Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

23.11.2023
Projekt "Eigene Vielfalt" lädt ein

Einführungsseminar landschaftsgerechte Heckenpflege

Das Gemeinschaftsprojekt “Eigene Vielfalt” (eine Zusammenarbeit zwischen BUND, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landvolk Niedersachsen sowie Stiftung Kulturlandpflege) bietet ein 1,5 tägiges Einführungsseminar zur landschaftsgerechten Heckenpflege für interessierte Personen, die sich beruflich als auch privat in der Landschaftspflege engagieren, an. In dem Theorieblock (12. Dezember) werden die Bedeutung der Hecken und theoretische und technische Grundlagen fachgerechter Heckenpflege vermittelt. Geleitet wird dieser Teil des Seminars durch Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen, unterstützt durch Holger Westerwarp von der Landwirtschaftskammer Bezirksstelle Bremervörde. An dem Praxistag (13. Dezember) werden dann Landschaftsstrukturen angesprochen und mit fachlicher Begleitung Pflegemaßnahmen an einem ausgewählten Heckenabschnitt durchgeführt. Dabei wird Björn Rohloff durch Friedrich Beinker von der Norddeutschen Landschaftspflegeschule unterstützt.

Anmeldungen können mit Nennung der Namen der Teilnehmer*innen per Email unter jakob.klucken@nds.bund.net gemacht werden. Anmeldeschluss ist Freitag, der 08.12.2023

23.11.2023
Rückkehr der Wölfe

Podiumsdiskussion in Bad Fallingbostel

Mehr als 200 Gäste kamen am Montag zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Wolf in Bad Fallingbostel. Eingeladen hatte die Walsroder Zeitung. Es entstand eine lebhafte Diskussion zwischen den geladenen Experten auf der Bühne. Frank Faß (Inhaber Wolfcenter Dörverden), Thomas Mitschke (Freundeskreis freilebende Wölfe), Moderatorin Silvia Hermann, Christian Meyer (Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen), Helmut Dammann-Tamke (Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen) sowie Jörn Ehlers (Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen). Der Konsens des Abends bestand darin, dass der Wolf bleiben wird. Wie der Umgang mit dem Beutegreifer aussehen soll, da gingen die Meinungen jedoch auseinander - Vergrämung, Abschüsse, Zuschüsse für Weidetierhalter wurden diskutiert.

23.11.2023
SUR abgelehnt

Landvolk hält am sparsamen Einsatz von Pflanzenschutz fest

Für das Landvolk Niedersachsen ist die gestrige ablehnende Entscheidung des EU-Parlaments zum Vorschlag der Europäischen Kommission über neue Vorschriften bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „folgerichtig“.

„Wir haben nicht nur ein geltendes Pflanzenschutzrecht, das einen sparsamen Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln schon lange vorschreibt. Die Bauern und Bäuerinnen in Niedersachsen sind auch kontinuierlich auf der Suche nach Möglichkeiten, den Einsatz weiter zu reduzieren“, betont Hartmut Schlepps, Umweltreferent des Verbandes. „Deshalb waren unsere Mitglieder ja so vor den Kopf gestoßen, als der völlig überzogene Vorschlag aus Brüssel kam, ohne Rücksicht auf die Betriebe, die besonders betroffenen Regionen und die Versorgung mit heimischen, bezahlbaren Produkten mit dem Rasenmäher alles pauschal zu reduzieren oder komplett zu verbieten“, verdeutlicht der Landvolkexperte den Hintergrund des massiven Widerstands aus der Landwirtschaft.

Auf den konventionell wie ökologisch wirtschaftenden Höfen wird die Entscheidung nach Einschätzung des Landesbauernverbandes mit Erleichterung aufgenommen, denn auch den Öko-Betrieben gingen die Vorgaben zu weit.

Für das Landvolk steht außer Frage, dass die Vereinbarungen zum Pflanzenschutz im „Niedersächsischen Weg“ auch nach der gestrigen Entscheidung in Straßburg in Niedersachsen weiterhin Bestand haben sollen. Dazu zählen ein Reduzierungsziel um 25 Prozent bis 2030, freiwillige kooperative Bereitstellung von Vorrangflächen für die Biodiversität, Schutzstreifen an Gewässern, der Einsatz moderner Technik in der maschinellen Unkrautregulierung und eine auf widerstandsfähige Sorten konzentrierte Züchtung.

