der Tierhalter zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Aspekten der Tiergesundheit, die aus Anlass von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden „Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden.

Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell des Landvolks. Der Leitfaden bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Der Leitfaden ist frei verfügbar hier. und hier..

07.07.2022
Sozialwahlen 2023

Wahlliste der SofA für Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Was kann ich als Vertreter bewegen? Die Versammlung tagt einmal im Jahr für zwei Tage in Kassel. Hier tagt auch der Finanz- und Haushaltsausschuss. In den Ausschüssen besteht eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung z.B. im Krankenversicherungsrecht oder bei der BHH. Es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Leistungsgewährung.

Auch kann und muss sich sozialpolitisch eingebracht werden, um der Kürzung der Subventionen für die BG Beiträge und die damit einhergehenden Beitragserhöhung entgegenzutreten. Etl. muss die SVLFG umstrukturiert werden. In jedem Fall muss sie erhalten bleiben. Institute wie BHH gibt es in der üblichen GKV nicht und die Beiträge sind auch deutlich höher. Auch bietet die SVLFG ein Präventionsprogramm an, was die GKV ebenfalls nicht kennt. Das Sorgentelefon für Landwirte wird ebenfalls sehr sehr gut angenommen.

Wer kann gewählt werden? Gewählt werden können Personen, die der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Sofas (Selbstständige ohne fremde Angestellte) zuzurechnen sind.

Bei letzteren handelt es sich um Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie in der SVLFG unfallversichert sind und keine Angestellten beschäftigen. Es sind ehemalige Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie keine fremden Angestellten beschäftigt haben und eine Unfallrente aus der SVLFG beziehen. Familienangehörige werden nicht mitgerechnet mit zum dritten Grad und Schwägerschaft 2. Grades, Pflegekinder werden ebenfalls nicht mitgerechnet.

Hier können auch die Nebenerwerbslandwirte eine große Rolle spielen. Sie sind, unabhängig vom versicherungspflichtigen Hauptberuf, in der SVLFG unfallversichert. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte besonders hoch. In Bayern gab es 2017 eine eigene Liste der Nebenerwerbslandwirte. Diese Liste hat mehr Stimmen erzielt als die Liste aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Landjugendliche kommen hier in Betracht. Der Niedersächsische Landesbauernverband kümmern sich zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein um die Liste der Sofas. Wer also über diese Liste kandidieren möchte, meldet sich am besten per E-Mail an sozialwahlen@landvolk.org .

Eine Sozialwahl? Was ist das? Am 31.05.2023 findet die nächste Sozialwahl statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Vertreter für diese Versammlung werden in der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.

Was ist die Vertreterversammlung? Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der SVLFG. Sie wählt den Vorstand. Sie besteht aus 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der “Sofas”, der Selbstständigen ohne fremde Angestellte.

In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Derzeit vertreten Rudolf Heins im Vorstand und Britta Michel in der Vertreterversammlung die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen.

Die Vertreter haben die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen.

Weitere Informationen zu den Terminen und Wahlunterlagen erhalten Sie hier.

05.07.2022
ASP-Ausbruch in Niedersachsen

Biosicherheit weiterhin entscheidend

Aktuell bedroht die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Wild- und Hausschweinebestände in Europa, auch in Niedersachsen gibt es seit Anfang Juli einen Ausbruch. Um eine weitere Ausbreitung in Deutschland zu verhindern, sind viele gefordert. Landwirt*innen können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend, vor allem Hygienemaßnahmen im Stall. Die Schweinehaltungshygieneverordnung teilt die Betriebe in drei Stufen der Biosicherheit ein.

Stufe 1 gilt für alle schweinehaltenden Betriebe Stufe 2 gilt für folgende Betriebe: • 20-700 Mastschweine • 3-150 Zuchtsauen • 3-100 Zuchtsauen zusammen mit anderen Schweinen Stufe 3 gilt für folgende Betriebe: • mehr als 700 Mastschweine • mehr als 150 Zuchtsauen • mehr als 100 Zuchtsauen zusammen mit anderen Schweinen

(Für Freilandhaltung gelten besondere Regelungen)

TIERÄRZTLICHE BETREUUNG Stufe 1: Alle Betriebe Jeder Betrieb muss tierärztlich betreut werden. Dazu gehört die Beratung des Betriebes. In bestimmten Fällen (u. a. erhöhte Sterblichkeit, hoher Anteil von Kümmerern, Fieber, erfolglose zweimalige antimikrobielle Behandlung) sind besondere tierärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Ab Stufe 2: Bei größeren Betrieben (ab Stufe 2) muss mindestens zweimal jährlich eine klinische Untersuchung der Schweine durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation über Todesfälle, Aborte und Totgeburten, die der Betrieb zu führen hat, geprüft werden.

