Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

16.08.2019
Landvolk fordert beschleunigtes Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Narbenerneuerung von Dauergrünland ein
Milch und Rind

Info Milch/Rind

Mit einem gemeinsamen Schreiben zahlreicher Kreisverbände an die niedersächsische Landwirtschaftsministerin und den niedersächsischen Umweltminister weist das Landvolk auf den in vielen Regionen teilweise katastrophalen Zustand des Dauergrünlands hin. Die Dürre aus dem Jahr 2018 und die anhaltende Trockenheit in 2019 sowie die teilweise massiven Schäden durch Mäuse, machen auf vielen Dauergrünlandflächen eine Narbenerneuerung erforderlich.

Damit betroffene Regionen mit Futterbau und Milchviehhaltung den drohenden Ernte- und Einkommenseinbußen schnellstmöglich entgegenwirken können, wird vom Landvolk die Ermöglichung einer Sonderregelung (durch MU und ML) für ein beschleunigtes Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Narbenerneuerung von Dauergrünland eingefordert.

Angestrebt wird die im letzten Jahr zwischen MU und ML vereinbarte Regelung, dass im Normalfall die Anzeige einer geplanten Narbenerneuerung bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw. Unteren Wasserbehörde für die Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer (LWK) ausreicht. Der Landesverband unterstützt die Forderung und hat auch die Staatssekretäre der Ministerien kontaktiert. Über die weiteren Ergebnisse der Verhandlungen informieren wir in einem der folgenden Infobriefe.

16.08.2019
Kassamärkte robuster als Terminmarkt
Pflanzen

Info Pflanze

Der Brotweizen am Kassamarkt notiert meistens in der Nähe des Frontmonats in Paris und vollzieht die Bewegungen des Terminmarktes nur eingeschränkt mit. Es gibt nur wenig Angebotsdruck aus der Ernte, allerdings zeigen sich auch die Mühlen wenig kaufbereit.
Im Norden ist die Ernte noch nicht ganz abgeschlossen. Zuletzt könnten auch die Fallzahlen etwas gelitten haben und das Angebot an Futtergetreide erhöhen.

Dieses wird in manchen Regionen durch schwache Proteinwerte und geringe hl-Gewichten noch verstärkt. Dennoch halten die Abgeber ihre Getreide zurück. Aufkommendes Kaufinteresse der Mischfutterhersteller richtet sich vor allem auf die späteren Liefertermine.
Auch die Rapskassamärkte haben sich vom Terminmarkt in Paris entkoppelt und notieren annähernd auf gleicher Höhe ohne Preisabschlag.

Der Kartoffelmarkt beruhigt sich wieder, nachdem Preiskorrekturen nach unten stattgefunden haben. Es herrscht Unsicherheit, ob die Ernte 2019 tatsächlich so reichlich sein wird. Außerdem können die Erzeuger auch Kartoffeln für Osteuropa bereitstellen. Dieses ist möglicherweise ebenso lukrativ wie die Einlagerung bis zum Herbst. Die Inlandsnachfrage ist indessen noch sehr ruhig. Auslaufende Ferien könnten das aber bald ändern, zudem ist das Wetter jetzt konsumfreundlicher.

14.08.2019
Forsa-Umfrage: ITW immer bekannter
Schwein

Info Schwein

(ITW) Die Initiative Tierwohl (ITW) wird laut einer forsa-Umfrage bei deutschen Verbrauchern immer bekannter und bleibt konstant beliebt. So finden 94% der Verbraucher das Konzept der ITW gut oder sehr gut und 28% nehmen das ITW-Produktsiegel auf Verpackungen bewusst wahr. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 9%. Dagegen attestieren 78% der Verbraucher der Großgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ein mangelndes Engagement beim Tierwohl. Bei diesen beiden Branchen wünschen sich sogar 89% eine Haltungsform-Kennzeichnung, wie sie der Lebensmitteleinzelhandel im April 2019 mit einem vierstufigen System eingeführt hat. Die ITW zeigt sich hier sehr offen, gemeinsam mit den Unternehmen aus Großgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, echte und wirksame Lösungen zu finden.

