Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

03.05.2022
Tag des Wolfes

Weidetierhalter bringen ihre Tiere in die Stadt

„Das Wochenende stand ganz im Zeichen des Wolfs und damit unvermeidlich verbunden im Zeichen der Zukunft der Weidetierhaltung in ganz Deutschland und in Niedersachsen“, sagt Schäfer und Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung, Wendelin Schmücker. Einige Aktionen fanden auch in Niedersachsen statt: So waren Schäfer und Weidetierhalter am 29. April mit ihren Tieren nach Hannover und Uelzen in der Stadt, denn auf dem Land sind die Weidetiere vor dem Wolf nicht mehr sicher.

„Weidetierhalter bringen ihre Tiere in die Stadt“ hieß es am Freitag, 29. April, sowohl in Hannover als auch in Uelzen. Von 11 bis 13 Uhr wurden einige Schafe, Ziegen und Pferde vor dem Landtag in Hannover stellvertretend für ihre vielen Artgenossen die Weide mit dem Asphalt tauschen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Die Schäfer und Weidetierhalter nutzten den Hannah-Arendt-Platz am Landtag als auch den Herzogenplatz in Uelzen, um mit Politikern sowie mit Bürgerinnen und Bürgern über ihre Situation auf dem Land ins Gespräch zu kommen und über die Wolfsproblematik zu informieren. „Die ungebremste Ausbreitung der Wölfe und die Untätigkeit der Bundespolitik fordert immer mehr Opfer. Viele Weidetierhalter geben auf, weil sämtliche Herdenschutzmaßnahmen nicht nur versagen, sondern die ständig steigenden Anforderungen an die Tierhalter nicht mehr zu stemmen sind“, erklärt Wendelin Schmücker den Grund für diese Aktion. Deutschland weise die weltweit dichteste Wolfspopulation auf. Dies führe nicht nur zur Bedrohung und Tötung der Weidetiere, sondern auch zu einer Gefährdung von Menschen, führt Schmücker aus. „Das beweisen die ständig steigenden Risszahlen und auch die zunehmenden Sichtungen in den Dörfern und Städten: Spaziergänger, Jogger und Erholungsuchende werden von Wölfen verfolgt. Wer dies als Panikmache abtut, handelt verantwortungslos“, richtet der Vorsitzende seine Forderung an die Politik, endlich den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ohne Weidetiere drohe nicht nur der Verlust von Biodiversität und Artenschutz, sondern auch von Naturraum, in dem nicht nur der Mensch Ruhe und Erholung findet. Am eigentlichen Tag des Wolfes, 30. April, wurde - wie schon im vergangenen Jahr - von Seiten des Deutschen Bauernverbandes ein bundesweiter digitaler Aktionstag in den sozialen Medien initiiert.

02.05.2022
Hofluft schnuppern

Schüler*innen besuchen landwirtschaftliche Betriebe beim Zukunftstag

In diesem Jahr fand der Zukunftstag, an dem Jungen und Mädchen einen Einblick in die Berufswelt erhalten sollen, endlich wieder statt. Auch auf den landwirtschaftlichen Betrieben im Verbandsgebiet des Landvolk-Kreisverbandes Rotenburg-Verden e. V. begleiteten viele Schülerinnen und Schüler die Landwirtinnen und Landwirte einen Tag lang bei ihrer Arbeit.

Mark Schunert (rechts) erklärt Jonas Lüdemann, wie der morgendliche Frost sich auf die Pflanze auswirkt.

Vom Schweinestall über Hofladen bis hin zum Hühnermobil lernten die Jungen und Mädchen ein breites Spektrum der täglichen Arbeit auf einem Betrieb kennen. „Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Landwirtinnen und Landwirten, die den Kindern einen ereignisreichen und sicherlich auch lehrreichen Zukunftstag beschert haben“, sagt Jörn Ehlers, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Rotenburg-Verden e. V.

19.04.2022
Viel Neues im Bereich Biogas

Nachhaltigkeitszertifizierung nun auch für Biogasanlagen

(sie). Die Europäische Union möchte in ihrem Energiemix bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 32 % an Erneuerbaren Energien erreichen. Angerechnet werden kann dabei nur Energie aus Bioenergie, welche die geforderten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Dies gilt mit der neuen Richtlinie RED II nun neben Biokraftstoffen ebenfalls für Strom, Wärme und Kälte. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch Biogasanlagen unter die Richtlinie fallen. Während sich im Kraftstoffbereich (Raps, Getreide und Rüben für Bioethanol) für die Landwirte also nur wenig ändert, müssen sich Betreiber und Lieferanten von Biogasanlagen auf Veränderungen einstellen.