WAS GILT FÜR ALLE BETRIEBE? Stufe 1: → Ein Schild „Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten“ muss angebracht sein. → Der Stall muss ausbruchsicher sein → Schuhzeug muss gereinigt und desinfiziert werden können. → Ein Wasserabfluss muss vorhanden sein. → Futter und Einstreu „wildschweinsicher“ lagern → Bestandsregister

WAS KOMMT BEI BETRIEBEN DER STUFE ZWEI HINZU? Zusätzlich zu den Vorgaben für die Betriebe der ersten Stufe gelten folgende Anforderungen: → Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs an Ein- und Ausgängen der Ställe → Vorrichtung zur Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Räder von Fahrzeugen → Umkleide, Räume oder geschlossene Behälter für Futter sowie eine befestigte Verladeeinrichtung → Verschließbarer, leicht zu reinigender und desinfizierender Kadaverbehälter, der entladen werden kann, ohne dass dazu das Betriebsgelände befahren werden muss → Einwegkleidung für Betriebsfremde → Neben dem Bestandsregister: zusätzliche Dokumentationspflicht zu Todesfällen, Aborten und Totgeburten → Zusätzliche Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion von Gegenständen und Räumen → Schadnagerbekämpfung → Besondere Anforderungen an die Lagerung von Dung und Gülle

WAS KOMMT BEI BETRIEBEN DER STUFE DRITTER HINZU? Zusätzlich zu den Vorgaben für die Betriebe der zweiten Stufe gelten folgende Anforderungen → Untergliederung der Ställe in Stallabteilungen; in gemischten Betrieben Trennung der Zuchtund Mastschweine → Einfriedung des Betriebsgeländes → Stallnaher Umkleideraum als Schleuse mit Wasseranschluss zur Reinigung von Schuhwerk und Handwaschbecken → Zwingender Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen des Stalles → Isolierstall für Neuzugänge → Besondere Hygieneanforderungen an den Transport

Schutz durch Routine Entscheidend für den Erfolg der Biosicherheitsmaßnahmen ist, dass diese von allen Personen, die auf dem Betrieb arbeiten, gelebt werden! Hierzu sind regelmäßige Überprüfungen der Betriebsabläufe erforderlich sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter!

Aktuelles aus dem Landesverband

16.05.2025
Europäische Exporte von Rindfleisch reduziert
Milch und Rind

(AMI) 2025 haben sich die ausgeführten Mengen an Rindern und Rindfleisch aus der EU bislang insgesamt verringert. So wurden von Januar bis Februar dieses Jahres 4 % geringere Exporte im genannten Bereich getätigt als noch im Vergleichszeitraum 2024.

Während fast ein Drittel als lebende Rinder ins Ausland geliefert wird, besteht der größere Teil aus frischem, gekühltem und gefrorenem Rindfleisch. Unter den Zielländern nehmen das Vereinigte Königreich, Israel und Algerien die ersten Plätze in der Hitliste ein. Dabei werden die Ausfuhren in das Vereinigte Königreich und Algerien hauptsächlich als Rind- und Kalbfleisch geliefert, während Israel in größeren Mengen lebende Rinder bezieht. 

Die größten Rinderexporteure Europas waren Irland vor Polen und Spanien, wobei Irland trotz gesunkener Ausfuhren mit einem Marktanteil von 30 % die Führungsposition einnimmt. Ebenfalls verringert wurden die deutschen Transporte, hier wirkten sich besonders der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Januar und die nachfolgenden Liefereinschränkungen aus. Aufgrund der rückläufigen Rinderbestände in der EU dürften die ausgeführten Mengen an Rindern und Rindfleisch im laufenden Jahr weiter sinken.

