Fr, 04.04.2025
Einschränkung Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 26.03. mitteilte, werden derzeit die zugelassenen Anwendungen Acetamiprid-haltiger Pflanzenschutzmittel (PSM) überprüft. Hintergrund ist, dass die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für 38 der derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte in Anbetracht der empfohlenen Referenzwerte ein gesundheitliches Risiko festgestellt hatte. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat daraufhin einem Entwurf der EU-Kommission zugestimmt, Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid abzusenken. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden können, werden dann widerrufen.
Betroffene Erzeugnisse mit möglicherweise kritischen Rückstandshöchstgehalten sind unter anderem Kernobst, Steinobst, Trauben, Beeren, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold, Spargel etc..
Sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalt für Acetamiprid wird diese rechtskräftig. Eine Möglichkeit zum Abverkauf vorher legal erzeugter Ware wird nicht gewährt.