Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

21.07.2022
Raps: Niedrigwasser bremst den Handel
Pflanzen

An der Pariser Börse ging es zuletzt wieder abwärts. So rutschte der Fronttermin August 22 mit 658,75 EUR/t erstmals seit Anfang Dezember 21 unter die Linie von 660 EUR/t. Unter Druck gerieten die Notierungen dabei durch die laufenden Rapsernten in Westeuropa. Die bislang erzielten Erträge der französischen Rapsernte überraschten dabei positiv. Auch der Blick nach Kanada lässt auf eine gute Rapsernte 22 hoffen, nachdem die Canola-Bestände sich Berichten zufolge trotz der geringen Niederschläge gut entwickeln. Zusätzlich belastet wurden die Notierungen durch den deutlichen Rückgang der Palmölkurse sowie einen festeren Euro. Nachdem sich die Gemeinschaftswährung in der vergangenen Woche noch der Parität zum US-Dollar nährte und den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreichte, konnte diese zuletzt wieder etwas an Boden gewinnen. Ein fester Euro schmälert jedoch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Partien auf dem Weltmarkt. Auch die Aussicht auf erfolgreiche Verhandlungen hinsichtlich der Handelspassage in der Schwarzmeerregion drückte die Notierungen. In Deutschland schreitet die Rapsernte regional rasch voran. Die ersten Ergebnisse überraschen positiv hinsichtlich der Erträge und Qualitäten. So wird von akzeptablen bis hohen Ölgehalten berichtet. Die aktuelle Hitzewelle wird den Reifeprozess der Feldbestände jedoch beschleunigen. Indes erschweren logistische Problem den Handel am heimischen Kassamarkt. Neben den anhaltend hohen Preisen für Energie und Rohstoff, welche die Transportkosten ohnehin in die Höhe treiben, befeuern nun auch die Niedrigwasserstände. Auch in den kommenden Wochen sind nur geringe Niederschlagsmengen gemeldet, Marktteilnehmer rechnen daher mit anhaltenden Transportschwierigkeiten. Angesichts des immens hohen Preisniveaus kommt der Handel nahezu zum Erliegen. Kaufinteresse besteht, jedoch kann nur gehandelt werden, wenn ein Schiff vorhanden ist und die sind nur begrenzt verfügbar. So ist die Abgabebereitschaft der Mühlen gering, zumal ein großer Teil der Ernte 22 bereits vertraglich gebunden wurde. Auf Großhandelsebene sind am 20.07.2022 auf Basis der bisherigen Prämien, gültige Offerten werden nur auf Anfrage herausgegeben, bis zu 662 EUR/t für prompte Partien möglich. Auf Wochensicht entspricht das einem Rückgang von 16 EUR/t. Auf Erzeugerstufe werden im Bundesdurchschnitt 649,70 EUR/t verlangt und damit knapp 9 EUR/t weniger als noch in der Woche zuvor. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangieren dabei in einer Spanne von 575 bis 675 EUR/t. (Quelle: AMI)