22.11.2023
Lütjens übergibt Amt des Vorsitzenden nach 13 Jahren an Münkel

Winterveranstaltung des ldw. Vereins a.d. Wiedau

In Meyer´s Gasthof in Bothel feierte der Landwirtschaftliche Verein an der Wiedau gestern seine gut besuchte Jahreshauptversammlung.

Nach 13 Jahren des Engagements verabschiedete sich Lutz Lütjens von seinem Posten als Vorsitzender des Vereins. Einen großen Dank richtete er in seiner Abschiedsrede an seine tatkräftigen Vorstandskolleginnen und Kollegen und blickte zurück auf eine erlebnisreiche Zeit, in welcher sich auch der landwirtschaftliche Verein stetig weiterentwickelt hat: „In Erinnerung bleiben spannende Vortragsabende, lehrreiche Feldrundfahrten, lustige Ausfahrten und wirklich tolle Projekte, wie z.B. die jährlichen Kinderferienprogramme.“ In besagten Kinderferienprogrammen engagiert sich mit Begeisterung auch der einstimmig gewählte Nachfolger von Lütjens Mark Münkel aus Hemslingen. Der vormals zweite Vorsitzende des Vereins möchte das neue Amt für die nächsten drei Jahre übernehmen und hofft in dieser Zeit auch in der jüngeren Generation Interesse für den Vorstandsposten wecken zu können, damit dieser langfristig mit Leben gefüllt wird. Als weitere Veränderung übergab Jan Wilhelm Lüdemann seinen Posten als Kassenprüfer an Carsten Lütjens.

Trotz der personellen Veränderungen dürfen sich die 222 Mitglieder auch im nächsten Jahr auf das gewohnte umfangreiche Programm des Vereins freuen. Auch die tollen Erlebnisse sind sicherlich ein Grund dafür, weshalb die Vereinsmitglieder schon lang nicht mehr nur aus Landwirt*innen bestehen. „Der Landwirtschaftliche Verein an der Wiedau ist mittlerweile viel mehr ein Verein des ländlichen Raumes, der die Dorfgemeinschaft noch enger zusammenbringt. Auf dieses Alleinstellungsmerkmal kann man hier sehr stolz sein!“, fasst der Vorsitzende des Landvolk-Kreisverbandes Rotenburg-Verden Christian Intemann zusammen.

Stolz können auch Paula Krüger (nicht anwesend), Lennart Holtermann, Felix Delventhal und Joost Behrens sein, die jeweils für ihre erfolgreichen Berufsabschlüsse geehrt wurden.

20.11.2023
Gespräch mit Lars Klingbeil

Bitte um Unterstützung bei EU-Plänen zur Pflanzenschutzreduktion

Die Landwirte machten Klingbeil die regional dramatischen Auswirkungen der aktuell diskutierten Pauschalverbote in „sensiblen“ Gebieten deutlich. Ein Großteil dieser Schutzgebiete aus dem Wasser- und Naturschutzrecht würden nun zu Verbotszonen erklärt. Insbesondere in Niedersachsen suche man jedoch den kooperativen Ansatz, wie zum Beispiel den Niedersächsischen Weg. Im Rahmen des Niedersächsischen Weg seien Reduktionsziele von bis zu 25 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2030 vereinbart worden, betonten die Vertreter der Landwirtschaft. Zu diesen Zielen bekenne sich die Landwirtschaft ausdrücklich. Man müsse dort einsparen, wo es wirtschaftlich tragbar sei. Unternehmerische Entscheidungen müssen möglich bleiben, forderten sie.

Gerade in der Kartoffelanbauregion Nordostniedersachsen würden die aktuellen Pläne fatale Folgen für die Betriebe haben, so die Vertreter der Landwirtschaft. Eine Umstellung auf die Produktion biologischer Waren biete hier keine Alternative. Der Markt für einige Produkte ist derzeit angespannt und würde durch die Pläne der EU stark überfrachtet werden. Das gleichmäßig dynamische Wachstum von Angebot und Nachfrage würde durch die politische Entscheidung stark zum Nachteil der Biolandwirtschaft gestört werden. In der Folge all dessen stehe eine massive wirtschaftliche Benachteiligung konventionell, aber auch ökologisch wirtschaftender Betriebe, bis hin zur Abwanderung der Produktion zu befürchten.