16.05.2025
Klimaplattform Milch basiert auf bundesweit einheitlichem Rechner
Milch und Rind

(LVN) Die „Klimaplattform Milch“ wurde weiterentwickelt und basiert nun auf dem bundesweit einheitlichen BEK-Standard 2025 zur Klimabilanzierung. Ab Juni 2025 steht die neue Version Milcherzeugern und Molkereien zur Verfügung. Sie ist benutzerfreundlich, kostengünstig und international anschlussfähig. Acht Molkereien (Ammerland eG, DMK Deutsches Milchkontor eG, Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH,  frischli Milchwerke GmbH, Rücker GmbH, Uelzena eG , Bio-Hofmolkerei Dehlwes, Friesland Campina Deutschland) mit über 7.600 Landwirten werden das Tool zur Bilanzierung des CO₂-Fußabdrucks nutzen. Die Plattform erlaubt detaillierte Datenerhebungen und ermöglicht langfristig Vergleiche zwischen Betrieben. Sie erfüllt internationale Standards (z. B. SBTi, IDF) und fördert eine nachhaltige, zukunftsfähige Milchwirtschaft in enger Kooperation mit landwirtschaftlichen Institutionen.

Mehr Infos unter: https://milchland.de/klimaplattform-milch-basiert-nun-auf-bundesweit-einheitlichem-rechner/

16.05.2025
Weizenkurse können sich behaupten
Pflanzen

Die EU-Exportaussichten sind bis zum Ende der Saison getrübt, da stützte auch nicht der jüngste Kauf Ägyptens von französischen Weizen. Die Konkurrenz auf globaler Ebene bleibt groß. In den USA verbessert sich der Zustand der Weizenbestände weiter.

(AMI) An der Pariser Börse ging der Mai 25-Kontrakt am 12.05.2025 mit 199 EUR/t von Bord. Der neue Fronttermin September 25 schloss jüngst hingegen bei 205 EUR/t und verzeichnet damit ein marginales Wochenplus von 0,75 EUR/t. Spätere Kontrakte der Ernte 25 können auf Wochensicht um bis zu 1,50 EUR/t zulegen.

Das niedrigere Kursniveau für Weizen sorgte für Spekulationen bei den Marktteilnehmern. Diese hofften, dass damit neue Nachfrage generiert werden kann, insbesondere aus für die EU wichtigen Abnehmerländern aus Nordafrika oder dem Nahen Osten. Das stützte die Kurse zeitweise. Der vorerst rückläufige Eurokurs heizte die Spekulationen zusätzlich an, denn bei einer schwächeren Handelswährung wird EU-Getreide für Abnehmer aus anderen Ländern attraktiver. Unterdessen sind in den vorigen Wochen nach Angaben von Marktteilnehmern voraussichtlich mehrere Käufe Ägyptens von französischem Weizen getätigt worden, der Markt braucht allerdings angesichts des global reichlichen Angebotes bei einer sonst schwachen Nachfrage noch stärkere Impulse.

Bei Algerien kam Weizen französischen Ursprungs erneut nicht zum Zug. Die diplomatischen Spannungen zwischen den beiden Ländern dämpfen die Exporte Frankreichs bei einer ohnehin großen Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion deutlich. Algerien dürfte jüngst rund 660.000 t Weichweizen gekauft haben und voraussichtlich den Großteil mit Schwarzmeergetreide gedeckt haben. Für weitere Konkurrenz am weltweiten Exportmarkt sorgen die aktuell wettbewerbsfähigen US-Preise für Weizen. Berichten zufolge hat Marokko, das wichtigste Zielland der EU, US-Weizen zur Verschiffung im Mai/Juni gekauft. Die Menge ist jedoch nicht bekannt.

Die Exportstimmung der EU ist weiterhin gedämpft, immerhin liegen die EU-Weichweizenexporte in der laufenden Saison bislang mit 18,26 Mio. t rund 33,4 % unter Vorjahr. Bis zum Saisonende rechnen Marktteilnehmer auch nicht mehr mit einer signifikanten Belebung des Exportgeschäfts. Im Gegenteil, es wird vermutet, dass der scharfe Wettbewerb in der kommenden Saison anhält, zu groß ist die Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion.

Aktuell entwickeln sich die Feldbestände in Russland und der Ukraine überwiegend zufriedenstellend, zudem werden willkommene Niederschläge erwartet. Das dürfte die Sorgen um mögliche Trockenschäden in den Beständen mildern. Aus der Schwarzmeerregion ist in der kommenden Saison wieder mit üppigen Exporten zu rechnen. Das USDA hat in dieser Woche erstmals eine Schätzung zum globalen Weizenmarkt veröffentlicht. Demnach könnte Russland seine Weizenexporte 2025/26 um 1,5 Mio. t auf 45 Mio. t steigern. Die Ukraine könnte mit 16,5 Mio. t immerhin 0,5 Mio. t mehr liefern.

