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Fr, 04.04.2025

Insektizid-Notfallzulassungen für Schilf-Glasflügelzikade an Zuckerrüben

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 03.04. mitteilte, wurden am 31. März für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel (PSM) Notfallzulassungen für Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade an Zuckerrüben erteilt. Die Zulassung beschränkt sich zunächst auf einen Zeitraum von 120 Tagen. Zu beachten ist, dass die Mittel erst dann eingesetzt werden dürfen, wenn es einen amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörde gibt. Die Warndienstaufrufe basieren auf die Monitoringdaten, die in in Niedersachsen von der Landwirtschaftskammer erhoben werden. Eine Tabelle der zugelassenen PSM, deren Wirkstoffe, den möglichen Einsatzzeitraum sowie die zugelassene Menge und Anwendungsfläche für Deutschland sind in der Tabelle unten aufgelistet.

ProduktWirkstoffZeitraumzugelassene Mengezugelassene Fläche
Carnadine 200Acetamiprid31.03. – 28.07.256.875 Liter27.500 ha
Mospilan SGAcetamiprid31.03. – 28.07.256.875 kg27.500 ha
DanjiriAcetamiprid01.04. – 29.07.256.875 kg27.500 ha
SIVANTO primeFlupyradifurone15.04. – 12.08.2514.500 Liter58.000 ha
Karate Zeonlambda-Cyhalothrin01.04. – 29.07.255.700 Liter38.000 ha
Kaiso Sorbielambda-Cyhalothrin01.04. – 29.07.255.700 kg38.000 ha
Decis forteDeltamithrin01.04. – 29.07.252.850 Liter38.000 ha

Aktuelle Notfallzulassungen für das Jahr 2025 mit weiterführenden Informationen sind auf der Website des BVL zu finden: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html

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