(AMI) Das Schlachtschweineangebot bleibt knapp und scheint regional sogar noch weiter zurückzugehen. Entsprechend flott läuft auch der Handel. Obwohl durchaus kritische Stimmen von Seiten der Schlachtindustrie zu vernehmen sind. Die jüngsten Anstiege beim Schlachtschweinepreis lassen sich im Handel mit Teilstücken mehrheitlich weitergeben. Zugleich wächst aber die Skepsis, wie lange das noch möglich ist. Erste Marktteilnehmer überlegen bereits, die Mengen zu kürzen und auf das Nötigste zu beschränken.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
15.02.2023
Starker Rückgang der Schweinefleischerzeugung in 2022 Schwein
Wie schon in den vergangenen Jahren ist die Fleischerzeugung in Deutschland auch in 2022 weiter zurückgegangen. Nach Angaben Destatis wurden 7,0 Mio. t Fleisch erzeugt; das waren 8,1 % weniger als im Vorjahr. Damit ging die inländische Fleischproduktion nach dem Rekordjahr 2016 (8,3 Mio. t) jedes Jahr zurück, allerdings nie so stark wie im Jahr 2022. Insgesamt wurden 2022 in den Schlachtbetrieben 51,2 Mio. Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde geschlachtet. Der Löwenanteil entfiel dabei auf 47,0 Mio. geschlachtete Schweine, ein Minus von 9,2 % oder 4,8 Mio. Tieren zum Vorjahr. Damit produzierten die Schlachtunternehmen 2022 rund 4,5 Mio. t Schweinefleisch; das waren 9,8 % weniger als 2021. Trotz dieses Rückgangs entfallen knapp zwei Drittel der gesamten Fleischproduktion auf Schweinefleisch, die damit die dominierende Fleischart bleibt.
15.02.2023
ALDI plant Haltungsstufen 3 und 4 auch für gekühlte Fleisch- und Wurstwaren Geflügel
Nachdem Aldi Nord und Aldi Süd bereits im Jahr 2021 beim Frischfleisch die vollständige Umstellung auf die Haltungsformen 3 und 4 verkündet hatten, wollen die beiden Discounter diese höheren Haltungsstufen künftig auch auf gekühlte Fleisch- und Wurstwaren ausdehnen. Bereits heute stammen laut Firmenangaben, gemessen am Umsatz, 90 Prozent des Frischfleischs aus der Haltungsform 2 oder höher. Die Haltungsform 1 wird bis 2025 vollständig verschwinden. Geplant ist, dass bis 2026 ein Drittel der Fleisch- und Wurstwaren aus den Haltungsformen 3 und 4 stammen und bis 2030 die Ware vollständig auf diese höheren Haltungsformen umgestellt ist. Das bezieht sich auf Eigenmarken, auch solche mit Hersteller-Logo, aus den Bereichen gekühlte Wurst und Schinken sowie Frikadellen aus Rind, Schwein, Hähnchen und Pute. Ausgenommen sind internationale Spezialitäten sowie Convenience und Fertiggerichte.
„Wer es mit der Umstellung auf Haltungsformen drei und vier ernst meint, muss die Fleisch- und Wurstwaren einbeziehen“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Der Schritt von Aldi sei daher „konsequent, folgerichtig und entspricht unserer Forderung“. Jetzt muss gemeinsam verhindert werden, dass die Bundesregierung solche Initiativen mit einem schlecht gemachten Tierwohlkennzeichengesetz konterkariere. Bestehende Programme wie die Initiative Tierwohl müssen integriert werden. Außerdem müsse der Umbau von Ställen überhaupt möglich gemacht werden, baurechtlich wie fördertechnisch, so Krüsken.
15.02.2023
Rund 35 Mio. Euro Kleinbeihilfe Agrar ausgezahlt Geflügel
(BLE) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges“ genehmigt und damit eine finanzielle Unterstützung von rund 35 Mio. Euro gewährt. Davon wurden in Niedersachsen mit einer Gesamtzahl von 2 566 die meisten Anträge bewilligt, gefolgt von NRW (995 Anträge), Baden-Württemberg (983 Anträge) und Bayern (802 Anträge). Bezogen auf die einzelnen Betriebszweige wurden die meisten Anträge von Schweinehaltern gefolgt von den Mastgeflügelhaltern gestellt, wobei Mehrfachzuordnungen möglich sind. Das BMEL hatte für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen rund 44 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 8.202 Betriebe beantragten schließlich bei der BLE die „Kleinbeihilfe Agrar“, wovon 73 Anträge aufgrund von Korrekturmeldungen der SSVLFG abgelehnt wurden. Nähere Informationen zur Verteilung der Anträge auf die einzelnen Bundesländer sowie auf die jeweiligen Betriebszweige finden Sie unter https://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/230210_Kleinbeihilfe-Agrar.html
15.02.2023
Landwirtschaftskammer bietet kostenloses Webinar zum Thema Kuhgebundene Kälberaufzucht an Milch und Rind
In der Milchviehhaltung ist die Trennung von Kuh und Kalb direkt nach der Geburt etabliert und bietet diverse arbeitswirtschaftliche und tierschutzrelevante Vorteile. Jedoch werden die Stimmen nach einem gesteigerten Tierwohl in unserer Gesellschaft immer lauter und die Trennung von „Mutter und Kind“ erscheint moralisch verwerflich.
Zu den Möglichkeiten und Grenzen sowie Herausforderungen und Chancen der kuhgebunden Kälberaufzucht referiert in diesem Webseminar Dr. Kerstin Barth vom Thünen Institut. Darüber hinaus berichtet der Landwirt Manfred Gabler, der seit 2013 Kälber und Kühe zusammen hält, von seinen Erfahrungen aus der Praxis.
Das Webinar findet am 21.02.23 um 19:00 statt und ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 20.02.23. Weitere Infos und Anmeldung unter: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/8654
15.02.2023
Fachgespräch Rindermast 2023 Milch und Rind
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt gemeinsam mit der Masterrind GmbH am Donnerstag, den 02. März 2023, im Forum der Niedersachsenhalle in Verden, Lindhooper Str. 92, 27283 Verden eine überregionale Vortragsveranstaltung zur Bullenmast durch. Die Veranstaltung bietet allen Rindermästern die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen in der Rindermast zu informieren und zu diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme.
Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei. Wegen der Planung der Bestuhlung im Saal und der Organisation der Bewirtung wird um Anmeldug zur Tagung bis zum 24.02.2023 gebeten.
Anmeldung und weitere Infos unter: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/8702_Fachgespraech_Rindermast_2023
14.02.2023
15. Februar: Neue Grenzen der roten Gebiete Bioenergie
Änderung der Landesdüngeverordnung tritt in Kraft
Am Mittwoch, den 15.02.2023, tritt eine Änderung der Landesdüngeverordnung in Kraft. Die wesentliche Veränderung betrifft die Neufestlegung der Grenzen der so genannten „roten Gebiete“, die zuletzt im Mai 2021 angepasst wurden. Bei den „gelben“ Gebieten mit Einschränkungen der P-Düngung gibt es nur geringfügige Veränderungen an deren „Außengrenzen“. Die neue Gebietskulisse ist im Internet unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ einsehbar. Anders wie in der Zeit von Mai 2021 bis Anfang Februar 2023 sind die Bodenart, das Auswaschungsrisiko und der regionale N-Überschuss nach Agrarstatistik als Kriterien für die Abgrenzung entfallen. Dieses Verfahren hat die EU-Kommission als rechtswidrig eingestuft. Jetzt wird die Abgrenzung zwischen „Grün“ und „Rot“ mit einem einfachen mathematischen Verfahren nur noch nach Höhe der gemessenen Nitratwerte im Grundwasser an landesweit 981 Ausweisungsmesstellen berechnet. Daher sind nun auch sehr viele Dauergrünlandflächen und Ackerflächen mit hohen oder sehr hohen Bodenpunkten betroffen. Liegt eine „rote“ Messstelle in einem Trinkwassergewinnungsgebiet, gelten in jedem Fall die Grenzen dieses nach dem Wasserrecht festgelegten Gebietes als rotes Gebiet, hier werden „grüne“ Messstellen im Gewinnungsgebiet oder in dessen Nachbarschaft ignoriert.
Landvolk gibt neues Gutachten in Auftrag
Die Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen haben das Ingenieurbüro „Hydor“ schon zum Jahreswechsel 2022/2023 damit beauftragt, sich gutachtlich mit einigen jetzt neu in das Ausweisungsmessnetz aufgenommene Messstellen zu befassen. Der Gutachter soll aber auch eine Bewertung des neuen mathematischen Abgrenzungsverfahren unter Berücksichtigung einer bereits vorliegenden Einschätzung über das verwendete Grundwassermessnetz aus dem Vorjahr vornehmen. Auf dieser Basis soll dann schnellstmöglich geprüft werden, ob das Landvolk Niedersachsen eine Ausweitung von Klagen gegen die Landesdüngeverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg durch jetzt erstmals betroffene Betriebe empfehlen sollte. Parallel besteht die Erwartung an die Richter beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass diese sich jetzt mit mehreren, bereits gegen die alte Landesdüngeverordnung eingereichten Klagen auseindersetzen. In Erwartung der Änderung der Landesdüngeverordnung hatte das Gericht zunächst von der Herbeiführung einer Entscheidung bei diesen Klagen abgesehen. Diese Begründung ist jetzt entfallen, eine erneute Verkleinerung der Gebietskulisse wie beim Wechsel im Jahr 2021 ist zunächst nicht mehr zu erwarten.
Was gilt es für Betroffene jetzt zu beachten?
Für Äcker, die aus der Gebietskulisse der „roten Gebiete“ herausgefallen sind, sind die besonderen Anforderungen der Düngeverordnung und der Landesdüngeverordnung nicht mehr verpflichtend. Dazu zählt z. B. die Vorschrift einer eigenen Frühjahrs-Nmin-Probenahme vor der ersten N-Düngung. Solche Äcker zählen auch nicht mehr wie im Vorjahr zur Kategorie der Flächen, auf denen insgesamt im Betrieb nur 80 % des berechneten N-Bedarfs nach Düngebedarfsermittlung gedüngt werden darf. Umgekehrt muss jetzt bei neuen „roten“ Flächen die Pflicht zur Frühjahrs-Nminbeprobung beachtet werden und die um 20 % abgesenkte höchstzulässige N-Düngung im Mittel aller roten Flächen eines Hofes.
