Zum Stichtag 3. Mai 2022 wurden nach vorläufigen Ergebnissen in Deutschland 22,3 Millionen Schweine gehalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das der niedrigste Schweinebestand seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Damals wurden noch 30,8 Millionen Schweine gehalten. Gegenüber der Viehbestandserhebung zum Stichtag 3. November 2021 sank die Zahl der Schweine um 6,2 % oder 1,48 Millionen Tiere. Dies ist der dritte deutliche Rückgang in Folge. Verglichen mit dem Vorjahreswert vom 3. Mai 2021 ist der Bestand um 9,8 % oder 2,42 Millionen Tiere zurückgegangen.
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29.06.2022
20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz Schwein
Letzten Mittwoch hatte das BMEL anlässlich der 20-jährigen Festschreibung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz (Artikel 29a) zu einem Festakt eingeladen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte in seiner Rede u.a. an, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO um Milchkühe und Puten zu ergänzen und verstärkt auf die Ausnahmen bei kurativen Eingriffen zu achten. Zudem bekräftigte er sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Hierbei sei es wichtig, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tierhaltern nun endlich Planungssicherheit gegeben werden muss und eine verlässliche Finanzierung auf den Weg gebracht wird.
Prof. Lars Schrader, Leiter für Tierschutz und Tierhaltung beim FLI, hob hervor, dass in diesen 20 Jahren die Bereitschaft der Tierhalter enorm zugenommen hat, auf tiergerechte Verfahren umzustellen. Allerdings bedarf es laut Schrader eines systematischen indikatorgestützten Monitorings (nationales Tierwohl-Monitoring), um Informationen zum Stand des Tierwohls zu erhalten und auch Fortschritte zu messen und so die Maßnahmen der Politik zu evaluieren.
29.06.2022
Erneute Diskussion um Einsatz von Reserveantibiotika Schwein
Erst im September 2021 wurde auf EU-Ebene eine hitzige Diskussion über ein weitreichendes Antibiotikaverbot für Heim- und Nutztiere geführt. Der populistische und gegen die Wissenschaft sprechende Antrag des zuständigen EU-Ausschuss für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit (ENVI) für ein Antibiotikaverbot, wurde damals vom EU-Parlament abgelehnt. Der ENVI-Ausschuss hat bei der Überarbeitung der Delegierten Verordnung nun einen erneuten Versuch unternommen, um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung deutlich einzuschränken. Auch dieser Antrag wurde vergangene Woche im EU-Parlament mit knapper Mehrheit abgelehnt. Im Vorfeld wurde das Thema intensiv vom DBV mit befreundeten Verbänden thematisiert. Aus der hieraus entwickelten Strategie wurde gezielt auf Abgeordnete in Schlüsselpositionen zugegangen und um die Ablehnung des Antrags und Unterstützung im Sinne des wissenschaftlich fundierten ganzheitlichen „One-Health-Ansatz“ geworben – mit Erfolg.
29.06.2022
Verlängerung der Antragsstellungsfrist für AUKM Umwelt und Landwirtschaft
Da die neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für die Förderperiode ab 2023 seitens der GAP-Antragstellenden bisher offenbar sehr verhalten angenommen wurden, wird die Antragsstellungsfrist bis zum 1. August 2022 verlängert. Dieses Datum gilt als Ausschlussfrist, nachfolgend eingehende Anträge werden abgelehnt.
Auch Folgeanträge für bestimmte Maßnahmen aus dem in der Förderperiode 2014-2022 laufenden NiB-AUM Programms können noch bis 1. August über ANDI gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Restlaufzeit bestehender Verpflichtungen von mindestens 2 Jahren und eine Flächenerhöhung von maximal 50 %.
