Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

02.08.2022
Zusatzversorgung für Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft

Anträge bis 30. September 2022 stellen

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Antragstellerr*innen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmerr*innen, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Arbeitnehmerr*innen, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerr*innen in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn die Antragstellerr*innen bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen haben. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren.

Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich hier.

02.08.2022
Freisprechung der Absolvent*innen in der Land- und Hauswirtschaft

Ganz offiziell lud die Landwirtschaftskammer am vergangenen Wochenende erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder zur Freisprechung der Landwirt*innen, Werker*innen in der Landwirtschaft, Landwirtschaftsmeister*innen und Hauswirtschafter*innen in den Heidejäger in Mulmshorn ein. Hauptorganisatoren der Veranstaltung waren hierbei die Absolvent*innen selbst.

Doch nicht nur die Organisation der Abschlussfeier stemmten die Absolvent*innen tatkräftig, sondern auch die Ausbildungszeit, die durch Videokonferenzen und Homeschooling geprägt war. Fern ab vom Bildschirm wurde auf den Lehrbetrieben leidenschaftlich mit angepackt. Für die Nachsicht angesichts entstandener Schäden auf dem Acker oder dem Lehrhof bedankten sich Maren Lüning und Lukas Blancken stellvertretend für alle frisch gebackenen Landwirt*innen bei ihren Ausbilder*innen. Viel Dank für die lehrreiche Zeit gab es jedoch auch für die engagierten Lehrkräfte.

Besonders gute Leitungen bei den Abschlussprüfungen erzielten mit einer 1,3 unter den Landwirt*innen Markus von Fintel und Marileen Berenike Hoffmann, welche zudem ein tadelloses Berichtsheft vorlegen konnte. Hoffmann absolvierte den praktischen Part ihrer Ausbildung im Friedrich-Loeffler-Institut in Braunschweig und auf dem Betrieb von Oliver Diercks in Riekenbostel. Von Fintel war in der Wilhelm u. Renate Scheele GbR in Hassel und auf dem Betrieb von Johann Hesse in Bartelsdorf tätig.

Eine spontane Rede von der Hauswirtschaftsabsolventin Lisa Westphal sorgte für Begeisterung. Mutig entschloss sie sich kurzerhand für ihren Berufsstand zu werben und darauf aufmerksam zu machen, dass der Beruf besonders angesichts des demografischen Wandels künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen würde. „Ich hoffe im nächsten Jahr stehen hier mehr Hauswirtschafter*innen die ihren Abschluss feiern.“, wünschte sie sich als eine von drei Hauswirtschaftsabsolventinnen.

Mit der Berufswahl in der Land- und Hauswirtschaft leisten die Absolvent/*innen einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl, dies wurde auch in den Reden der verschiedenen Ehrengäste deutlich. „Die Landwirtschaft und die Hauswirtschaft trägt einen erheblichen Teil dazu bei knapp acht Milliarden Menschen zu ernähren.“, lobte u.a. die stellverstretende Landrätin Michaela Holsten. Kreislandwirt Christian Intemann regte in seiner Rede dazu an das erlernte Wissen durch z.B. ein Studium oder einen Meisterkurs noch zu vertiefen. Den Mehrwert einer Weiterbildung bestätigten auch Lea Emde, Julian Junck, Anna Wagner-Puvogel, Thees Schnackenberg, Jan-Philipp Thom und Julia Winkelmann, die sich alle froh über die Entscheidung zeigten sich zum/zur Landwirtschaftsmeister*in weiterbilden zu lassen. Die besten Leistungen konnte hierbei Jan-Philipp Thom erzielen.

02.08.2022
Auch in 2022 kein Nachweis auf in der Rapsblüte ausgebrachte Spritzmittel im Frühtrachthonig

Nach bereits erfolgten Honiguntersuchungen bei dem anerkannten Labor QSI in Bremen auf > 700 Parameter in 2020 und 2021 ließen die Bienenfreunde Verden auch in 2022 weitere Honiguntersuchungen auf > 700 Pestizidparamter bei der QSI durchführen.

