Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

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11.01.2023
Neues Niedersächsisches Biosicherheitskonzept veröffentlicht
Schwein

(LPD) „Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli 2022 in einem Sauenbetrieb im Landkreis Emsland gilt es nun, die Krise aufzuarbeiten und weitere Ausbrüche der Tierseuche in Schweinehaltungen zu verhindern“, sagt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchen-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen, anlässlich des jetzt aktualisierten Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts. „Der wirtschaftliche Schaden des Ausbruchs und der Folgen wird auf zehn bis 15 Millionen Euro geschätzt“, so Meiners.

Das effektivste Mittel gegen den Eintrag der ASP in schweinehaltende Betriebe ist die Abschirmung des Bestandes vor dem Virus durch Biosicherheitsmaßnahmen. Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Tierseuchenerregern schriftlich fixieren müssen.

„Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen“, betont Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und verweist dabei auf die geltende Rechtslage. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Vor diesem Hintergrund ist seitens der Nds. TSK eine Beihilfe für Beratungen zur Biosicherheit geplant.

Dass in Sachen Biosicherheit in niedersächsischen Schweinehaltungen noch Luft nach oben ist, haben Ergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover gezeigt. Daraufhin wurde auf Initiative der Nds. TSK und des Landvolks bereits im November 2021 die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren (Behörden, Verbände, Bündler, Wissenschaft, Beratung, Qualitätssicherung etc.) gegründet. „Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet“, beschreibt Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk, die Intention.

Die Arbeitshilfe trägt den Namen „Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz: Niedersächsisches Biosicherheitskonzept) und steht aktuell zum Download auf den folgenden Homepages zur Verfügung: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.

Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept soll daher zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden. Die Gründung der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ ist für Februar 2023 geplant. (LPD 97/2022)

11.01.2023
Preisgestaltung bei Ferkeln angepasst
Schwein

Nach Mitteilung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) wird ab Montag, dem 16. Januar 2023 die Vergütung der Übergewichte von Mastferkeln zwischen 25 und 30 Kilogramm aufgrund der gestiegenen Futterkosten angepasst. Der Ausgleichsbetrag steigt dann von 1,00 € auf 1,20 € je Kilogramm. Über 30 Kilogramm werden 0,75 € je Kilogramm bezahlt. Untergewichte unterhalb von 25 Kilogramm werden wie bisher mit 1 Euro je Kilogramm verrechnet. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die Nord-West Ab-Hof-Ferkelpreisnotierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch auf die regelmäßig am Freitag erscheinende VEZG-Preisempfehlung.

11.01.2023
NL: Weniger Schweine in die EU ausgeführt
Schwein

Die Niederlande hat im Jahr 2022 mit rund 6,99 Mio. Schweinen erneut weniger Tiere in EU-Mitgliedstaaten ausgeführt; das waren 503 600 Tiere oder 6,7 % weniger als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür war der deutlich rückläufige Ferkelexport. Gegenüber 2021 sank die Zahl der an die EU-Mäster gelieferten Tiere um 9,1 % auf 5,69 Mio. Ferkel. Zwar blieb Deutschland mit knapp 2,95 Mio. abgenommenen Ferkeln Hauptkunde, dennoch gingen die Lieferungen um 17,4 % zurück. Auch nach Belgien, Polen und Italien wurden deutlich weniger Ferkel verkauft. Eine Ausnahme bildete Spanien, dass aufgrund der dort wachsenden Schweineproduktion fast 1,70 Mio. Ferkel (+9,4 %) aus den Niederlanden einführte. Übertroffen wurde dies nur von einem noch kräftigeren Zuwachs von 164 % auf 155 220 verkauften Ferkeln nach Rumänien. Ebenfalls abgenommen hat – auch aufgrund des Bestandsrückgangs – erneut die Ausfuhr niederländischer Schlachtsauen. Mit 483 300 Sauen waren dies 5,8 % weniger als im Vorjahr.

10.01.2023
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes am 01.01.2023 in Kraft getreten
Geflügel

(BMEL) Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.

Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf wurden nicht berücksichtigt.

Folgende Eckpunkte wurden von der Änderung erfasst:

  • Erstmals wurde ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
  • Das bisher ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept wird künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
  • Die zuständigen Überwachungsbehörden wurden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gibt es einen Wichtungsfaktor. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
  • Im Hinblick auf Colistin wurden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen wurden. Diese Vorschrift ist Rechtsgrundlage für den Erlass nationaler Rechtsverordnungen, mit denen u.a. ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, geregelt werden kann.

Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führte das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher bestand Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem waren Vorschriften zu erlassen für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/180-tamg.html

06.01.2023
BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen von Mastputen vor
Geflügel

Das BMEL hat ein Eckpunktepapier zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vorgelegt. Darin werden Regelungen für einen Sachkundenachweis, die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser, das Stallklima, die Besatzdichte und Mindestkontrollen vorgesehen. Auf Basis dieser Eckpunkte soll ein Entwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet werden.

Wie aus dem Eckpunktepapier hervorgeht, soll die Besatzdichte für männliche Tiere auf höchstens 40 kg Lebendgewicht und 1,9 Puten pro Quadratmeter begrenzt werden. Für Putenhennen sollen höchstens 35 kg Lebendgewicht und 3,1 Tiere pro Quadratmeter zulässig sein. Die Initiative Tierwohl sieht derzeit für ITW-Betriebe eine maximale Besatzdichte von 48 kg Lebendgewicht für Putenhennen und von 53 kg Lebendgewicht für Putenhähne je Quadratmeter nutzbarer Stallfläche vor.