Der SPD-Chef signalisierte Verständnis für die Bedenken der Landwirte. Klingbeil werde sich dafür einsetzen, dass das Anliegen sowohl bei weiteren politischen Entscheidungsträgern Gehör finden und bei Folgeterminen zum Thema gemacht werden muss. Die Vertreter der Landwirtschaft konnten Klingbeil deutlich machen, dass schnelles Handeln erforderlich ist, da in Kürze auf EU-Ebene darüber entschieden wird.

Im Gespräch mit Lars Klingbeil waren Carsten Hövermann (stellvertretender BVNON-Vorsitzender Lüneburg), Robert Rippke (Vorstandsmitglied BVNON), Dr. Jürgen Grocholl (Landwirtschaftskammer, Leiter Bezirksstelle Uelzen), Jochen Oestmann (Kreislandwirt, Vorsitzender Landvolk Lüneburger Heide), Henning Jensen (Geschäftsführer Landvolk Lüneburger Heide) sowie Andreas Meyer (Leiter Kartoffelversuchsstation Dethlingen), Alexander Kasten (Geschäftsführer Landvolk Rotenburg), Martin Rave (Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft), Peter Niemann, (Förderungsgemeinschaft der Kartoffelwirtschaft e. V.)

Hintergrund:
Der Verordnungsentwurf der EU sieht in „sensiblen Gebieten“ ein Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln vor. Ausnahmen sollen lediglich möglich sein, wenn „behördlich nachgewiesene Voraussetzungen“ erfüllt sind (z.B. keine Beeinträchtigung des ökologisch sensiblen Gebietes). Ausnahmen gelten nach aktuellem Diskussionsstand jeweils für 3 Jahre. Weder die Ausnahmeregelung noch der Zeithorizont stellen für die Landwirt*innen eine verlässliche Planungsgrundlage für die betriebliche Ausrichtung dar. Der „behördliche Nachweis“ stellt für die Branche ein unkalkulierbares Risiko in der nationalen Auslegung und Umsetzung im Land Niedersachsen sowie den Behörden der Landkreise dar. Es drohen weitere bürokratische Hürden.

Position der Landwirtschaft - „Innovation statt Verbote“
Die Landwirtschaft spricht sich gegen ein Totalverbot aus und plädiert für Regulierungsmechanismen, die die unternehmerische Entscheidung zulassen. Die Reduktionsziele können in jenen Kulturarten erreicht werden, in denen dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. In der Landtechnik wird hierzu bereits seit Jahren mit Verfahren wie Bandspritzung und Einzelpflanzenbehandlung mittels punktgenauer Applikation auf eine starke Reduzierung des Mittelaufwandes hingearbeitet. Mit sensorgestützter moderner Landtechnik und angepassten Methoden im Ackerbau eröffnen sich nunmehr innovative Möglichkeiten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln noch weiter stark zu reduzieren.

Es gibt bereits jetzt wirksame nationale Regulierungsmechanismen für den Schutz „ökologisch sensibler Gebiete“. Mit dem niedersächsischen Weg geht man hierüber hinaus und verfolgt kooperativ eine Reduktion unter Mitnahme der Betriebe. Die Landwirtschaft befürwortet ausdrücklich diesen kooperativen Ansatz.

Quelle: Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON)

14.11.2023
Mindestlohn und Minijob-Grenze

sollen zum 1. Januar 2024 steigen

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn voraussichtlich auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat diese Erhöhung vorgeschlagen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer*innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber*innen. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 voraussichtlich von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze würde sich entsprechend auf 6.456 Euro erhöhen.