Untersucht wurden Frühtrachthonige von Bienenvölkern, die in unmittelbarer Nähe von Winterrapsfeldern in der Marsch und auf der Geest standen. Die notwendige Rapsblütenbehandlung erfolgte gem. erfolgreicher, eingespielter Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten Ende April und Anfang Mai 2022. Abgestimmter Beginn nach 20:00 Uhr (nach witterungsbedingtem Bienenflugende) bis 23:00 Uhr abgeschlossen, startend vom entferntesten Feldbereich zum Standort der Bienenvölker. Das schaffte weiteren Zeitvorsprung und verhinderte den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Bienenvölker. Wen wundert‘s: Die guten Ergebnisse der Vorjahre wurden wiederum bestätigt. Die im Raps ausgebrachten Wirkstoffe, dokumentiert in der Schlagdatei der Landwirt*innen, wurde auch 2022 nach den QSI-Analysen deklaratiert als n.n. (< BG)

Das schafft Sicherheit und Vertrauen und ist ein weiterer Beleg des verantwortungsvollen Handelns der Landwirt*innen und des erfolgreichen „Miteinanders“ von Bienenfreund*innen und Landwirt*innen. In dieser Konstellation leisten die Imker*innen mit dem geplanten Bestäubungsmanagement von 5 Bienenvölkern pro Hektar einen volkswirtschaftlich bedeutenden Zusatzbeitrag zur Sicherung der Nahrungsversorgung. Gem. Deutschen Imker Bund und Untersuchung von Dr. Mandl, Uni Wien ist ein Raps-Mehrtertrag durch gezielte Insektenbestäubung um bis zu 30% möglich, ohne Einsatz von externen Ressourcen wie Zusatzdünger etc. Einfach nur Bienenvölker nach vorheriger Abstimmung mit den Landwirt*innen zur Rapsblüte ans Feld stellen. Das ist alles.

27.07.2022
Nordpfad "Haxloher Erde" informiert über Landwirtschaft

Digitale Schnitzeljagd für Groß und Klein

Der Finteler Nordpfad „Haxloher Erde“ informiert Wanderer*innen seit heute über die regionale Landwirtschaft. Mit Hilfe eines QR-Codes und der App “Actionbound” werden Informationen aus verschiedenen Themenfeldern wie z.B. Tierhaltung und Ackerbau im Rahmen einer digitalen Schnitzeljagd spielerisch vermittelt. Insgesamt acht digitale Stationen wurden hierzu auf dem 10,42 km langen Wanderweg geschaffen. Die interaktiven Wissensfragen richten sich an Groß und Klein und bieten somit auch Familien, ganz besonders in der aktuellen Ferienzeit, eine willkommene Abwechslung.

Den Startpunkt bildet das Melkhus der Familie Aselmann (Wohlsberg 81, 27389 Fintel). Hier können die Besucher*innen nicht nur einen Blick in den offenen Kuhstall werfen, sondern im Melkhus zudem auch einen frischen Milchshake oder andere Leckereien genießen.

Sie möchten den Nordpfad “Haxloher Erde” selbst interaktiv entdecken? So einfach geht’s:

1) Laden Sie sich die kostenfreie App “Actionbound” auf Ihrem Smartphone herunter. 2) Öffnen Sie die App und nutzen Sie den dort befindlichen QR-Code-Scanner. 3) Scannen Sie den QR-Code am Startpunkt des Wanderweges (Wohlsberg 81, 27389 Fintel) und schon kann es losgehen.

Alle weiteren Schritte werden Ihnen direkt in der App erklärt.

Entwickelt wurde die „Actionbound“ vom Landvolk Rotenburg-Verden e.V. in Zusammenarbeit mit dem Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.

Wir wünschen allen Teilnehmer*innen viele schöne Eindrücke und spannende, neue Erkenntnisse auf ihrer Tour.