Wie geht es dann weiter?
Auch die jetzige Gebietskulisse ist nur ein Zwischenstand, voraussichtlich für diese Vegetationsperiode. Einmal liegt es daran, dass Niedersachsen sich auf Druck aus Berlin dazu verpflichtet hat, auch den Nitratabbau im Grundwasser (Denitirifikation) so bald wie möglich bei der Abgrezung roter Gebiete zu berücksichtigen. Je nach Standort bedeutet das einen Zuschlag zu den bisher gemessenen Nitratwerten von 0 mg/l bis zu deutlich über 50 mg/l. Eine Messstelle, die heute „tiefgrün“ ist, kann dann zu „tiefrot“ werden mit entsprechenden Auswirkungen auf die Gebietskulisse. Die Ermittlung dieses Zuschlags soll bereits im kommenden Sommer abgeschlossen werden. Auf Bundesebene wird auch parteiübergreifend diskutiert, wie man das Verursacherprinzip bei den Auflagen in den roten Gebieten berücksichtigen kann, z. B. durch Aufnahme von Ausnahmeregelungen in der Düngeverordnung für nachweislich besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe. Es ist jedoch ebenfalls nicht zu erwarten, dass schon in wenigen Monaten durch die dafür zuständige Bundesregierung eine für die Praxis nutzbare Regelung beschlossen und von der EU-Kommission genehmigt wird. Bis es soweit ist, kommt es in Niedersachsen voraussichtlich noch zu einer schrittweisen Einbeziehung von weiteren Grundwassermessstellen, das verlangt ebenfalls die EU-Kommission. Natürlich ist es auch möglich, dass die Gerichte betroffenen Landwirten Recht geben und sich daraus Veränderungen der Gebietskulissen ergeben. Es bleibt also nicht nur spannend, sondern vor allem leider auch kaum über mehr als ein Jahr im Voraus planbar!
10.02.2023
Rindermarkt: Verringerung der deutschen Rinderschlachtungen Milch und Rind
(AMI) Die Anzahl der in Deutschland geschlachteten Rinder ist im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen. Etwa 3,0 Mio. Rinder oder 7,8 % weniger wurden in der genannten Zeit der Fleischerzeugung zugeführt.
Im Verlauf des Jahres wurden die Schlachtzahlen von 2021 mit Ausnahme des Monat Mai unterschritten. Der Höchstwert des Jahres 2022 lag im November bei 303.000 geschlachteten Rindern. Noch deutlicher als die Zahl der geschlachteten Tiere ist die produzierte Fleischmenge zurückgegangen. Diese lag bei knapp 992.000 t und somit rund 8,2 % unter der erzeugten Menge 2021. Dies deutet auf gesunkene Schlachtgewichte hin, die pro Rind im Durchschnitt um 1,3 kg geringer ausfielen. Am größten ist die Differenz der Abnahme der erzeugten Fleischmenge und der geschlachteten Rinder bei Kühen und Färsen.
Mit einer Schlachtzahl von gut 1,0 Mio. Tieren handelte es sich bei einem Drittel der geschlachteten Rinder um Kühe. Bei dieser Kategorie nahmen die Schlachtungen besonders deutlich ab. Der Grund dafür liegt unter anderem in den vergleichsweise hohen Milcherzeugerpreisen des vergangenen Jahres. Diese veranlassten zahlreiche Landwirte dazu, die Kühe nicht zur Schlachtung zu geben, um mehr Milch erzeugen zu können.
10.02.2023
ife setzt Seminarreihe für Preisabsicherung fort Milch und Rind
(DBV) Das ife-Institut in Kiel setzt in Zusammenarbeit mit u. a. dem DBV seine Online-Seminarreihe für Milcherzeuger, Molkereien etc. zur Preisabsicherung unter dem Titel „Umgang mit unsicheren Milchpreisen in 2023“ im März und April fort. In den Tagesseminaren werden die Möglichkeit der eigenen Absicherung an der Warenterminbörse sowie die Nutzung von Festpreisen, welche von verschiedenen Molkereien in Deutschland angeboten werden, erläutert. Zu den Terminen und zur Anmeldung geht es hier.
10.02.2023
Diskussion um Kfz-Steuerbefreiung Milch und Rind
(DBV) Der Bundesrechnungshof hat Bundesfinanzminister Lindner Anfang der Woche aufgefordert, die Kfz-Steuerermäßigungen in der Land- und Forstwirtschaft zu streichen, da die Ermäßigungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit „nicht mehr angemessen“ seien. Der DBV äußerte sich dazu deutlich ablehnend, da die Landwirte mit weiteren Kosten belastet und sich die Lebensmittelerzeugung weiter verteuern würde.