09.11.2023
Aktuelle Vorschläge bedrohen Existenzen und Erträge

Landvolk koordiniert Widerstand gegen die mögliche Abstimmung zu SUR-Vorgaben

Als „Mogelpackung“ bezeichnet Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies die in den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments (EP) erzielten Kompromisse bezüglich der künftigen Vorgaben zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln („Sustainable Use Regulation“, SUR). „Monatelanger Protest und wissenschaftlich fundierte Gegenargumente haben bei einem Teil der EU-Parlamentarier leider wenig genützt“, stellt Hennies fest. Die aktuellen Vorschläge der EU zur Pflanzenschutzmittel-Regulierung würden dem „Niedersächsischen Weg“ die finanzielle und administrative Grundlage entziehen und viele Landwirt*innen ruinieren.

„Wir können und wollen weniger chemische Pflanzenschutzmittel als in der Vergangenheit einsetzen, auch wenn wir einen europaweiten Verzicht von 50 Prozent wegen der damit verbundenen Auswirkungen nicht für sinnvoll halten. Vollständig indiskutabel sind für uns die darüberhinausgehenden Verbote für so genannte ‚empfindliche Gebiete‘, die nach den aktuellen Plänen des Parlaments mindestens 25 Prozent des Ackerlands und 45 Prozent des Dauergrünlands in Niedersachsen umfassen“, bekräftigt der Landvolkpräsident und ruft die Berufskolleg*innen dazu auf, sich auf allen politischen Ebenen Gehör zu verschaffen und vor den Folgen der überzogenen Vorgaben zu warnen.

Das von der Kommission vorgeschlagene absolute Verbot der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (PSM) in diesen Gebieten soll zwar geringfügig gelockert werden, indem die im Ökolandbau zugelassenen Mittel dort weiter zulässig bleiben sollen. Insbesondere der Anbau von Kulturen wie Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben, Obst und Gemüse wäre massiv betroffen, aber auch Getreide und Futtermittelanbau würden teilweise sehr starke Ertrags- und Qualitätseinbußen hinnehmen müssen.

„Aus Sicht des Ökolandbaus ist es wichtig und richtig, dass PSM mit Zulassung im Ökolandbau von geplanten Totalverboten in den so genannten empfindlichen Gebieten ausgenommen werden“ erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ökolandbau im Landvolk Niedersachsen, Carsten Bauck. Konventionelle Betriebe dürften in diesen Gebieten aber durch diese Hintertür nicht zu ökologischer Bewirtschaftung gezwungen werden, so die einhellige Meinung im Ökoausschuss. „Ökolandbau geht nur freiwillig und aus Überzeugung. Andernfalls drohen Richtlinienbrüche aus Unkenntnis und mangelnder Erfahrung“, warnt Bauck. Der Anteil an ökologischer Landwirtschaft müsse zusammen mit dem Markt wachsen; politisch getriebene Zwangsumstellungen führten zu unnötigen Verwerfungen. Die schon jetzt schwierige Marktsituation darf nach Ansicht des Ausschusses nicht künstlich verschärft werden. Die Förderfähigkeit für Ökolandbau in sensiblen Gebieten muss weiterhin gegeben sein.

Nach der Abstimmung im EU-Planum am 22. November muss es noch zu einer Einigung zum Entwurf mit den Mitgliedstaaten kommen. Dann könnten die pauschalen Verbote in den empfindlichen Gebieten schon Ende 2024 in Kraft treten, teilt das Landvolk mit. Mit Befremden reagiert der Verband darauf, dass die EU-Kommission im Nachhinein ein Dialogformat mit den Landnutzern einrichten möchte. „Wir können das nur als Hinhaltetaktik der scheidenden Kommission bewerten, weil es den Verantwortlichen in Brüssel dämmert, dass man spätestens bei der SUR beim ‚Green Deal‘ überzogen hat“, kommentiert Hennies diesen Vorschlag.

09.11.2023
„Transparenz schaffen“ nominiert für die Agricultural & Rural Inspiration Awards

Jetzt an der Abstimmung teilnehmen

Mit den Agricultural & Rural Inspiration Awards (ARIA, zu deutsch: Preisverleihung für landwirtschaftliche und ländliche Innovation) wird die EU im Dezember 2023 Projekte für zukunftsweisende Ansätze in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung auszeichnen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben insgesamt 92 Projekte nominiert, von welchen eine Jury nun 24 Projekte ausgewählt hat, für die bis zum 01. Dezember 2023 öffentlich abgestimmt werden kann. Das Projekt „Transparenz schaffen“, zudem auch das Projekt “Vom Hof auf den Teller” unseres gemeinnützigen Fördervereins NEUA e.V. gehört, wurde von einer Jury als Finalist bei den Agricultural & Rural Inspiration Awards (ARIA) gewählt. Wer möchte kann HIER an der Abstimmung teilnehmen.

