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Bund und Ländern stehen schwierige Verhandlungen über die
Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen bevor. Zwar hat der
Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche empfohlen, der vom BMEL vorgelegten
Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
zuzustimmen. Allerdings hat der Ausschuss mehr als 30 Änderungsanträge
beschlossen, von deren Annahme er eine Zustimmung abhängig macht.
Das BMEL hat bereits zu verstehen gegeben, dass es einige dieser
Maßgaben als Verkündungs-hindernis ansieht. Damit würde das Ressort die
Verordnung nicht in Kraft setzen, sollte das Bundesratsplenum diese Forderungen
in seiner Sitzung am 14. Februar übernehmen. Dabei handelt es sich teilweise um
Anträge, die sich nicht auf die Kastenstandhaltung beziehen. Dies gilt
beispielsweise für Länderanträge Hessens zum Verbot der ganzjährigen
Anbindehaltung von Rindern, zur verpflichtenden Haltung von Kälbern auf
Gummimatten sowie für umfassende Anforderungen an die Haltung von Junghennen
sowie Elterntieren von Junghennen und Masthühnern.
Auch der vom Ausschuss geforderte Wegfall der bislang vorgesehenen
Ausnahme bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung für Kleinbetriebe mit
weniger als 10 Sauen würde dem Agrarressort zufolge einer Verkündung der
Verordnung entgegenstehen. Erhebliche Bedenken hat das Agrarressort zudem
gegenüber der mehrheitlich angenommenen Forderung Sachsen-Anhalts, den Sauen
bereits während der vorgesehenen Übergangszeit in Kastenständen ein Ruhen in
ausgestreckter Seitenlage zu ermöglichen. Schließlich bereitet dem Ministerium
die Forderung Kopfzerbrechen, die im Verordnungsentwurf vorgesehene
Übergangsfrist für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum von bis zu 17 Jahren
auf zehn Jahre zu verkürzen. Die Übergangsfrist im Abferkelbereich soll dem
Antrag zufolge hingegen unverändert bleiben. AgE