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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
13.01.2023
Öffentliche Anhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Geflügel
Am kommenden Montag, den 16.01.2023, findet im Rahmen der 26. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft eine öffentliche Anhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz statt (12.00 bis 14.00 Uhr in Berlin, Paul-Löbe-Haus). Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. Nähere Informationen sowie die Stellungnahme vom DBV und weiterer Sachverständiger finden Sie unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-pa-landwirtschaft-928488
(13.01.2023)
13.01.2023
Rindermarkt: Erzeugerfreundliche Entwicklung der Schlacht- und Nutzviehpreise Milch und Rind
(AMI) Im vergangenen Jahr konnten die Erzeuger von Schlacht- und Nutzvieh höhere Preise für ihre Tiere erzielen als noch 2021. Die Preissteigerungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus.
Besonders die Halter von Rindern konnten sich 2022 über Preisanhebungen freuen. Diese lagen für Jungbullen bei etwa 25 % und für Kühe sogar bei 35 %. Das anhaltend knappe Angebot an schlachtreifen Rindern ließ die Preise trotz des bereits hohen Preisniveaus weiter steigen. Auch für Schweine der Handelsklasse E sind die Preise um mehr als ein Drittel angehoben worden. Die Rekordpreisanstiege im Frühjahr innerhalb weniger Wochen um mehr als 70 Ct/kg, sowie das zwischenzeitliche Erreichen eines Preisniveaus von 2,10 EUR/kg Schlachtgewicht sorgten dafür, dass der Schlachtschweinepreis 2022 deutlich höher ausfiel als im Vorjahr. Die geringsten Preisanstiege gab es mit 3,6 % für männliche Fleckviehkälber.
Der Grund für die gestiegenen Preise liegt meist in der Zunahme der Kosten für Energie und Futtermittel. Diese sind, wie die Erzeugerpreise, im vergangenen Jahr sehr deutlich angestiegen. Wirtschaftlich arbeiten konnten viele der Landwirte trotz der höheren erzielbaren Preise daher nicht.
13.01.2023
Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungspflicht über Nutzungsarten zum 14.01.2023 beachten! Milch und Rind
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen der Nutztierarten können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung.
Ab 2023 sind auch Milchviehhalter dazu verpflichtet Angaben über die Nutzungsarten „Milchkühe“ und „zugekaufte Kälber < 12 Monate“ zu machen, sofern sie die Bestandsuntergrenze von jeweils 25 Tieren überschreiten. Diese Milchviehhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) in HI-Tier eingeben! Sofern diese Frist nicht eingehalten werden konnte, ist dies zeitig nachzuholen. Bußgelder sind laut erster Auskünfte wohl nicht zu erwarten, weil das Gesetz Ende 2022 beschlossen wurde und erst seit Kurzem die Eingabe möglich ist.
Dafür muss unter der Überschrift „Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank – Meldungen und Abfragen“ unter „Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)“ die „Eingabe Nutzungsart“ ausgewählt werden. Dort ist bei den ab „2023/ I“ mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ein Häkchen zu setzen.
Für die Angabe des Anfangsbestands, der Bestandsveränderungen bzw. der Nullmeldung ist die Frist zur Mitteilung für das erste Halbjahr 2023 der 14.07.2023! Wir bitten um Beachtung.
12.01.2023
Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungspflichten zum 14.01.2023 beachten! Geflügel
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter den folgenden Links einsehen:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Nutzungsarten
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Bestandsuntergrenzen
Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung.
Mitteilungspflichtige Tierhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) in HI-Tier eingeben!
Für die Angabe des Anfangsbestands, der Bestandsveränderungen bzw. der Nullmeldung ist die Frist zur Mitteilung für das erste Halbjahr der 14.07.2023! Wir bitten um Beachtung.
12.01.2023
Bio-Markt: Etwas zu viele Bio-Schweine Öko-Landbau
Der Absatz von Bio-Schweinen stockt nach wie vor. Das betrifft aber weiterhin nicht alle Betriebe, sondern vor allem Betriebe, die außerhalb des LEH verkaufen. Es gibt kein einheitliches Bild vom Bio-Schweinemarkt. Je nachdem, in welche Kanäle die einzelnen Vermarkter verkaufen, bleibt es stabil oder ist leicht rückläufig. Der Markt hat sich in einen Käufermarkt gewandelt. Nun ist die Zeit, mit den verfügbaren Mehrmengen Produkte zu entwickeln und neue Kunden zu erreichen. Die Preise bleiben bei den meisten Betrieben stabil.
12.01.2023
Bio-Markt: Milch legt weiter zu Öko-Landbau
Die Erzeugerpreise für Bio-Milch sind im November nochmals kräftig gestiegen. Nach Schätzung der AMI erhielten die Bio-Milchviehbetriebe in Deutschland im Schnitt 63,3 Ct/kg für ihren ökologisch erzeugten Rohstoff mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß. Das war knapp 1,0 Ct mehr als im Monat zuvor. Gegenüber dem November 2021 ist der Preis deutlich um 11,8 Ct gestiegen. Zwar hatten auch zwölf Monate zuvor die Preise für Bio-Milch zugelegt, allerdings fiel der Zuwachs etwas geringer aus.
12.01.2023
Bio-Markt: Wenig Bewegung bei Kartoffelpreisen Öko-Landbau
Die Vermarktung der Bio-Kartoffeln läuft ruhig und auch die Weihnachtszeit brachte wenig Impulse. Die Lagerqualitäten und die Haltbarkeit der Kartoffeln sind in dieser Saison schwer einzuschätzen. Bei einigen Partien wird von vorzeitigem Keimen berichtet, aber insgesamt ist ausreichend Ware in guter Qualität für den Speisemarkt verfügbar. Die schwächere Nachfrage in Kombination mit der größeren Erntemenge erlauben keine Preisanhebungen in der nächsten Zeit.