25.07.2022
Die SVLFG warnt vor Betrugsanrufen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Informationen zu erhalten. Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Informationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversicherungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die SVLFG keine Dritten beauftragt, Kontakt aufzunehmen, ohne dass diese Anrufe vorher schriftlich angekündigt werden und rät deshalb vorsichtig zu bleiben. Mehr Informationen gibt es hier.

25.07.2022
EU-Schulprogramm

Öffentliche Konsultation zur Aufnahme von Pflanzendrinks

Im Rahmen der Überarbeitung ihres Schulprogramms für Milch, Obst und Gemüse hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Beteiligung an der Konsultation steht allen Bürgern und Interessensträgern noch bis zum 28. Juli offen. Der schwedische Haferdrinkhersteller Oatly ruft in einer Kampagne Bürger und Organisationen in mehreren europäischen Ländern dazu auf sich in der Konsultation für die Aufnahme von Pflanzendrinks in das EU-Schulprogramm einzusetzen und begründet dies mit Förderung einer nachhaltigen pflanzlichen Ernährung und Kampf gegen den Klimawandel. Das Landvolk und auch die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen sprechen sich für die bisherige Ausrichtung des EU-Schulprogramms aus (aktuell werden Obst, Gemüse und Milchprodukte über das Programm gefördert). Details dazu sind auf der Website der LVN zu finden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich in der verbleibenden Woche zahlreich an der Konsultation zu beteiligen. Mit Ihrer Teilnahme können Sie mit entscheiden, ob Sie das Programm in der jetzigen Form unterstützen oder ob Sie die Erweiterung des Programms mit Pflanzendrinks bevorzugen. Die Teilnahme dauert etwa 15 Minuten. Zum auf der Seite der EU-Kommission hinterlegten Fragenbogen geht es hier.

11.07.2022
ASP: Biosicherheit ist wichtiger denn je

Neuer Leitfaden nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU

Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, laufen die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche auf Hochtouren. Damit die für Menschen ungefährliche Tierseuche lokal begrenzt werden kann und belastende Reglementierungen, insbesondere für Schweinehalter in der eingerichteten Schutz- und Überwachungszone zeitnah wieder aufgehoben werden können, sind wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je.

Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. „Einerseits bedeutet das, dass dieser Personenkreis über besondere Kenntnisse der Tiergesundheit und des Schutzes vor Tierseuchen und deren Verbreitung verfügen muss. Darüber hinaus gilt es, durch effektive Umzäunungen, Überdachungen und ähnliches, Tierhaltungen vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern zu schützen“, erklärt Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss betriebsindividuell erfolgen und in schriftlich fixierten Maßnahmenplänen und Verfahrensbeschreibungen verankert sein. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen der Tierhalter zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Aspekten der Tiergesundheit, die aus Anlass von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden „Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden.

Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell des Landvolks. Der Leitfaden bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Der Leitfaden ist frei verfügbar hier. und hier..

07.07.2022
Sozialwahlen 2023

Wahlliste der SofA für Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Was kann ich als Vertreter bewegen? Die Versammlung tagt einmal im Jahr für zwei Tage in Kassel. Hier tagt auch der Finanz- und Haushaltsausschuss. In den Ausschüssen besteht eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung z.B. im Krankenversicherungsrecht oder bei der BHH. Es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Leistungsgewährung.

Auch kann und muss sich sozialpolitisch eingebracht werden, um der Kürzung der Subventionen für die BG Beiträge und die damit einhergehenden Beitragserhöhung entgegenzutreten. Etl. muss die SVLFG umstrukturiert werden. In jedem Fall muss sie erhalten bleiben. Institute wie BHH gibt es in der üblichen GKV nicht und die Beiträge sind auch deutlich höher. Auch bietet die SVLFG ein Präventionsprogramm an, was die GKV ebenfalls nicht kennt. Das Sorgentelefon für Landwirte wird ebenfalls sehr sehr gut angenommen.

Wer kann gewählt werden? Gewählt werden können Personen, die der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Sofas (Selbstständige ohne fremde Angestellte) zuzurechnen sind.