21.07.2022
Futtergetreide: Trockenheit und Hitze beschleunigen Getreideernte
Pflanzen

Das Auf und Ab der Terminmarktnotierungen geht auch in der 29. KW weiter und bestimmt das tägliche Handelsgeschehen. Preismeldungen verlieren angesichts der deutlichen Kursbewegungen nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit. Marktteilnehmer halten den Fokus mit fortlaufender Ernte auf die Entwicklung an den Terminkursen gerichtet. So wechselten die Forderungen erneut die Richtung und tendierten schwächer. Die Preise für Futtergerste frei Erfasserlager gaben im Bundesdurchschnitt binnen einer Woche um knapp 8 auf 259,50 EUR/t (200-370 EUR/t) nach. Auch Körnermais kann das Vorwochenniveau nicht halten und verzeichnet mit einem Minus von durchschnittlich 7 auf rund 302 EUR/t (268-349,50 EUR/t) den geringsten Wochenverlust. Demgegenüber verliert Futterweizen im Bundesdurchschnitt knapp 11 auf 289 EUR/t (250-339,50 EUR/t). Die Getreideernte schreitet rasch voran, das beruht vor allem auf der andauernden Hitze und Trockenheit, was die Abreife des Getreides beschleunigt. Die Gerstenernte ist vielerorts bereits beendet. Die erzielten Qualitäten und Erträge waren dabei äußerst zufriedenstellend. Das Erntegut ist trocken, Erträge sind mit Höchstwerten von über 100 dt/ha mancherorts viel größer als zuvor erwartet und das Hektolitergewicht liegt überwiegend im Normbereich. Das löst dank sehr guter Vermarktungschancen positive Stimmung beim Handel aus. Im Norden begann bereits die Roggenernte, hier und da wurde schon notreifer Weizen gedroschen. Indes bereiten die Maisbestände große Sorgen. Den Pflanzen mangelt es aufgrund der langen Trockenheits- und Hitzeperiode an Wasser, in manchen Regionen werden bereits Trockenschäden erwartet. Allerdings kommt es nur selten zu Käufen. Die volatilen Preise verunsichern die Abnehmer, was für Zurückhaltung sorgt. Hier und da werden lediglich überschaubare Mengen geordert. Zudem erschwert auch die Logistik den Handel. Niedrige Wasserpegel sorgen dafür, dass Schiffe nicht voll beladen werden können. Der Kraftfahrermangel und die weiterhin hohen Kraftstoffpreise erschweren den Handel über Land. (Quelle: AMI)

21.07.2022
Kartoffeln: Vermarktungsrückstand vergrößert
Pflanzen

Nachdem viele Kartoffeln aus Deutschlands Frühregionen gleichzeitig an den Markt kamen und Importe bis in die aktuelle Woche Absatzwege verstopfen, hat sich in den Versandgebieten im Südwesten und Norden ein immer größerer Vermarktungsrückstand aufgebaut. Der drückt auf Stimmung und Preise und findet noch kein wirksames Gegengewicht durch die sehr wahrscheinlichen Ertragseinflüsse auf die Haupternte durch die schon lange anhaltende Dürre und die jüngste Hitzewelle. So werden an diesem Wochenende die Preise im für diese Saison üblichen Umfang weiter zurückgehen. Am Markt für Pommes frites Kartoffeln hat sich die Lage längst gewandelt, neuer Rohstoff kann seinen bisherigen Preis halten und am Terminmarkt ging es mit den Notierungen zügig nach oben. (Quelle: AMI)

21.07.2022
Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven – Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügel

(ML) Ein aktueller Ausbruch des HPAIV H5N1 in einer Gänsehaltung mit rund 15.000 Tieren im
Landkreis Cuxhaven wird zum Anlass genommen, nochmals an die strikte Einhaltung aller Biosi-
cherheitsmaßnahmen und Kontaktbeschränkung zu erinnern und auf eine aktualisierte Risikobewer-
tung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland hinzuweisen: https://www.fli.de/de/aktu-
elles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
.
Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Tierhalter dazu verpflichtet, in eigener Verantwor-
tung ihre Tiere u.a. vor der Einschleppung von Tierseuchen zu schützen und hierfür geeig-
nete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor bio-
logischen Gefahren in Bezug auf wild lebende Tiere (Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/429).
Daher sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, den direkten und indirekten Kontakt ihres Geflügel-
bestandes zu Wildvögeln mit geeigneten Maßnahmen zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen
zu ergreifen.
Geeignete Maßnahmen für kleinere Geflügelhaltungen finden sich beispielsweise in dem anliegen-
den Infoblatt des LAVES. Auf weitere Informationen zur Geflügelpest auf www.tierseucheninfo.nie-
dersachsen.de wird hingewiesen:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflich-
tige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html
.