08.11.2023
Beregnungsverband Verden

stellt Bindeglied zwischen seinen Mitgliedern und den Behörden dar

Der Beregnungsverband Verden wurde im Frühjahr 2023 durch den Landkreis Verden gegründet mit dem Ziel das Wassermanagement für die Feldberegnung zu gestalten und stellt damit ein Bindeglied zwischen seinen Mitgliedern und den Behörden dar. Als Verbandsvorsteher wurde Holger Meier (Deelsen) gewählt, die Geschäftsführung übernimmt der Dachverband Aller-Böhme (Walsrode). Ansprechpartner*in sind hier Anna v. Arenstorff (Verwaltung) und Dipl.-Ing. Thomas Lucas (technischer Support). Neben der Verbandsführung übernimmt der Dachverband u.a. die Antragstellung der Wasserrechte beim Landkreis, begleitet Brunnenbohrmaßnahmen und steht seinen Mitgliedern und Interessierten für Fragen rund um das Thema Feldberegnung beratend zur Seite.

Wer Interesse hat und sich dem Beregnungsverband Verden anschließen möchte, meldet sich zur Terminabsprache bitte beim Dachverband Aller-Böhme. Im persönlichen Gespräch können (mögliche) Brunnenstandorte und zur Feldberegnung vorgesehene Flächen aufgenommen werden. Mitzubringen sind u.a. alle Unterlagen zu bestehenden Beregnungsanlagen, Bohrunterlagen (Bohrprofil, Schichtenverzeichnis, Absenktrichter, Pumpversuch), beantragte Beregnungsbrunnen, Vorgaben vom Landkreis.

Kontakt:
Dachverband Aller-Böhme
Albrecht-Thaer-Str. 1a
29664 Walsrode
Tel. 05161/ 3365
E-Mail: wabo-walsrode@t-online.de

06.11.2023
Neue Impulse für die Weiterentwicklung der Moore

Laut Minister Meyer wird es keinen gesetzlichen Zwang zur Wiedervernässung geben

In einem Punkt waren sich alle Akteur*innen beim Osterholzer Moorgipfel einig: Es ist kein leichtes Thema und auch keine leichte Angelegenheit, trocken gelegte Moorflächen in Niedersachsen aus (unbestritten notwendigen) Gründen des Klimaschutzes wieder zu vernässen. Es ist eine Jahrhundertaufgabe, die viel Planung, viele Ressourcen und viel Zusammenarbeit verschiedener Ebenen erfordert, aber auch viele regionale und auch individuelle Besonderheiten berücksichtigen muss. „Wir haben eine gute Diskussionskultur, aber es fehlen noch die konkreten Antworten. Das Land und der Bund müssen endlich anfangen, finanzielle Strukturen zu etablieren und klar sagen, wie man die Vernässung umsetzen will. Ich erkenne die Federführung für die offenen Fragen noch nicht“, monierte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies vor den mehr als 300 Gästen des Moorgipfels in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck.

Hennies forderte, sich den „Niedersächsischen Weg“ als Vorbild zu nehmen. Hier säßen alle Beteiligten an einem Tisch und verschiedene Interessen würden ausgeglichen und „gesetzesreif“ gemacht. Helfen könnte neben der geplanten Landesmoorgesellschaft und der Moorschutzstrategie ein „Moorkommissar“ oder eine „Moorkommissarin“, unterstrichen mehrere Redner*innen. Eine temporäre „Wiedervernässungsprämie“ brachte Prof. Harald Grethe von der Humboldt-Universität in Berlin ins Spiel. Hierzu machte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Osterholz keine Zusagen, sondern verwies auf Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes. Dass es „keinen gesetzlichen Zwang“ zur Wiedervernässung von Moorböden geben wird, versprach Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.

