Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

20.12.2019
EU Funktionäre demonstrieren für das Fleisch
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

(az) Verbandsvertreter und Europaabgeordnete hielten in Brüssel eine kleine Kundgebung vor dem Gebäude der EU-Kommission ab. Sie wendeten sich gegen den zunehmend schlechten Ruf der Fleischerzeugung und des Fleischkonsums. „Wir wollen falschen Informationen entgegentreten und uns als Fleischerzeuger in die Debatte einbringen“, erklärte ein Sprecher von „European livestock voice“. Das ist ein Zusammenschluss von verschiedenen EU-Agrarverbänden, darunter der Verband der Geflügelerzeuger (Avec), der Verband des Fleischhandels (UECBV), der Mischfutterindustrie (Fefac) und der Landwirte und Genossenschaften (Copa/Cogeca). Auch die Hersteller von Gänseleber sowie die Verarbeiter von Leder und Pelzen sind dabei. Der österreichische Europaabgeordnete Bernhuber (Christdemokrat) forderte den Erhalt von Agrarsubventionen und eine Verbesserung des Mercosurabkommens. „Ohne Fleisch gibt es keine intakte Umwelt und keine gesunde Ernährung“, betonte die spanische Abgeordnete Aguilar (Konservative). „Bevor wir Landwirte angreifen, sollen wir uns klarmachen, welche Investitionen sie in die Verminderung von Emissionen und in den Tierschutz geleistet haben“, ergänzte der französische Abgeordnete Decerle (Liberale).

20.12.2019
UK meldet Vogelgrippe
Geflügel

Info Geflügel

In der nordöstlich von London gelegenen Grafschaft Suffolk wurde Anfang Dezember bei Hühnern einer Broiler-Zuchtfarm ein niedrig-pathogenes H5-Influenzavirus nachgewiesen. Der genaue Serotyp ist noch nicht bekannt. Wie das britische Landwirtschaftsministerium in London mitteilte, wurden die 27.000 Tiere gekeult. Die Ställe werden gründlich desinfiziert und gereinigt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone von 1 km Radius eingerichtet. Die Behörde ist noch dabei, die Ursache der Erkrankung zu ermitteln und fordert die Betriebe zu erhöhter Biosicherheit auf.

20.12.2019
Milchmarkt
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI, ZMB) – Saisonal typisch ist die Milchanlieferung in der 49. KW weiter gestiegen, um 0,8 % mehr als in der Vorwoche. Sie befindet sich damit 0,5 % über der Vorjahreslinie. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1. – 49. KW) liegt die Gesamtmenge 0,4 % unter der des Vorjahres. Im Weihnachtsgeschäft besteht bei abgepackter Butter eine anhaltend rege Nachfrage mit kontraktbedingt stabilen Preisen. Für Blockbutter verläuft das Geschäft ruhig mit leicht schwächerer Preisnotierung. Die Preise für Käse liegen stabil auf erhöhtem Niveau bei umfangreicher Nachfrage. Die Pulvermärkte haben sich zum Jahresende beruhigt. Das Preisgefüge zeigt sich uneinheitlich; von stabil bis leicht schwächer.

20.12.2019
Einladung: DBV-Fachforum Milch auf IGW
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Der DBV veranstaltet sein Fachforum Milch am Montag, 20. Januar 2020 ab 14 Uhr auf der Messe Berlin (Halle HUB 27, Raum Beta 8+9). Die Veranstaltung steht mit dem Titel „Milch in 2030 – Wohin geht die Reise?“ ganz im Zeichen der Strategie 2030, welche die Verbände der Milchbranche erarbeitet haben und auf der Grünen Woche veröffentlichen werden. Der Abruf weiterer Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung sind Online möglich.

20.12.2019
Aktualisierte Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1.1.2020 in Kraft
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Futtermittel sind von großer Bedeutung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel. Seit vielen Jahren besteht aus diesem Grund eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Milch- und der Futtermittelwirtschaft. Über das Qualitätssicherungssystem der Milchbranche, QM-Milch, wird vorgegeben, dass in der Milchwirtschaft nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen. Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ wurde im Rahmen dieser Kooperation aktuell überarbeitet. Sie tritt in neuer Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft und löst die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2015 ab. Das Inkrafttreten erfolgt gleichzeitig zur Einführung des überarbeiteten QM-Milch-Standards 2020 zu Beginn des neuen Jahres. Wichtige Neuerung in der revidierten Futtermittelvereinbarung ist die Streichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist ab 1. Januar 2020 nicht mehr gültig und wird im QM-Milch-System nicht mehr akzeptiert. Bisher hatten Unternehmen, die Futtermittel an Milcherzeuger verkauften, die Möglichkeit, über diese Selbsterklärung die Unbedenklichkeit ihrer Erzeugnisse zu bescheinigen. Mit dem Wegfall der Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen sich nun alle Hersteller und Händler von Futtermitteln bei anerkannten Standardgebern für Futtermittel (QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International) zertifizieren lassen, um ihre Produkte ins QM-Milch-System liefern zu können. Detaillierte Informationen zur neuen Futtermittelvereinbarung finden Sie auf der Homepage des QM Milch e. V..

