Fr, 27.06.2025
Landvolk Hinweis zu Tierschutz- und Konditionalitätsverstößen
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Verstößen gegen Tierschutzvorgaben, was neben tierschutzrelevanten Folgen auch Kürzungen bei Agrarzahlungen im Rahmen der Konditionalität nach sich zieht. Das Landvolk bittet um Beachtung und Nachbesserung in der Umsetzung geltender Rechtsvorgaben.
Kranke oder verletzte Tiere müssen mehrfach täglich kontrolliert und gegebenenfalls abgesondert und behandelt werden. Bei unklarer Prognose ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen. Für Kälber gilt: Einzelhaltung nur bis zur 8. Lebenswoche – dabei muss Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern möglich sein. Es sind die Mindestflächen laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzuhalten. Zudem müssen Kälber ab dem 15. Lebenstag jederzeit Zugang zu Wasser und spätestens ab dem 8. Tag Raufutter zur freien Aufnahme haben.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/21151 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch geknüpft an
die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Tierschutz. Verstöße gegen die im Rahmen der Konditionalität zu beachtenden Verpflichtungen führen zu einer prozentualen Kürzung der genannten Zahlungen. Das Unterlassen der Behandlung erkrankter Tiere, stellt häufig – abhängig von Schwere und Dauer – zusätzlich einen Straftatbestand dar. Bei Fragen oder detaillierteren Infos, auch zu anderen Tierarten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kreisverband.