Dass viele der Flächen für die Speicherung von CO2 „nass nutzbar“ gemacht werden müssen, daran bestehe kein Zweifel, bekräftigten mehrere Redner*innen bei dem Moorgipfel. Chancen werden zum Beispiel in der Gewinnung von Biomasse und in der Photovoltaik gesehen. Holger Hennies betonte: „Wir brauchen jetzt den ganzen Werkzeugkasten, und es muss individuell und fair für die Landwirtinnen und Landwirte geregelt werden. Beim Kohleausstieg hat sich der Staat schließlich auch langjährig verpflichtet.“ Bernd Lütjen, Landrat des Landkreises Osterholz, der den Moorgipfel federführend ausrichtete, ergänzte: „Es muss zusätzliches Geld ins System rein. Es gibt schon gute regionale Projekte, aber das reicht nicht. Wir brauchen Verlässlichkeit, denn die Landwirte müssen davon überzeugt sein, dass sie nicht nach drei oder vier Jahren alleingelassen werden. Hierfür braucht es Vertrauen, nicht nur auf kommunaler Ebene.“

Aktuelles aus dem Landesverband

19.03.2025
Bio-Möhren: schwankende Qualitäten im Lager
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Nach wie vor belasten niedrige Erzeugerpreise den Markt für deutsche Bio-Möhren. Zwar sind die Produktions- und Lagerkosten gestiegen, trotzdem geht es preislich nur langsam auf­wärts. Die Preisvorstellungen zwischen den Packbetrieben und Erzeugern sowie dem Lebensmitteleinzelhandel gehen weiterhin in unterschiedliche Richtungen. Die Qualitäten im Lager lassen teilweise zu wünschen übrig. Einige Partien zeigen durch die hohen Tempera­turen zur Ernte und Einlagerung schwankende Qualitäten aufgrund der langen Lagersaison. Der Importdruck aus NL und DK ist hoch, Spanien und Italien liefern auch schon. Der LEH ist gefordert, der postulierten Bevorzugung heimischer Ware Taten folgen zu lassen!

19.03.2025
Preise für konventionelle Jungbullen überholen Bio-Preise
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Die konventionellen Rinderpreise steigen angesichts der weltweit knappen Versorgung jede Woche um weitere 10 Ct/kg SG und sind Mitte Februar bei 6,20 EUR/kg für Jungbullen R und 5,63 EUR/kg für Färsen R angelangt. Das setzt die Bio-Akteure unter Zugzwang, da Bio-Preisaufschläge schwer umsetzbar sind.

19.03.2025
Bio-Milchpreise starten 2025 auf hohem Niveau
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Der Bio-Milchmarkt zeigte sich über den Jahres­wechsel in sehr stabiler Verfassung. Der anhal­tend regen Nachfrage stand dabei ein nur lang­sam wachsendes Milchaufkommen gegenüber. Unter anderem die Spätfolgen der Blauzungen­krankheit dämpften die Anlieferung. Daher haben die Molkereien ihre Auszahlungsleistung teils weiter angehoben.

17.03.2025
Zwei Öko-Feldtage der LWK im April
Öko-Landbau

Am 11.04.25 lädt die Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Bioland-Landesverband zu einem Feldtag mit dem Thema „Flache und ganzflächige Bodenbearbeitung“ ein (LWK-Webcode: 33010946). Weiterführende Informationen, sowie die kostenfreie Anmeldung sind der Internetseite zu entnehmen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/10946_Feldtag_zur_flachen_und_ganzflaechigen_Bodenbearbeitung

Am 15.04.2025 findet ein Feldtag mit Besichtigung des Öko-Landessortenversuches Raps in der Nähe von Braunschweig statt (LWK-Webcode: 33011243). Weiterführende Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung sind der Internetseite zu entnehmen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/11243_Rapsfeldbegehung_%C3%96ko-Landessortenversuch

17.03.2025
Raus aus der Moorkulisse? – Jetzt aktiv werden!
Bioenergie

Antragsmöglichkeit nur über „ANDI-Verfahren“ und bis 15. Mai, spätestens 31. Mai begründende Anlage!

