Info Schwein, Milch und Rind, Geflügel
Wie berichtet haben die Bundesländer im November 2019 zur anstehenden Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung zahlreiche Änderungsanträge eingereicht, die nun am 27.01.2020 in einer Sondersitzung des Agrarausschusses des Bundesrates beraten werden sollen. Diese Änderungen betreffen u.a. die Puten- und Milchviehhaltung.
Der DBV hat in einem Schreiben
an die Länderagrarminister darauf gedrängt, sich auf die ursprünglich vom BMEL
vorgesehenen Regelungen beim Deckzentrum und Abferkelbereich zu beschränken,
denn die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit. Dabei ist die
Einbeziehung des Abferkelbereiches für Neubauten sicher sinnvoll. Abzulehnen
ist es aber, wenn es bei Bestandsbauten für den Abferkelbereich die gleiche
Übergangsfrist wie für das Deckzentrum gibt, denn die geforderten
Bewegungsbuchten passen nicht mehr in die vorhandene Gebäudehülle und erfordern
ein neues Gebäude. Das ist finanziell und genehmigungsrechtlich für die
betroffenen Betriebe nur in Einzelfällen machbar. Der DBV sieht daher die
Gefahr eines massiven Strukturbruchs. Da es keine juristische Notwendigkeit
einer Änderung für den Abferkelbereich gibt, sollte hier ein dauerhafter
Bestandsschutz gelten. Für Veränderungen im Abferkelbereich bedarf es vielmehr
eines attraktiven Investitionsprogramms, so der DBV.