„Die Debatte um neue Lösungen für mehr Tierwohl ist wieder in vollem Gange“, sagt ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. „Dabei haben wir mit der ITW bereits seit 2015 eine Plattform, auf der erfolgreiche, breitenwirksame Lösungen entwickelt wurden, von denen derzeit bereits 26 Mio. Schweine und 504 Mio. Hähnchen und Puten profitieren. Jedes vierte Schwein wird in Deutschland inzwischen nach den Kriterien der ITW gehalten. Die Politik sollte gemeinsam mit der Wirtschaft am Ausbau dieses Erfolgsmodells arbeiten, anstatt über Experimente, wie eine Fleischsteuer zu diskutieren. Die deutschen Verbraucher, so lesen wir die Ergebnisse der forsa-Befragung, haben das längst verstanden.“

14.08.2019
China hat hohen Bedarf an Schweinefleischimporten
Schwein

Info Schwein

(AMI) – China hat im ersten Halbjahr 2019 seine Schweinefleischeinfuhren nebst Nebenerzeugnissen deutlich erhöht und zwar um 12 %. Dabei ging die Menge an Nebenerzeugnissen um 6 % zurück, während gut ein Viertel mehr Schweinefleisch in frischer und gefrorener Form nach China geliefert wurde. Grund für den Importzuwachs ist die stark geschrumpfte Eigenproduktion infolge der ASP, wodurch in den letzten Wochen laut AgE auch die Preise auf allen Marktstufen kräftig zugelegt haben. So wurden für 30-kg-Ferkel in einigen Regionen umgerechnet gut 150 Euro gezahlt und am Schlachtschweinemarkt wurden seit Ende Mai Preiszuwächse von fast 30% verzeichnet.

US-Analysten erwarten, dass sich der Schweinefleischimportbedarf Chinas auch in der zweiten Jahreshälfte 2019 und auch im kommenden Jahr fortsetzen wird. Sowohl für 2019 als auch 2020 werden die Einfuhren auf ca. 1 Mio. t Schweinefleisch veranschlagt.

14.08.2019
Philippinen setzen deutsches Schweinefleisch auf Index
Schwein

Info Schwein

(AgE) Die philippinische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (FDA) hat Deutschland Ende Juli offiziell auf die Liste von Ländern gesetzt, aus denen wegen der Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorübergehend kein Schweinefleisch importiert werden darf. Anfang Juli hatte das philipinische Landwirtschaftsministerium bereits die Systemakkreditierung für alle deutschen Fleischexporteure aufgehoben, nachdem in einer Lieferung geringe Mengen polnisches Schweinefleisch gefunden wurden, dessen Einfuhr wegen der dortigen ASP untersagt ist. Den deutschen Überwachungsbehörden wurde vorgeworfen, den sicheren Export von Schweinefleisch nicht gewährleisten zu können. Den Verbrauchern wurde in einem öffentlichen Warnhinweis geraten, beim Kauf und Verzehr von verarbeiteten Schweinefleischprodukten äußerst vorsichtig zu sein.

12.08.2019
Grenzen der nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen noch unklar, vorläufige Auflagen stehen fest
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

Ende September/Anfang Oktober wird voraussichtlich der Schleier über die geplante Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen gelüftet. Dann soll die Verbandsanhörung zur ersten Landesdüngeverordnung in Niedersachsen beginnen. Die Verordnung soll laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums zunächst folgende zusätzlichen Anforderungen in nitratbelasteten Gebieten ab 1.1.2020 stellen:

  • Eigene Beprobung und Nährstoffanalysen bei Düngung mit Wirtschaftsdüngern aus der eigenen Tierhaltung (statt Richtwerte);
  • Bei Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Gärresten und Geflügelmist auf unbestellte Ackerflächen sofortige Einarbeitung innerhalb von einer Stunde (statt bisher vier Stunden);
  • Tierhalter, die einen erheblichen Anteil (mehr als 40 – 50 %) ihrer Gülle oder Jauche auf Flächen in nitratsensiblen Gebieten ausbringen, müssen nach einer Übergangsfrist mindestens sieben Monate Lagerraum nachweisen.;

Die auf Druck der EU geplanten weiteren Einschränkungen in nitratsensiblen Gebieten (z. B. Begrenzung der N-Zufuhr auf 80 % des Bedarfs) sind laut Zeitplan des Bundes ab Sommer 2020 zu befürchten.

12.08.2019
Landvolk setzt sich für Überprüfung der geplanten Meldepflicht der Nährstoffvergleiche ein
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung über eine elektronische Meldepflicht des Nährstoffvergleichs (siehe auch Umwelt-Info 3/2019) fordert das Landvolk Niedersachsen das Landwirtschaftsministerium zur Überprüfung der geplanten Meldepflicht der Nährstoffvergleiche auf. Hintergrund ist der von der Bundesregierung geplante Wegfall des Nährstoffvergleichs ab dem Düngejahr 2020/2021, weil die bisherige Form mit einer pauschalen Obergrenze von jährlich bis zu 50 kg Stickstoffüberschuss pro Hektar von der EU nicht mehr akzeptiert wird. Die Einführung einer für höchstens zwei Jahre geltenden Meldepflicht macht aus Sicht des Landvolks wenig Sinn. Weiterhin wünscht sich der Verband eine Erleichterung durch Verzicht auf die Meldepflicht der Nährstoffgehalte der im Betrieb eingesetzten Mineral- und Wirtschaftsdünger, da diese Werte keinen Mehrwert für die Kontrolle der zukünftig im Mittelpunkt des Düngerechts stehenden Düngebedarfsberechnungen (DBE) ergeben. Da die DBE für das Erntejahr 2019 bereits im Betrieb dokumentiert sein müssen, schlägt das Landvolk außerdem vor, die elektronische Meldung dieser Dokumentation erst für die Kulturen im Erntejahr 2020 zu verlangen und den Betrieben die erneute Eingabe der Daten in das Meldeportal der LWK für das abgelaufene Düngejahr 2019 zu ersparen. Für die Zukunft wird gefordert, dass die Meldung auch über andere Software als nur das Meldeportal bei der LWK erfolgen kann, in der die notwendigen Daten bereits auf den Betrieben vorliegen. Ein Inkrafttreten der Meldepflicht ist gegen Jahresende 2019 zu erwarten.

