Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

19.04.2022
Viel Neues im Bereich Biogas

Nachhaltigkeitszertifizierung nun auch für Biogasanlagen

(sie). Die Europäische Union möchte in ihrem Energiemix bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 32 % an Erneuerbaren Energien erreichen. Angerechnet werden kann dabei nur Energie aus Bioenergie, welche die geforderten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Dies gilt mit der neuen Richtlinie RED II nun neben Biokraftstoffen ebenfalls für Strom, Wärme und Kälte. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch Biogasanlagen unter die Richtlinie fallen. Während sich im Kraftstoffbereich (Raps, Getreide und Rüben für Bioethanol) für die Landwirte also nur wenig ändert, müssen sich Betreiber und Lieferanten von Biogasanlagen auf Veränderungen einstellen.

Umfassende Informationen erhalten Sie hier.

13.04.2022
14.05.2022 Informationstag im Evangelischen Dorfhelferinnenseminar in Loccum

(sie). Wenn Mutter oder Vater ausfallen – durch Krankheit, Unfall, Reha – stehen an mehr als 20 Dorfhelferinnenstationen in ganz Niedersachen die Fachkräfte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks bereit und übernehmen das Familienmanagement auf Zeit. Um diesen Service der professionellen Versorgung und Betreuung von Familien in der häuslichen Umgebung aufrecht erhalten zu können, erweitert das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen ab sofort sein Aus- und Weiterbildungsangebot, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Neben dem bewährten 14-monatigen Weiterbildungskurs zum Dorfhelfer oder zur Dorfhelferin für vorgebildete und erfahrene Kräfte, die sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder – zum Beispiel nach eigener Familienphase – beruflich neu durchstarten wollen, bietet das Dorfhelferinnenwerk ab sofort auch eine dreijährige Vollzeitausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Haus- und Familienpfleger*in“ an.

Am Samstag, den 14. Mai 2022, findet ab 10.30 Uhr ein Informationstag im Evangelischen Dorfhelferinnenseminar in Loccum statt. Um Anmeldung wird bis zum 1. Mai 2022 per E-Mail an seminar@dorfhelferin-nds.de oder telefonisch über 05766-7274 gebeten. Da die Wege zum Beruf der Familienpflegerin und Dorfhelferin sehr individuell sind, wird ausdrücklich auch schon jetzt eine telefonische Vorab-Beratung im Dorfhelferinnenseminar in Loccum empfohlen.

06.04.2022
FINKA Feld-Tag bietet Infos vor Ort

(sie). Gespannt starten wir in dem Projekt „FINKA“ (Förderung von Insekten im Ackerbau) in das zweite Projektjahr. Landwirtinnen, Wissenschaft und Beratung engagieren sich auch im weiteren Projektverlauf, um die Biodivestät auf Ackerflächen zu erhöhen. Hierzu verzichten 30 konventionell arbeitende Landwirtinnen auf einer Versuchsfläche auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden und Herbiziden. Dabei werden sie von ökologisch arbeitenden Kollegen*innen aus ihrer Region beraten.

Mintja und Heinrich Blohme bilden gemeinsam mit Uwe Michaelis eines von drei FINKA-Betriebspaaren im Landkreis Verden. Ihre bisherigen Projekterfahrungen möchte das Verdener Betriebspaar Interessierten gerne am 21.04.2022 im Rahmen eines Feld-Tages von 10 bis 12 Uhr vorstellen. Darüber hinaus erfolgt ein Fachvortrag zum Thema Raps durch den Referenten André Buske (Landberatung Verden e.V.). Vinzenz Spengler (Bioland e.V.) wird das Thema Kulturführung ohne Herbizide aufgreifen und dabei u.a. auf das Striegeln eingehen.

Interessierte sind herzlich eingeladen sich für den Feld-Tag anzumelden. Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Da es eine Teilnehmerbegrenzung gibt, bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Den genauen Standort erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung von uns per Mail.

Verbundpartner im Projekt sind die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH, das Netzwerk Ackerbau Niedersachsen e.V., das Landvolk Niedersachsen e.V. sowie das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig, Bonn (ZFMK) und die Georg-August-Universität Göttingen.

Das Projekt FINKA wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

06.04.2022
Aufhebung der Aufstallungspflicht im LK Verden

(sie). Die Allgemeinverfügung vom 16.11.2021 über die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wurde am 06.04.2022 für das gesamte Kreisgebiet Verden aufgehoben.

