Info Schwein
Am 14.02.2020 steht die
Verabschiedung der Änderung der TSchNV im Plenum des Bundesrates auf der
Tagesordnung (TOP 38).
Der zuständige Ausschuss des
Bundesrates empfiehlt, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
vorgelegten Änderung zuzustimmen, allerdings mit zahlreichen deutlichen
Verschärfungen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/587-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ; 43
Seiten).
Beispielsweise sollen die Sauen
sowohl in der Übergangszeit als auch danach ihre Gliedmaßen uneingeschränkt
ausstrecken können. Das würde das Ziel der Übergangszeit (Bestandsschutz)
vollkommen konterkarieren. Ferner müssten nach Ende der Übergangsfrist die
neuen Kastenstände mit Zwischenraum gebaut werden.
Darüber hinaus soll für das
Deckzentrum der Bestandsschutz auf 5+3+2 Jahre verkürzt werden. Das bedeutet,
dass nach 5 Jahren ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie ein eingereichter
Bauantrag (falls notwendig) der zuständigen Behörde vorgelegt werden müssen.
Nur wenn das erfolgt, gilt ein Bestandsschutz von 8 Jahren (5+3). In
Härtefällen kann er auf 10 Jahre verlängert werden (5+3+2).
Für den Abferkelbereich soll ein
Bestandsschutz von 12+3+2 Jahren gelten. Bis dahin müssen auch bei Altbauten
die Abferkelbereiche umgebaut sein.
Ferner soll die Fixierung im
Deckzentrum auf 5 Tage verkürzt werden und die Abferkelbucht eine Größe von 7
qm haben.
Neben weiteren Änderungen zur Schweinehaltung
sollen darüber hinaus u.a. Regelungen für Elterntiere und Junghennen bei
Legehennen sowie ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
aufgenommen werden.
Derzeit ist noch offen, welche
dieser Anträge im Plenum des Bundesrates am 14.02.2020 eine Mehrheit bekommen
werden. Im Plenum können auch noch weitere Anträge gestellt werden.
Der DBV und das Landvolk
Niedersachsen lehnen die vorgelegten Empfehlungen des Agrarausschusses ab!
„Hier werden politische Rangeleien auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen.
Zudem sind einige Akteure offenbar mit großem Eifer dabei, der bäuerlichen
Nutztierhaltung über ein ‚Auflagenfeuerwerk‘ die Grundlage zu entziehen. Wir
fordern den Bundesrat auf, der Sauenhaltung in Deutschland durch angemessene und
praktikable Regelungen Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu geben”, so
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, „Vor weitergehenden Regelungen, auch für
weitere Tierarten, brauchen wir eine schlüssige Nutztierstrategie und keinen
unüberlegten Aktionismus!”.