Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

02.08.2019
Haupteinfuhren aus NL, Import Polen sinkt enorm
Geflügel

Info Geflügel

Die Einfuhr betrug nach vorläufigen BZL-Informationen nur 6,5 Milliarden Schaleneier. Während NL mit zwei Prozent leicht zulegte, wurden aus Polen mit einem Minus von 28 Prozent, mit 910 Mio. Stück, so wenig Eier eingeführt wie letztmalig 2013. Grund dafür ist die Auslistung von polnischen Eiern aus Käfighaltung im deutschen Handel.

02.08.2019
So viele Freiland- und Bioeier wie noch nie
Geflügel

Info Geflügel

Rund 7,8 Milliarden Eier aus Bodenhaltung erzeugten die meldepflichtigen Betriebe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes; mehr als 2,3 Milliarden Eier stammten aus Freilandhaltung. Deutsche Eierproduzenten erzeugten 2018 insgesamt knapp 1,4 Milliarden Bioeier und etwas mehr als 770 Millionen Eier aus Kleingruppenhaltung. Damit wurden 442 Millionen Eier aus Freiland- und Ökohaltung mehr produziert als noch im Vorjahr. Zu beachten ist hier jedoch die Stallpflicht aufgrund der Vogelgrippe im Jahr 2017, die zu einer geringeren Produktion von Freilandeiern führte.

02.08.2019
Geringe Nachfrage, eingeschränktes Angebot
Geflügel

Info Geflügel

(AMI/MEG) Urlaubszeit und die in der zweiten Julihälfte tropischen Temperaturen in Deutschland bremsten den Appetit auf Eier. Die Notierungen gaben im Monatsverlauf nach, stürzten aber nicht ins Bodenlose, denn das Angebot war keineswegs drängend. Zum Monatsende hin konnten sich die Eierpreise am freien Markt wieder etwas erholen. Dies führte zur Einschätzung einiger Marktteilnehmer, dass die tiefsten Preise des Jahres bereits erreicht sein könnten. Umfangreiche Althennenschlachtungen machten sich zuletzt angebotsmindernd bemerkbar. Dies führte zu einem knappen Angebot an XL-Eiern. Im Monatsverlauf verknappten sich auch M-Eier. Die knappen Angebotsverhältnisse bei schwerer Ware wurden forciert durch die zuletzt extremen Temperaturen. Einige Betriebe haben bereits wieder Junghennen eingestallt, die auch vermarktungsfähige Eier legen. Daher nahm das Angebot an S-Eiern zu. Für S-Eier waren im Juli die deutlichsten Preissenkungen zu verzeichnen.

02.08.2019
Leberlipidose in Putenbeständen
Geflügel

Info Geflügel

(QS) Die Stiftung TiHo Hannover untersuchte in einem durch den QS-Wissenschaftsfonds geförderten Projekt Fütterungsstrategien in der Putenmast zum Erhalt der Tiergesundheit im Hinblick auf die Erkrankung Leberlipidose. Bei Erkrankung der Tiere kann diese zu hohen Mortalitätsraten führen. Derzeitig wird eine Vielzahl von Ursachen des Krankheitsausbruchs diskutiert, wobei bisher nicht ursächlich geklärt werden konnte, welche Faktoren zur Erkrankung führen bzw. vielmehr, was konkret vermieden werden muss, um eine Lipidose der Leber bei einzelnen Tieren in betroffenen Beständen zu verhindern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Leberlipidose spontan auftritt und mit massiven Organveränderungen einhergeht. Auslösende Faktoren konnten nicht ausschließlich dem Kontext Futter und Fütterung zugeordnet werden. Allerdings wurde festgestellt, dass eine Veränderung der Futterzusammensetzung ggf. präventiv die Tiergesundheit erhalten kann.

17.07.2019
Fachverband Agroforst gegründet
Bioenergie

Info Bioenergie

Der Deutsche Fachverband Agroforst DEFAF wurde am 24. Juni 2019 gegründet. Es soll ein Netzwerk von Beratern, Forschern und Landwirten sein. Vorsitzender ist Christian Böhm (Uni Cottbus), stellv. Vorsitzender ist Thomas Domin, Landwirt aus der Lausitz und aktiv im Bauernverband. DBV-SGS Hemmerling hat neben dem BMEL bei der Gründungsversammlung gesprochen und wird den Kontakt zu DEFAF halten. Es geht dem DEFAF um die stärkere Verbreitung und Erprobung von Agroforst und auch um dessen Förderfähigkeit in der GAP, die bisher nicht gegeben ist. Grundaussage ist, dass mit modernen Agroforstsystemen höhere Naturalerträge je Hektar erzielt werden als jeweils auf „reinen“ Landwirt­schafts- und Forstflächen. Vorteile wie Ero­sionsminderung, Gewässerschutz, höhere Feld­feuchte und Biodiversität kommen hinzu. Mehr unter: www.agroforst-info.de.

17.07.2019
CDU betont Bedeutung von Biokraftstoffen
Bioenergie

In einem Beschluss des Bundesvorstands der CDU zur Mobilität der Zukunft spricht sich die CDU für Technologieoffenheit aus und erkennt an, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr die alleinige Konzentration auf die Elektromobilität nicht zielführend ist – auch vor dem Hintergrund, dass klimarelevante Emissionen aus der Produktion der Batterien bisher nicht in die fahrzeugspezifischen Emissionen einbezogen werden. Weiterhin soll das hohe CO2-Minderungspotenzial bei den vorhandenen Antriebstechnologien genutzt werden, weswegen Biokraftstoffe weiterhin als not­wendig erachtet werden. In der Förderung der Herstellung von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen wird weiteres Potenzial gesehen. Deshalb sollen höhere Beimischungen von er­neuerbaren Kraftstoffen ermöglicht und die Treibhausgasminderungsquote schrittweise angehoben werden. Insofern ist der Beschluss des CDU-Bundesvorstands positiv zu bewerten. Die Nennung der geplanten gesetzlichen Vorgaben bleibt dagegen sehr allgemein. Darüber hinaus hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Positionspapier zu regenerativen Kraftstoffen veröffentlicht. Auch dieses Papier spricht sich für die Nutzung des Potenzials von Biokraftstoffen aus, stellt aber stark auf regenerative Kraftstoffe ab, bei deren Herstellung erneuerbare Energien, pflanzenölbasierte Kraftstoffe oder abfallstämmige Biomasse verwendet wird.

17.07.2019
Kein Technologiebonus für Abgasturbine
Bioenergie

Info Bioenergie

Mit Urteil vom 15. Mai 2019 hat der BGH ent­schieden, dass es sich bei einer Abgasturbine nicht um eine mit dem Technologiebonus ge­förderte Gasturbine handelt. In dem Verfahren ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet worden, den erhaltenen Technologiebonus zurückzuzahlen. Unter anderem wies der BGH darauf hin, dass der Bonus nach dem Willen des Gesetzgebers einen Anreiz für das Ersetzen der üblichen Verbrennungstechniken geben sollte. Bei der Abgasturbine handele es sich nicht um eine innovative Verbrennungstechnik, sondern um eine langjährig bekannte Form der Nachverstromung durch Nutzung der Abgaswärme.

17.07.2019
Nutzung von ÖVF-Brachen zur Futtergewinnung: Erlass in Arbeit
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

Aufgrund der in weiten Teilen Niedersachsens ausbleibenden Niederschläge und gleichzeitiger Futterknappheit vieler tierhaltender Betriebe plant das niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen Erlass, um die Nutzung der Aufwüchse von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind, für bedürftige Betriebe zu ermöglichen.