12.08.2019
Nutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten zur Futtergewinnung: Freigabe in Planung
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

Analog zum letzten Jahr soll durch Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung die Nutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte auch in 2019 ermöglicht werden. Einmalig und ausnahmsweise konnten 2018 die zuständigen Länderbehörden in Gebieten, in denen aufgrund von ungünstigen Witterungsereignissen nicht genug Futter zur Verfügung stand, die Futternutzung allgemein oder im Einzelfall zulassen. Da 2019 ein ähnliches Extremjahr wie 2018 ist, soll diese Ausnahmeregelung verlängert werden. Die entsprechende Änderungsverordnung wird voraussichtlich am 21. August vom Bundeskabinett abschließend beraten und am 20. September vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Bundesländer haben dann die Möglichkeit, die Zwischenfruchtflächen allgemein oder im Einzelfall für die Futternutzung freizugeben. Ob Niedersachsen dann wie im letzten Jahr eine landesweite Nutzung ohne vorheriges Antragsverfahren umsetzt oder wie zuletzt bei der Nutzungserlaubnis von ÖVF-Brachen eine Freigabe nur im Einzelfall mit entsprechendem bürokratischem Vorlauf erlaubt, ist noch nicht abzusehen und wird aktuell auf Landesebene beraten. Das Landvolk setzt sich für eine unbürokratische Lösung ohne aufwändige Antragstellung ein, damit die Betriebe ohne aufwendige Bedürftigkeitsprüfung der Futterknappheit – bei entsprechendem Witterungsverlauf und Entwicklung der Zwischenfrüchte – schnell entgegenwirken können.   

12.08.2019
Hinweis der Clearingstelle zum Standort ersetzter PV-Anlagen
Bioenergie

Info Bioenergie

Nach dem EEG 2017 gilt bei der Ersetzung einer PV-Anlage infolge eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls für die neue Anlage der Inbetriebnahmezeitpunkt der alten, ersetzten Anlage fort. Allerdings findet diese Regelung nur bis zur Höhe der bisher „am selben Standort“ installierten Leistung Anwendung. Nun hat sich die Clearingstelle mit dem Hinweis 2018/24 zu der Frage geäußert, wann davon ausgegangen werden kann, dass die neue Anlage „am selben Standort“ errichtet worden ist. Es handele sich stets um denselben Standort, wenn im Fall von sog. Gebäudeanlagen oder von Solaranlagen an oder auf sonstigen baulichen Anlagen die ersetzenden Solaranlagen

  • auf denselben Gebäuden bzw. baulichen Anlagen,
  • auf denselben Grundstücken oder
  • auf demselben Betriebsgelände

errichtet werden, auf dem bzw. denen sich die ersetzten Solaranlagen befanden.

Bei Freiflächenanlagen sei von demselben Standort auszugehen, wenn sich die ersetzende Solaranlage innerhalb derjenigen Flächen befindet, die bauplanungsrechtlich als Errichtungsfläche für die Solaranlagen vorgesehen ist.

Allerdings könne es Fälle geben, in denen die neue PV-Anlage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht an derselben Stelle der alten Anlage errichtet werden kann. Hier ist dann eine Ersetzung im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes, des Grundstücks oder des Betriebsgeländes möglich. Dies gilt aber nur in ganz engen Ausnahmefällen unter folgenden Voraussetzungen:

Ein Ersetzen genau an der Stelle der alten Anlage ist aus Gründen unmöglich, die nicht in der Sphäre des jeweiligen Anlagenbetreibers liegen. Zudem muss das Ersetzen an einem benachbarten Ort möglich sein, der noch einen so engen Bezug zum ursprünglichen Standort aufweist, dass bei einer abwägenden Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls der Begriff des Standorts ausnahmsweise noch als erfüllt zu betrachten ist. Im Zweifel ist in solchen Fällen immer Rechts­rat einzuholen.