Dem Landvolk Niedersachsen ist gelungen, was in anderen Bundesländern mit entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten so nicht angeboten wird: Antragstellende auf GAP-Prämien können die Einstufung einer Fläche als Moor (mind. 10 Zentimeter-Schicht mit kohlenstoffreichem Oberboden innerhalb der obersten 40 Zentimeter unter Geländeoberkante) beanstanden. Ist natürlich wieder ärgerlicher Aufwand, aber sollte sowohl bei Dauergrünland als auch bei Ackernutzung zumindestens kurz überlegt werden! Denn inzwischen greift der Gesetzgeber auf diese so genannte „GLÖZ 2-Kulisse“ auch gern zurück, um z. B. die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Standorten zu erschweren usw.

Wichtig auch: Reden Sie ggf. mit den Verpächtern solcher Flächen an Sie, da nur GAP-Antragsteller eine direkte Korrektur über das Verfahren erreichen können. Ihr Verpächter hat ggf. auch noch Unterlagen z. B. übers Tiefpflügen vor vielen Jahrzehnten! Fluten Sie die LWK aber auch nicht mit nicht wirklich begründbaren Herausnahmeanträgen! Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es 2026 eine weitere Möglichkeit der Korrektur über ANDI geben wird. Die Landesverordnung sieht hier noch kein Auslaufen vor. Wenn eine Fläche ganz aus der Gebietskulisse herausgenommen werden soll, sind die Anforderungen wegen der überzogenen Moorbodendefinition des letzten Bundestages besonders schwer zu erfüllen. Tiefgepflügte Flächen können leichter als so genannte „Moor-Treposole“ umgestuft werden, das ermöglicht schon einmal Grünlanderneuerung und Statustausch.

Für die begründende Anlage zu dem Antrag ist der in ANDI 2025 verlinkte Vordruck zu nutzen. Für die Gültigkeit des Antrags ist zudem erforderlich, dass zusätzlich bis spätestens zum 30.06.2025 die erforderlichen qualifizierten Nachweise bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. An die GLÖZ 2-Auflagen müssen Sie sich halten, mindestens bis Ihnen ein positiver Bescheid der LWK vorliegt, dass die Fläche nicht mehr in die Gebietskulisse fällt bzw. die Bedingungen für Treposole gelten. Es macht also wenig Sinn, vor einem solchen Bescheid für eine Dauergrünlandfläche in der Kulisse, die bisher nicht als Treposol eingestuft ist, einen Antrag auf Pflegeumbruch zu stelle.

Detaillierte Hinweise dazu, welche qualifizieren Nachweise für die Prüfung der vollständigen Herausnahme bzw. für die Prüfung der Ausweisung mit der Bodenkategorie Moor-Treposol einreichen müssen, finden Sie unter dem Webcode: 01042644 auf den Seiten der LWK Niedersachsen. Außerdem liegen allen Landvolk-Kreisverbänden ausführliche Unterlagen als Hilfestellung vor. FANI-App kann leider bisher nicht genutzt werden, aber Dateien mit Aufnahmen von Bodenprofilschnitten per Handykamera werden bei der Prüfung durch das LBEG akzeptiert, wenn vor der Erstellung eines Fotos mit dem Handy bei der Einstellung zu so genannten „Ortungsdiensten“ der Zugriff auf den Standort erlaubt ist, und zwar der „genaue“ Standort! Anleitung fürs iphone z. B. https://www.youtube.com/watch?v=_DEGMJUnBFw oder für „Android“-Geräte wie Samsung https://www.youtube.com/watch?v=7nVmbH0iL1M. Erst testen (Probeaufnahme, Testbild auf gespeicherte GPS-Koordinaten prüfen), dann sauber Grabloch ausheben und dann Profilwände mit lesbarem Maßstab fotografieren!

17.03.2025
BTV-3: Verordnungsänderung zu Impfstoffen
Milch und Rind

(DBV) Ende letzter Woche ist die Eilverordnung über Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit in Kraft getreten. Diese VO ermöglicht für die kommenden sechs Monate die weitere Anwendung der drei bisher üblichen BTV-Impfstoffe, darunter auch des in Deutschland bisher überwiegend genutzten und lieferbaren BTV-3-Impfstoffs Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die flächendeckende und rechtzeitige Impfung weiter gewährleistet.

