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Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
21.02.2020
Preise für Eier aus Bodenhaltung (20.02.2020) Geflügel
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21.02.2020
Kaufland: Hähnchen Stufe 3 plus Freilandhaltung aus Frankreich Geflügel
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Kaufland bietet ab Februar Hähnchen und Hähnchenprodukte der Haltungsform Stufe 3, die zusätzlich aus Freilandhaltung stammen, an. Die Hähnchen der Marke „Nature & Respect“ stammen von „kleinbäuerlichen Familienbetrieben aus Frankreich“ und sind bei Kaufland bereits seit 2010 in Selbstbedienung erhältlich. Es handelt sich um langsam wachsende Rassen, die GVO-frei und zu mindestens 70 Prozent mit Getreide gefüttert werden. Diese besonders tierwohlgerechte Haltungsform schreibt bei Hähnchen eine Platzvorgabe von maximal 25 kg pro qm vor. Die Tiere müssen ständigen Zugang zu einem Außenklimabereich haben und ihnen müssen mindestens zwei organische Beschäftigungsmaterialien zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Stroh, Picksteine oder Strohballen. Jedem Tier steht in der Freilandhaltung zusätzlich mindestens ein Quadratmeter Auslauf zur Verfügung.
21.02.2020
Sicherheitshinweis zur HPAI Geflügel
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QS weist hat in einem Rundschreiben die Systempartner Futtermittelwirtschaft darauf hingewiesen, die Maßnahmen zur Biosicherheit, wenn Futtermittel an Tierhalter ausgeliefert werden, dringend zu beachten. Diese Maßnahmen sollten unbedingt in Gebieten eingehalten werden, wo es nachgewiesene Fälle der Vogelgrippe (Brandenburg und Baden-Württemberg) gibt.
- Desinfektion von Reifen und Radkästen unmittelbar vor Befahren landwirtschaftlicher Betriebe.
- Häufiges Waschen der LKW, in jedem Fall nach Befahren/Beliefern von Verdachtsbetrieben bzw. Betrieben in Sperrgebieten.
- Konsequente Vermeidung von Fahrten auf unbefestigten Wegen und offenem Gelände mit den Futterlieferfahrzeugen.
- Schutzanzüge und Überziehschuhe für Fahrer beim Verlassen der LKW.
- Desinfektion von Schläuchen, mit denen Futter geblasen wird.
- Exakte Rückverfolgbarkeit der Fahrzeugbewegungen, Betriebskontakte und Reinigungen der Fahrzeuge in allen Phasen.
Erzeugerbetriebe sollten die „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen Aviären Influenza“ des FLI-ZDG beachten:
https://zdg-online.de/wp-content/uploads/2017/10/ZDG-Checkliste-Vogelgrippe.pdf
21.02.2020
Erneut Vogelgrippe bei Geflügelgroßbetrieb in Tschechien festgestellt Geflügel
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(Proplanta) In Tschechien ist innerhalb weniger Wochen ein zweiter Vogelgrippe-Ausbruch festgestellt worden. Betroffen ist ein kommerzieller Geflügelgroßbetrieb in der Gemeinde Slepotice rund 110 Kilometer östlich von Prag. Dort sei der für Vögel hochansteckende Erreger H5N8 nachgewiesen worden, teilte das tschechische Landwirtschaftsministerium am Montag mit. Nachdem in dem Zuchtbetrieb innerhalb kurzer Zeit rund 1.300 Puten verendet waren, hatte sich der Betreiber an die Behörden gewandt. Der gesamte Geflügelbestand mit mehr als 6.000 Puten und 130.000 Masthähnchen wird nun vorbeugend gekeult. Um den Seuchenherd wurde eine drei Kilometer große Schutzzone eingerichtet. Die Behörden ziehen einen Hilfseinsatz der Armee in Erwägung. Mitte Januar war die Vogelgrippe bei einem Kleingeflügelhalter in Südmähren aufgetreten. Es war die erste Infektion bei Nutzgeflügel in Tschechien seit 2017. Die Vogelgrippe verläuft bei Geflügel oft tödlich. Erkrankungen beim Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt.
21.02.2020
Terminmärkte vom 21.02.2020 Pflanzen
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Terminmarkt: Kürzung der Ernteprognose für Australien lässt US-Kurse steigen, Paris-Weizen folgt
21.02.2020
Veranstaltungshinweis: Regionale Partnerschaften zwischen Landwirtschaft und Naturschutz für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen am 09. März 2020 Pflanzen
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Im Vordergrund dieser Veranstaltung stehen Kooperationen auf regionaler Ebene. Anhand von Fallbeispielen soll aufgezeigt werden, wie eine lokale und regionale Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz initiiert werden kann und welche Rahmenbedingungen dafür vonnöten sind. Eine Veranstaltung zum Vernetzen der aktiven Akteure und um neue Partnerschaften auf den Weg zu bringen.