Günstige Bedingungen in den US-Ebenen bessern Ertragsaussichten

An der CBoT verfehlt der Weizenfronttermin das Vorwochenniveau hingegen knapp. Am 14.05.2025 lag der Schlusskurs bei umgerechnet 166,68 EUR/t, und verliert damit auf Wochensicht 0,85 EUR/t. Druck auf die Notierungen übten in den vorigen Handelstagen insbesondere die günstigen Vegetationsbedingungen aus. Bis zum 11.05.2025 befanden sich rund 54 % der US-Weizenbestände in einem guten bis ausgezeichneten Zustand, 3 Prozentpunkte mehr als eine Woche zuvor und 4 Prozentpunkte mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Die Regenfälle in den vorigen Tagen wirkten sich hierbei günstig aus und stützten die Ertragserwartungen. Für zusätzliche Belastung sorgte die jüngste Schätzung des USDA. Demnach dürften die US-Weizenbestände in der kommenden Saison 2025/26 um gut 2,2 auf 25,1 Mio. t ansteigen, was deutlich über den Erwartungen der Marktteilnehmer liegt.

Unterdessen haben sich die USA und China zu Beginn der laufenden Handelswoche darauf geeinigt, ihre enormen Zölle aufeinander vorübergehend zu senken. Das milderte die Befürchtung einer globalen Rezession etwas.

16.05.2025
Unterschiedliche Preisvorstellungen bei deutschem Brotgetreide
Pflanzen

Die Preise schlagen sowohl für die Ernte 24 als auch für die Ernte 25 keine eindeutige Richtung ein. Zudem spekulieren Erzeuger auf weitere Preissteigerungen, während Abnehmer mit Preisrücknahmen bis zum Ende der Saison rechnen.

(AMI) Am heimischem Brotgetreidemarkt tendieren sowohl die Preise der alten Ernte als auch der Ernte 25 äußerst heterogen. Die globalen Ereignisse sorgten in den vorigen Handelstagen für große Verunsicherung. Im Fokus stehen vor allem die Entwicklungen der Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China. Zu Beginn der laufenden Handelswoche kam es hierbei zu erfolgreichen Verhandlungen zwischen den beiden Ländern, die gegenseitigen Zölle sollen vorerst für 90 Tage pausiert werden. Das milderte die Sorgen über eine globale Rezession etwas und stützte die Kurse an den Terminmärkten. Die Verunsicherung über die globalen Warenströme bleibt aufgrund der US-Zollpolitik aber weiterhin bestehen. Unterdessen gab das USDA seine erste Prognose für die globale Weizenversorgung 2025/26 ab. Hierbei dürfte die Erzeugung erneut nicht ausreichen, um den weltweiten Bedarf an Weizen zu decken, was ebenfalls für Wirkung an den Märkten sorgte.

Qualitätsweizen kann am heimischen Markt die Abwärtsbewegung der vorigen Wochen vorerst stoppen, auch wenn das Wochenplus mit gut 0,60 auf durchschnittlich 205,50 (190-215) EUR/t frei Erfasserlager gering ausfällt. Ex Ernte zeigt sich ein anderes Bild, hier geben die Preise binnen einer Woche um knapp 3 auf 200,60 (195-208) EUR/t nach. Brotweizen der alten Ernte verliert gegenüber Vorwoche im Schnitt 1 auf 190,90 (175-199) EUR/t, kann aber ex Ernte mit 185,80 (165-193) EUR/t das Vorwochenniveau halten. Die Preise für Brotroggen verzeichnen bei alter Ernte ein Wochenplus von durchschnittlich 1,50 auf 165,70 (145-184) EUR/t frei Erfasserlager, für die neue Ernte fällt der Preisanstieg mit 5,60 auf 157,50 (148-171) EUR/t sogar noch deutlich aus. Ebenso ziehen die Preise für Braugerste der kommenden Ernte an, wobei hier bislang nur vereinzelt Meldungen aus den Regionen vorliegen. Hier sind im Bundesdurchschnitt 217,10 (199-225) EUR/t möglich, 10,80 EUR/t mehr als eine Woche zuvor. Für die alte Ernte werden derzeit rund 206,80 (180-210) EUR/t verlangt, 0,35 EUR/t weniger als zuvor.