Bei letzteren handelt es sich um Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie in der SVLFG unfallversichert sind und keine Angestellten beschäftigen. Es sind ehemalige Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie keine fremden Angestellten beschäftigt haben und eine Unfallrente aus der SVLFG beziehen. Familienangehörige werden nicht mitgerechnet mit zum dritten Grad und Schwägerschaft 2. Grades, Pflegekinder werden ebenfalls nicht mitgerechnet.

Hier können auch die Nebenerwerbslandwirte eine große Rolle spielen. Sie sind, unabhängig vom versicherungspflichtigen Hauptberuf, in der SVLFG unfallversichert. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte besonders hoch. In Bayern gab es 2017 eine eigene Liste der Nebenerwerbslandwirte. Diese Liste hat mehr Stimmen erzielt als die Liste aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Landjugendliche kommen hier in Betracht. Der Niedersächsische Landesbauernverband kümmern sich zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein um die Liste der Sofas. Wer also über diese Liste kandidieren möchte, meldet sich am besten per E-Mail an sozialwahlen@landvolk.org .

Eine Sozialwahl? Was ist das? Am 31.05.2023 findet die nächste Sozialwahl statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Vertreter für diese Versammlung werden in der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.

Was ist die Vertreterversammlung? Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der SVLFG. Sie wählt den Vorstand. Sie besteht aus 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der “Sofas”, der Selbstständigen ohne fremde Angestellte.

In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Derzeit vertreten Rudolf Heins im Vorstand und Britta Michel in der Vertreterversammlung die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen.

Die Vertreter haben die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen.

Weitere Informationen zu den Terminen und Wahlunterlagen erhalten Sie hier.

05.07.2022
ASP-Ausbruch in Niedersachsen

Biosicherheit weiterhin entscheidend

Aktuell bedroht die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Wild- und Hausschweinebestände in Europa, auch in Niedersachsen gibt es seit Anfang Juli einen Ausbruch. Um eine weitere Ausbreitung in Deutschland zu verhindern, sind viele gefordert. Landwirt*innen können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend, vor allem Hygienemaßnahmen im Stall. Die Schweinehaltungshygieneverordnung teilt die Betriebe in drei Stufen der Biosicherheit ein.

Stufe 1 gilt für alle schweinehaltenden Betriebe Stufe 2 gilt für folgende Betriebe: • 20-700 Mastschweine • 3-150 Zuchtsauen • 3-100 Zuchtsauen zusammen mit anderen Schweinen Stufe 3 gilt für folgende Betriebe: • mehr als 700 Mastschweine • mehr als 150 Zuchtsauen • mehr als 100 Zuchtsauen zusammen mit anderen Schweinen

(Für Freilandhaltung gelten besondere Regelungen)

TIERÄRZTLICHE BETREUUNG Stufe 1: Alle Betriebe Jeder Betrieb muss tierärztlich betreut werden. Dazu gehört die Beratung des Betriebes. In bestimmten Fällen (u. a. erhöhte Sterblichkeit, hoher Anteil von Kümmerern, Fieber, erfolglose zweimalige antimikrobielle Behandlung) sind besondere tierärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Ab Stufe 2: Bei größeren Betrieben (ab Stufe 2) muss mindestens zweimal jährlich eine klinische Untersuchung der Schweine durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die Dokumentation über Todesfälle, Aborte und Totgeburten, die der Betrieb zu führen hat, geprüft werden.