Da der AUKM-Richtlinienentwurf Bestandteil des vom BMEL eingereichten GAP-Strategieplans ist, dessen Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht, kann die Antragsstellung und Genehmigung von AUKM nur unter Vorbehalt erfolgen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des nationalen GAP-Strategieplans kann es nämlich durchaus noch zu Änderungen kommen. Die finale Genehmigung des GAP-Strategieplans kann sich nach aktueller Lage bis Ende des Jahres hinauszögern. Sollten dann einige Verpflichtungen oder die vorgesehene Förderhöhe bei einigen AUKM noch Änderungen gegenüber den Entwürfen erfahren haben, werden die davon betroffenen Antragsteller noch rechtzeitig bis Ende des Jahres angeschrieben und gefragt, ob sie trotz dieser Änderungen ihren Antrag aufrechterhalten oder zurückziehen wollen.
24.06.2022
Rindermarkt: Schwarzbunte Nutzkälber wenig nachgefragt Milch und Rind
(AMI) Die Nachfrage nach Holsteinkälbern gestaltete sich in der zurückliegenden Woche sehr ruhig. Das Einstallinteresse der Mäster ging deutlich zurück. Die Ursache dafür liegt neben dem Abschluss der Einstallungen für das Weihnachtsgeschäft in den steigenden Betriebskosten. Recht klein fiel hingegen das Angebot aus, es war aber dennoch groß genug, um den Bedarf zu decken. Entsprechend standen die Preise unter Druck und gaben erneut nach. Auch für die kommenden Wochen rechnen Marktbeteiligte mit einer eher verhaltenen Nachfrage. Die Preise dürften sich demnach zunächst weiter rückläufig entwickeln.
Ein regeres Kaufinteresse herrschte am Fleckviehkälbermarkt. Hier ließen sich die Tiere zügig vermarkten, sodass es zu erneuten Preisaufschlägen kam. In der kurzfristigen Entwicklung werden unveränderte Preise erwartet.
24.06.2022
BHV1 in NRW: Land, rinderhaltende Betriebe und Tierärzteschaft vereinbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Rinderkrankheit Milch und Rind
(Umweltministerium NRW) Im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken ist die Zahl der mit BHV1 (Rinderherpes) infizierten Rinderbestände kontinuierlich gestiegen. Durch zeitgleich erfolgte Ausbrüche in mehreren Betrieben hat sich das Seuchengeschehen dort mittlerweile verdichtet. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Zur Eindämmung haben das Landwirtschaftsministerium und alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in dem etwa die Einhaltung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen vereinbart wurde. Zudem soll durch ein verstärktes Frühwarnsystem in Form erweiterter Untersuchungspflichten die möglichst schnelle Identifikation der virustragenden Tiere gewährleistet werden, um eine unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die Weiterverschleppung des Virus‘ zu unterbinden.
In Deutschland wurde im Mai 2017 nach Entfernung aller entdeckten Überträger ein jahrelanges Tilgungsprogramm abgeschlossen. Seitdem gilt Deutschland als frei von BHV1. Dieser Status ermöglicht und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Mit dem Freiheitsstatus geht ein Impfverbot einher, damit sich Virusinfektionen nicht unter einer Impfdecke unentdeckt ausbreiten können.
Dennoch treten in Einzelfällen nach wie vor unentdeckte Virusträger auf, die den Erreger in die Bestände eintragen. In NRW konnten in den vergangenen Jahren, insbesondere im Zuge der vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen auf Virus-Antikörper, wiederholt Neuinfektionen in einzelnen Rinderbeständen nachgewiesen werden. Besonders gefährdet sind Rinderbestände in Grenznähe zu den Niederlanden, weil in den Niederlanden noch kein BHV1-Freiheitsstatus vorliegt. Dennoch kommt es regelmäßig zu Tier- und Personenkontakten über die Grenze hinweg.
Sollte sich das Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen, droht der Region oder sogar ganz Nordrhein-Westfalen der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus‘. Zudem bedeutet die Tötung aller Rinder eines Bestandes zur Bekämpfung von BHV-1 für alle Beteiligten wie die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung.
