Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

29.11.2023
Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Barßel
Geflügel

(LK CLP, 28.11.2023) In der Gemeinde Barßel wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 23.600 Puten wurde am 28.11.2023 tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wurden ab Mittwoch (29. November 2023, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Barßel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Weitere Informationen zur Geflügelpest (Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Übersichtskarten) des LK CLP finden Sie hier: Aktuelles zur Geflügelpest

28.11.2023
Informationsveranstaltung zu den „Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen“
Öko-Landbau

(FLI) Das Friedrich-Loeffler-Institut lädt Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung zu den „Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen“ ein. Sie findet am Dienstag, 16.01.2024, von 09:30 bis 12:00 Uhr, als Online-Veranstaltung statt und richtet sich an die Veterinärverwaltung, Tierseuchenkassen, Schweinehalterinnen und Schweinehalter, praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte und alle weiteren interessierten Personen. Es werden die Grundzüge der Leitlinien vorgestellt sowie Hintergrundinformationen und Hinweise zu deren Umsetzung gegeben. Im Anschluss an die Präsentationen besteht die Möglichkeit, Fragen zu den Leitlinien und deren Umsetzung sowie zur Risikobewertung des FLI zu stellen und sich innerhalb fachlicher Diskussionen auszutauschen.

Zu den Leitlinien, zum Programm sowie zur Anmeldung bis zum 12.01.2024 gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.fli.de/de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung-einzelansicht/informationsveranstaltung-zu-den-leitlinien-zur-auslauf-und-freilandhaltung-von-hausschweinen-unter-asp-bedingungen/

24.11.2023
Rindermarkt: Uneinheitliche Entwicklung der privaten Fleischnachfrage
Milch und Rind

(AMI) In der Zeit von Januar bis Oktober 2023 entwickelte sich die Nachfrage der privaten Haushalte nach Fleisch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum je nach Fleischart unterschiedlich. Zum Teil war eine Zunahme der nachgefragten Menge zu beobachten, andere Fleischsorten wurden hingegen in geringerem Umfang nachgefragt.

Bei der Betrachtung der Nachfrage nach Fleisch, Geflügel und Wurst ergibt sich insgesamt eine Abnahme gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %. Wenn dabei nur Fleisch berücksichtigt wird, fällt der Rückgang mit 3,2 % etwas deutlicher aus. Relativ stark ausgeprägt ist die Reduktion der Nachfrage nach Schweinefleisch mit 6,6 %. Geflügel und gemischtes Hackfleisch landeten hingegen häufiger als 2022 in den Einkaufswagen der Verbraucher. Relativ stabil entwickelte sich nur die Nachfrage nach Wurstwaren.

Einer der Hauptgründe für die rückläufige Nachfrage der privaten Haushalte dürfte in den gestiegenen Preisen liegen. Diese fallen besonders bei Schweinefleisch mit einem Plus von 9,0 % deutlich höher aus als im Vorjahr. Fleisch gehört im Vergleich mit anderen Lebensmitteln eher zu den hochpreisigen Produkten. Bei sinkender Kaufkraft dürften zahlreiche Verbraucher daher auf günstigere Lebensmittel zurückgegriffen haben. Auch der stetig abnehmende Verzehr von Fleisch in Deutschland wirkt sich auf die Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel aus.

24.11.2023
DBV-Anliegenpapier zur Sonder-AMK
Milch und Rind

(DBV) Anlässlich der dieswöchigen Sonder-Agrarministerkonferenz zur GAP-Umsetzung in Deutschland fordert der DBV in seinem Anliegenpapier vor allem Stabilität in der GAP-Förderung, weniger Bürokratie und eine wirtschaftlich attraktive Bezahlung von Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen. So ist aus Sicht des DBV das für 2024 anvisierte Förderangebot vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschl. der Tierhaltung weiter unzureichend. In dem Papier bekräftigt der DBV auch sein Anliegen zur Stärkung der Weidetierhaltung und Grünlandwirtschaft. So fordert er u. a. erneut die Einführung einer Grünland-Humus-Prämie. Zum Anliegenpapier mit mehr Details geht es hier.

