Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 12.03.2020

EU Green Deal – Jetzt Stellung nehmen!

Nur noch bis zum 16. März möglich!

Im Rahmen einer Online-Konsultation besteht für jedermann die Möglichkeit bis zum 16. März unter dem Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12183-Farm-to-Fork-Strategy die Pläne der EU-Kommission zum Green Deal und „Farm-to-Fork“-Strategie zu kommentieren. Dazu ist nur eine kurze Registrierung nötig. Sie können sich bei der Kommentierung an folgender Zusammenfassung der für die Landwirtschaft wesentlichen Punkte und der anschließenden Bewertung orientieren:

Politikfelder des Green Deals und seine Chancen und Risiken für die Landwirtschaft

Saubere Energie

Nachhaltige Industrie

Nachhaltige Mobilität

Biodiversität

Farm to Fork

Zero-Pollution / Beseitigung der Umweltverschmutzung

Anmerkungen zum EU Green Deal und der angekündigten „Farm to Fork“-Strategie

Die Weltbevölkerung steigt und somit der Bedarf an Nahrungsmitteln. Auch wenn es gelingt die Lebensmittelverschwendung drastisch einzudämmen – was ein begrüßenswertes Ziel der „Farm-to-Fork“-Strategie ist –, darf die europäische Lebensmittelproduktion nicht gefährdet werden. Europa und gerade Deutschland ist aus klimatischer Sicht ein Gunststandort für den Anbau von Nahrungsmitteln. Diese Vorteile werden sich mutmaßlich durch den Klimawandel eher noch verstärken. Durch heute schon bestehende strenge Umwelt- und Qualitätsstandards liefern europäische Landwirte hochwertige Lebensmittel und sind in Sachen produktbezogene Treibhausgaseffizienz in der Weltspitze. Den Luxus über eine ausreichende, umweltschonende und hochqualitative Lebensmittelproduktion zu verfügen, darf Europa deshalb auf keinen Fall aufs Spiel setzen. Eine Gefährdung der heute schon knappen Selbstversorgung für hehre Ziele wie Klima- und Umweltschutz kann nicht als Vorbild für andere Staaten dienen.

Für die Energiewende sollen Windkraft- und Solaranlagen massiv ausgebaut, für den Erhalt der Biodiversität und für das Klima Wälder aufgeforstet und weitere Schutzgebiete zur Erhaltung der Artenvielfalt ausgewiesen werden sollen. Das wird Fläche benötigen, die einer produktiven Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht. Aus landwirtschaftlicher Sicht muss aber mit der begrenzten Ressource Boden verantwortungsvoll umgegangen werden. Dies gilt auch für Flächen zum Schutz der Biodiversität. Hier muss Qualität vor Quantität gelten, was heißt, keine weiteren Gebiete unter Schutz zu stellen, sondern die bestehenden Schutzgebiete naturschutzfachlich zu verbessern. Das heute schon existierende Natura 2000-Netz sollte deshalb gemeinsam mit den Landwirten ökologisch aufgewertet und entwickelt werden.

Landwirtschaft geschieht in der freien Natur und wird nie ohne Wirkungen auf die Umwelt möglich sein. Schon heute gibt es Konflikte zwischen tierwohlgerechter Nutztierhaltung mit Freilandhaltung/offenen Ställen und Vorgaben zur Luftreinhaltung oder zwischen Grundwasserschutz und bedarfsgerechter Düngung. Weitere Reduzierungen von Umweltbelastungen kann eine produktive Landwirtschaft deshalb nur begrenzt leisten. Höhere Ziele im Umweltschutz würden oben angesprochene Zielkonflikte nur weiter verschärfen. Dies gilt auch für Überlegungen die Kriterien der Pflanzenschutzmittelzulassung weiter anzuheben. Klar ist, dass sich chemisch-synthetische Mittel in der Umwelt schnellstmöglich abbauen sollten. Restrisiken werden sich aber nie ganz vermeiden lassen und dürfen nicht dazu führen, dass strengere Zulassungsverfahren den „Werkzeugkasten“ der Landwirte verkleinern. Auch zukünftig braucht die Landwirtschaft ausreichend Optionen im Pflanzenschutz, um auf Schädlings- und Krankheitsdruck angemessen reagieren zu können und Ernten zu sichern. Pauschale Reduktionsvorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, sowie Arzneien in der Tierhaltung sind fachlich unbegründet und daher abzulehnen.

Positiv zu werten sind die Ankündigung, dass aus Drittländern stammende Lebensmittel nur eingeführt werden dürfen, wenn sie den EU-Umweltnormen entsprechen. Dabei reicht es allerdings nicht, dass – wie bisher – nur das Endprodukt die europäischen Anforderungen erfüllt. Auch der Herstellungsprozess sollte europäischen Standards genügen. Außerdem kann die europäische Landwirtschaft gegen „Umweltdumping“ geschützt werden, wenn ein CO2-Grenzausgleichssystem für landwirtschaftliche Produkte geschaffen wird.

Weiterhin ist zu begrüßen, dass Verbraucher für ein bewussteres Kaufverhalten besser über Produktqualität und Produktionsweise informiert werden sollen. Dazu gehört eine klare und europaweit verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Herstellungsprozess landwirtschaftlicher Produkte mit einheitlichen Standards für die Erzeuger, beispielsweise bei Anforderungen an die Tierhaltung oder bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

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