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Di, 18.05.2021

BMWi legt Entwurf einer Gülle-Anschlussregelung für Biogas-Bestandsanlagen vor

Der lange erwartete Verordnungsentwurf einer Anschlussregelung für Biogas-Bestandsanlagen, die in auf Güllevergärung umrüsten wollen (Umsetzung § 88 b EEG 2021), fällt enttäuschend aus. So soll neue Förderung nur für Anlagen gelten, die im März 2021 unter 150 kW inst. lagen. Eine nachträgliche Anlagenverkleinerung (Downsizing) soll ausgeschlossen sein.

Die vorgeschlagenen Vergütungssätze (bis 75 kW BemL: max. 13 ct/kWh, bis 150 kW BemL: max. sechs ct/kWh) sind außerdem deutlich zu niedrig, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleinen Gülleanlagen zu ermöglichen. Außerdem werden nur Anlagen erfasst, die bis Ende 2024 aus dem ersten Vergütungszeitraum fallen.

Die Regelung muss noch im Bundestag beschlossen werden. In seiner jetzigen Form kann der Entwurf nicht zum Ziel der Bundesregierung aus dem Klimaschutzplan beitragen, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten.

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