WAS GILT FÜR ALLE BETRIEBE? Stufe 1: → Ein Schild „Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten“ muss angebracht sein. → Der Stall muss ausbruchsicher sein → Schuhzeug muss gereinigt und desinfiziert werden können. → Ein Wasserabfluss muss vorhanden sein. → Futter und Einstreu „wildschweinsicher“ lagern → Bestandsregister

WAS KOMMT BEI BETRIEBEN DER STUFE ZWEI HINZU? Zusätzlich zu den Vorgaben für die Betriebe der ersten Stufe gelten folgende Anforderungen: → Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs an Ein- und Ausgängen der Ställe → Vorrichtung zur Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Räder von Fahrzeugen → Umkleide, Räume oder geschlossene Behälter für Futter sowie eine befestigte Verladeeinrichtung → Verschließbarer, leicht zu reinigender und desinfizierender Kadaverbehälter, der entladen werden kann, ohne dass dazu das Betriebsgelände befahren werden muss → Einwegkleidung für Betriebsfremde → Neben dem Bestandsregister: zusätzliche Dokumentationspflicht zu Todesfällen, Aborten und Totgeburten → Zusätzliche Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion von Gegenständen und Räumen → Schadnagerbekämpfung → Besondere Anforderungen an die Lagerung von Dung und Gülle

WAS KOMMT BEI BETRIEBEN DER STUFE DRITTER HINZU? Zusätzlich zu den Vorgaben für die Betriebe der zweiten Stufe gelten folgende Anforderungen → Untergliederung der Ställe in Stallabteilungen; in gemischten Betrieben Trennung der Zuchtund Mastschweine → Einfriedung des Betriebsgeländes → Stallnaher Umkleideraum als Schleuse mit Wasseranschluss zur Reinigung von Schuhwerk und Handwaschbecken → Zwingender Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen des Stalles → Isolierstall für Neuzugänge → Besondere Hygieneanforderungen an den Transport

Schutz durch Routine Entscheidend für den Erfolg der Biosicherheitsmaßnahmen ist, dass diese von allen Personen, die auf dem Betrieb arbeiten, gelebt werden! Hierzu sind regelmäßige Überprüfungen der Betriebsabläufe erforderlich sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter!

27.06.2022
Teilnehmende für Umfrage gesucht

Forschungsprojekt „Energy-4-Agri“

Das Forschungsprojekt Energy-4-Agri der TU Braunschweig sucht Landwirtinnen und Landwirte für eine Online-Befragung zu Themen rund um berufliche Werdegänge und Innovationen in der Landwirtschaft!

Das Projekt Energy-4-Agri geht der Frage nach, wie eine zukünftige Landwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien und ohne Verbrennungsmotoren aussehen kann.

Landwirte und Landwirtinnen sind die wichtigsten Akteure, wenn es darum geht Innovationen und Veränderungen in der Landwirtschaft aktiv voranzubringen und mitzugestalten. Deshalb befasst sich unser Lehrstuhl für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie mit der Sicht und dem Beitrag von Landwirtinnen und Landwirten auf und in solchen Veränderungsprozessen.

Die Umfrage ist anonym, wird ungefähr 30-45 Minuten in Anspruch nehmen und kann über folgenden Link gestartet werden:

Hier geht es direkt zur Umfrage.

Als Dank für die vollständige Teilnahme, haben Landwirte und Landwirtinnen die Möglichkeit an einer Verlosung von 5 x 100 € Wunschgutscheinen teilzunehmen.

