Der DBV kritisiert deutlich den Beschluss des Bundestages zur Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit für den Umbau der Ställe für mehr Tierwohl. „Dieses Versäumnis ist ein politisches Armutszeugnis. Es ist der Beleg, dass es an einem echten politischen Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt.“, so DBV-Präsident Rukwied. Obwohl bereits in der Koalitionsvereinbarung die Notwendigkeit der Schaffung einer baurechtlichen Tierwohlverbesserungsgenehmigung gesehen worden war, droht die Umsetzung nun an parteiübergreifenden Streitigkeiten zu scheitern.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
12.05.2021
12.05.2021
Borchert-Kommission: Folgenabschätzung Milch und Rind
In der vorangegangenen Woche hat BMin Klöckner die vom Thünen-Institut durchgeführte Folgenabschätzung zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung vorgestellt. Das Thünen-Institut kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge mit einer Kombination aus Anreiz- und Gesetzesmaßnahmen ein wirtschaftlich schlüssiges Konzept sind. Aus Sicht des DBV kann der Umbau der Tierhaltung gelingen, wenn die Landwirte in die Lage versetzt werden, diesen auch zu bewältigen (Baurecht) und dieser durch ein verlässliches und langfristiges Förderkonzept flankiert wird.
12.05.2021
Umfrage zur Wirtschaftsdüngeraufbereitung Milch und Rind
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft führt im Rahmen eines Projektes zur Wirtschaftsdüngeraufbereitung eine kurze Umfrage durch. Dabei soll erfasst werden, welche Einstellungen gegenüber der Wirtschaftsdüngeraufbereitung vorhanden sind, ob Wirtschaftsdünger aufbereitet wird, aus welchen Gründen und welche Kriterien dem Landwirt bei der Aufbereitung wichtig sind. Zur Umfrage hier.
12.05.2021
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) In der 17. KW war ein Anstieg im Milchaufkommen von +0,9% im Vgl. zur Vorwoche zu verzeichnen. Damit lag die Milchanlieferung an die Molkereien mit -0,1% fast auf dem Niveau der Vorjahreswoche. Die Nachfrage hat auf dem Buttermarkt angezogen. Impulse dürften aus der anziehenden Spargelsaison und dem bevorstehenden Feiertag kommen. Die Preise liegen auf leicht erhöhtem Niveau. Der Absatz für Schnittkäse bewegt sich im Inland auf normalem Niveau. Aus Drittländern kommen vermehrt Anfragen. Die Schnittkäsepreise bewegen sich auf überwiegend unverändertem Niveau. Die Milchpulvermärkte zeigen sich in stabiler Verfassung. Die Preise tendieren stabil bis leicht anziehend.

08.05.2021
Ab Samstag „neue“ rote Gebiete Pflanzen
Umwelt: Übergangsregelung endet – noch 24 % „rote“ Feldblöcke
Ab dem heutigen Samstag, 08. Mai gilt in Niedersachsen die von vielen Betrieben lang erwartete neue Gebietskulisse an „roten“ Feldblöcken, in denen die besonders strengen Regelungen zum Schutz des Grundwassers vor Nitratauswaschung zu beachten sind. Seit Januar 2021 war auf vielen zusätzlichen Feldblöcken ein strengeres Düngerecht für rote Gebiete zu beachten, weil die Landesregierung nicht rechtzeitig die vorgeschriebene Neuabgrenzung zum 31.12.2020 umgesetzt hatte. Diese Situation verschaffte dem Landvolk andererseits die Gelegenheit, mit der Politik neue Verfahren zur Abgrenzung auszuhandeln. Damit wird hoffentlich nicht nur die jetzt erreichte Verkleinerung von ursprünglich fast 40 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirkt. Das Landvolk geht davon aus, dass im Rahmen weiterer Messstellen-Überprüfungen und Neujustierungen der Vorgehensweise weitere Anpassungen und Verkleinerungen kommen werden, die jedoch von der Landesregierung erst für nächste Düngejahr 2022 zugesagt sind.
