Mi, 27.09.2023
Sachsen ermöglicht wieder Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen
Sachsen lockert das bisher bestehende absolute Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur ASP-Bekämpfung festgelegten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Hierzu kann Schweinehaltern künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Landesdirektion Sachsen hat dafür die geltende Allgemeinverfügung geändert und die Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung geschaffen.