Di, 18.05.2021
Bundeskabinett beschließt neues Klimaschutzgesetz nach BVG-Urteil
Der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz (KSG) enthält nicht nur neue Vorgaben für den Zeitraum nach 2030, sondern verschärft auch bestehende Ziele:Die nationalen Gesamtemissionen sollen bis zum Jahr 2030 um 65 % und bis zum Jahr 2040 um 88 % im Vergleich zu 1990 sinken. Ab 2045 soll Deutschland netto-treibhausgasneutral sein. Ab 2050 sollen negativen Emissionen erreicht werden. Der beschlossene Entwurf sieht im Vergleich zum BMU-Referentenentwurf keine sektoralen Minderungsziele für den Zeitraum nach 2030 mehr vor. Bei der Regelung zur Senkenleistung des Sektors LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) wurde das Wording positiv geändert. Unter anderem ist die Bezeichnung „natürliche Ökosysteme“ entfallen und jetzt auf Senken aus dem gesamten Bereich LULUCF abgestellt. Das bestehende Sektorziel der Landwirtschaft für das Jahr 2030 wurde im Vergleich zum ersten Entwurf nur um zwei Mio. t CO2-Äq verschärft und nicht um vier Mio. t.
Das Minderungsziel für das Jahr 2030 beträgt nun 56 Mio.t. Aus Sicht der Landwirtschaft sind vor allem die mangelnde Berücksichtigung technischer Senkenmöglichkeiten sowie der Leistungen der Bioenergie im KSG kritisch.