Info Umwelt
Aufgrund der in weiten Teilen
Niedersachsens ausbleibenden Niederschläge und gleichzeitiger Futterknappheit
vieler tierhaltender Betriebe plant das niedersächsische Landwirtschaftsministerium
einen Erlass, um die Nutzung der Aufwüchse von Brachen, die als ökologische
Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind, für bedürftige Betriebe zu ermöglichen.
Auf Einzelantrag soll es möglich sein, die Aufwüchse von ÖVF-Brachen
durch Beweidung oder Mahd zu nutzen. Berechtigt sein sollen Betriebe mit eigener Tierhaltung und Futterknappheit und Betriebe, die den
Aufwuchs im Rahmen der kostenlosen
Nachbarschaftshilfe an andere tierhaltende Betriebe mit Futterengpässen abgeben
wollen. Außerdem muss der antragstellende Betrieb seinen GAP-Sammelantrag in Niedersachsen
gestellt haben. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll formlos, d. h. per
Erklärung erfolgen. Eine Nutzung der Aufwüchse z. B. für die Biogasanlage oder
zum Verkauf sind nicht zulässig. Auch bleibt der Einsatz von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln auf ÖVF-Brachen weiterhin untersagt. Mulchen und Schlegeln des Aufwuchses ohne Nutzung ist aber schon jetzt
zulässig, um z.B. nach erfolgreicher Ausnahmegenehmigung mit dem zweiten
frischen Aufwuchs höherwertigere Futterqualitäten zu erreichen.
Mit der Veröffentlichung des
Erlasses ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Landwirtschaftskammer und
Landvolk werden umgehend informieren.
Brachliegende Flächen, die
nicht als ökologische Vorrangflächen im Sammelantrag aufgeführt wurden, können
überdies ohne weitere Auflagen wieder in eine Nutzung überführt werden,
einschließlich der dazu ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Intensivierung wie
Neueinsaat, Pflanzenschutz und Düngung.
ÖV-Flächen,
die ohne Ausnahmeregelung genutzt werden dürfen, sind „Puffer- und Feldrandsteifen“
und „Streifen beihilfefähiger Flächen am Waldrand“. Diese dürfen beweidet und
zur Futtermittelgewinnung gemäht werden. Maßnahmen zur Intensivierung
(Neuansaat, Düngung, Pflanzenschutz) sind hier grundsätzlich unzulässig und die
Streifen müssen weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten
Fläche unterschieden werden können.