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Mi, 26.04.2023

Agrar-Ausschuss im Bundestag stimmt für staatliches Tierhaltungslabel

Am 19. April 2023 verabschiedete der Agrarausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Gesetzentwurf für ein verpflichtendes staatliches Tierhaltungskennzeichen. Demnach wird es ein verbindliches Siegel zunächst für unverarbeitetes Schweinefleisch geben, das je nach Haltungsstufe mit den vorgesehenen fünf Einteilungen „Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide sowie Bio“ ausgewiesen wird. Bereits nach der diesjährigen Sommerpause ist eine Änderung des Tierhaltungskennzeichengesetzes geplant, um dieses auch auf andere Fleischarten, die Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie auszuweiten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird voraussichtlich vor der Sommerpause, gemeinsam mit den nun vorliegenden Anpassungen im Baugesetzbuch, stattfinden. „Von einem schlüssigen Gesamtkonzept sind wir noch weit entfernt“, bewertet DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken die derzeitigen Aussichten zum Umbau der Tierhaltung. Aus Sicht des DBV ist es nun vordringlich, die bestehenden Defizite in der Tierhaltungskennzeichnung zu beseitigen. Das betrifft insbesondere die Einbeziehung der Sauenhaltung, die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Fleisch- und Wurstwaren sowie das Schließen von Schlupflöchern, wie etwa die fehlende Kennzeichnungspflicht für ausländische Ware.

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