(QS GmbH) QS und KAT haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen.
Neutrale Zertifizierungsstellen überprüfen zukünftig die KAT- und QS-Anforderungen innerhalb eines Audits für beide Zulassungen. Außerdem nehmen die Betriebe am Schlachtbefunddatenmonitoring und am Antibiotikamonitoring des QS-Systems teil. So erfüllen auch die Legehennen und Junghähne die gleichen Anforderungen wie das Mastgeflügel. Die gewünschte Transparenz über den Status der Tierhaltung und der Tiergesundheit ist gewährleistet, ohne dass Mehraufwand durch Doppelaudits entsteht. Erfüllt ein teilnehmender Betrieb eine der genannten Anforderungen nicht, kann er die Berechtigung zur Lieferung in das QS-System verlieren. Hier gelten ausnahmslos dieselben Anforderungen für KAT-Betriebe wie für alle anderen Tierhaltungen im QS-System. Die Teilnahme am QS-System ist für KAT-Betriebe freiwillig. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System erfolgt über den QS-Bündler Orgainvent, der die teilnehmenden Betriebe sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten betreut.