24.11.2023
Deutscher Bauernverband zur Haushaltssperre
Milch und Rind

(DBV) DBV-Präsident Rukwied, fordert Bundesregierung und Opposition auf, in dieser Haushaltskrise besonnen und gemeinsam zu handeln: „In dieser massiven Krise muss gemeinsam im Sinne unseres Landes gehandelt werden. Die aktuelle, hausgemachte Haushaltslage des Bundes darf auf keinen Fall zu Lasten der Wirtschaft gehen. Insbesondere die Landwirtschaft ist mit der Ernährungssicherung eine wichtige Säule … unseres Landes. Mittelkürzungen würden die Betriebe hart treffen und vermutlich eine hohe Zahl an Betriebsaufgaben nach sich ziehen.“

24.11.2023
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) Die Rohmilchanlieferung war in der 45. KW im Vgl. zur Vorwoche mit -0,2% weiter rückläufig und lag somit 2% unter Vorjahresniveau. Der Buttermarkt ist durch eine hohe Nachfrage, die das momentane Angebot übersteigt, gekennzeichnet. Die Notierungen liegen für abgepackte Butter kontraktbedingt unverändert bei 5,68 – 5,90 EUR/kg und sind für Blockbutter auf 5,40 -5,70 EUR/kg (Kempten, 22.11.2023) weiter gestiegen. Auf dem Schnittkäsemarkt lässt sich eine sehr gute Auftragslage beobachten, die ebenfalls die Lieferanfragen übersteigt. Zum Jahresende wird mit sehr niedrigen Beständen gerechnet. Die Preise ziehen weiter an. Die Pulvermärkte verlaufen ruhig bis fester, was auch das Preisniveau betrifft. Für Magermilchpulver werden die aktuellen Kontrakte abgewickelt. Der Verhandlungsfokus liegt auf dem 1. Q. 2024. Beim GDT-Tender am 21. November 2023 wurden im Schnitt über alle Produkte und Zeiträume stabile Preise realisiert. Die gehandelten Mengen gingen auf 34.111 t um -1,2 % (-403 t) zurück.

24.11.2023
Geflügelpest in einem Kleinstbetrieb in der Wurster Nordseeküste
Geflügel

(LK CUX, 22.11.2023) Nachdem bereits am 28. Oktober 2023 in einem gewerblichen Mastgroßelterntierbetrieb die niedrigpathogene Aviäre lnfluenza festgestellt wurde, folgte nun am 18. November 2023 ein Ausbruch der hochpathogenen Aviäre lnfluenza (Geflügelpest) in einer nichtgewerblichen Kleinsttierhaltung in der Wurster Nordseeküste. Dies führte dazu, dass zwei abgestufte Restriktionszonen im Kreisgebiet eingerichtet werden mussten. In den betroffenen Bereichen gelten seit 22.11.2023 strenge Auflagen für Geflügelhaltungen.

Restriktionszonen wurden eingerichtet

Nach dem sogenannten AHL (animal health law), dem geltenden EU-Recht, hat der Landkreis Cuxhaven unverzüglich entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. Diese bestehen aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in den Restriktionszonen müssen sich u.a. an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für ihr Geflügel halten. Verbringungen von und in Geflügelhaltungen innerhalb der Restriktionszonen sind mit dem Veterinäramt abzustimmen, da viele sonst selbstverständliche Betriebsabläufe derzeit einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.
Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Ob sich die eigene Geflügelhaltung in den Restriktionszonen (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können Tierhalterinnen und Tierhalter anhand der Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Die Allgemeinverfügung informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises am 20. November unter „Amtlichen Bekanntmachungen“ hier veröffentlicht.

Unabhängig davon sollen grundsätzlich die Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen gründlich einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven