Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

30.01.2020
Niedrigster Schweinebestand seit 2000
Schwein

Info Schwein

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden zum Stichtag 3. November 2019 in Deutschland 25,9 Mio. Schweine gehalten; ein Rückgang von 2 % zum Vorjahreszeitraum. Damit wurden so wenig Schweine wie seit dem Jahr 2000 registriert. Während die Zahl der Zuchtsauen um 2,9 % zurückging, verringerte sich die Zahl der Sauen haltenden Betriebe sogar um 7,7 % auf rund 7.200 Betriebe innerhalb von 12 Monaten. Insgesamt wurden 21.100 Schweine haltende Betriebe registriert (-5,5 % zum Vorjahr). Von 2010 bis 2019 erhöhte sich die Zahl der Betriebe ab 2.000 Tieren um 35 %.

30.01.2020
Schweinebestand in Deutschland
Schwein

Info Schwein

Bundesland Nov. 2019 in 1.000 Gg. Nov. 2018 in %
Baden-W. 1.610 -5,3
Bayern 3.056 -4,4
Brandenburg 785 4,4
Hessen 510 -5,4
Meckl.-Vorp. 807 -3,1
Niedersachsen 8.248 -1,4
NRW 6.840 -1,7
Rh. Pfalz 153 -1,5
Sachsen 657 -1,9
S.-Anhalt 1.134 0,8
Schl.-Holstein 1.406 -0,6
Thüringen 691 -6,3
Deutschland 25.926 -2,0

30.01.2020
Zuchtsauenbestand in Deutschland
Schwein

Info Schwein

 Bundesland Nov. 2019 in 1.000 Gg. Nov.  2018 in %
Baden-W. 140,9 -4,8
Bayern 209,1 -4,5
Brandenburg 86,4 -12,4
Hessen 32,1 -9,3
Meckl.-Vorp. 93,2 3,6
Niedersachsen 443,3 -5,3
NRW 395,8 -0,7
Rh. Pfalz 9,1 -9,0
Sachsen 69,7 -0,9
S.-Anhalt 137,8 9,1
Schl.-Holstein 84,0 -0,8
Thüringen 82,2 -6,7
Deutschland 1.783,6 -2,9

29.01.2020
Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO: Ergebnisse des Agrarausschusses des Bundesrates führen zu schwierigen Verhandlungen
Schwein

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Bund und Ländern stehen schwierige Verhandlungen über die Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen bevor. Zwar hat der Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche empfohlen, der vom BMEL vorgelegten Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zuzustimmen. Allerdings hat der Ausschuss mehr als 30 Änderungsanträge beschlossen, von deren Annahme er eine Zustimmung abhängig macht.

Das BMEL hat bereits zu verstehen gegeben, dass es einige dieser Maßgaben als Verkündungs-hindernis ansieht. Damit würde das Ressort die Verordnung nicht in Kraft setzen, sollte das Bundesratsplenum diese Forderungen in seiner Sitzung am 14. Februar übernehmen. Dabei handelt es sich teilweise um Anträge, die sich nicht auf die Kastenstandhaltung beziehen. Dies gilt beispielsweise für Länderanträge Hessens zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, zur verpflichtenden Haltung von Kälbern auf Gummimatten sowie für umfassende Anforderungen an die Haltung von Junghennen sowie Elterntieren von Junghennen und Masthühnern.

Auch der vom Ausschuss geforderte Wegfall der bislang vorgesehenen Ausnahme bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung für Kleinbetriebe mit weniger als 10 Sauen würde dem Agrarressort zufolge einer Verkündung der Verordnung entgegenstehen. Erhebliche Bedenken hat das Agrarressort zudem gegenüber der mehrheitlich angenommenen Forderung Sachsen-Anhalts, den Sauen bereits während der vorgesehenen Übergangszeit in Kastenständen ein Ruhen in ausgestreckter Seitenlage zu ermöglichen. Schließlich bereitet dem Ministerium die Forderung Kopfzerbrechen, die im Verordnungsentwurf vorgesehene Übergangsfrist für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum von bis zu 17 Jahren auf zehn Jahre zu verkürzen. Die Übergangsfrist im Abferkelbereich soll dem Antrag zufolge hingegen unverändert bleiben. AgE

29.01.2020
Bilanz Grüne Woche
Schwein

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DBV-Präsident Joachim Rukwied zieht eine positive vorläufige Bilanz zur Grünen Woche 2020. „In zahlreichen Gesprächen konnten wir erklären, wie wichtig Planungssicherheit und damit verlässliche politische Rahmenbedingungen für die moderne Landwirtschaft sind. Wir setzen auf die Wertschätzung der Verbraucher und auf eine Bereitschaft, auch mehr Geld für Tierwohlauszugeben“. Auch kamen die zubereiteten Schweinefleischerzeugnisse von „Improvac-Tieren“ beim Verbraucher ohne Vorbehalte gut an. Das Landvolk und die anderen am Projekt 100.000 Improvacschweine beteiligten Landesbauernverbände informierten die Messebesucher über diese Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration.