Aktuelles aus dem Landesverband

05.12.2025
Keine Entwarnung bei H5N1 – Risiko bleibt hoch
Geflügel

Der Wildvogelzug in die Überwinterungsgebiete im Süden ist zwar größtenteils vorbei, was jedoch keine Entwarnung für Geflügelhalter bedeutet, denn seit etwa 2022 haben sich auch vermehrt hiesige Wildvögel mit Vogelgrippe infiziert. In der Wildvogelpopulation ist das Virus inzwischen endemisch. Zwar steigen die Fallzahlen in Deutschland insgesamt nicht mehr so rasant wie im Oktober, doch das Infektionsgeschehen hat sich zunehmend nach Westen – vor allem nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, verlagert. Seit dem 1. September sind bundesweit rund 2,3 Mio. Tiere verendet oder mussten vorsorglich gekeult werden. Im TierSeuchenInformationsSystem sind in diesem Jahr nach aktuellem Stand 2.213 Fälle von HPAI bei Wildvögeln registriert worden – so viele wie in keinem Jahr zuvor in der bis zum Jahr 2000 reichenden Zeitreihe. Ein Großteil davon betraf Kraniche. Bei gehaltenen Tieren sind es bundesweit 190 Fälle und damit derzeit noch weniger als im Rekordjahrjahr 2021 mit 286 Seuchenfällen. Hier sind überwiegen Betriebe mit Freilandhaltung bzw. offenen Ställen betroffen, zu denen auch die halboffenen Putenställe gehören. Die weitere Entwicklung der Tierseuche hängt auch vom Wetter ab: Ein Kälteeinbruch könnte neue Zugvögel aus dem Osten bringen und das Risiko erhöhen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die Gefahr für Geflügelhaltungen weiterhin als „hoch“ ein. Wie hoch infektiös das hochpathogene Vogelgrippe-Virus ist, kann anhand von zwei kleinen Rechnungen verdeutlicht werden: Ein Tropfen Schleim eines infiziertes Vogels enthält ca. 10 Mio. Viren. 1.000 Viren reichen für eine Infektion, so könnten mit dem Schleimtropfen -verdünnt- 100.000 weitere Stück Geflügel infiziert werden. 1g Kot reiche, um bis zu 10.000 Tiere zu infizieren.

TierSeuchenInformationsSystem:

https://tsis.fli.de/cadenza/repositories/j-SlqCKELaTDy8RoFRCW/workbooks/Aviaere-Influenza-ugs.-Vogelgrippe,KZDvzqKWkpK-ZFdJr5jq/worksheets/Uebersicht,3Z_PXs-JPrCrYS7PhzuD?workbookHash=QLr8LgyY21JGzrIBA9sj8zMYOASvlEv0q89lNGrBCQ2RO7bs

05.12.2025
HPAI: Tauben spielen keine Rolle bei der Ausbreitung
Geflügel

(BMLEH) Nach jüngsten Schlagzeilen der BILD zur Geflü-gelpest bei Tauben stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) klar: Tauben tragen nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht zur Ausbreitung des H5N1-Virus bei. Dies bestätigt das FLI. Obwohl Tauben grundsätzlich empfänglich für das Virus sind, treten Infektionen nur in seltenen Einzelfällen auf. Selbst infizierte Tiere scheiden nur sehr geringe Mengen des Erregers aus, sodass eine Weiterverbreitung nahezu ausgeschlossen ist. Epidemiologisch gelten Tauben daher als „Sackgassenwirte“ – die niedrige Virus-last und fehlende effiziente Ausscheidung verhindern eine Übertragung.
Quelle: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2025/251203-gefluegelpest.html

05.12.2025
Deutsche Landwirtschaft erreicht neuen Rekord
Geflügel, Schwein

(BZL) Die Produktivität der deutschen Landwirtschaft steigt weiter: Ein Landwirt versorgt heute im Schnitt 153 Menschen. Gegenüber vergangenen Jahrzehnten ist dieser Wert enorm angestiegen. Allein seit 1990 hat er sich mehr als verdoppelt, seit 1960 sogar verneunfacht. Verglichen mit dem Vorjahr (152) bedeutete der bisherige Rekordwert von 153 Menschen jedoch nur eine minimale Steigerung. Ganz allgemein hat die Zahl über die vergangenen Jahre betrachtet nicht kontinuierlich zugenommen, sondern unterliegt Schwankungen in beide Richtungen. Lag die Versorgungsleistung 2017 beispielsweise bei 146 Personen, waren es 2018 nur 129. Diese Schwankungen lassen sich durch Einflussfaktoren wie etwa die Witterung begründen. Die Zahl ergibt sich, indem die Nahrungsmittelproduktion und der Verbrauch pro Kopf ins Verhältnis gesetzt werden. So wird ermittelt, wie viele Menschen ein Landwirt oder eine Landwirtin ernähren kann.