Das bedeutet, dass jegliches Geflügel wieder im Freien gehalten werden darf und Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art stattfinden dürfen.

Hier gelangen Sie zur entsprechenden Allgemeinverfügung

Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter veterinaerdienst@landkreis-verden.de oder 04231 15 770 zur Verfügung.

30.03.2022
Umfrage zu landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden

(sie). Noch bis zum 10. April 2022 findet im Rahmen des FINKA-Projektes eine Umfrage zu landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden statt, die Teilnahme dauert ca. 5-10 Minuten. Die gemeinwohlbilanzierte e-fect eG führt diese im Auftrag des Kompetenzzentrums Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) durch. Die Befragungsergebnisse werden zur Evaluation und Verbesserung von Projekten zur Erprobung alternativer Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft und für wissenschaftliche Zwecke genutzt. Ihre Antworten werden so gespeichert, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden können.

Hier geht es direkt zur Umfrage.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter folgender Mailadresse melden: survey-team@e-fect.de

21.03.2022
Teilaufhebung der Aufstallungspflicht im LK Verden

(sie). Die Veterinärbehörde des Landkreises Verden hebt die seit Mitte November für den Landkreis geltende Aufstallungspflicht für Geflügel für weite Teile des Kreisgebietes auf. Mit Ausnahme der Ortschaften Hülsen und Westen in der Gemeinde Dörverden dürfen Geflügelhalter seit Samstag, 19. März ihren Tieren wieder Freilauf gewähren. In den Ortschaften Hülsen und Dörverden besteht weiterhin Stallpflicht.

Die Aufstallungspflicht war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Niedersachsen sowie im Landkreis Verden und in den Nachbarlandkreisen ist in den letzten Wochen rückläufig. Ab sofort gilt nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den Ortschaften Hülsen und Westen, da sich diese in der Nähe von avifaunistisch wertvollen Gebieten in der Allerniederung befinden. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden ist.

20.03.2022
Aufhebung der Aufstallungspflicht im LK Rotenburg

(sie). Am 16.03.2022 endete die Stallpflicht für die heimischen Geflügelhaltungen im Landkreis Rotenburg. Die Verwaltung hob die allgemeine Verfügung auf, die seit dem 1. Februar kreisweit gegolten hatte. Die Aufstallungspflicht war angeordnet worden, um die heimische Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Geflügelpest-Virus zu schützen. „Eine aktuelle Betrachtung der Seuchenlage in Niedersachsen, der Wildvogelfunde im Landkreis sowie der umgebenden Gebiete macht es nach derzeitigem Stand möglich, die Pflicht aufzuheben“, hieß es aus dem Kreishaus. Bei einer Verschärfung der Tierseuchenlage könne sie jedoch jederzeit erneut angeordnet werden. Auffällige Tierverluste seien dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 04261/983-2366 beziehungsweise 2358 oder per E-Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden.

17.03.2022
24.03.2022 Online-Veranstaltung zur aktuellen Tierseuchensituation

(sie). Am Donnerstag, den 24.03.2022 um 19:30 Uhr veranstalten wir für unsere Mitglieder eine digitale Veranstaltung zur aktuellen Tierseuchensituation. Inhalt der informationsreichen Veranstaltung werden die aktuelle Situation der ASP, Vorsorgemaßnahmen und Konsequenzen bei einem Seuchenbefall für unsere Betriebe, die Geflügelpest und ihre Folgen sowie das Equine Herpesvirus sein.

Interessierte Mitglieder bitten wir um Anmeldung bis zum 23.03.2022 um 12 Uhr per E-Mail unter homann@landvolk-row-ver.de. Aus organisatorischen Gründen können Anmeldungen danach nicht mehr angenommen werden. Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Der digitale Tagungsraum ist ab 19:00 Uhr geöffnet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

15.03.2022
Welche Folgen hat die Düngekrise für Landwirt*innen und Verbraucher*innen?

Unser Vorsitzender Jörn Ehlers im Interview mit "buten un binnen"

(sas). Lieferungen aus Russland und der Ukraine fehlen, weshalb die Mineraldünger-Preise um das Dreifache gestiegen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise. Unser Vorsitzender Jörn Ehlers führte dazu ein Interview mit “buten un binnen”. Das gesamte Interview gibt es noch bis zum 14. März 2023 online unter: https://www.butenunbinnen.de/videos/duengerkrise-landwirtschaft-natur-umwelt-duenger-wirtschaft-100.html