29.01.2020
ASP: Änderung Schweinepestverordnung und Statuserlangung zu Friedenszeiten
Schwein

Info Schwein

Im Rahmen der niedersächsischen Arbeitsgruppe Krisenpläne der Wirtschaft (Unterarbeitsgruppe „Durchführung von Übungen“, Leitung Landvolk) wurden im August 2019 die Auswirkungen eines „Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Cloppenburg“ auf einen landwirtschaftlichen Betrieb beleuchtet. Diese Übung zeigte schnell, dass im Ernstfall vor allem die Verbringung der Schweine in andere Betriebe außerhalb des gefährdeten Gebietes mit den Vorgaben zur Probenahme und Untersuchung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Behörde ein Nadelöhr darstellen wird. Vor den geschilderten Hintergründen hat die Arbeitsgruppe sowohl das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als auch das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufgefordert, umgehend auf eine Anpassung der Schweinepestverordnung hinzuwirken. Dabei sollten folgende Ziele Beachtung finden:
– Harmonisierung der Schweinepestverordnung mit dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU, damit in Deutschland insbesondere über die wöchentliche Falltierbeprobung in Statusbetrieben ein kontinuierliches ASP-Früherkennungsprogramm umgesetzt wird.
– Frühere und flächendeckende Erlangung des Status von Betrieben im gefährdeten Gebiet, z.B. durch den Nachweis einer kontinuierlichen Falltierbeprobung nach amtlicher Feststellung der ASP bei Wildtieren. Dadurch würde das massive Probenaufkommen durch die virologische Untersuchung klinisch gesunder Schweine zeitnah deutlich reduziert werden können.
Die Änderungen der Schweinepestverordnung, wie sie dem Bundesrat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 13.03.2020 zugeleitet werden, liegen uns mittlerweile vor. Diese umfassen – wie auch von uns gefordert – die Angleichungen an den Durchführungsbeschluss 2014/709/EU.
Nach Mitteilung des ML haben die Länder das BMEL gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Durchführungsbeschluss DB 2014/709/EU vorsorgend analog anzuwenden ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Untersuchungen der Tiere in „Status-Betrieben“. Die Umsetzung sollte so erfolgen, dass Betriebe, die durch den Nachweis eines entsprechend dem Durchführungsbeschluss DB 2014/709/EU Artikel 3 Absatz 3. b) im Betrieb etablierten Früherkennungsprogramms die Voraussetzungen für den Status vor Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation erfüllen, durch die zuständige Behörde im Falle eines Seuchengeschehens unmittelbar anerkannt werden können. Dieses Anliegen wurde positiv beschieden. Somit können Betriebe bereits zu „Friedenszeiten“ die Voraussetzungen für den Status vor Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation erlangen. Das ML weist darauf hin, dass für eine Statuserlangung die Anforderungen des Durchführungsbeschlusses maßgeblich sind: Untersuchung von 2 verendeten Schweinen pro Woche, eine zweimal jährliche klinische Untersuchung aller Schweine sowie die Einhaltung der Biosicherheit. Die Beprobung von verendeten Hausschweinen zur virologischen Untersuchung hat durch amtliche Tierärzte bzw. amtlich beauftragte Tierärzte zu erfolgen. Es handelt sich um ein freiwilliges Programm für den Tierhalter. Die Kosten sind vom Tierhalter zu tragen. Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, sich sowohl mit Ihrem zuständigen Hoftierarzt als auch mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen.

24.01.2020
Der Mäuse-Albtraum
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft hat in einem Video auf ihrem Online Kanal „My Kuhtube“ auf die verheerende Situation in den Norrdeitschen Grünlandregionen aufmerksam gemacht. KuhTuber Amos zeigt wie schlimm die Situation bei ihm ist! Mit folgendem Teaser wird der Film angekündigt: „Gefühlt ist über die letzten Wochen hinweg ausreichend Regen gefallen- möchte man meinen. Aber die Dürre hat die Landwirtschaft noch immer fest im Griff – direkt oder indirekt. So sind viele Grünlandflächen in Niedersachen akut von einer extremen Mäuseplage betroffen. Zahlen von über 150.000 Hektar stehen im Raum. Auch in Ostfriesland stehen viele Milchbauern vor der großen Herausforderung: Wo bekommen wir genügend Futter für unsere Kühe her?! Das Grünland ist teilweise ein Totalausfall mit schwerwiegenden und vor allem teuren Folgen.“ Mit dem kurzen Film sollen die politischen Entscheidungsträger auf die äusserst prekäre Lage, in der sich viele Tierhalter befinden, aufmerksam gemacht werden.