Zudem müssen Putenhalter mit 50 oder mehr Mastputen künftig eine gültige Sachkundebescheinigung vorweisen, die sich an den bestehenden Regelungen für Masthühner und den „Bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ aus 2013 orientieren.

Der DBV wird in Zusammenarbeit mit den Landesbauernverbänden zum BMEL-Eckpunktepapier kritisch Stellung beziehen und den weiteren Fortgang begleiten.

Die EU-Kommission will hingegen laut ihrer „Roadmap“ für das Tierwohl die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) erst Mitte 2024 um eine wissenschaftliche Einschätzung bitten, die bis Ende 2025 vorliegen soll.

06.01.2023
DBV und Landvolk sehr besorgt über Vorschläge des BMEL zum Umbau der Tierhaltung – Enttäuschende Marktrealitäten verschärfen die Debatte ums Tierwohl
Geflügel

Der Tierhaltungsstandort Deutschland steht durch die in den letzten Wochen und Monaten vorgelegten Eckpunktepapiere und Gesetzesentwürfe in großer Gefahr. Dies haben sowohl das Landvolk als auch der DBV in dieser Woche stark kritisiert.

Statt den allgemein anerkannten ‚Borchert-Plan‘ ganzheitlich umzusetzen, wird dieses Konzept in einer Art Salamitaktik zerstückelt und verfälscht, so dass es nicht nur wirkungslos wird, sondern vor allem den Tierhaltern die Perspektiven für Investitionen nimmt. Dazu gehören der mit großen Lücken versehene Entwurf eines Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, der Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches, zuletzt die Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung, das völlig unzureichend finanziert ist, sowie die Eckpunktepapiere zur „Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen“ und „Mindestanforderungen an das Halten von Junghennen, Legehennen-Elterntieren und Masthühner-Elterntieren sowie „Bruderhähnen“.

Die im Eckpunktepapier Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung vorgesehenen Obergrenzen sind völlig unannehmbar. Beispielsweise soll die Förderung auf Betriebe mit maximal 200 Sauen je Betrieb begrenzt werden. Dadurch würden mehr als drei Viertel der Sauenhaltung aus der dringend notwendigen Tierwohlförderung ausgeschlossen. Auch bei den Mastschweinen ist eine Förderobergrenze von 3.000 verkauften Tieren pro Jahr inakzeptabel. Alles zusammen ist das kein Programm zum Umbau, sondern zum Abbau der Tierhaltung. Das BMEL wurde aufgefordert, praktikable Regelungen für eine zukunftsfähige Tierhaltung im Sinne des „Borchert-Plans“ vorzulegen und umzusetzen.

Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr, zugleich Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel, ist angesichts der vom BMEL vorgelegten Eckpunktepapiere zur Geflügelhaltung sehr besorgt: „Die in diesem Entwurf enthaltenen Platzvorgaben katapultieren vor allem die deutschen Putenhalter aus dem Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und führen die heimische Putenhaltung ins Aus. Statt mehr Tierwohl in Deutschland würde mehr Geflügelfleisch importiert. Die deutschen Geflügelhalter stehen zum Umbau der Tierhaltung, aber das geht nur mit einem ganzheitlichen Konzept“, so Löhr.

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers äußert zudem Kritik an Teilen des Lebensmitteleinzelhandels

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die „Initiative Tierwohl“ (ITW) zwar ein erfolgreiches wirtschaftsgetragenes Konzept ist. „Leider müssen wir auch hier feststellen, dass sich viel mehr Landwirte beteiligen möchten, als Nachfrage nach dem Label vorhanden ist. Teilweise werden den Schweinehaltern sogar die Verträge gekündigt oder nicht fortgeführt“, sagt Ehlers.

Es müsse endlich gelingen, auch die Gastronomie und deren Lieferanten wie zum Beispiel den Großhändler Metro mit ITW-Fleisch zu beliefern. Gemachte Zusagen des Handels müssten eingehalten und „Schlupflöcher“ für Billigware gestopft werden, damit die Initiative Tierwohl nicht als „Feigenblatt“ missbraucht werden kann. Ehlers: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Edeka-Gruppe, so ist zu beobachten, offenbar seine Discountertochter Netto dazu nutzt, neben billiger Filetware auch andere Fleischprodukte an Tierwohlvorgaben vorbei zu lenken.“

Die Verbände erarbeiten zur Zeit Stellungnahmen zu den vorgelegten Papieren. Zugleich soll die bevorstehende Internationale Grüne Woche für politische Gespräche zu diesen Themen genutzt werden.

Die Pressemeldungen des Landvolks und des DBV vom 05.01.2023 finden Sie hier:

https://landvolk.net/lpdartikel/zukunft-der-tierhaltung-unmut-der-landwirte-waechst/

https://www.bauernverband.de/topartikel/tierhaltungsstandort-deutschland-erhalten

(06.01.2023)

06.01.2023
Schwerer HPAI-Ausbruch in Tschechien
Geflügel

(DGS) In Tschechien nahe der Bayerischen Grenze wurde die Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb mit 220.000 Tieren nachgewiesen. Trotz der ergriffenen Keulung konnte die Ausbreitung der HPAI auf andere Ställe nicht verhindert werden.

Daher ordnete die zuständige Veterinärbehörde die Keulung des gesamten Geflügelbestandes in der betroffen Region von 750.000 Legehennen an. Bei dem Geflügelpestausbruch handelt es sich um den schwersten je dagewesenen Ausbruch in Tschechien.