20.07.2022
Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht für Tierhalterinnen und Tierhalter
Milch und Rind

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen betroffen

(BMEL) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht auf Folgendes aufmerksam: Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert und sehen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.

Wer ist betroffen?
Die erweiterten Anforderungen gelten für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. 

Was ändert sich?
Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. 

Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. 

Wie wirkt sich die Neuregelung auf Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarförderung aus?
Im Rahmen der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2022/220718-tiergesundheit.html

20.07.2022
ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden
Schwein

Landwirtschaftsministerium konkretisiert Ausnahmen – Eintragsursache des Virus weiter unklar

(ML) Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.

Unterdessen laufen die Ermittlungen weiter, um die Eintragsursache zu finden. Die Ursache ist noch unbekannt. Das Ergebnis der so genannten Genomsequenzierung des in Emsbüren gefundenen ASP-Erregers steht noch aus.

Das ML führt derzeit Gespräche mit der Schlachtbranche sowie mit Verbänden, Verarbeitern, Landvolk und ISN. Ziel ist es, für die Dauer der Sperre bis 14. Oktober 2022 den Tierschutz sicher zu stellen. In den beiden von der Sperrung der EU-Kommission betroffenen Zonen befinden sich rund 200.000 Schweine, die in den kommenden Wochen Schlachtreife erlangen werden. Rechtlich stehen die Voraussetzungen fest: Sofern sich die Tierhalter und die Schlachtbetriebe über die Umsetzung der Rahmenbedingungen verständigt haben (wirtschaftsseitige Absprache) kann unmittelbar mit dem Verbringen begonnen werden. In den Gesprächen wird derzeit erörtert, welche Schlachthöfe in Frage kommen und wie eine mögliche weitere Verarbeitung des Fleisches aussehen kann. Dazu die Erläuterung: Das Fleisch muss laut Verordnung vor dem Inverkehrbringen hitzebehandelt werden. Alternativ sind auch noch andere Verfahren wie Salzen und Reifen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach der risikomindernden Behandlung ist eine uneingeschränkte Vermarktung nach EU-Recht möglich.

Hintergrund:
Die Infektion mit ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht möglich. Seit 2007 hatte sich die ASP in Osteuropa verbreitet. 2020 wurden kranken Wildschweine erstmals auch in Deutschland festgestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Krankheit erstmals auch in einem Schweinemastbetrieb in Deutschland registriert. Fälle bei Haus- und Wildschweinen sind bislang in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aufgetreten. In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Landkreisebene), die Task-Force Veterinärwesen des LAVES und das Landwirtschaftsministerium in der Prävention sowie bei der Bekämpfung des aktuellen Ausbruchs ASP-Ausbruch eng zusammen.

Weitere Informationen sowie aktualisierte FAQs gibt es unter
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)

20.07.2022
Westfleisch vergrößert Schlachtkapazität in Hamm
Schwein

(az) Die Westfleisch SCE plant am Standort Hamm Investitionen für einen deutlichen Ausbau der Produktionskapazitäten. Statt der derzeit bis zu 40.000 Schweine sollen in dem Betrieb in Zukunft bis zu 85.000 Tiere pro Woche geschlachtet und zerlegt werden. Damit soll der Standort im Stadtteil Uentrop zu einem der modernsten Schlacht- und Zerlegebetriebe Europas weiterentwickelt werden. Die Zahl der Beschäftigten soll sich dann von derzeit etwa 940 schrittweise auf rund 2.000 Mitarbeiter erhöhen.

20.07.2022
Rentenbank gewährt Übertragung bewilligter Zuschüsse
Schwein

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ in das Jahr 2023 ermöglicht. Dazu müssen Antragsteller, die ihr Vorhaben bereits bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können (Händler- oder Herstellerbestätigung), einen Antrag ab dem 1. August bis spätestens zum 15. September stellen. Das entsprechende Formular ist online unter www.rentenbank.de verfügbar.