Do, 17.04.2025
Starre Auslegung des EU-Rechts für Öko-Tierhaltung gehört auf den Prüfstand
Flexibilität und Alternativen braucht es aus gutem Grund – meist aus Tierwohl
(DBV) Die neue EU-Kommission will insbesondere die Landwirtschaftspolitik entbürokratisieren und das Ordnungsrecht praxisgerechter gestalten. Auch im Öko-Recht der EU (v.a. der teilweise widersprüchlich verfassten Öko-Basis-Verordnung 2018/848) gibt es etliche Vorgaben, die sowohl der guten fachlichen Praxis als auch dem Tierwohl entgegenstehen und nun zahlreiche Härtefälle im deutschen Ökolandbau zu produzieren drohen. Daher nimmt der DBV in seiner Arbeit für den Ökolandbau die neue politische Ausrichtung der Kommission und des Agrarkommissars beim Wort und nimmt eine Reihe fachlich unsinniger Vorgaben für die Öko-Tierhaltung kritisch ins Visier.
Landauf und landab stehen derzeit Öko-Milchviehhalter vor Problemen mit der rigiden Auslegung der Öko-VO im Rahmen des LÖK-Weidepapiers, da nun der Zugang zu Freigelände obligatorisch über Weide zu erfolgen hat. Auf massiven Drohungen mit Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel hin werden in Deutschland alle Ausnahmen gestrichen. Damit müssen teilweise jahrzehntealte Bio-Pioniere den Ökolandbau oder ihre Milchviehherde aufgeben, Kälber ab dem 5. Monat auf die Weide, obwohl sie am Stall mit Auslauf gesünder gehalten werden können und Schaf- und Ziegenmilchbetriebe wissen bei obligatorischer Weidepflicht nicht, wie sie den Parasitenbefall in Griff bekommen sollen.
Analog droht in fünf Jahren der Junggeflügelaufzucht Ungemach: Ab 2030 müssen selbst Voraufzuchtställe für die ersten vier Wochen einen Grün-Auslauf vorhalten, selbst wenn der aus Tiergesundheitsgründen in dieser Lebensphase nicht genutzt werden wird.