Das BMEL hat dem Bundesrat eine Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften zugeleitet, mit der künftig die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) generell zulässig sein soll. Die direkte Einwirkung von ultravioletten Strahlen ist laut BMEL geeignet, um den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und dient damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Bislang ist diese Behandlungsmethode nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz verboten, jedoch seit 2017 im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen gestattet.
Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können mit UV-C-Strahlen Keime auf Eierschalen reduziert werden. Hinweise auf gesundheitliche Risiken für Verbraucher, die von UV-C-bestrahlten Lebensmitteln ausgehen könnten, liegen nicht vor.Dies blegen auch die bisher erhobenen Daten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Vor diesem Hintergrund könnten UV-C-Verfahren zur Verbesserung des mikrobiologischen Status auf Schaleneiern beitragen. Unabhängig von der Bestrahlung sollte aber auch weiterhin sichergestellt werden, dass sämtliche hygienischen Anforderungen an die gesamte Produktionskette inkl. Lagerung und Inverkehrbringen von Eiern eingehalten werden.