Die Umsätze bleiben überschaubar, auch Vorkontrakte werden nur vereinzelt abgeschlossen. Erzeuger behalten die Wetterprognosen im Blick, vielerorts blieben seit einigen Tagen Niederschläge aus, weswegen Anbieter auf weitere Preissteigerungen spekulieren und oftmals auch Restmengen der Ernte 24 noch zurückhalten. Die Vermarktung der Ernte 25 wird bislang nur regional besprochen. Abnehmer rechnen hingegen damit, dass die Getreidepreise bis zum Saisonwechsel weiter sinken. Ohnehin signalisieren die Mühlen momentan kaum Kaufinteresse und sind vorerst mit ausreichend Ware gedeckt.

Auf Großhandelsebene verharrt Brotweizen im Norden des Landes mit 218 EUR/t auf Vorwochenniveau, ebenso wie Qualitätsweizen mit 240 EUR/t. Franko Niederrhein sind mit 223 EUR/t für Brotweizen hingegen 2 EUR/t weniger möglich. Für Brotroggen werden hier mit 208 EUR/t hingegen 3 EUR/t mehr verlangt.

16.05.2025
Unsicherheit am Rapsmarkt wächst
Pflanzen

Auch wenn die Niederschläge Ende April den Rapsbeständen zugutekamen, gibt der Blick auf die Wetterkarte aktuell wieder Anlass zur Sorge. Das stützt auch die Preise auf Erzeugerebene. Der Umsatz mit Partien alter Ernten und Vorkontrakten bleibt überschaubar.

(AMI) Im Aufwind fester US-Sojanotierungen geht es in der laufenden Handelswoche auch für den Pariser Rapskurs aufwärts. Im Fokus standen dabei die Gespräche zwischen den Vereinigten Staaten und China. Beide Länder einigten sich zuletzt auf eine 90-tägige Zollpause. Kurstreibende Impulse kommen jedoch auch von dem schwachen Euro. Angesichts der rückläufigen Gemeinschaftswährung vergünstigen sich EU-Partien für Abnehmer aus anderen Währungsländern und profitieren damit von einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kommt die anhaltende Trockenheit in Teilen der Union, insbesondere im Westen. Sollten die Niederschläge weiterhin ausbleiben, dürfte das das Ertragspotenzial zur Ernte 2025 merklich limitieren. So schloss der Fronttermin am 13.05.2025 bei 489,50 EUR/t und damit rund 15,50 EUR/t über dem Niveau der Vorwoche.

Mit dem Plus am Terminmarkt können sich auch die Großhandelspreise für Raps befestigen. Dabei bleiben die Prämien unverändert. So sind fob Hamburg zuletzt 481 EUR/t für Partien der Ernte 2025 möglich und damit 16 EUR/t mehr als noch in der Vorwoche. Gleiches gilt für Partien franko Niederrhein. Auch hier sind mit 495 rund 16 EUR/t mehr im Gespräch. Dabei gehen die Umsätze auch weiterhin gegen Null. Auch hinsichtlich der Importströme fußen die Mengenbewegungen zum Großteil auf der Abwicklung bereits bestehender Kontrakt. Neben den Niedrigwasserständen sorgen auch die ausbleibenden Niederschläge aktuell für Unsicherheit.

Auch auf Erzeugerstufe können sich die Rapspreise befestigen. Raps der Ernte 2024 wird im Mittel für 484,80 EUR/t und damit rund 5,30 EUR/t über dem Niveau der Vorwoche angeboten. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangieren dabei in einer Spanne von 448-520 EUR/t. Das kann die Abgabebereitschaft der Erzeuger jedoch nicht beleben. Lediglich vereinzelt wird noch von Umsätzen mit alterntigen Partien berichtet.

Die aktuelle Trockenheit steigert die Sorge um Ertragseinbußen. So haben die ausbleibenden Niederschläge in weiten Teilen Brandenburgs bereits zu sichtbaren Trockenschäden geführt. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern zeichnen sich regional bereits erste Schäden ab. Andernorts präsentieren sich die Kulturen bislang in guter Verfassung, doch Niederschläge sind auch hier nötig. Die Sorge um die Bestände bremst auch die Bereitschaft der Erzeuger zum Abschluss von Vorkontrakten. Keiner möchte sich verkalkulieren und am Ende nicht liefern können. Allerdings bleibt auch die Nachfrage der Ölmühlen gering und die Vorstellungen von Anbietern und Abnehmern passen trotz festerer Preise weiter selten zusammen. Im Mittel sind dabei aktuell 450,70 (418-495) EUR/t möglich, 9,20 EUR/t mehr als noch in der Woche zuvor.

