(DBV) Unter dem Motto „Dairy for Nutrition and Livelihood“ findet der Weltmilchgipfel 2022 des Internationalen Milchwirtschaftsverbands (IDF) vom 12.-15.09.2022 im indischen Neu-Delhi statt. Der Verband der Deutschen Milchwirtschaft (VDM) reist mit einer deutschen Expertendelegation nach Indien, welche von DBV-Vizepräsident Schmal geführt wird. Es werden rund 1500 Teilnehmer der internationalen Milchbranche zum fachlichen Austausch und Vernetzen erwartet. Mehr Details unter idfwds2022.com
Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
09.09.2022
09.09.2022
DBV-Gespräche zur IED-Richtlinie in Brüssel Milch und Rind
(DBV) In den zuständigen EP-Ausschüssen wird verstärkt die Industrieemissionsrichtlinie (IED) diskutiert. Die in der IED-Novelle vorgesehene Anpassung von Schwellenwerten für Bestandsgrößen würde insbesondere für die deutschen Nutztierhalter massive strukturelle Konsequenzen haben, da mit erhöhten Anforderungen zur Reduktion der Methan- und Ammoniakemissionen zu rechnen ist. Derzeit ist der DBV mit verschiedenen Europaabgeordneten intensiv im Gespräch, um diese für die Tragweite des IED-Vorschlags zu sensibilisieren.
09.09.2022
Antibiotikadatenbank für Milchvieh Milch und Rind
(DBV) Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes stehen ab dem 01.01.2023 eine Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes und die Erfassung von Antibiotikagaben an weitere Nutztierarten, so auch für Milchkühe, an. Hintergrund sind EU-rechtliche Vorgaben, die bis 2030 ein Antibiotikamonitoring für alle Nutztier- und Heimtierarten vorsehen. Nach Ansicht des DBV und des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpT) bestehen noch zahlreiche Unklarheiten, z. B. bzgl. der Erfassungsstrukturen und -abläufe. Der DBV wird den Gesetzgebungsprozess weiter begleiten.
09.09.2022
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) In der 34. KW wurden im Vgl. zur Vorwoche 1,3 % weniger Milch angeliefert, womit sich der Abstand zur Vorjahreswoche auf +0,1 % reduziert hat. Mit dem Ende der Sommerferien hat sich die Nachfrage nach Frischeprodukten der weißen Linie belebt, wobei vermehrt Handelsmarken und weniger Markenprodukte nachgefragt wurden. Die Notierungen am Buttermarkt tendieren weiter fester: abgepackte Butter wurde auf 7,44-7,62 EUR/kg und Blockbutter auf 7,01-7,19 EUR/kg angehoben (Kempten, 07.09.2022). Die Fettgehalte der angelieferten Rohmilch sind niedrig und die Verwertung über Sahne und Industrierahm attraktiver. Auf dem Schnittkäsemarkt fragen LEH und Industrie gut nach, die Großverbraucher tlw. uneinheitlich. Die Preise entwickeln sich fester. Die Pulvermärkte zeigen sich ruhig mit uneinheitlicher und schwächerer Preistendenz. Der hohe Kostendruck führt zu einer zurückhaltenden Nachfrage der Industrie.

Beim GDT-Tender am 06.09.2022 wurden im Schnitt über alle Produkte und Zeiträume um +4,9 % höhere Preise als beim letzten Handelstermin realisiert. Die gehandelten Mengen gingen auf 27.127 t um 10,5 % zurück.
09.09.2022
Fall von Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim bestätigt – Schutzmaßnahmen gelten seit 7. September 2022 Geflügel
(LK Grafschaft Bentheim, Stand 06.09.2022) In einem Putenbestand in der Gemeinde Laar ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Aufgrund eines Verdachtsfalls wurden am Sonntag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdachtsfall nun bestätigt. Die amtlichen Befunde lagen am Dienstag, 6. September 2022, vor. Es handelt sich wie schon bei dem aktuellen Ausbruch im benachbarten Landkreis Emsland um das hochpatogene Influenzavirus H5 N1. Der betroffene Betrieb hält in zwei Ställen insgesamt 6.700 Putenhähne. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde der gesamte Bestand des Putenbetriebes am Dienstagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert.