Umfassende Informationen erhalten Sie hier.

13.04.2022
14.05.2022 Informationstag im Evangelischen Dorfhelferinnenseminar in Loccum

(sie). Wenn Mutter oder Vater ausfallen – durch Krankheit, Unfall, Reha – stehen an mehr als 20 Dorfhelferinnenstationen in ganz Niedersachen die Fachkräfte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks bereit und übernehmen das Familienmanagement auf Zeit. Um diesen Service der professionellen Versorgung und Betreuung von Familien in der häuslichen Umgebung aufrecht erhalten zu können, erweitert das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen ab sofort sein Aus- und Weiterbildungsangebot, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Neben dem bewährten 14-monatigen Weiterbildungskurs zum Dorfhelfer oder zur Dorfhelferin für vorgebildete und erfahrene Kräfte, die sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder – zum Beispiel nach eigener Familienphase – beruflich neu durchstarten wollen, bietet das Dorfhelferinnenwerk ab sofort auch eine dreijährige Vollzeitausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Haus- und Familienpfleger*in“ an.

Am Samstag, den 14. Mai 2022, findet ab 10.30 Uhr ein Informationstag im Evangelischen Dorfhelferinnenseminar in Loccum statt. Um Anmeldung wird bis zum 1. Mai 2022 per E-Mail an seminar@dorfhelferin-nds.de oder telefonisch über 05766-7274 gebeten. Da die Wege zum Beruf der Familienpflegerin und Dorfhelferin sehr individuell sind, wird ausdrücklich auch schon jetzt eine telefonische Vorab-Beratung im Dorfhelferinnenseminar in Loccum empfohlen.

06.04.2022
FINKA Feld-Tag bietet Infos vor Ort

(sie). Gespannt starten wir in dem Projekt „FINKA“ (Förderung von Insekten im Ackerbau) in das zweite Projektjahr. Landwirtinnen, Wissenschaft und Beratung engagieren sich auch im weiteren Projektverlauf, um die Biodivestät auf Ackerflächen zu erhöhen. Hierzu verzichten 30 konventionell arbeitende Landwirtinnen auf einer Versuchsfläche auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden und Herbiziden. Dabei werden sie von ökologisch arbeitenden Kollegen*innen aus ihrer Region beraten.

Mintja und Heinrich Blohme bilden gemeinsam mit Uwe Michaelis eines von drei FINKA-Betriebspaaren im Landkreis Verden. Ihre bisherigen Projekterfahrungen möchte das Verdener Betriebspaar Interessierten gerne am 21.04.2022 im Rahmen eines Feld-Tages von 10 bis 12 Uhr vorstellen. Darüber hinaus erfolgt ein Fachvortrag zum Thema Raps durch den Referenten André Buske (Landberatung Verden e.V.). Vinzenz Spengler (Bioland e.V.) wird das Thema Kulturführung ohne Herbizide aufgreifen und dabei u.a. auf das Striegeln eingehen.

Interessierte sind herzlich eingeladen sich für den Feld-Tag anzumelden. Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Da es eine Teilnehmerbegrenzung gibt, bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Den genauen Standort erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung von uns per Mail.

Verbundpartner im Projekt sind die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH, das Netzwerk Ackerbau Niedersachsen e.V., das Landvolk Niedersachsen e.V. sowie das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig, Bonn (ZFMK) und die Georg-August-Universität Göttingen.

Das Projekt FINKA wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

06.04.2022
Aufhebung der Aufstallungspflicht im LK Verden

(sie). Die Allgemeinverfügung vom 16.11.2021 über die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wurde am 06.04.2022 für das gesamte Kreisgebiet Verden aufgehoben.

Das bedeutet, dass jegliches Geflügel wieder im Freien gehalten werden darf und Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art stattfinden dürfen.

Hier gelangen Sie zur entsprechenden Allgemeinverfügung

Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter veterinaerdienst@landkreis-verden.de oder 04231 15 770 zur Verfügung.