Quelle: https://www.landwirtschaft.de/infothek/infografiken/uebersicht-aller-infografiken/wie-viele-menschen-ernaehrt-ein-landwirt

03.12.2025
Regionale Unterschiede am Schlachtschweinemarkt
Schwein

(AMI) Das Angebot an Schlachtschweinen bleibt bundesweit hoch, die Schlachtunternehmen arbeiten mit voller Auslastung. Trotz leicht sinkender Schlachtgewichte ist eine deutliche Entspannung nicht erkennbar. Regional reichen die Einschätzungen von ausgeglichenen Märkten bis zu anhaltenden Überhängen. Die Nachfrage nach Schlachtschweinen hat sich in vielen Ländern leicht belebt, das Angebot bleibt jedoch groß. Die Markteinschätzungen reichen von ausgeglichen bis hin zu Preisdruck. International sorgt der ASP-Ausbruch in Spanien für Verunsicherung. Die Exportmöglichkeiten sind stark eingeschränkt, auch wenn viele Länder einer Regionalisierung zugestimmt haben. Mittelfristig könnte dadurch mehr Fleisch in der EU verbleiben. Aktuell halten sich die Auswirkungen auf die Preise außerhalb Spaniens jedoch in Grenzen. In Spanien selbst wurde der Schweinepreis zuletzt deutlich gesenkt, weitere Abschläge gelten als wahrscheinlich. Marktteilnehmer beobachten die Lage genau, da zusätzliche Seuchenfälle den Handel erheblich belasten würden.

03.12.2025
ASP erstmals seit 31 Jahren in Spanien nachgewiesen
Schwein

In Bellaterra bei Barcelona wurde vergangene Woche erstmals seit 1994 die Afrikanische Schweinepest bei zwei Wildschweinkadavern bestätigt, rund 1 km voneinander entfernt. Die Behörden reagierten sofort mit einer Sperrzone, Kadaversuche, Jagdverbot und verschärften Auflagen für Betriebe in einer 20-km-Überwachungszone. Seither gibt es zehn weitere Verdachtsfälle. Alle Tiere wurden in einem Naturpark nahe Cerdanyola del Vallès gefunden. Die betroffene Zone umfasst Waldgebiete mit moderater Wildschweindichte, Wohngebiete sowie Land- und Schnellstraßen. Im Umkreis von 10 km liegen fünf gewerbliche Schweinehaltungen, die nächste mehr als 5 km entfernt. Innerhalb von 10 – 20 km befinden sich 34 weitere Mast- und Zuchtbetriebe. Die Biosicherheitskontrollen wurden verstärkt, die Ursachen für die Viruseinschleppung werden untersucht. Mehrere Länder, darunter Großbritannien und Mexiko, haben bereits Importverbote verhängt. Spanien verfügt über rund 400 Exportlizenzen für 104 Länder – ein Drittel ist bereits blockiert. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Regionalisierungsabkommens mit China sollen Lieferungen aus nicht betroffenen Regionen weiterhin möglich bleiben. In Frankreich wächst die Sorge: Der Fundort liegt nur etwa 94 km von der Grenze entfernt.

03.12.2025
Aufhebung von ASP-Sperrzonen in Deutschland
Schwein

Die EU-Kommission hat die Sperrzone II im Norden des Landkreises Bautzen aufgehoben. Damit gibt es in Sachsen fünf Jahre nach dem ersten ASP-Fall kein Gebiet mehr mit den strengsten Einschränkungen. Zwei Pufferzonen bleiben bestehen, ihre Fläche wurde von 1.487 auf 1.056 km² reduziert. Sie liegen im Landkreis Bautzen, wo aktuell noch ein ASP-Fall vorliegt sowie im Landkreis Görlitz entlang der polnischen Grenze. ASP-Bekämpfungsmaßnahmen werden weiterhin durchgeführt. Ein Jahr nach dem letzten ASP-Fall entfallen auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Sperrzonen I und II, nur der Schutzkorridor bleibt bestehen. Die EU-Kommission hat dem Antrag Brandenburgs zugestimmt. Die Anpassung trat am 26. November 2025 in Kraft.