Bei der Tierseuche BHV1 handelt es sich um eine rinderspezifische Infektion mit dem Herpes-Virus Typ 1. Häufig verlaufen die Infektionen klinisch unauffällig. Während bei einigen Tieren eine Infektion lediglich bei entsprechenden Untersuchungen auffallen, können andere Tiere mit fieberhaften Allgemeinerkrankungen und starken Entzündungen der oberen Atemwege betroffen sein. Charakteristisch für eine Infektion mit Herpesviren ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt und so insbesondere in Stresssituationen wie Abkalbung, Krankheit, Stallwechsel oder Transport wieder Virus ausscheiden und andere Tiere infizieren kann.
Der Nachweis einer BHV1-Infektion führt bei den betroffenen Betrieben zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Impfungen gegen das Herpesvirus sind in von der EU als frei anerkannten Gebieten verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus-Reaktivierungen bieten.
24.06.2022
Milchmarkt Milch und Rind

(AMI, ZMB) In der 23. KW lag das Milchaufkommen 0,5 % unter der Anlieferungsmenge in der Vorwoche und 0,7 % unter der Vorjahreswoche. Abgepackte Butter wird rege und stabil nachgefragt bei Notierungen von 7,22 bis 7,39 EUR/kg. Das abwartende Verhalten auf dem Blockbuttermarkt hat zu einer leichten Abnahme der Notierungen auf 7,14 bis 7,25 EUR/kg geführt (Kempten, 22.06.2022). Der Käsemarkt entwickelt sich weiter ausgeglichen bei stabil hohem Preisniveau. Der LEH bestellt umfangreich, die Nachfrage im Großverbrauchersegment ist belebt und der Export, insbesondere in die südeuropäischen Urlaubsregionen, läuft gut. Die Pulvermärkte zeigen sich abwartend mit uneinheitlicher Preistendenz: stabil bis schwächer.
24.06.2022
QMilch-Programm um QM++ erweitert Milch und Rind
(DBV) Der QM-Milch e.V. hat sein neues QMilch-Programm zur Auslobung auf Milch und Milchprodukten um das Zusatzmodul QM++ erweitert. Die offizielle Anerkennung als Tierwohlprogramm für die Stufe 3 der LEH-Haltungsformkennzeichnung ist bereits erfolgt, auch die Anerkennung von QM++-Schlachtkühen für die Vermarktung als Initiative Tierwohl Rindfleisch. Wesentliche Kriterien zur Teilnahme am Programm sind die Haltung der Kühe in Außenklimaställen ohne Anbindehaltung sowie die GVO-freie Fütterung. Detaillierte Informationen und Dokumente können auf der Homepage des QM-Milch e.V. abgerufen werden: www.qm-milch.de
24.06.2022
Kälbertransportalter: Abstimmung im Bundesrat Milch und Rind
(DBV) Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in dieser Woche den niedersächsischen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist (Inkrafttreten am 01. Januar 2025 statt 01. Januar 2023) für die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern nicht angenommen. Stattdessen fand ein Entschließungsantrag von Berlin, Bremen und Brandenburg eine Mehrheit: Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, für diejenigen Betriebe eine verlängerte Übergangsfrist vorzusehen, die nachweislich bauliche Maßnahmen ergreifen müssen. Der Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist sowie der vom Bundesrats-Agrarausschuss angenommene Entschließungsantrag stehen am 08. Juli im Bundesrats-Plenum zur Abstimmung. Der DBV wird diesbezüglich nochmals auf die Landesregierungen zugehen. Eine vom DBV angestrebte Annahme des niedersächsischen Antrags erscheint unwahrscheinlich, jedoch nicht unmöglich. Selbst bei Annahme des niedersächsischen Antrags im Bundesrat wäre die Bundesregierung gefordert, entsprechend aktiv zu werden.
24.06.2022
DBV-Geschäftsbericht veröffentlicht Milch und Rind
(DBV) Der DBV hat im Rahmen des Deutschen Bauerntages in Lübeck seinen digitalen Geschäftsbericht 2021/2022 veröffentlicht. Die interaktiven Beiträge geben einen Einblick in die Landwirtschaft und die Arbeiten des DBV, so auch zu milchrelevanten Themen wie Strategie 2030, Branchenkommunikation und QM-Milch. Zum Geschäftsbericht geht es unter: