Entwurf der Europäischen Union der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Europäische Union beabsichtigt, durch einen Verordnungserlass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in allen „ökologisch empfindlichen“ Gebieten und damit in allen Gebieten, die einem Schutzstatus unterworfen sind, zu verbieten. Dazu hat sie den Entwurf der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel eingebracht. Diese Verbotsabsicht kommt einem Berufsverbot für alle Betriebe gleich, deren Flächen in Schutzgebieten liegen. Es ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in unsere Höfe und die Bewirtschaftung unserer Flächen und bedeutet einen erheblichen Verlust an hochwertigen Lebensmitteln und damit an Einkommen. Es ist ein tiefer Eingriff in unsere Verfassungsrechte, die das Eigentum und unseren Beruf schützen. Daher müssen alle Bäuerinnen und Bauern gemeinsam unabdingbar Stellung gegen diesen Verordnungsentwurf beziehen und seine Beschlussfassung verhindern. Jeder Betrieb sollte daher unbedingt eine eigene Stellungnahme auf den Internetseiten der EU abgeben und darlegen, was diese Verordnung für ihn bedeuten würde.
Jeder Bauer und jede Bäuerin sollte der EU aufzeigen, dass wir nicht klein beigeben, sondern uns gegen fachlich unqualifizierte und die Existenz unser Betriebe bedrohende Ideen wehren und diese realitätsferne Politik ablehnen. Wir haben nachfolgend einige Stichpunkte aufgeführt, die in jede Stellungnahme aufgenommen und je nach Betroffenheit verwendet werden können. Die Stellungnahme muss bis zum 19.09.2022 bei der EU eingehen. Bitte achtet dabei auch darauf, unterschiedliche Stellungnahmen zu schreiben, da nur unterschiedliche Texte gewertet werden. Eine Anleitung des Deutschen Bauernverbandes für die Abgabe der Stellungnahme sowie die Standpunkte des Deutschen Bauernverbandes zu dem Verordnungsentwurf haben wir unseren Mitgliedern mit einem entsprechenden Rundschreiben bereits übersendet.
Stichpunkte:
• In Niedersachsen liegen mehr als 850.000 Hektar, was über 30 % der gesamten niedersächsischen landwirtschaftlichen Fläche entspricht, in den von der Verordnung betroffenen Schutzgebieten und wären damit von einem Verbot betroffen
• Ein finanzieller Ausgleich für das Verbot ist nicht vorgesehen
• Wirksame und praxistaugliche Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden nicht aufgezeigt
• Der Anbau behandlungsintensiver Kulturen wie Raps und Zuckerrüben oder Spezialkulturen wie Obst und Gemüse würde in den betroffenen Gebieten wegen der zu erwartenden massiven Ertragsverluste und fehlender effektiver Schädlingsbekämpfungsmethoden in Gänze verschwinden, die Erträge anderer Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln werden voraussichtlich im zweistelligen Prozentbereich zurückgehen
• Verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsfreiheit und die Berufswahl- und Ausübungsfreiheit
• Drastische Umstellung der Landbewirtschaftung, Mehrarbeit
• Mindererträge
• Bisheriges Engagement im Natur- und Wasserschutz wird „mit Füßen getreten“
• Flächenversiegelung, Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen und Nahrungshabitaten, Lichtverschmutzung oder die allgemeine Umweltverschmutzung mit Müll, Plastik und anderer Chemikalien wird nicht berücksichtigt
• Keine Berücksichtigung von lokal unterschiedlich ausgeprägter Biodiversität, keine Berücksichtigung von natürlichem, lokal unterschiedlich starkem Tier- und Pflanzenvorkommen
• Keine Berücksichtigung unserer niedersächsischen klein strukturierten und daher biodiversitätsfreundlichen Verhältnisse
• Keine Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens, das Mehraufwendungen selten, -und in Krisenzeiten insbesondere nicht -, honoriert
• Keine Berücksichtigung der Folgen der verminderten Lebensmittelproduktion: Mindererträge bedeuten auch weniger Lebensmittel; daher wird ein Preisanstieg unausweichlich sein, was zu Lasten finanziell schwächerer Mitbürgerinnen und Mitbürger geht.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Geschäftsführer Alexander Kasten gerne unter kasten@landvolk-row-ver.de zur Verfügung.