Zur Bekämpfung der Virus-Infektion werden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst dabei große Teile der Grafschaft sowie auch benachbarte niederländische Regionen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und trat am Mittwoch, 7. September 2022, in Kraft.
In der Schutzzone liegen 32 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 435.000 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 118 Betriebe mit rund 2.728.000 Tieren. Insgesamt sind damit in den Restriktionszonen über drei Millionen Tiere und 150 Betriebe betroffen. Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Um die Ursache des Ausbruchs sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen, werden aktuell epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. Sollte 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes kein neuer Fall der Geflügelpest auftreten, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/aktuelles/meldungen/ausbruch-gefluegelpest.php
Zur Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Zur interaktiven Karte der Schutz- und Überwachungszone
Zu den Anträgen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für betroffene Betriebe
09.09.2022
DBV fordert allgemeine Aussetzung der Zölle auf Düngemittel-Importe Geflügel
Zur Dämpfung des hohen Preisanstiegs bei Stickstoff-Düngemitteln hat die EU-Kommission im Juli 2022 einen Vorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak und Harnstoff vorgelegt. Inzwischen hat sich die Situation in der Gasversorgung weiter zugespitzt und es kommt zur Drosselung bzw. teilweisen Stilllegung der Düngemittelproduktion in Mitteleuropa. Der Verordnungsvorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak von 5,5 % bzw. auf Harnstoff von 6,5 % (außer für Russland und Belarus) wird nun vom EU-Ministerrat beraten.
Aus Sicht des DBV ist jedoch diese nur für Harnstoff und Ammoniak geltende Aussetzung der Zölle nicht ausreichend. Diese Aussetzung muss auch auf alle handelsüblichen Stickstoffdünger sowie auf Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger erweitert werden, fordert der DBV.
09.09.2022
Südkorea akzeptiert EU-Regionalisierungskonzept Geflügel
Diesen Montag teilte die EU-Kommission mit, dass Südkorea das Konzept der Regionalisierung bei der Geflügelpest sowie der Afrikanischen Schweinepest akzeptiert. Davon werden laut EU-Kommission mehr als zehn Mitgliedstaaten profitieren, darunter neben Deutschland auch Frankreich, Spanien, Dänemark, Polen und die Niederlande. Bislang hat Südkorea einen Lieferstopp für Fleisch aus Mitgliedstaaten erlassen, in denen die Geflügelpest bzw. Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde. Mit der Anerkennung des Regionalisierungskonzepts werden nun Lieferungen aus nicht betroffenen Landesteilen ermöglicht. Allerdings müssen zunächst die bilateralen Ausfuhrzertifikate noch angepasst und die Betriebe neu zugelassen werden.
Die EU-Geflügelfleischlieferungen nach Südkorea betrugen vor den Geflügelpestwellen im Jahr 2019 11.200 t.
09.09.2022
Frankreich entschädigt Verluste durch Geflügelpest Geflügel
Die EU-Kommission hat der französischen Regierung grünes Licht gegeben, um die Verluste der Geflügelbetriebe zu kompensieren, die von der Geflügelpest betroffen waren. Damit kann Frankreich insgesamt 120 Mio. Euro für Direktzuschüsse bereitstellen. Nach Angaben der EU-Kommission können die förderfähigen Einbußen bis zu 100 % kompensiert werden. Die noch immer nicht vollständig zum Erliegen gekommene Geflügelpest hat in Frankreich bislang mehr als 1.300 Betriebe erfasst, so dass rund 19 Mio. Tiere gekeult werden mussten. Nachdem dort längere Zeit nur Wildvögel, vor allem Seevögel, betroffen waren, kam es
zuletzt jede Woche auch wieder zu Ausbrüchen in Nutztierhaltungen.