30.03.2022
Umfrage zu landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden

(sie). Noch bis zum 10. April 2022 findet im Rahmen des FINKA-Projektes eine Umfrage zu landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden statt, die Teilnahme dauert ca. 5-10 Minuten. Die gemeinwohlbilanzierte e-fect eG führt diese im Auftrag des Kompetenzzentrums Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) durch. Die Befragungsergebnisse werden zur Evaluation und Verbesserung von Projekten zur Erprobung alternativer Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft und für wissenschaftliche Zwecke genutzt. Ihre Antworten werden so gespeichert, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden können.

Hier geht es direkt zur Umfrage.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter folgender Mailadresse melden: survey-team@e-fect.de

21.03.2022
Teilaufhebung der Aufstallungspflicht im LK Verden

(sie). Die Veterinärbehörde des Landkreises Verden hebt die seit Mitte November für den Landkreis geltende Aufstallungspflicht für Geflügel für weite Teile des Kreisgebietes auf. Mit Ausnahme der Ortschaften Hülsen und Westen in der Gemeinde Dörverden dürfen Geflügelhalter seit Samstag, 19. März ihren Tieren wieder Freilauf gewähren. In den Ortschaften Hülsen und Dörverden besteht weiterhin Stallpflicht.

Die Aufstallungspflicht war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Niedersachsen sowie im Landkreis Verden und in den Nachbarlandkreisen ist in den letzten Wochen rückläufig. Ab sofort gilt nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den Ortschaften Hülsen und Westen, da sich diese in der Nähe von avifaunistisch wertvollen Gebieten in der Allerniederung befinden. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden ist.

20.03.2022
Aufhebung der Aufstallungspflicht im LK Rotenburg

(sie). Am 16.03.2022 endete die Stallpflicht für die heimischen Geflügelhaltungen im Landkreis Rotenburg. Die Verwaltung hob die allgemeine Verfügung auf, die seit dem 1. Februar kreisweit gegolten hatte. Die Aufstallungspflicht war angeordnet worden, um die heimische Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Geflügelpest-Virus zu schützen. „Eine aktuelle Betrachtung der Seuchenlage in Niedersachsen, der Wildvogelfunde im Landkreis sowie der umgebenden Gebiete macht es nach derzeitigem Stand möglich, die Pflicht aufzuheben“, hieß es aus dem Kreishaus. Bei einer Verschärfung der Tierseuchenlage könne sie jedoch jederzeit erneut angeordnet werden. Auffällige Tierverluste seien dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 04261/983-2366 beziehungsweise 2358 oder per E-Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden.

17.03.2022
24.03.2022 Online-Veranstaltung zur aktuellen Tierseuchensituation

(sie). Am Donnerstag, den 24.03.2022 um 19:30 Uhr veranstalten wir für unsere Mitglieder eine digitale Veranstaltung zur aktuellen Tierseuchensituation. Inhalt der informationsreichen Veranstaltung werden die aktuelle Situation der ASP, Vorsorgemaßnahmen und Konsequenzen bei einem Seuchenbefall für unsere Betriebe, die Geflügelpest und ihre Folgen sowie das Equine Herpesvirus sein.

Interessierte Mitglieder bitten wir um Anmeldung bis zum 23.03.2022 um 12 Uhr per E-Mail unter homann@landvolk-row-ver.de. Aus organisatorischen Gründen können Anmeldungen danach nicht mehr angenommen werden. Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Der digitale Tagungsraum ist ab 19:00 Uhr geöffnet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Aktuelles aus dem Landesverband