20.12.2019
Börsliche Milchpreissicherung jetzt risikolos simulieren mit der KUHdo Web-App
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Landwirte sind in ihrem täglichen Geschäft vielen Risiken ausgesetzt. Dabei haben Preisänderungsrisiken der Einkaufs- und Verkaufsprodukte der Landwirte immer größere Auswirkungen auf die Ertragskraft landwirtschaftlicher Unternehmen. Milcherzeuger sind dabei besonders von den Preisschwankungen an den Weltmärkten betroffen. Wegen der geringen Lagerfähigkeit ihrer Rohmilch bleibt ihnen zur preislichen Absicherung des Absatzes entweder die Möglichkeit der Preisabsicherung über die eigene Molkerei oder der „Gang an die Warenterminbörse“. Das staatlich geförderte Kieler StartUp-Unternehmen KUHdo hat für Milcherzeuger, die den direkten Gang an die Warenterminbörse erwägen aktuell einen Absicherungssimulator in seine bestehende KUHdo Web-App integriert, der es Milcherzeugern ermöglicht, die ersten Schritte beim Umgang mit dieser Preissicherungsmaßnahme drei Monate kostenlos ohne Risiko zu testen und die betrieblichen Auswirkungen zu simulieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

20.12.2019
Rinderschlachtungen in Europa gehen zurück
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI) – Nachdem 2018 europaweit etwas mehr Rinder geschlachtet wurden, kamen 2019 wieder etwas weniger Tiere an den Haken. Mit insgesamt 19,6 Mio. Rindern, die bis September der Fleischerzeugung zugeführt wurden, erzeugte das Staatenbündnis gut 1 % weniger als noch ein Jahr zuvor. Obwohl die Schlachtzahlen dabei zuletzt etwas zugenommen haben, dürfte am Jahresende ein kleines Minus zu Buche stehen. Trotz leicht gesunkener Produktion ist Frankreich weiterhin die Nummer 1 der Rindfleischerzeuger in Europa. Knapp ein Fünftel aller in der EU anstehenden Rinderschlachtungen werden dort getätigt. Deutliche Rückgänge bei den Schlachtungen sind zudem in den Niederlanden, in Polen und Belgien zu verzeichnen. Geringfügig mehr Rinder wurden dagegen im Vereinigten Königreich geschlachtet.

20.12.2019
EU-weit weniger Rinder und Rindfleisch ausgeführt
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI) – Im Jahr 2019 nahmen die Ausfuhren von Rindern und Rindfleisch aus der EU einmal mehr deutlich ab. Bis einschließlich Oktober lagen die ausgeführten Mengen bei knapp 730.00 t und damit fast 4 % unter den Werten des Vorjahres. Zugleich wurde innerhalb des Staatenbündnisses aber auch etwas weniger Rindfleisch erzeugt, was den Rückgang zumindest teilweise erklärt. Gerade der Hauptlieferant Spanien führte dabei zuletzt deutlich geringere Mengen aus. Auch die Liefermengen Deutschlands gingen um rund 7 % zurück. Global gesehen spielt Deutschland als Lieferant von Rindfleisch allerdings nur eine sehr kleine Rolle.

20.12.2019
Rechtssicherheit für Gärreste erreicht!
Bioenergie

Kurz vor Toresschluss hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Knoten durchgeschlagen: In Sachen Gärrestlagerung gibt es nun eine praktikable Lösung. Zwei Jahre lang haben das Landvolk Niedersachsen und der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) um diese Entscheidung gerungen. Sie wollten verhindern, dass Betreiber von Biogasanlagen – nach niedersächsischer Rechtsauffassung – ab dem 1. Januar in die Illegalität rutschen.

Nach der am 25.5.2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung (DüV) besteht die Pflicht, dass Betriebe, die Gärrückstände erzeugen und über keine eigenen Aufbringungsflächen verfügen, ab dem 1.1.2020 über eine Lagerkapazität von neun Monaten verfügen müssen. Nach bisheriger Lesart des Landwirtschaftsministeriums verfügen Betreiber von Biogasanlagen nicht über eigene Flächen, da sie landwirtschaftliche Flächen weder im Eigentum noch gepachtet haben. Diese strenge Sichtweise entspricht nicht den Mustervollzugshinweisen zur DüV und ist in den anderen Bundesländern ebenfalls nicht vertreten worden. Dort reicht es aus, dass eine Aufbringungsmöglichkeit nach düngerechtlichen Vorgaben rechtlich gesichert ist. Dies erfolgt über Verträge zur Gärrestabnahme, wie sie etwa zwischen Biogasanlage und Substratlieferanten geschlossen werden.