Auf Einzelantrag soll es möglich sein, die Aufwüchse von ÖVF-Brachen durch Beweidung oder Mahd zu nutzen. Berechtigt sein sollen Betriebe mit eigener Tierhaltung und Futterknappheit und Betriebe, die den Aufwuchs im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe an andere tierhaltende Betriebe mit Futterengpässen abgeben wollen. Außerdem muss der antragstellende Betrieb seinen GAP-Sammelantrag in Niedersachsen gestellt haben. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll formlos, d. h. per Erklärung erfolgen. Eine Nutzung der Aufwüchse z. B. für die Biogasanlage oder zum Verkauf sind nicht zulässig. Auch bleibt der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf ÖVF-Brachen weiterhin untersagt. Mulchen und Schlegeln des Aufwuchses ohne Nutzung ist aber schon jetzt zulässig, um z.B. nach erfolgreicher Ausnahmegenehmigung mit dem zweiten frischen Aufwuchs höherwertigere Futterqualitäten zu erreichen.

Mit der Veröffentlichung des Erlasses ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Landwirtschaftskammer und Landvolk werden umgehend informieren.

Brachliegende Flächen, die nicht als ökologische Vorrangflächen im Sammelantrag aufgeführt wurden, können überdies ohne weitere Auflagen wieder in eine Nutzung überführt werden, einschließlich der dazu ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Intensivierung wie Neueinsaat, Pflanzenschutz und Düngung.

ÖV-Flächen, die ohne Ausnahmeregelung genutzt werden dürfen, sind „Puffer- und Feldrandsteifen“ und „Streifen beihilfefähiger Flächen am Waldrand“. Diese dürfen beweidet und zur Futtermittelgewinnung gemäht werden. Maßnahmen zur Intensivierung (Neuansaat, Düngung, Pflanzenschutz) sind hier grundsätzlich unzulässig und die Streifen müssen weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden können.

17.07.2019
In Verbändeanhörung: Verordnungsentwurf für die Meldepflicht von Nährstoffvergleich und Düngebedarfen
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

Die niedersächsische Landesregierung hat ihren Entwurf einer Verordnung für die elektronische Meldepflicht von Nährstoffvergleichen und Düngebedarfen in die Verbändeanhörung gegeben.

Alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber mit Betriebssitz in Niedersachsen, die einen Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlungen erstellen müssen, sollen durch die landesrechtliche Verordnung verpflichtet werden, über ein elektronisches Meldeprogramm diese Angaben zur Ermittlung des Nährstoffvergleiches und der Düngebedarfe zu melden. Betroffen von dieser Regelung wären derzeit rund etwa 30.000 Betriebe.

Als zusätzliche landesrechtliche Pflicht dürfen jährlich nicht mehr Nährstoffe im Gesamtbetrieb ausgebracht werden als die Summe der N- und P-Düngebedarfe aus den Bedarfsberechnungen eines Betriebes von allen Schlägen.  Als Frist für die Meldung der Daten zum Nährstoffvergleich, der Düngebedarfsberechnungen und des betrieblichen aufsummierten Düngebedarfs  ist der 31. März des auf das jeweilige Düngejahr folgende Kalenderjahr vorgesehen. Die Verordnung soll dazu dienen die Kontrolleffizienz der Düngebehörde zu steigern. Wird bei einer betrieblichen Kontrolle festgestellt, dass eine größere Nährstoffmenge an Stickstoff oder Phosphat in einem Düngejahr ausgebracht wurde als die Menge, die sich aus dem gesamtbetrieblichen Düngebedarf ergibt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Winter in Kraft treten, so dass die Meldepflicht erstmals für das Düngejahr 2018/19 gelten wird.

Der Landesverband hält angesichts der öffentlichen Diskussion über die auch vom Berufsstand unterstützte notwendige Transparenz des Umgangs mit Düngemitteln, die zusätzliche Bürokratie der neuen Meldepflicht verbandspolitisch gerade noch für vertretbar. Das gilt insbesondere bei praxisgerechten EDV-Lösungen. Leider ist die Bundesregierung bisher jedoch nicht bereit, dafür im Gegenzug die Landwirtschaft in nitratbelasteten Gebieten von der geplanten Kürzung der N-Ausbringung auf 80 % des Düngebedarfs zu befreien.