16.05.2025
Speisekartoffelabsatz geht deutlich zurück
Pflanzen

Frühkartoffeln – auch aus hiesigem Anbau – und das schöne Wetter drängen die Nachfrage nach Lagerkartoffeln zum Abpacken zurück. Die Preise bleiben aber stabil. Bei Frittenrohstoff scheint die zunehmende Dürre inzwischen Markt zu machen.

(AMI) Am Speisekartoffelmarkt setzt sich der Sortimentswechsel zu Frühkartoffeln fort. Zumindest ein Discounter führt nun auch Frühkartoffeln aus Spanien, die soweit schöner als erwartet eintrafen. Trotz widriger Witterungsbedingungen fielen kleine Lieferungen mit Erwinia auf, nur ein paar mehr grüne gibt es, nachdem es so viel in Andalusien geregnet hatte. Die Frühkartoffelpreise sind unverändert. Auch für Speisekartoffeln aus Deutschland werden die gleichen Preise wie in der Vorwoche genannt. Die Spanne ist je nach Qualität und Bestimmung weit. Am meisten ist für Top-Ware zum Abpacken für den deutschen LEH zu erzielen, die trotzt der umschwenkenden Nachfrage noch gesucht zu sein scheint. Mittelmaß gibt es dagegen reichlich. Es kommt nun wegen der vielen Frühkartoffeln etwas ins Hintertreffen. Hier und da laufen noch weitere Exporte.

Die Gesamtnachfrage wird eher als etwas zurückhaltender beschrieben. Sommerliches Wetter mag gebietsweise mit dazu beitragen. Außerdem ist die Werbedichte dem Vernehmen nach nicht mehr ganz so groß. Unterdessen tauchen an ersten Großmärkten und in immer mehr Hofläden schon sehr schöne Speisefrühkartoffeln aus Deutschland auf. In Hamburg liegt der Abgabepreis für 25 kg-Sackware zwischen 29,00 und 33,00 EUR/dt. Aus Niedersachsen wurde auch schon etwas nach Nordeuropa verkauft, wenngleich selbst aus Schweden schon Frühkartoffeln der Saison 2025 vermarktet werden.

Dürre wird relevanter

Neben dem Markt blickt mancher immer sorgenvoller auf das wachsende Regendefizit. Bisher brennt wohl nichts an, wenn das aber so weiter geht, könnten spätere Kulturen und die ohne Beregnung – dabei auch der frühe Verarbeitungsrohstoff in Flandern, Belgien – bald in Mitleidenschaft gezogen werden. Im Beneluxraum führen Beobachter diesen Umstand bereits an, um den Stillstand des Preisverfalls bei Pommes frites Kartoffeln aus dem Lager zu erklären. Vielleicht werden die dann doch länger benötigt, als das Pessimisten in den vergangenen Wochen glaubten. Von der Produktnachfrage her scheinen allerdings weiterhin keine nennenswerten Impulse zu kommen. Auch der Qualitätsentwicklung wegen scheint es immer noch ratsam, Verkaufsmöglichkeiten sofort zu nutzen.

16.05.2025
Initiative Milch in der „Mall of Berlin”
Milch und Rind

(DBV) Vom 22.-24. Mai ist die Branchenkommunikation Milch auf der Piazza in der Mall of Berlin am Leipziger Platz mit Verbrauchern unter dem Motto „Welcher Konsum-Typ bist du?“ im Austausch. Zur Eröffnung am 20. Mai, 11:00 – 14:00 Uhr sind Medien, Stakeholder und Prominente, wie Ruth Moschner, Felicitas Then und Mirja du Mont eingeladen.

16.05.2025
EP pro Absenkung des Wolf-Schutzstatus
Milch und Rind

(DBV) DBV-Präsident Joachim Rukwied begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von streng geschützt auf geschützt als längst überfälligen Schritt. So sei jetzt der Umweltministerrat jetzt gefordert, dieser Änderung auch schnellstmöglich zuzustimmen und die neue Bundesregierung muss hier auf Basis des Koalitionsvertrag für diese Umstufung stimmen, so Rukwied.