Fr, 02.09.2022
DBV-AG Baurecht zum Tierwohlstallbau
(DBV) In ihrer jüngsten Sitzung forderte die DBV-AG Baurecht, den Tierwohlstallbau zu beschleunigen, indem in den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ein Artikel zur entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches aufgenommen wird. Ohne zeitgleiche Schaffung des entsprechenden Baurechts sind Änderungen in der Tierhaltung nicht möglich, so die AG-Vertreter. Weitere Punkte waren u. a. die baurechtliche Definition von „Landwirtschaft“ gemäß § 201 BauGB. Diese gilt es nach Ansicht der AG unverändert zu erhalten; insbesondere die abstrakte Futtergrundlage.