Die jetzt geltende Gebietskulisse kann im so genannten „LEA-Portal“ unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ eingesehen werden. Dazu sind die „Häkchen“ für die „Ebene“ Düngeverordnung, Unterpunkte „Düngeverordnung Niedersachsen“, „NDüngGewNPVO“ und „mit Nitrat belastete Gebiete“ zu setzen. An einigen Seen in Niedersachsen sind zudem „eutrophierte Gebiete“ ausgewiesen, zur Anzeige ist das entsprechende Häkchen zu setzen. https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Wenn ein Feldblock, der im Januar 2021 noch „rot“ gekennzeichnet war, jetzt nicht mehr so erscheint, dann gelten hier ab sofort nicht mehr die zusätzlichen Beschränkungen, wie z. B. die Reduzierung der Stickstoffausbringung auf höchstens 80 % des ermittelten Düngebedarfs (im Mittel des N-Düngebedarfs der Flächen eines Betriebes in roten Feldblöcken). Wer daher seine schon erfolgten N-Gaben daran orientiert und reduziert hat, um keinen Verstoß zu riskieren, darf jetzt die noch nicht ausgebrachte N-Menge bis zur Höhe des vorher ermittelten und dokumentierten Düngebedarfs für den Schlag „nachdüngen“. In der verpflichtenden Schlagkartei ist darauf zu achten, dass das Datum einer solchen Nachdüngung korrekt eingetragen wird, nämlich frühestens am heutigen Samstag, den 8. Mai 2021.
07.05.2021
Experten bewerten geplantes Verbot des Kükentötens Geflügel
Berlin (hib/SAS) – In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag unter der Leitung von Alois Gerig (CDU) befürworteten die Experten die Stoßrichtung des Gesetzentwurfs. Eine Mehrheit der Sachverständigen begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung (19/27630) für ein Verbot des Kükentötens ab Januar 2022. Mehrheitlich kritisch allerdings beurteilten sie die Umsetzung des ab 2024 ebenfalls geplanten Verbots von Eingriffen an einem Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag. Es fehle an praxistauglichen technischen Lösungen, die eine Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bebrütungstag ermöglichen. Grundlage der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/28773) für ein „Verbot des Tötens von Küken allein aus wirtschaftlichen Gründen“ sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (19/27816), mit dem sich diese für ein europaweites Verbot „statt nationaler Alleingänge“ ausspricht.
07.05.2021
Hennies: Tierwohl wird zum Lippenbekenntnis Geflügel
L P D – „Wir sind enttäuscht, dass der Bundestag heute die Chance vertan hat, in das neue Baugesetzbuch eine Möglichkeit zur Genehmigung von Stallumbauten im Sinne des Tierwohls aufzunehmen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Der Bundestag hat mit seinem Beschluss zum Wohnbaulandmobilisierungsgesetz dringend erforderliche Genehmigungsmöglichkeiten für mehr Tierwohl verhindert. Viele Landwirte setzen auf die Umstellung ihrer Tierhaltung, benötigen dafür aber eine „Tierwohlverbesserungsgenehmigung“. „Mittlerweile liegen viele Anträge bei den Bauämtern, die aber schon an Vorschriften des Baugesetzbuchs scheitern“, so Hennies. „Hier bedarf es Änderungen, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden dringend gefordert werden.“
Der Bundesrat hatte in das Gesetzgebungsverfahren einen bis auf Schleswig-Holstein von allen Bundesländern getragenen Vorschlag eingebracht, der jedoch von der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurde. Fatal ist nach Ansicht des Landvolks Niedersachsen, dass nun vom Bund bereits bereitgestellte umfangreiche Fördermittel an der fehlenden Genehmigungsfähigkeit nicht ausgezahlt werden. „Damit wird die politisch angekündigte Unterstützung von Maßnahmen für mehr Tierwohl zum bloßen Lippenbekenntnis“, stellt Hennies fest.
Eine greifbare Lösung scheiterte offenbar an Streitigkeiten zwischen den SPD- und CDU/CSU Fraktion in dieser Frage, obwohl sich der Bundesrat parteiübergreifend auf eine Lösung verständigt hatte. „Hier wird Wahlkampf zu Lasten einer von der Gesellschaft geforderten zukunftsgerichteten Landwirtschaft betrieben. Dies ist nicht zu akzeptieren“, moniert Präsident Hennies.
07.05.2021
DBV zum BVerfG-Klimaschutzgesetzurteil Milch und Rind
Der DBV fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) die Bundesregierung auf, die Klimaziele für den Zeitraum nach 2030 an den sektoral vorhandenen Reduktionsmöglichkeiten zu orientieren. Eine langfristige klimapolitische Perspektive ist für den Klimaschutz ebenso wichtig wie für die Planungssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe. Strengere Reduktionsziele nach dem Jahr 2030 dürfen die Produktivität und somit die nachhaltige heimische Lebensmittelversorgung nicht gefährden. Es sei nun wichtig, in Deutschland effektive Maßnahmen zur Nutzung der landwirtschaftlichen Potentiale zu etablieren. Die Bindung von Kohlenstoff in Bodenhumus stellt hier eine aktive Maßnahme der Landwirtschaft zum Klimaschutz dar.