18.07.2025
Update HPAI Lage in Deutschland und Europa
Geflügel

(FLI) Im aktuellen Berichtszeitraum wurden in Europa 25 HPAI-Fälle gemeldet, nahezu gleich viele wie im Vormonat (26). In Hausgeflügelbeständen gab es keine neuen Meldungen, jedoch traten in Großbritannien mehrere H5N1-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen auf. Die meisten HPAI-Nachweise bei Wildvögeln kamen wie im Vormonat aus den Niederlanden (14), weitere Fälle wurden aus Belgien (4), Norwegen (2), Irland (2) sowie jeweils einem Fall aus Dänemark, Finnland und Deutschland gemeldet. Auch in Großbritannien wurden erneut infizierte Wildvögel, v. a. Möwen, festgestellt. Insgesamt bleibt die Fallzahl in Europa stabil, die Ausbreitungsdynamik ist jedoch rückläufig, entsprechend dem bekannten saisonalen Muster. Seit März 2025 ist die Zahl der Nachweise bei Wild- und Hausvögeln stetig zurückgegangen, was mit dem Abzug der Wasservögel aus den Überwinterungsgebieten zusammenhängt. Die WOAH empfiehlt, die Überwachung bei Wild- und Zootieren fortzusetzen. In Deutschland wird das Risiko eines HPAI-Eintrags in Wasservogelpopulationen aktuell als moderat eingestuft. Laut EFSA „Bird Flu Radar“ ist das Eintragsrisiko Anfang Juli für fast ganz Deutschland sehr gering. Für die Niederlande besteht ein leicht erhöhtes Risiko, das auch in den angrenzenden Regionen beachtet werden sollte. Das Risiko einer Einschleppung in Geflügelhaltungen oder Zoos wird vom FLI derzeit als gering bewertet. Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen sollten dennoch regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Den folgenden Bericht finden Sie im aktuellen Radar Bulletin unter: Radar Bulletin Deutschland, 06.2025

18.07.2025
EU-Handelsabkommen mit Ukraine neu aufgesetzt
Geflügel

Die EU hat ein überarbeitetes Handelsabkommen mit der Ukraine vorgeschlagen. Dieses muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Die dann zukünftig geltenden Einfuhrkontingente müssen aber für eine Bewertung im Zeitverlauf betrachtet werden. Für Geflügelfleisch ist eine Quote von 120.000 t pro Jahr vorgesehen. Damit liegt diese allerdings deutlich unter dem Wert des Vorjahres (194.162 t) und weit unter dem Höchstwert 2023 (206.310 t). Vor Beginn des Krieges in der Ukraine lag diese Quote bei 90.000 t.  Bei Eiern und Eiweißprodukten soll die Quote zukünftig bei 18.000 t pro Jahr liegen.  Auch hier liegt die neue Quote deutlich unter dem Vorjahreswert (60.007 t). Vor Beginn des Ukraine-Krieges lag dieser Wert bei 6.000 t. Auch bei anderen Agrarprodukten wurden die Quoten angepasst: So wird das Zucker-Kontingent auf 100.000 t festgelegt, bei Weichweizen auf 1,3 Mio. t, bei Mais auf 1 Mio. t und bei Honig auf 35.000 t. Importquoten für sensibles Fleisch wie Schwein, Rind und Schaf bleiben unverändert, um EU-Erzeuger zu schützen. Die Ukraine verpflichtet sich, bis 2028 EU-Standards etwa im Tierschutz umzusetzen und jährlich über Fortschritte zu berichten. Insgesamt sind damit die Einfuhrkontingente im Vergleich zu bisherigen teilweise deutlich gesunken.

18.07.2025
Britische Studie testet neue Fangmethoden
Geflügel

Eine britische Studie untersucht zwei Fangmethoden, um das Tierwohl in der Geflügelhaltung zu verbessern. Dazu werden Daten aus über 100 Geflügelbetrieben erhoben. Verglichen wird das Einfangen an beiden Beinen mit dem aufrechten Fangen, um Auswirkungen auf Tierwohl und Arbeitseffizienz zu bewerten. Die Untersuchung startet mit Masthähnchen, Legehennen und Junghennen. Zusätzlich sind Schulungen für Fangteams geplant, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen. Ziel ist es, bestehende Wissenslücken zu schließen und Tierschutzstandards in der Praxis weiterzuentwickeln.

https://www.sruc.ac.uk/all-news/nationwide-study-set-to-improve-poultry-welfare/

18.07.2025
EU unterstützt Polens Geflügelhalter mit 14 Mio. Euro
Geflügel

(AgE) Die EU-Kommission stellt weitere Mittel aus der diesjährigen Agrarreserve bereit. Am 8. Juli genehmigten die Mitgliedstaaten rund 14 Mio. Euro für polnische Geflügelhalter. Damit sollen etwa 50 % der Schäden durch die Geflügelpest zwischen August 2021 und 2023 abgedeckt werden. Förderfähig sind nur Betriebe aus Sperr- und Überwachungszonen, sofern keine anderweitige Entschädigung erfolgt ist. Die Mittel müssen bis spätestens 28. Februar 2026 ausgezahlt werden. Mit der neuen Zuweisung wurden 2025 bereits über 120 Mio. Euro aus der EU-Agrarreserve vergeben.

16.07.2025
Schlachtzahlen des Vorjahres übertroffen
Schwein

(AMI) Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 wurden in Deutschland knapp 18,7 Mio. Schweine geschlachtet. Das entspricht einem Anstieg von 0,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch die produzierte Fleischmenge fiel höher aus (+2,1 %), was vor allem auf überdurchschnittliche Schlachtgewichte zu Jahresbeginn zurückzuführen ist. Diese resultierten aus Überhängen und normalisierten sich erst im weiteren Verlauf. Auffällig ist die unterschiedliche Entwicklung nach Herkunft: Während die Zahl der inländischen Tiere um 2,4 % zunahm, ging die Zahl ausländischer Schweine deutlich um 43,2 % zurück. Laut aktueller Erhebung ist der Schweinebestand in Deutschland um gut 1,2 % gesunken. Angesichts des geringeren Angebots wird erwartet, dass die Schlachtzahlen in den kommenden Monaten leicht zurückgehen und unter dem Vorjahresniveau liegen.

16.07.2025
Tierrechtler nach Einbruch in Schlachthof und Verbreitung eines Videos zu Schadenersatz verurteilt
Geflügel, Schwein

Das Landgericht Oldenburg hat eine Aktivistin schuldig gesprochen, illegal erstelltes Videomaterial aus einem Schlachthof an die Tierrechtsorganisation Ariwa gegeben zu haben. Aktivisten von „Animal Rights Watch“ waren im April 2024 in den Schlachthof der Brand Qualitätsfleisch GmbH aus Lohne eingestiegen und hatten versteckte Kameras an der CO2-Betäubungsanlage angebracht. Die Videos hatten sie dann dem Verein zur Veröffentlichung übergeben. Gegen die Veröffentlichung und auf Schadenersatz von 98.000 € wegen Rufschädigung hatte das Schlachtunternehmen geklagt. Vor dem Landgericht Oldenburg ist nun der Prozess gegen die Frau und den Mann zu Ende gegangen. Laut NDR ist das Gericht überzeugt, dass die beschuldigte Tierhaltungsgegnerin dafür verantwortlich ist, dass Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen aber die Anwaltskosten tragen. Ariwa darf das Videomaterial laut Gericht nicht weiter veröffentlichen. Außerdem ist es den beiden Aktivisten verboten, den Schlachthof nochmals zu betreten.

Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadensersatzes festgelegt werden, d.h. dann erst geht es um die Forderung der 98.000 €.

16.07.2025
ASP – Neue Restriktionszonen in Südwestfalen
Schwein

Seit Mitte Juni wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf ASP getestet. Angesichts dieser dynamischen Entwicklung haben die zuständigen Behörden, auf Grundlage einer Vorgabe der EU-Kommission, vergangene Woche eine neue Restriktionszonenstruktur eingerichtet. Die bisherige infizierte Zone wird nun als Sperrzone II weitergeführt. Sie umfasst weiterhin das Gebiet des bekannten Ausbruchsgeschehens. Ergänzend dazu wurde eine neue Sperrzone I als Pufferzone eingerichtet, ein rund 10 km breiter Gürtel rund um die Sperrzone II. In Sperrzone I befinden sich 132 Schweinehaltungsbetriebe (darunter 38 leerstehend) mit insgesamt 16.181 Schweinen, in Sperrzone II sind es 99 Betriebe (davon 45 leerstehend) mit 6.554 Tieren. In der neu definierten Sperrzone II gelten im Wesentlichen die bereits bekannten Maßnahmen. In der neu ausgewiesenen Sperrzone I, die als Pufferzone die infizierte Zone umgibt, wird gezielt gejagt, um die Wildschweindichte zu senken. Für schweinehaltende Betriebe gelten erhöhte Biosicherheitsanforderungen sowie Transportbeschränkungen. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und Einträge über Wildtiere oder potenzielle Vektoren wie Futtermittel zu vermeiden.