17.03.2025
DBV-Fachausschuss Milch
Milch und Rind

(DBV) Im Vorfeld des Berliner Milchforums tagte der DBV-Fachausschuss Milch zu Themen wie den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin, der Brüssler Politik, dem Tierseuchengeschehen und der LEH-Haltungsformkennzeichnung. Der Fachausschuss bewerte die geplante Rücknahme der Streichung der Agrardieselrückerstattung positiv, verwies jedoch auf die noch zu bearbeitenden Themenfelder wie Wettbewerbs- und Standortsicherung, Bürokratieabbau und Planungssicherheit.

17.03.2025
15. Berliner Milchforum in Berlin
Milch und Rind

(DBV) Am diesjährigen Branchentreffen der Milchwirtschaft, welches mit knapp 500 Gästen erneut gut besucht war, stand der lange angemahnte Kurswechsel in der Agrarpolitik im Fokus. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag wurden Themen wie Standortsicherung und Bremsung des Strukturwandels; Arbeitskräftesicherung und Bürokratieabbau erörtert. Begleitet wurde das Berliner Milchforum von einer Fachausstellung und einer vielfältigen Vortragsreihe am zweiten Veranstaltungstag. Die Veranstalter freuen sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Save-the-Date: 16. Berliner Milchforum am 12./13. März 2026.

14.03.2025
Letzter Drücker: Sonntag Antragsfristende nachträglicher Ackererschwernisausgleich 2024
Geflügel

Gebietskulisse für PSM-Verbots-Erschwernisausgleich für Äcker in Naturschutzgebieten

Die gute Nachricht vorweg: Am 24. Januar verkündete Ministerin Staudte durch eine Pressemitteilung, dass auf Antrag für Ackerflächen und Dauerkulturen, die in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet in Niedersachsen liegen, das aber nicht auch als Natura 2000-Gebiet an die EU gemeldet ist, auch rückwirkend ab 2024 ein finanzieller Ausgleich für das von der rot-schwarzen Bundesregierung ab 2021 verhängte Anwendungsverbot für Herbizide und viele Insektizide gezahlt wird. Für Dauergrünland gilt der Erschwernisausgleich nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Der „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ galt bisher nur für Flächen in Natura 2000-Gebieten, nicht aber z. B. für Äcker, die zwar wegen ihrer Lage in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ebenso betroffen, aber nicht in einem Natura 2000-Gebiet gelegen sind. Der Haken an der zugelassenen Antrags-Rückwirkung für 2024 ist, dass das Ende der Antragsfrist dafür aus unbekannten Gründen schon auf den kommenden Sonntag, den 16.03.2025 um 24:00 Uhr festgelegt wurde. Spätestens dann muss ein Antrag für das Jahr 2024 bei der Bewilligungstelle der LWK eingegangen sein, ggf. per Telefax. Näheres findet sich unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40345_Erschwernisausgleich_Pflanzenschutz

Für das Jahr 2025 endet die Antragsfrist für den „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ am 15. Mai 2025. Geht der Antrag nach diesem Datum ein, so erfolgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird, eine prozentuale Kürzung.

Nach Einschätzung des Landvolk-Landesverbandes betrifft die Ausweitung der Gebietskulisse für diesen Erschwernisausgleich keine sehr große Acker- oder Dauerkulturfläche. Hintergrund ist, dass in der ausgeweiteten Gebietskulisse das Dauergrünland die wesentliche Nutzungsart darstellt. Einzelbetrieblich sind die gewährten ca. 382 € für jeden betroffenen Hektar Acker aber mehr als Nichts. Das Landvolk wird sich aber strikt dagegen wehren, wenn der Erschwernisausgleich vom zuständigen Pflanzenschutzamt zukünftig als Grund für die Zurückweisung von Ausnahmeanträgen von den PSM-Verboten in der jetzt erweiterten Gebietskulisse angeführt werden sollte. Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung, dass maßgeblich immer die Schutzgebietsordnung (z. B. eine dort geregelte Zulassung der guten fachlichen Praxis für Acker- und Dauerkulturen) sein muss und bei Anträgen auf Ausnahmen einen höheren Rang als das pauschale Verbot der Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben muss.