Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

08.04.2020
BVL: Aktuelle Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz
Schwein

Info Schwein

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31.03.2020 im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 2. Halbjahr 2019 (1.7.- 31.12.) veröffentlicht.

Dabei zeigen sich je nach Tierart unterschiedliche Entwicklungen gegenüber dem 1. Halbjahr 2019. Sowohl bei Ferkeln bis 30 kg als auch bei Mastschweinen ist bei beiden Kennzahlen ein geringfügiger Anstieg im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 festzustellen. Im Rahmen einer vom BMEL vorgesehenen Änderung der 16. AMG-Novelle hat der DBV daher u.a. erneut gefordert, statt der sich fortlaufend verschärfenden „Kennzahl 2“ sachverständig festgelegte Grenzwerte einzuführen und somit eine praxisgerechtere Anpassung vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2020/2020_03_31_Fa_Therapiehaeufigkeit_2HJ_2019.html

08.04.2020
Erneuter ASP-Fall bei Hausschweinen in Westpolen
Schwein

Info Schwein

Die polnischen Behörden haben erneut einen ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand in Westpolen gemeldet. Der betroffene Betrieb mit gut 10.000 Mastschweinen befindet sich in der Gemeinde Więckowice westlich der Großstadt Posen und damit außerhalb des bisherigen Restriktionsgebietes. Als Grund der ASP-Einschleppung werden Ferkelzukäufe aus dem ersten von der ASP betroffenen Betrieb in Westpolen genannt. Aufgrund dessen, dass es sich um einen Kontaktbetrieb handelte, stand der nun betroffene Betrieb bereits frühzeitig unter behördlicher Kontrolle mit Blut- und Gewebeprobenanalysen. Zudem wurden seitens der Behörden jegliche weitere Tierbewegungen untersagt.

08.04.2020
FLI: Erste Ergebnisse zu SARS-CoV-2: Schweine und Hühner nicht empfänglich
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

(FLI) Mit SARS-CoV-2 trat vor rund drei Monaten in China ein ursprünglich vermutlich aus Fledermäusen stammendes, neues zoonotisches Coronavirus beim Menschen auf, das zu einer Pandemie führte. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) begann daher mit Infektionsstudien bei Schweinen, Hühnern, Flughunden und Frettchen. Dabei wurde untersucht, ob die Tiere infiziert werden, den Erreger vermehren und Krankheitssymptome zeigen. Weiterhin wurde getestet, ob sie den Erreger wieder ausscheiden und damit eine potenzielle Gefahr für den Menschen darstellen können. Erste Ergebnisse zeigen, dass Flughunde und Frettchen für eine SARS-CoV-2 Infektion empfänglich sind, hingegen Schweine und Hühner nicht empfänglich sind. Somit stellen Schweine und Hühner demnach kein potentielles Risiko für den Menschen dar.

Mit der guten Empfänglichkeit von Frettchen, die keine Krankheitssymptome aufwiesen, stehen nun Tiere zur Verfügung, die als sog. „Modelltiere“ bei der Erprobung von Impfstoffen und Medikamenten gegen SARS-CoV-2 helfen könnten.

Das Endergebnis dieser Studie wird voraussichtlich im Mai vorliegen.

07.04.2020
Neue BTV 8- Reglungen zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern-Tierhaltererklärung
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Bereits am Freitag, 03.04.2020 wurde berichtet, dass die Bundesländer sich aufgrund der aktuellen Situation, auf erleichterte innerstaatliche Verbringungsregelungen für Kälber geeinigt haben (Verbringen von Kälbern im Alter von unter 90 Tagen). Eine aktualisierte Tierhaltererklärung, die für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern aus einer Restriktionszone in freie Gebiete erforderlich ist, ist nun ebenfalls abrufbar.

06.04.2020
Durchführung von Untersuchungen im Tiergesundheitsbereich im Zuge von COVID-19
Milch und Rind

Info Milch und Rind und Info Schwein

(ML) Die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise hat Fragen zur Fortführung amtlicher Tätigkeiten und labordiagnostischer Tests durch benannte Labore im Tiergesundheitsbereich aufgeworfen. Die Fortsetzung von Untersuchungen gemäß EU- und nationalen Regelungen steht un-
ter anderem in Abhängigkeit von der künftig zur Verfügung stehenden Logistik, personellen Ressourcen und Laborkapazitäten, die möglicherweise im Humanbereich eingesetzt werden müssen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Länder sind sich einig, dass ein möglichst einheitliches Untersuchungsregime angestrebt werden solle. Bei Verdacht auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder meldepflichtigen Tierkrankheit sind Abklärungsuntersuchungen weiterhin zwingend erforderlich. Abweichungen von geforderten Exportuntersuchungen sind nicht statthaft. Zur vorübergehenden Entlastung der an den Kontrollen Beteiligten können Untersuchungen bzw. Probenahmen wie folgt durchgeführt werden:

Bovinen Herpesvirus Typ 1 – BHV1
Zur Aufrechterhaltung des Status „BHV1-frei“ wird ein Spielraum betreffend der Testhäufigkeiten ermöglicht: Die Kontrolluntersuchungen mittels Sammelmilchuntersuchung erfolgen im Abstand von mindestens vier und höchstens sechs Monaten, sodass im Zeitraum von 12 Monaten mindestens zwei und höchstens drei Kontrolluntersuchungen auf
BHV1 mittels Sammelmilchuntersuchung erfolgen.

Bovinen Virusdiarrhoe – BVD
Die Gewinnung von Ohrgewebe ist weiterhin auszuführen, zumal diese i. d. R. durch den Tierhalter erfolgt. Ohrstanzproben können, wenn mangels Laborkapazitäten erforderlich, aufbewahrt und zu einem späteren Zeitpunkt untersucht werden.

Leukose, Brucellose, Tuberkulose, Aujeszkysche Krankheit, Blauzungenkrankheit, Transmissible Spongiforme Enzephalopathien, Afrikanische Schweinepest, Klassische Schweinepest
Die Untersuchungen werden derzeit ohne Änderung fortgeführt.

In diesem Zusammenhang weist das Landvolk Niedersachsen noch einmal darauf hin, dass nach der Allgemeinverfügung zur Kontakteinschränkung des Landes Niedersachsen (Stand 22.03.2020) die Inanspruchnahme ambulanter und stationärer veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen zu einer notwendigen Tätigkeit (Nr. 3, c) gehört. Als notwendige Tätigkeit gilt ebenso die Versorgung, Betreuung oder Ausführung selbst gehaltener Tier oder von Tieren, für die sonst eine Pflicht zur Versorgung besteht, soweit dies nicht gesondert eingeschränkt ist, sowie eine tierärztlich notwendige Versorgung (wie z. B. BHV1-Beprobung zur Prävention der Verbreitung von Tierseuchen).

03.04.2020
Soforthilfen auch für Landwirte!
Geflügel

Info Geflügel

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgen über die Länder. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

03.04.2020
Verschiebungen am Geflügelmarkt
Geflügel

Info Geflügel

(AMI/MEG) Obwohl das derzeitige Bevorratungsbestreben der Verbraucher sich hauptsächlich auf Nährmittel und Hygieneartikel konzentriert, berichteten Marktteilnehmer auch von einem deutlich verstärkten Verbraucherinteresse an Geflügelfleisch im Lebensmitteleinzelhandel. Dagegen war der Absatz in anderen Marktsegmenten eher ruhig. Die Schließungen der europäischen Ländergrenzen für Personen behinderten zeitweise auch den Güterverkehr, insbesondere an der polnischen Grenze. Importdruck war am Geflügelmarkt nicht zu verspüren, die Marktteilnehmer berichteten sogar von deutlich steigenden Preisen für Importware. Die beschränkte Einreise von Saisonarbeitskräften betrachtet auch die Geflügelbranche mit Sorge. Bleibt abzuwarten, ob alle Lieferketten und Produktionsabläufe aufrechterhalten werden können. Die hiesige Produktion von Hähnchenfleisch wurde flott vom Markt aufgenommen. Die Großhandelspreise tendierten für lose gehandelte Ware fester. Mit dem Nachfrageboom im Lebensmitteleinzelhandel endete die in den vorherigen Monaten zu verzeichnende Schwächeneigung der Großhandelspreise für Putenbrust.

03.04.2020
Geflügelpestfälle häufen sich
Geflügel

Info Geflügel

In Deutschland kam es seit Februar 2020 zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus Subtyp H5N8) in Geflügelhaltungen.

Im Februar war eine Kleinsthaltung in Baden-Württemberg betroffen, im März eine weitere Kleinsthaltung in Sachsen. Bei beiden Haltungen handelte es sich um Auslaufhaltungen, die teilweise direkten Zugang zu Gewässern hatten.

Am 20.03.2020 wurde der Ausbruch der Geflügelpest H5N8 in einem Mastputen-Elterntierbetrieb im Landkreis Aurich festgestellt. Der Betrieb liegt in einem Rastgebiet für wildlebende Wasservögel.

Am 30.03.2020 wurde in einem Mastputenbestand in Sachsen-Anhalt der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Auch hier wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.

Das FLI hat am 25.03.2020 aufgrund des Falles im Landkreis Aurich seine „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“ aktualisiert. Demnach wird ein Viruseintrag in die betroffenen Hausgeflügelbestände in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen durch wildlebende Wasservögel als wahrscheinliche Ursache der Ausbrüche der Geflügelpest angenommen. Die Ermittlungen zum Eintrag in die Putenhaltung in Sachsen-Anhalt dauern noch an. Aufgrund der punktuellen Einträge in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen ist es möglich, dass das Virus in lokalen Wasservogelpopulationen unerkannt zirkuliert. Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zu Wildvögeln wird jedoch weiterhin als mäßig eingestuft.

Das FLI vertritt gemäß der aktuellen Risikobewertung die Einschätzung, dass eine Aufstallungsanordnung in regionalem Umfang, das heißt auf Landkreis- oder Landesebene, hilfreich sein kann. Eine pauschale Stallpflicht im Sinne einer bundesweiten Aufstallungsanordnung hingegen befürwortet das FLI nicht.

Oberste Priorität hat auch nach Einschätzung des FLI der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Viruseintrag und einer Verschleppung der Geflügelpest in weitere Bestände. Die empfohlenen Biosicherheitsmaßnamen sind daher unbedingt konsequent einzuhalten. Vermehrte Todesfälle im Bestand sowie ein Rückgang der Leistungen sind umgehend der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde zu melden.

Empfehlungen zur Biosicherheit finden sich in der Risikoeinschätzung des FLI ab Seite 6 sowie im Internet auf der Seite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html.