Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

25.09.2020
QS-Fachbeirat
Geflügel

Info Geflügel

Der QS-Fachbeirat Geflügel tagte am 22.09.2020 unter Leitung von Ulrich Löhr. Ab 2021 sollen Geflügelhalter individuelle Befunddaten mit dem Median der Schlachthöfe vergleichen können. Zur Biosicherheit sollen zukünftig mit den Auditberichten zusätzlich zum Status auch Hinweise zum Verbesserungspotential übermittelt werden. Denn trotz sehr guter Ergebnisse mit 97 % der Betriebe in Status 1, helfen gezielte Auswertungen, Fehler zu eliminieren. Auditindices wären damit möglicherweise auch bei amtl. Kontrollen heranzuziehen. Vorausgesetzt bleibt, Daten werden nicht als Basis für zukünftige Spot- und Stichproben im QS-System verwandt. Zugestimmt hat der Fachbeirat dem Antrag des LEH, zukünftig auch Befunddaten für Mastelterntiere zu erfassen. Somit müssen Schlachtereien, die Elterntiere von QS-zugelassenen Tierhaltern schlachten, diese ebenfalls in die QS-Datenbank eingeben. Die Revision des Leitfadens Elterntierhaltung hat zum Kapitel Platzangebot klargestellt, dass zur nutzbaren Stallfläche auch die erhöhten Abdeckungen der Kotgrube gezählt werden. Der eingestreute Bereich muss dabei den Tieren jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und mindestens ein Drittel der nutzbaren Stallfläche betragen. 

24.09.2020
Führungswechsel im QS-Fachbeirat – Beringmeier löst Röring als Vorsitzender des Fachbeirats Rind und Schwein ab
Schwein

Info Schwein

Hubertus Beringmeier, Landwirt und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), ist neuer Vorsitzender des QS-Fachbeirats Rind und Schwein. Die Mitglieder des Beirats wählten ihn in ihrer Sitzung am 23.09.2020 zum Nachfolger von Johannes Röring, der in dieser Funktion seit 2013 praxisorientierte und sinnvolle Lösungen für die Qualitätssicherung über die ganze Kette hinweg mitentwickelt hat.

Beringmeier ist seit Februar 2020 als WLV-Präsident im Amt und vertritt jetzt die Belange der Rinder und Schweine haltenden Betriebe im QS-Verbund. Ich freue mich auf meine neue Rolle als Vorsitzender im Fachbeirat, einer Expertenrunde aus Vertretern aller Branchen der Wertschöpfungskette. Mit allen gemeinsam Lösungen zu entwickeln, sehe ich als den entscheidenden Erfolgsfaktor von QS. Nur so können wir unsere Lebensmittel im deutschen Lebensmitteleinzelhandel weiter sicher und wertig anbieten, so Beringmeier nach seiner Wahl zum Fachbeiratsvorsitzenden. Gemeinsam heißt für mich aber auch, dass ich mich in dieser Runde angemessen für die Position der Landwirte einsetze.

Der stellvertretende Vorsitzende Heinrich Dierkes und weitere Teilnehmer des Fachbeirats dankten Johannes Röring für seinen langjährigen Einsatz im QS-System. Es sei auch auf sein Engagement zurückzuführen, dass QS heute auf stabilen Beinen stehe und viele Neuerungen etabliert hat, z.B. eine QS-Datenbank für Schlachtbefunde habe und die Initiative Tierwohl als Engagement der Wirtschaft für ein Mehr an Tierwohl aus dem QS-System heraus entwickelt werden konnte.

24.09.2020
QS-Fachbeirat will einheitlichen QS-Standard für morgen
Schwein

Info Schwein

Zur Diskussion über die Anforderungen an ausländische Ferkel-Lieferanten im QS-System hatte der DBV verbindliche und vor allem einheitliche Tierschutz-Anforderungen für sämtliche Herkünfte gefordert.

Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 dieses Thema aufgegriffen und dazu beschlossen, gemeinsam mit allen Wirtschaftspartnern den machbaren QS-Standard für morgen zu bestimmen, sowohl für die heimische Produktion als auch für Importe – einschließlich der Fragen zur Ferkelkastration und zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Eine strategische Arbeitsgruppe wird schrittweise und zielgerichtet an der zukünftigen Ausrichtung des QS-Standards arbeiten und dabei alle Vorgaben zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zur Ferkelkastration berücksichtigen. Verschiedene rechtliche Neuregelungen zur Schweinehaltung in Deutschland gehen deutlich über die europäische Gesetzgebung hinaus. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Kriterien macht eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen im QS-System und der QS-anerkannten Standards erforderlich.

Für die Ferkelkastration soll eine Positivliste definiert werden, die für alle QS-Systempartner im In- und Ausland gültig sein soll. Das soll Planungssicherheit für alle geben und einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung der Sauenhaltung in Deutschland bringen. Nach Ende einer Übergangsfrist (Zielmarke 2021) sollen dann nur noch die in Deutschland zugelassenen Verfahren erlaubt sein. Die QS-Geschäftsstelle soll entsprechende Verhandlungen mit den ausländischen Systemgebern führen.

Aus Sicht des DBV ist der gefundene Kompromiss ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zwar konnte insbesondere die Regelung zur Ferkelkastration nicht bereits zum 01.01.2021 erreicht werden, doch ist die Übergangsfrist mit der Zielmarke 2021 immer noch zeitnah. Bis zur finalen Kompromissfindung hatten sich Fleischwirtschaft, Genossenschaften und Lebensmittelhandel gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Wichtig ist, dass mit diesem Beschluss ein klares Signal an die ausländischen Lieferanten gegeben wird. Nun kommt es darauf an, dass die Verhandlungen entsprechend zügig vorangebracht wer­den. Ganz entscheidend ist allerdings, dass ein ganzheitliches Konzept unter Berücksichtigung aller weiteren besonderen Tierschutzvorgaben in Deutschland für den zukünftigen Standard im QS-System erarbeitet und implementiert werden soll. Das ist gerade deswegen so wichtig, weil spätestens seit dem Bundesratsbeschluss zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung das erhebliche Auseinanderdriften von deutschen und europäischen Tierschutzstandards überdeutlich wird.

23.09.2020
Bundesrat korrigiert Formfehler bei Kastenstand
Schwein

Info Schwein

Im Beschluss des Bundesrates vom Juli zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde versäumt, eine Mindestgröße von Abferkelbuchten festzulegen. Diesen Formfehler hat der Bundesrat letzten Freitag korrigiert und nun festgelegt, dass eine Abferkelbucht eine Bodenfläche von 6,5 qm aufweisen und der Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen muss.

23.09.2020
EU-Schweinefleischmarkt benötigt Impulse
Schwein

Info Schwein

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärte beim EU-Agrarrat, dass die fehlenden Exportventile auf dem deutschen Schweinefleischmarkt Auswirkungen auf die gesamte EU haben. Daher müssen sich die Anstrengungen der EU darauf konzentrieren, den Export aus Deutschland nach China wieder zu ermöglichen. Es gelte, das „Regionalisierungsprinzip“ gegenüber China verstärkt ins Gespräch zu bringen. Die EU-Kommission wird die Preisentwicklung auf dem EU-Schweinefleischmarkt sehr genau beobachten. Wojciechowski bedauert, dass sich seit 2010 die Zahl der Bertriebe mit Schweinehaltung in der EU fast halbiert hat. Eine Konzentration der Schweinehaltung durch die Afrikanische Schweinepest in wenigen Großbetrieben hält er für eine bedenkliche Entwicklung. Bundesagrarministerin Julia Klöckner informierte im EU-Agrarrat über das aktuelle Seuchengeschehen in Deutschland.

23.09.2020
Bundesrat für EU-weite Tierwohlkennzeichnung
Schwein

Info Schwein

(az) Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme für die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie erwogene verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ausgesprochen. Betrieben, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren umsetzten, seien geeignete Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen, die längerfristige betriebswirtschaftliche Perspektiven für bauliche Investitionen und den entstehenden Mehraufwand eröffneten. Zugleich betonen die Bundesländer, dass die Umsetzung der Strategie auch die Bereitstellung eines ausreichenden Budgets voraussetze.

23.09.2020
Aktuelle Stunde im Brandenburger Landtag zu ASP
Schwein

Info Schwein

Nach Angaben des BMEL wurden mittlerweile 29 mit ASP infizierte, verendete Wildschweine innerhalb der bekannten Restriktionszone gefunden. Aus diesem Anlass hat die CDU-Fraktion des Brandenburger Landtages für den morgigen Donnerstag (24.9.) eine aktuelle Stunde mit dem Thema „Afrikanische Schweinepest eindämmen – Landwirte unterstützen“ beantragt. Die aktuelle Stunde wird über die Internetseite des Landtages übertragen (Beginn: 9.30 Uhr). Weitere Informationen finden Sie unter www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.649393.de&template=lt_n_termine_stream_d_new

23.09.2020
ASP: Zentraler Krisenstab in Brandenburg tagte
Schwein

Info Schwein

Mit Blick auf die Eindämmung der ASP fand gestern in Potsdam unter Leitung der BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch die Sitzung des Zentralen Landes-Krisenstabes Tierseuchenbekämpfung statt. Bislang ist das Ausbruchsgeschehen auf zwei Hotspots begrenzt. Seit Anfang dieser Woche werden entsprechende Wildschweine-Suchhunde aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in dem betreffenden Gebiet eingesetzt. Kasch betonte, dass es nun ein koordiniertes und gemeinsames Vorgehen aller Akteure bedarf und diese Sitzung sei hierfür ein wichtiger Anfang. Die Bundesregierung habe im Rahmen der gemeinsamen Bund-Länder-Task Force Tierseuchenbekämpfung umfassende Checklisten, Verfahrensanweisungen und Maßnahmenpläne erstellt. „Mit den Erkenntnissen der Experten vor Ort gilt es jetzt, die Virusverbreitung in der Schwarzwildpopulation zu analysieren und die Hausschweinebestände weiter zu schützen“, so Kasch. Unterstützung erhält das Land Brandenburg vom europäischen Veterinär-Notfallteam.

23.09.2020
ASP – Entschädigungsansprüche bei Nut-zungseinschränkungen
Schwein

Info Schwein

Mit dem ersten Fall der ASP in Deutschland stellen sich aktuell Fragen, inwieweit durch staatliche Anordnungen zum Beispiel zu Verbringungs- und Vermarktungsverboten von Schweinen sowie zu Bewirtschaftungsbeschränkungen und Anordnungen zur Anlegung von Jagdschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer bestehen.

Der Gesetzgeber entschädigt die durch behördliche Anordnungen entstehenden Schäden sehr weitgehend. Dies dient der gemeinsamen Seuchenbekämpfung. Danach besteht ein Anspruch auf Erstattung von erlittenen Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden ist dabei grundsätzlich jede Einbuße an Geld und Geldwert. Der „gewöhnliche Verlust“, also der durchschnittliche, ist zu ersetzen, kein „voller Schadensersatz“. Weitere Vermögenseinbußen können bestehen in Verlust von Sachen (bspw. Getreide auf dem Feld), Verdienstausfall, sonstigen Einnahmeausfällen. Außergewöhnliche Gewinnchancen oder mittelbare Schäden werden dagegen nur in beschränktem Maße („unbillige Härte“) berücksichtigt. Ein etwaiges Mitverschulden des Anspruchstellers mindert den Erstattungsanspruch.

Auch zu diesem Thema finden Sie einen ausführlichen Artikel in der LAND & FORST Ausgabe 39/20.