07.03.2022
Wir gehen den Niedersächsischen Weg

(sie). Mit dem Niedersächsischen Weg haben Landwirtschaft, Naturschutz und Politik bereits im Mai des vergangenen Jahres einen bislang einmaligen Vertrag für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz abgeschlossen. Mit der Initiative „Wir gehen den Niedersächsischen Weg“ tritt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nun an Akteure aus den Bereichen Landwirtschaft, Kommunen, Vereine, Verbände, Institutionen oder Firmen heran, die sich auf vielfältige Weise für den „Niedersächsischen Weg” engagieren. Engagierten in Sachen Biodiversität stellt das Landwirtschaftsministerium jetzt im Rahmen der Initiative eine kostenfreie Auszeichnung in Form eines Schildes mit dem Slogan „Wir gehen den Niedersächsischen Weg” zur Verfügung. Hierfür sollen die „Wegbereiter” ihr Engagement für den Niedersächsischen Weg deutlich machen - etwa durch Blühstreifen, Bauminseln, verringerten Pflanzenschutzmitteleinsatz oder Maßnahmen des Wildtierschutzes.

Auf der Homepage des Ministeriums können sich Interessenten unter dem folgendem Link online bewerben: https://www.ml.niedersachsen.de/wegbereiter

Die Teilnehmenden müssen fünf von 18 Maßnahmen erfüllen, um an der Initiative teilzunehmen. Nach der Eingabe der Bewerbungsdaten erfolgt im Landwirtschaftsministerium die Prüfung, dann erhält der Bewerber seine kostenlose Auszeichnung.

Aktuelles aus dem Landesverband

04.04.2025
Studie forscht nach Resistenz gegen Vogelgrippe
Geflügel

Forscher des britischen Roslin Institute haben genetische Merkmale identifiziert, die Hühnern eine natürliche Resistenz gegen hochpathogene Vogelgrippeviren verleihen könnten. In ihrer Studie untersuchten sie Blutproben von Hühnern, die einen schweren Vogelgrippeausbruch 2015 überlebt hatten, und verglichen sie mit nicht infizierten, anfälligen Tieren. Dabei fanden sie neun Genbereiche, die offenbar an der Immunabwehr beteiligt sind. Hintergrund der Forschung war ein Ausbruch mit über 99 % Sterblichkeit, der große wirtschaftliche Schäden verursachte. Die Erkenntnisse könnten die Grundlage für die Zucht resistenter Hühnerlinien bilden und so langfristig Geflügelbestände besser schützen. Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Vogelgrippe weltweit könnten die Ergebnisse nicht nur die Geflügelhaltung sichern, sondern auch zur Gesundheit von Mensch und Tier beitragen. Die Studie entstand in Zusammenarbeit mit Hy-Line International, der Iowa State University und Wissenschaftlern aus Warschau.

04.04.2025
USA: Neuer Gesetzentwurf soll Eierpreise senken
Geflügel

In den USA haben Vogelgrippe-Ausbrüche zu massiven Keulungen und einem Mangel an Eiern geführt. Das National Chicken Council (NCC) schlug daher vor, überschüssige Bruteier von Masthähnchen für die Nahrungsmittelproduktion zu nutzen, was im US-Repräsentantenhaus breite Unterstützung fand. Im Februar beantragte das NCC bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) eine Änderung der Richtlinie, welche besagt, dass überschüssige Bruteier von Masthähnchen entsorgt werden sollen. Diese sind nach Pasteurisierung sicher verzehrbar. Dies könnte den Eiermangel und die steigenden Preise abmildern.

04.04.2025
Geflügelpest in Sachsen-Anhalt
Geflügel

Am 28. März wurde in Kemberg, Ortsteil Gaditz (Landkreis Wittenberg), der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Elterntierbetrieb für Hühner mit 28.000 Tieren, in dem am 27.März vermehrt Tierverluste aufgefallen waren. Der Landkreis Wittenberg hat rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen Gebieten wurde eine Stallpflicht angeordnet.

In Niedersachen haben die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim die wegen der Geflügelgrippe erhobenen Schutz- und Überwachsungszonen aufgehoben.

