Nur noch bis zum 16. März möglich!
Im Rahmen einer Online-Konsultation besteht für jedermann die Möglichkeit bis zum 16. März unter dem Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12183-Farm-to-Fork-Strategy die Pläne der EU-Kommission zum Green Deal und „Farm-to-Fork“-Strategie zu kommentieren. Dazu ist nur eine kurze Registrierung nötig. Sie können sich bei der Kommentierung an folgender Zusammenfassung der für die Landwirtschaft wesentlichen Punkte und der anschließenden Bewertung orientieren:
Politikfelder
des Green Deals und seine Chancen und Risiken für die Landwirtschaft
Saubere Energie
- Erneuerbare Energien (Solar-, Wind- und
Wasserkraft) ausbauen – Flächenbedarf wird weiter steigen, es drohen weitere
Verluste landwirtschaftlicher Nutzflächen!
- Mindestens 50% Reduzierung der THG-Emissionen ggü.
1990 bis 2030 statt bisher vereinbarter 40%, Treibhausgasneutralität bis 2050 –
Herausforderung für die Landwirtschaft wegen unvermeidbarer prozessbedingter
Emissionen aus Bodennutzung (Lachgase) und Tierhaltung (Methan)!
Nachhaltige Industrie
- Reduzierung der Nutzung endlicher Ressourcen–
Chance für neue Märkte nachwachsender Rohstoffe!
- CO2-Grenzausgleich für weniger
„klimafreundliche“ Produkte aus Drittstaaten – Chance auf besseren Schutz der
europäischen Landwirtschaft vor „Umweltdumping“
Nachhaltige Mobilität
- Alternative Antriebsformen entwickeln und
fördern – Chance für neue Märkte nachwachsender Rohstoffe!
Biodiversität
- Qualität und Umfang europäischer Wälder und
Schutzgebiete erhöhen – Flächenbedarf wird weiter steigen, es drohen weitere
Verluste und Einschränkungen landwirtschaftlicher Nutzflächen!
Farm to Fork
- Stärkung der Landwirte in der
Wertschöpfungskette – Chance auf mehr Mitspracherechte und damit stabilere
Preise.
- Risiken und Einsatz von chemischen
Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Antibiotika verringern – Es drohen
weitere Einschränkungen der Betriebsmittel durch z.B. strengere
Pflanzenschutzmittelzulassungen!
- Eingeführte Lebensmittel müssen den
EU-Umweltnormen entsprechen – Chance auf besseren Schutz der europäischen
Landwirtschaft vor „Umweltdumping“
Zero-Pollution / Beseitigung der Umweltverschmutzung
- Entwicklung eines Null-Schadstoff-Aktionsplan
und einer Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien für eine schadstofffreie
Umwelt– Es drohen weitere Einschränkungen der Betriebsmittel durch strengere
Pflanzenschutzmittelzulassungen!
Anmerkungen zum EU Green Deal und der angekündigten „Farm
to Fork“-Strategie
Die Weltbevölkerung steigt und somit der Bedarf an
Nahrungsmitteln. Auch wenn es gelingt die Lebensmittelverschwendung
drastisch einzudämmen – was ein begrüßenswertes Ziel der „Farm-to-Fork“-Strategie
ist –, darf die europäische Lebensmittelproduktion nicht gefährdet
werden. Europa und gerade Deutschland ist aus klimatischer Sicht ein
Gunststandort für den Anbau von Nahrungsmitteln. Diese Vorteile werden sich
mutmaßlich durch den Klimawandel eher noch verstärken. Durch heute schon
bestehende strenge Umwelt- und Qualitätsstandards liefern europäische Landwirte
hochwertige Lebensmittel und sind in Sachen produktbezogene Treibhausgaseffizienz
in der Weltspitze. Den Luxus über eine ausreichende, umweltschonende und
hochqualitative Lebensmittelproduktion zu verfügen, darf Europa deshalb auf
keinen Fall aufs Spiel setzen. Eine Gefährdung der heute schon knappen Selbstversorgung
für hehre Ziele wie Klima- und Umweltschutz kann nicht als Vorbild für
andere Staaten dienen.
Für die Energiewende sollen Windkraft- und Solaranlagen massiv
ausgebaut, für den Erhalt der Biodiversität und für das Klima Wälder
aufgeforstet und weitere Schutzgebiete zur Erhaltung der Artenvielfalt
ausgewiesen werden sollen. Das wird Fläche benötigen, die einer produktiven
Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht. Aus landwirtschaftlicher Sicht
muss aber mit der begrenzten Ressource Boden verantwortungsvoll
umgegangen werden. Dies gilt auch für Flächen zum Schutz der Biodiversität.
Hier muss Qualität vor Quantität gelten, was heißt, keine weiteren Gebiete
unter Schutz zu stellen, sondern die bestehenden Schutzgebiete
naturschutzfachlich zu verbessern. Das heute schon existierende Natura 2000-Netz
sollte deshalb gemeinsam mit den Landwirten ökologisch aufgewertet und
entwickelt werden.
Landwirtschaft geschieht in der freien Natur und wird nie ohne Wirkungen auf die Umwelt möglich sein. Schon heute gibt es Konflikte zwischen tierwohlgerechter Nutztierhaltung mit Freilandhaltung/offenen Ställen und Vorgaben zur Luftreinhaltung oder zwischen Grundwasserschutz und bedarfsgerechter Düngung. Weitere Reduzierungen von Umweltbelastungen kann eine produktive Landwirtschaft deshalb nur begrenzt leisten. Höhere Ziele im Umweltschutz würden oben angesprochene Zielkonflikte nur weiter verschärfen. Dies gilt auch für Überlegungen die Kriterien der Pflanzenschutzmittelzulassung weiter anzuheben. Klar ist, dass sich chemisch-synthetische Mittel in der Umwelt schnellstmöglich abbauen sollten. Restrisiken werden sich aber nie ganz vermeiden lassen und dürfen nicht dazu führen, dass strengere Zulassungsverfahren den „Werkzeugkasten“ der Landwirte verkleinern. Auch zukünftig braucht die Landwirtschaft ausreichend Optionen im Pflanzenschutz, um auf Schädlings- und Krankheitsdruck angemessen reagieren zu können und Ernten zu sichern. Pauschale Reduktionsvorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, sowie Arzneien in der Tierhaltung sind fachlich unbegründet und daher abzulehnen.
Positiv zu werten sind die Ankündigung, dass aus
Drittländern stammende Lebensmittel nur eingeführt werden dürfen, wenn sie
den EU-Umweltnormen entsprechen. Dabei reicht es allerdings nicht, dass – wie
bisher – nur das Endprodukt die europäischen Anforderungen erfüllt. Auch der Herstellungsprozess
sollte europäischen Standards genügen. Außerdem kann die europäische
Landwirtschaft gegen „Umweltdumping“ geschützt werden, wenn ein CO2-Grenzausgleichssystem
für landwirtschaftliche Produkte geschaffen wird.
Weiterhin ist zu begrüßen, dass Verbraucher für ein
bewussteres Kaufverhalten besser über Produktqualität und Produktionsweise
informiert werden sollen. Dazu gehört eine klare und europaweit verpflichtende
Kennzeichnung von Herkunft und Herstellungsprozess landwirtschaftlicher
Produkte mit einheitlichen Standards für die Erzeuger, beispielsweise bei
Anforderungen an die Tierhaltung oder bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln.