Info Schwein
Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus führt zu
erheblichen Veränderungen und auch Einschränkungen in Gesellschaft und
Wirtschaft, wie wir sie bisher nicht gekannt haben.
Insbesondere Tierhaltungsbetriebe – ob mit oder
ohne Lohnarbeitskräfte – sollten frühzeitig klären, wie sie ihre Tiere weiter
versorgen, wenn Betriebsleiter, Familienarbeitskräfte und/oder Mitarbeiter
ausfallen. Denn sind Personen infiziert, werden diese sowie alle möglichen
Kontaktpersonen (auch wenn diese nicht infiziert sind) 14 Tage unter Quarantäne
gestellt. Vorsorglich sollte jeder Betrieb seinen QS-Notfallplan nochmals
überprüfen und ggf. um geeignete Anweisungen für Ersatzkräfte ergänzen.
Laut FLI gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass
sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können. Demzufolge sollte eine
Versorgung der Tiere oder anderweitige Arbeiten auf dem Betrieb weiter möglich
sein, sofern die unter Quarantäne gestellte Person den Kontakt zu anderen
Personen meidet und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umsetzt. Dies
gilt aber nur vorbehaltlich weitergehender und einschränkender Auflagen durch
die jeweilige Anordnung der zuständigen Gesundheitsbehörde!
DBV-Präsident Joachim Rukwied hat diesbezüglich in
einem Schreiben an Bundesministerin Klöckner darauf hingewiesen, dass eine
gemeinsame Positionierung der Fachbehörden auf Bundesebene für die derzeit
stark unter Druck stehenden Gesundheitsbehörden hilfreich wäre, um die vielen
besonderen Sachverhalte der Land- und Ernährungsbranche besser beurteilen zu
können. Es muss gelingen, geeignete praktikable Regelungen für den für die
Ernährungsversorgung der Bevölkerung systemrelevanten Sektor der Landwirtschaft
zu finden.