04.04.2025
England: Erstmals H5N1 bei Schaf nachgewiesen
Geflügel

(FLI) Am 24. März bestätigte das britische Landwirtschaftsministerium eine HPAIV H5N1-Infektion bei einem Mutterschaf in Yorkshire. Das Tier, Teil eines Betriebs mit Geflügelpest-Ausbruch, zeigte nur Anzeichen von Mastitis und wurde in der Milch positiv auf Geflügelpest getestet und eingeschläfert. Alle anderen Schafe wurden negativ beprobt. Es handelt sich um den ersten bekannten HPAIV H5N1-Fall bei einem Wiederkäuer in Europa. Der Fall zeigt, das bei hohem H5N1-Virusdruck Einzelinfektionen bei anderen Tierarten möglich sind. Daher sollten diese bei Kontakt zu infiziertem Geflügel in die Ausbruchsuntersuchungen mit einbezogen werden. Der Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts Prof. Dr. Martin Beer stellte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk aber fest, dass dieser Einzelfall die Situation in Europa nicht geändert hat, da eine solche Infektion bereits als Möglichkeit bekannt war. Es gibt keine Hinweise auf eine größere Ausbreitung oder eine Betroffenheit von tierischen Produkten.

02.04.2025
Dänische Schweinefleischexporte steigen wieder
Schwein

(AMI) Nach einem Rückgang der Schweinefleischexporte aus Dänemark 2023 stiegen diese im Folgejahr um 5 % auf rund 1,3 Mio. Tonnen. Deutschland wurde größter Abnehmer, während die Exporte nach China um 6 % sanken. Über die Hälfte der Ausfuhren gingen in die EU, wobei die innereuropäischen Lieferungen um über 10 % stiegen. Der Anstieg der Exporte hängt mit dem gewachsenen Schweinebestand zusammen, der nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023, im Jahr 2024 wieder stieg. Dies führte zu höheren Schlachtzahlen und einer gesteigerten Produktion.

02.04.2025
Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleisch stagniert
Schwein

(BLE) Der Pro-Kopf-Fleischverzehr in Deutschland lag 2024 bei 53,2 kg und damit leicht über den Vorjahreswerten. Schweinefleisch liegt mit 28,4 kg pro Kopf immer noch auf Platz eins. Im Vergleich zu 2023 ging der Verzehr allerdings um 100 g zurück. Die Nettofleischproduktion in Deutschland ist erstmals seit langer Zeit wieder gestiegen, was zu erschwinglicheren Preisen beitrug. Sie wuchs um 1,4 % auf 7,3 Mio. Tonnen. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Nettoerzeugung von Schweinefleisch, die um 1,9 % zunahm. Da die gesamte heimische Fleischerzeugung im Jahr 2024 stärker anstieg als der Verbrauch, erhöhte sich auch der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch insgesamt von 119,5 % im Jahr 2023 auf 120,5 %. Beim Schweinefleisch konnte der Inlandsbedarf zu 134,6 % gedeckt werden. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei besonders gefragten Teilstücken wie Filet oder Kotelett oft unter diesem Durchschnitt. Den vollständigen Jahresbericht finden Sie unter: www.bmel-statistik.de/fleisch

02.04.2025
ASP: Letztes Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben
Schwein

Seit einem Jahr gab es im Kerngebiet 6 des Landkreises Spree-Neiße keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Daher wurde das letzte der elf ursprünglichen Kerngebiete in Brandenburg aufgehoben. Der letzte ASP-Ausbruch bei Schwarzwild in diesem Gebiet wurde am 29. März 2024 nachgewiesen. Durch erfolgreiche Maßnahmen konnten das Kerngebiet und die umliegende Weiße Zone per Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben werden, wodurch die bisherigen Nutzungsbeschränkungen, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft entfallen. Zur Überwachung der ASP-Freiheit werden weiterhin Fallwildsuche und Schwarzwildreduktion im Bereich des ehemaligen Kerngebietes 6 durchgeführt. 

In Brandenburg bestehen nun nur noch die von der EU vorgeschriebenen Sperrzonen I und II. Die Sperrzone II ist derzeit, abgesehen vom Schutzkorridor, nur in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark vorhanden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze bleibt essenziell, um infizierte Wildschweine fernzuhalten und den Bekämpfungserfolg zu sichern. Geschlossene Tore an Schutzzäunen sind dabei besonders wichtig.

02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Schwein

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.