Gestern wurde der Halbzeitbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft an das Kanzleramt übermittelt. Hierzu erklärten DBV-Präsident Joachim Rukwied und DBV-Vizepräsident Werner Schwarz: „Wir sehen in der Zukunftskommission Landwirtschaft nach wie vor eine große Chance. Unser Ziel ist es weiterhin, ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die deutsche Landwirtschaft zu entwickeln, das auch eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz finden kann. Der DBV beteiligt sich aktiv an der Arbeit in der Kommission, um tragfähige, langfristige Lösungen zu finden – schließlich hatten Bauernverband und Raiffeisenverband gemeinsam diese Kommission vorgeschlagen. Deshalb haben wir wenig Verständnis für die wiederholt unrealistischen Maximalforderungen einiger NGO-Vertreter, die die Arbeit der Kommission erschweren. Das Profilieren über tagespolitische Themen zeigt das bei einigen Teilnehmern offensichtlich vorhandene Desinteresse an der Sache.“
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Lokales aus dem Kreisverband
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
17.03.2021
Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Schwein
Nach dem Inkrafttreten der novellierten Tierschutz-Nutzerhaltungsverordnung wurden nun die Ausführungshinweise für den Bereich Schwein veröffentlicht.
Die Ausführungshinweise finden Sie unter: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00036346/H-2-Ausfuehrungshinweise-Schweine-2021-03.pdf
17.03.2021
Wiederzulassung tierischer Proteine zur Fütterung Geflügel
Die EU-Kommission plant, die Verfütterung von tierischen Proteinen aus K3-Material an Schweine und Geflügel unter Beachtung des Kanibalismusverbotes wieder zuzulassen. Dies bedeutet eine sog. Überkreuzfütterung, d.h. tierisches Protein vom Schwein darf dann an Geflügel und umgekehrt verfüttert werden. Gleichzeitig wird auch die Zulassung von Insektenproteinen für die Fütterung von Monogastriden diskutiert. Das Fütterungsverbot für Wiederkäuer bleibt bestehen. Der DBV hat sich bereits seit vielen Jahren für eine entsprechende Wiederzulassung eingesetzt und dies in einem erneuten Schreiben an das BMEL unterstrichen.
17.03.2021
EU-Tiergesundheitsrecht wird neu geordnet Geflügel
Im März 2016 hatte die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für ein neues Tiergesundheitsrecht geschaffen, in dem neue und alte Vorschriften gebündelt wurden. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht muss ab dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen, und damit wird auch in Deutschland die Tierseuchenbekämpfung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht richtet sich in unterschiedlicher Relevanz an Behörden, Tierärzte und Landwirte. So werden u.a. Anzeigepflichten oder Handelsrestriktionen definiert. Der Schwerpunkt des neuen Rechtsaktes liegt aber auf der Prävention, Früherkennung und den Bekämpfungsmaßnahmen von Tierseuchen. Für Landwirte sind vor allem die Bestimmungen für 63 Tierseuchen wichtig, bei denen es u.a. um Melde- und Überwachungspflichten oder regelmäßige Bestandsuntersuchungen durch den Tierarzt geht.
Da bislang jedoch noch nicht alle Rechtsbereiche in nationales Recht umgesetzt werden konnten, hatte sich der DBV an das BMEL, die Europaabgeordneten und Vertreter der EU-Kommission gewandt, um eindringlich eine Verschiebung des Anwendungsbeginns einzufordern. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hatte sich am 4. März der EP-Agrarausschuss ebenfalls für eine Verschiebung des vorgesehenen Umsetzungsdatums (21. April) ausgesprochen.
Dennoch beharrt die EU-Kommission mit der Begründung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes auf der Beibehaltung des geplanten Datums, so dass COPA-COGECA anlässlich der bevorstehenden EU-Agrarministerrat-Sitzung erneut die Bedenken vorbringen wird.
16.03.2021
Neue AI-Verdachtsfälle in den LK CLP und WST Geflügel
Der Landkreis Cloppenburg teilt mit, dass es zwei neue AI-Verdachtsfälle gibt. In der Stadt Cloppenburg, Ortsteil Kellerhöhe, besteht der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 15.900 Putenhähne, die ca. 16 Wochen alt sind. In der Gemeinde Bösel ist ebenfalls eine Mastputenhaltung betroffen, bei der ein Verdacht auf die hochpathogene Variante des AI H5-Virus besteht. Es geht um rd. 13.700 Putenhähne und 5.100 Putenhennen, die ca. 11 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in beiden Mastputenhaltungen nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Der Betrieb in der Gemeinde Bösel liegt bereits im Sperrbezirk. Der Verdachtsbestand in Cloppenburg-Kellerhöhe liegt in einem Beobachtungsgebiet. Um den Verdachtsbestand wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km eingerichtet, das Beobachtungsgebiet wird entsprechend erweitert. Die Tötung der Tierbestände wurde angeordnet.
Der Landkreis Cloppenburg hat heute die Allgemeinverfügungen zu den beiden AI-Verdachtsfällen vorbereitet. Die Allgemeinverfügungen für die Einrichtung bzw. Erweiterung der Restriktionsgebiete sowie für die Verlängerung des Wiedereinstallungsverbotes für Puten in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe werden morgen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügungen treten am 18.03.2021 in Kraft.
Der Landkreis Ammerland teilt mit, dass in der Gemeinde Wiefelstede der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung besteht. Betroffen ist ein Bestand mit rd. 14.800 Putenhähnen, die ca. 18 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in der Mastputenhaltung nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Um den Verdachtsbestand wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet.
Aufgrund der großen Dynamik des Geflügelpest-Geschehens haben die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Vechta gestern die Entscheidung getroffen, dass in den Restriktionsgebieten (Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete) nicht nur die Einstallung von Puten untersagt wird, sondern für mindestens 2 Wochen auch die Einstallungen von Enten nicht genehmigt werden.
Der Landkreis Oldenburg informiert, dass das Anschluss-Beobachtungsgebiet durch den AI-Verdachtsfall in Cloppenburg-Kellerhöhe im Bereich der Gemeinde Großenkneten deutlich erweitert wird. Eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird ab dem 18.03.2021 um 0.00 Uhr in Kraft treten.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.
16.03.2021
Umfrage: Einsatz von Strohpellets für die Biogaserzeugung Bioenergie
An der Uni Göttingen läuft eine Umfrage zum Einsatz von Strohpellets in Biogasanlagen. Bisher wird Getreidestroh aufgrund der schweren Vergärbarkeit kaum eingesetzt. Die Verschärfung des Maisdeckels im EEG 2021 und die Umsetzung der RED-II-Richtlinie machen aber den verstärkten Einsatz von Reststoffen notwendig. Die Umfrage will Einschätzungen zu diesem Thema aufgreifen und Handlungsoptionen entwickeln. Hier geht es zur Umfrage.
Bewerbungen für den Förderpreis Nachwachsende Rohstoffe gesucht
CARMEN eV sucht für den Förderpreis Nachwachsende Rohstoffe bzw. den Ernst Pelzl-Preis innovative Produkte oder Projekte aus den Bereichen:
- Ökologisch Bauen und Holzbau
- Energiekonzepte mit Nachwachsenden Rohstoffen
- Biobasierte Verfahren und Prozesse
- Biobasierte Kunststoffe und Verbundwerkstoffe
- Ressourceneffizienz, Umwelt- und Klimaschutz
- Bioökonomie.
Teilnehmen können Unternehmen, Institutionen, Verbände, Vereine, Kommunen oder Privatpersonen. Es winken Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro. Hier geht es zur Bewerbung (Frist 30. April).

16.03.2021
CDU-Fachausschuss Umwelt und Landwirtschaft will Verbesserungen für Bioenergie Bioenergie
Die CDU zeigt in einem 13-seitigen Positionspapier (hier) Perspektiven für den Einsatz von Biomasse zur Strom-, Wärme- und Kraftstofferzeugung bis 2030 auf.
Die Bioenergie sei elementar für die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele und der nationalen CO2-Minderungsvorgaben, als Wirtschaftsfaktor für viele landwirtschaftliche Betriebe und den ländlichen Raum, so das Papier.
Der Fachausschuss macht u.a. folgende Vorschläge:
- Güllevergärung besser erschließen
- Biodiversität über alternative Anbaubiomasse fördern
- Finanzierung flexibler Leistung von Biogas-Bestandsanlagen fördern
- THG-Minderung im Verkehr bis 2030 verlässlich erhöhen
- Maximalen Beitrag der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sicherstellen
- Potentiale im Gebäudebereich erschließen
- Biomethan für mehr Anlagen attraktiv machen
- Grüner Wasserstoff aus Biogas.
16.03.2021
Gutachten bestätigt: Beschränkung des Biogas-Flexzuschlags ist teilweise rechtswidrig Bioenergie
Die kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ins EEG 2021 aufgenommene Beschränkung des Flexzuschlags in der Anschlussförderung für Bestands-Biogasanlagen ist teilweise rechtswidrig. Das zeigt ein von betroffenen Betreibern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Demnach sind die Eingriffe in den Flexzuschlag sachlich nicht gerechtfertigt und verletzen den Vertrauensschutz. Bestimmte Konstellationen der Regelung seien sogar verfassungswidrig. Die Nichtanwendung der Regelung gefährde auch nicht die Notifizierung des EEG 2001 durch die EU-Kommission.
Das EEG 2021 sieht in seiner jetzigen Form vor, dass der Flexibilitätszuschlag für frühere Bezieher der Flexibilitätsprämie beschränkt und nur noch für Leistung gewährt wird, die gegenüber der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie zusätzlich flexibel bereitgestellt wird. Die Regelung bedeutet für tausende Biogasanlagen tiefe wirtschaftliche Einschnitte.
16.03.2021
Photovoltaik: Smart-Meter-Rollout vorläufig gestoppt Bioenergie
Die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme (Smart Meter) wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen per Eilbeschluss vorläufig gestoppt. Damit dürfte sich der sog. Smart-Meter-Rollout auch für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt und für steuerbare Lasten wie Wärmepumpen oder Ladestationen verzögern.
Nach Auffassung des Gerichts hat das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die gesetzlichen Anforderungen an die Smart Meter Gateways unzulässig verändert.
Zukünftig sollen u.a. auch alle PV-Anlagen über sieben kW mit einem Smart Meter ausgestattet werden, ab 25 kW muss die Einrichtung zusätzlich fernsteuerbar sein. Ein Einbau ist aber erst notwendig, wenn das BSI bekannt gibt, dass die technische Möglichkeit dafür geschaffen wurde (sog. Markterklärung).
16.03.2021
Webseminar am 15. April: Perspektiven für PV-Anlagen nach Ende der EEG-Vergütung Bioenergie
Wie kann ich meine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch in Zukunft wirtschaftlich betreiben? Vor diese Frage werden Anlagenbetreibende, deren Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ausläuft, gestellt. Davon betroffen sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe, die früh in PV-Anlagen investiert haben.
Aus diesem Grund veranstaltet der DBV zusammen mit CARMEN eV am 15. April, 14.00 – 17.30 Uhr, ein Webseminar mit Fokus auf landwirtschaftliche Ü20-PV-Anlagen. Vorgestellt werden Vermarktungsoptionen, Eigenverbrauchs- und Speicherlösungen sowie Förderinstrumente. Im Anschluss besteht die Gelegenheit zur Diskussion. Die Teilnahme ist für Mitglieder der Landesbauernverbände des DBV kostenfrei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Hier geht es zur Anmeldung.