Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Do, 17.04.2025

Starre Auslegung des EU-Rechts für Öko-Tierhaltung gehört auf den Prüfstand

Flexibilität und Alternativen braucht es aus gutem Grund – meist aus Tierwohl

(DBV) Die neue EU-Kommission will insbesondere die Landwirtschaftspolitik entbürokratisieren und das Ordnungsrecht praxisgerechter gestal­ten. Auch im Öko-Recht der EU (v.a. der teilweise widersprüchlich verfassten Öko-Basis-Verord­nung 2018/848) gibt es etliche Vorgaben, die so­wohl der guten fachlichen Praxis als auch dem Tierwohl entgegenstehen und nun zahlreiche Härtefälle im deutschen Ökolandbau zu produ­zieren drohen. Daher nimmt der DBV in seiner Arbeit für den Ökolandbau die neue politische Ausrichtung der Kommission und des Agrarkom­missars beim Wort und nimmt eine Reihe fach­lich unsinniger Vorgaben für die Öko-Tierhal­tung kritisch ins Visier.

Landauf und landab stehen derzeit Öko-Milch­viehhalter vor Problemen mit der rigiden Aus­legung der Öko-VO im Rahmen des LÖK-Weide­papiers, da nun der Zugang zu Freigelände obli­gatorisch über Weide zu erfol­gen hat. Auf massiven Droh­ungen mit Vertragsverletzungs­verfahren aus Brüssel hin wer­den in Deutschland alle Aus­nahmen gestrichen. Da­mit müs­sen teilweise jahrzehntealte Bio-Pioniere den Ökolandbau oder ihre Milchviehherde auf­geben, Kälber ab dem 5. Monat auf die Weide, obwohl sie am Stall mit Auslauf gesünder ge­halten werden können und Schaf- und Ziegenmilch­betriebe wissen bei obliga­torischer Weidepflicht nicht, wie sie den Parasitenbefall in Griff bekommen sollen.

Analog droht in fünf Jahren der Junggeflügel­aufzucht Ungemach: Ab 2030 müssen selbst Voraufzuchtställe für die ersten vier Wochen einen Grün-Auslauf vorhalten, selbst wenn der aus Tiergesundheitsgründen in dieser Lebens­phase nicht genutzt werden wird.

‹ zurück