Mi, 02.06.2021
Bundesrat billigt Novelle der TA Luft
Der Bundesrat hat der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt. Dies erfolgte allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Änderungsanträgen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind, bevor die Novelle in Kraft treten kann. Bei den Verschärfungen müssen u.a. neben Biogasanlagen auch Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen künftig 70 % ihrer Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Zeitdruck hin und bittet daher um zeitlich begrenzte Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen, die nach Inkrafttreten der TA Luft die Vorschriften nicht so schnell umsetzen können.
Der DBV befürchtet durch die vorgesehenen Verschärfungen eine neuerliche Beschleunigung des Strukturwandels, ohne beim Tierwohl eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.