Veranstaltungsflyer:
21.02.2020
Milder Winter – gute Bestandsetablierung Pflanzen
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Im landesweiten Überblick bewerten die Mitglieder des Landvolk Ausschusses für pflanzliche Erzeugnisse den bisherigen Aufwuchs und den Stand der Saaten als günstig. Der bisher milde Winter hat das Wachstum deutlich begünstigt. Zudem waren in den meisten Regionen die Aussaatbedingungen im letzten Jahr für die Bestandsetablierung optimal. Lediglich auf Böden mit hohem Tonanteil führte eine späte Saat, durch die bereits kühleren Verhältnisse im Boden, zu kleineren Schäden in den Beständen. Vielerorts konnte der Raps nicht von den guten Bedingungen zur Aussaat profitieren. Hier zeigt sich in vielen Regionen weiterhin das Bild von rückläufigen Anbauflächen, vereinzelt mussten Bestände auf Grund zu trocknen Verhältnissen umgebrochen werden. Trotz der Regenfälle in den letzten Wochen fehlt es nach Einschätzung des Ausschusses in tieferen Bodenschichten weiterhin an ausreichender Wasserversorgung.
21.02.2020
Beruhigte Märkte Pflanzen
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Insgesamt sind Deutschlands Mühlen, Mischfutterhersteller und Mälzereien scheinbar gut versorgt. Der Brot- und Industriegetreidemarkt ist eher von geringer Geschäftstätigkeit gekennzeichnet. Erzeuger sehen sich auch kaum gestiegenen Geboten gegenüber. So befestigte sich der Erzeugerpreis für Brotweizen seit der Vorwoche gerade einmal um 66 Cent/t, während Paris mit einem Plus von gut 3 €/t aufwarten kann. Marktexperten berichten teilweise nur noch von Restmengen der Ernte 2019, die noch in den Lägern vorhanden sind und Kontrakte ex Ernte sind vorerst wieder vom Tisch, nachdem im Januar umfangreich vermarktet worden war. Die bisher vertraglich gebundenen Mengen bleiben deutlich unter dem Volumen der Vorjahre. Viele Erzeuger agieren nach den zwei Jahren mit unbefriedigenden Erträgen vorsichtig. Die bisher aufgerufenen Preise für Brotweizen ex Ernte erzielen im Vergleich zu Mitte Januar zwar weniger, aber immerhin deutlich mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. In der Preisgestaltung macht sich nicht nur das überschaubare Angebot dieser Saison bemerkbar, sondern vor allem die getrübten Aussichten hinsichtlich der Ernte 2020. Die Anbauflächen sind EU-weit stark geschrumpft. Weiterhin bescheinigt der Prognosedienst MARS unzureichende Winterhärte und das Auftreten von Kahlfrösten ist noch immer im Rahmen des Möglichen. Damit bleibt ein großer Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Ertragsbildung im Spiel. Auch einer von vielen Gründen warum weiterhin ex Ernte sehr verhalten verkauft wird. Aktuell rückt ohnehin die Aussaat von Sommerungen in den Vordergrund, sofern es die nassen Bedingungen auf den Feldern zulassen.
21.02.2020
Ausnahmeregelung für emissionsarme Gülle-Ausbringung in erosionsgefährdeten Gebieten Umwelt und Landwirtschaft
Seit dem 1. Februar 2020 dürfen stickstoffhaltige flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel auf bestellten Ackerflächen nur noch streifenförmig auf- oder direkt in den Boden eingebracht werden, um übermäßige Ammoniakemissionen zu vermeiden. Aufgrund des Gewichts und der Arbeitsbreite der dafür erforderlichen Technik für einige Betriebe mit Ackerflächen in besonders hängigem Gelände aus Sicherheitsgründen eine Herausforderung.
Das Landvolk konnte vor dem Hintergrund dieser Problematik in Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium erreichen, dass auf stark erosionsgefährdeten Flächen (Gebietskulisse CCWasser2, vgl. NIBIS-Kartenserver) von der oben beschriebenen Verpflichtung abgewichen werden kann. Dazu ist jedoch eine Genehmigung der Düngebehörde erforderlich. Zu einer pauschalen Herausnahme der Gebietskulisse „CCWasser2“ von den erhöhten Anforderungen der emissionsarmen Ausbringung konnte das Ministerium leider nicht bewegt werden. Betriebsleiter mit Flächen in der Gebietskulisse können jedoch einen entsprechenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Düngebehörde stellen. Die Behörde ist dann angehalten, den Einzelfall zu prüfen und bei entsprechender Voraussetzung eine Ausnahme gemäß §6 Abs. 3 DüV zu erteilen.