Aufstallungspflicht im LK Rotenburg
(sie). Auf Grund der sich ausbreitenden Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung (im Anhang dieser Mail) die Aufstallung von allen gehaltenen Geflügelarten angeordnet. Das Aufstallungsgebot tritt heute, am 31.01.2022, in Kraft.
Sowohl in Wildvogelfunden in den umgebenden Landkreisen sowie auch jüngst bei einer Wildgans im Landkreis Rotenburg wurde das Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) schätzte in seiner aktuellen Bewertung vom 10. Januar das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen hoch ein. Jegliches Geflügel sei daher ab heute in geschlossenen Ställen unterzubringen. Ist dies nicht möglich, könne ein Schutz auch durch eine dichte Abdeckung des Auslaufes sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung erfolgen, teilte der Landkreis mit. Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden: : https://www.lk-row.de/gefluegelpest
Auffällige Tierverluste in Geflügelbeständen seien dem Veterinäramt telefonisch unter 04261/9832366 oder per Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden. Unabhängig von der Geflügelpest müssen auch kleine Hobbyhalter ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registrieren lassen, heißt es.

