Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

10.01.2020
Branchenkommunikation Milch: Spitzentreffen
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Auf Einladung des DBV trafen sich diese Woche die Spitzenvertreter von DBV, DRV und MIV, um über die angestrebte Etablierung einer Branchenkommunikation für den Milchsektor zu beraten. Kommunikation kostet Geld, so dass Finanzierung und Verwendung der Mittel zu organisieren sind. Das Treffen verlief konstruktiv. Es ist das Ziel, im Jahr 2020 ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, welches von einer breiten Mehrheit unter den Molkereien und Milchbauern getragen wird.

10.01.2020
Neu: Maschineller Datenaustauch SVLFG mit HIT!
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Zur Entlastung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und deren Mitglieder wird seit Jahren ein maschineller Datenaustausch mit den Flächendaten der Förderverwaltung praktiziert (sog. InVeKoS-Abgleich). Wie die SVLFG mitteilt, wird beginnend ab 2021 rückwirkend für das Jahr 2020 zusätzlich deutschlandweit ein Rinderdatenabgleich mit der HIT-Datenbank durchgeführt werden. Die Tierhalter sollten bereits zu Beginn dieses Jahres prüfen, ob der in der HIT-Datenbank gemeldete Tierbestand vergleichbar ist mit den Tierbestandsmeldungen, die gegenüber der SVLFG abgegeben wurden.

10.01.2020
Hinweis auf notwendige Meldungen von Tierhaltern zum Jahresbeginn
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.). Es gibt aber weitere Meldetermine, die von Kälber- und Rindermastbetrieben einzuhalten sind:

QS-Antibiotikamonitoring (verpflichtend nur für Kälbermast)

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Kälbermäster Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, die sogenannte Nullmeldung bis zum 31.01. eingeben. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.

Staatliche Antibiotikadatenbank (nur für Kälber- und Rindermastbetriebe HIT)

Die sogenannte Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das zweite Halbjahr 2019 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar. Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden. Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Andernfalls müssen Sie die Belege selbst eingeben. Sollte Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2019 über der Kennzahl 2 gelegen haben, dann müssen Sie einen mit Ihrem Tierarzt aufgestellten Maßnahmenplan bis zum 31.01. beim LAVES unaufgefordert einreichen.

10.01.2020
Brot- und Futtergetreidemarkt

Info Pflanze

Die schwache Ernte in Australien ermöglicht verbesserte Exportaussichten für EU-Weizen. Das spricht eher für eine anhaltend feste Markttendenz auch in Norddeutschland. Die Abgabebereitschaft am Brotgetreidemarkt ist zuletzt wieder angestiegen. Für den Export steht vor allem Weizen im Fokus. So werden in Rostock aktuell 65.000 t Weizen für Saudi-Arabien verladen. In Kürze folgen 40.000 t Weizen für Afrika und 23.000 t Gerste auf Anfrage.

Außerdem hat die Mischfutterindustrie fortgesetzt Zufuhrbedarf an Futtergetreide. Die Erzeugerpreise für Futterweizen liegen in der aktuellen Woche bei rund 163 €/t im Bundesdurchschnitt. In Niedersachsen liegen die Preise im Hauptüberschussgebiet zwischen 169,0 – 177,5 €/t und im Zuschussgebiet zwischen 175,0 – 185,0 €/t und zeigen eine eher steigende Tendenz zur Vorwoche.

10.01.2020
Spannungen im Nahen Osten belasten Weizenkurse

Info Pflanze

An der CBoT sorgten massive Gewinnmitnahmen für deutliche Verluste im gesamten US-Sojakomplex. Der Schlag der USA gegen den Iran beendete abrupt den insgesamt freundlicheren Trend der Agrarrohstoffe. Angesichts der zunehmenden Spannungen im Mittleren Osten sorgten Gewinnmitnahmen vergangenen Freitag für Verluste bei den US-Weizenfutures. Am Donnerstag hatte der Frontmonat März 20 jedoch das höchste Kursniveau seit August 2018 erreicht. Die deutlich bärischen Impulse konnte die jüngste Aussage des US-Präsidenten, dass auf den Raketen-Angriff der Iraner keine militärischen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, wieder aufgefangen und für positive Tendenzen sorgen. Das könnte eine weitere Eskalation im Nahen Osten verhindern. An der Pariser Börse stützte zudem der seit einem Monat andauernde Streik der Franzosen gegen die geplante Rentenreform.

08.01.2020
ASP kommt immer näher
Schwein

Info Schwein

Die ASP breitet sich in Polen immer weiter in Richtung Deutschland aus. So wurden tote Wildschweine im Kreis Zary in der Gemeinde Lebus gefunden, die mit dem ASP-Virus infiziert waren. Die Stadt Zary liegt südöstlich von Cottbus (Brandenburg) und nordöstlich von Bad Muskau (Sachsen), 21 km von der deutschen Grenze entfernt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat vor Weihnachten in einem Schreiben die zuständigen Minister sowie Staatssekretäre in den Bundesländern gebeten, weiterhin wachsam zu bleiben und ihre Bemühungen zur Verhinderung eines Seucheneintrags durch alle geeigneten Maßnahmen, insbesondere auch jagdliche Maßnahmen, zu intensivieren.

08.01.2020
Neu: Maschineller Datenaustauch SVLFG mit HIT!
Schwein

Info Schwein

Zur Entlastung Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und deren Mitglieder wird seit Jahren ein maschineller Datenaustausch mit den Flächendaten der Förderverwaltung praktiziert (sog. InVeKoS-Abgleich). Wie die SVLFG mitteilt, wird beginnend ab 2021 rückwirkend für das Jahr 2020 zusätzlich deutschlandweit ein Rinderdatenabgleich mit der HIT-Datenbank durchgeführt werden. Ob künftig auch ein Abgleich mit den HIT-Daten bei den Schweinen, Schafen und Ziegen erfolgt, wird von der SVLFG derzeit noch geprüft.

Die Tierhalter sollten bereits zu Beginn dieses Jahres prüfen, ob der in der HIT-Datenbank gemeldete Tierbestand vergleichbar ist mit den Tierbestandsmeldungen, die gegenüber der SVLFG abgegeben wurden.

08.01.2020
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Schwein

Info Schwein

  • Meldung an die Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

In Ausgabe 01/2020 der Land und Forst ist ein Artikel der TSK mit Erläuterungen der Beiträge und Informationen zum Beitragsverfahren 2020 erschienen.

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2020) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

  • Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter – zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung; schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).

  • QS-Antibiotikamonitoring

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, die sogenannte Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.

  • Staatliche Antibiotikadatenbank (HIT)

Die sogenannte Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das zweite Halbjahr 2019 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar.

Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden.

Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Andernfalls müssen Sie die Belege selbst eingeben.

Sollte Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2019 über der Kennzahl 2 gelegen haben, dann müssen Sie einen mit Ihrem Tierarzt aufgestellten Maßnahmenplan bis zum 31.01. beim LAVES unaufgefordert einreichen.