Mi, 01.02.2023
Soja in QS-Futtermitteln muss ab 2024 nachhaltig sein
(QS): Ab 1. Januar 2024 muss Soja im Futter für Rinder, Schweine und Geflügel nachhaltig und entwaldungsfrei erzeugt worden sein. Sofern Tieren im QS-System Soja verfüttert wird, muss dieses nach fest definierten Anforderungen als nachhaltig zertifiziert sein. Bereits ab 1. April 2023 können Futtermittelhersteller den QS-Anforderungskatalog freiwillig umsetzen. Das haben die Fachbeiräte Rind und Schwein sowie Geflügel im Januar 2023 beschlossen. Für den Anbau von Soja lässt QS ausgewählte, geprüfte Zertifizierungsstandards, um den Ausschluss von Entwaldung sowie die Einhaltung weiterer ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien zu sichern. Als Datum für die Entwaldungsfreiheit wurde das so genannte Cut-Off-Date 31. Dezember 2020 festgehalten, so wie es auch der Entwurf der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten derzeit vorsieht. Folgende Lieferkettenmodelle sind zunächst zulässig: Identity Preserved, Segregation, Massenbilanzierung und Book&Claim. Das Ziel hierbei ist es, eine breite Mengenverfügbarkeit sicherzustellen, damit das QS-System vollumfänglich umgestellt werden kann.