Aufgrund der strikten Haltung in Niedersachsen hat ein Biogasanlagenbetreiber eine Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg angestrengt, um diese Frage klären zu lassen. Ein Urteil steht hier noch aus. Es wird jedoch nicht das letzte Wort sein, im Fall einer Berufung wird sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch mit der Thematik befassen müssen.

Bevor nun aber die Biogasanlagen, die über keine Lagerkapazitäten von neun Monaten verfügen, zum Jahreswechsel in die Illegalität geraten, hat die Landwirtschaftsministerin die Reißleine gezogen. Sie veranlasste, dass in Niedersachsen bis zu der Entscheidung des VG Oldenburg analog dem Vorgehen in den anderen Bundesländern verfahren wird. Damit reicht die Vorlage von Abnahmeverträgen, die nach Maßgabe der DüV die Aufbringung von Gärresten sicherstellen. Ein Vorhalten von Lagerraum für einen Zeitraum von neun Monaten ist danach nicht erforderlich.

Wesentlich Anteil an dieser Entscheidung haben zum einen die nachhaltigen Bemühungen des Fachverbandes Biogas mit dem LEE und des Landvolkes Niedersachsen. Den letzten – entscheidenden – Anstoß gab jedoch der CDU-Landtagsabgeordnete  Helmut Dammann-Tamke, der in einer konzertierten Aktion zwischen den Agrarsprechern der CDU-Landesverbände die dortige Praxis nachfragte und damit die Ausnahmestellung des niedersächsischen Vorgehens offenlegte. Hieran kam auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin nicht mehr vorbei und hat die aus Sicht der Betreiber von Biogasanlagen erfreuliche und letztlich existenzsichernde Entscheidung getroffen.

19.12.2019
Wolfsmanagement: Lex Wolf ist Augenwischerei
Milch und Rind

Umwelt

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag die unter dem Namen „Lex Wolf“ diskutierten Änderungen im Naturschutzgesetz für eine vereinfachte Entnahme problematischer Wölfe beschlossen. So sollen zukünftig einzelne Wölfe zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ entnommen werden können, falls notwendig sogar ganze Rudel.

Die beschlossene Gesetzesänderung ist aus Sicht des Landvolks allerdings für ein Wolfsmanagement völlig ungenügend, da die Neuregelungen kaum praktikabel angewendet werden können. So gilt nach wie vor, dass eine Ausnahmegenehmigung erst in Betracht kommt, wenn Wölfe mehrfach „wolfssicher“-geschützte Weidetiere gerissen haben. In diesem Fall muss zuerst geprüft werden, ob ein einzelnes Schaden verursachendes Tier identifiziert werden kann. Bei Übergriffen sind deshalb auch zukünftig DNA-Analysen notwendig, um zu prüfen, ob ein Wolf und wenn ja, welcher Wolf für die Risse verantwortlich ist. Nur wenn diese Analysen mehrfach das Ergebnis Wolf, aber keine Rückschlüsse auf ein einzelnes Individuum geben, kann ein einzelnes Tier „in einem engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu den bereits eingetretenen Rissereignissen“ per Ausnahmegenehmigung geschossen werden. Sollte es trotz eines Abschusses weiterhin zu Übergriffen auf „wolfssicher“-geschützte Weidetiere kommen, kann danach ein weiterer Wolf entnommen werden. Allerdings wird dafür auch wieder eine Ausnahmegenehmigung benötigt und es muss wieder ausgeschlossen werden, dass das Schaden verursachende Tier nicht eindeutig identifiziert werden kann. Dieses Prozedere kann dann theoretisch solange fortgeführt werden, bis das ganze Rudel geschossen wurde und es keine Übergriffe auf Weidetiere mehr gibt. Bei den möglichen Abschüssen sollen die ortsansässigen Jäger – wenn sie denn wollen – eingebunden werden.

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat angekündigt, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt eine niedersächsische Wolfsverordnung zu erlassen, um den Abschuss von Wölfen für Jäger rechtssicher zu machen. Ob dies dem Minister gelingt, kann angesichts des oben beschriebenen notwendigen Verfahrens für einen Abschuss und ohne die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mehr als bezweifelt werden. Das Landvolk lässt sich in seiner Einschätzung aber gerne eines Besseren belehren. Bis dahin bleiben unsere Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement bestehen.