Di, 18.05.2021
EEG-Reparatur im Kabinett: Mehr Wind & PV, aber kaum Verbesserungen für Biogas
Wenige Wochen vor der Sommerpause und dem faktischen Ende der Legislaturperiode nehmen die energie- und klimapolitischen Entwicklungen nochmals Fahrt auf.
So hat das Bundeskabinett Ende April beschlossen, die EEG-Ausschreibungsvolumen von Wind (2,9 auf vier GW) und Photovoltaik (1,9 auf sechs GW) für das Jahr 2022 deutlich anzuheben. Bei Agri-PV wird das Segment der „besonderen Solaranlagen“ von 50 auf 150 MW aufgestockt. Außerdem soll die EEG-Umlage in 2023 und 2024 auf fünf ct/kWh abgesenkt werden. Für Biogas gibt es hinsichtlich Flexzuschlag-Beschränkung für Bestandsanlagen (§ 50 a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021), endogener Mengensteuerung, Südquote und Güllevergärung keine wesentlichen Verbesserungen. Lediglich die rückwirkende Flexzuschlag-Beschränkung soll aufgehoben werden. DBV und Bioenergieverbände setzen sich weiter für eine komplette Aufhebung der Beschränkung ein. Die EEG-Änderungen könnten noch im Mai mit der 2. & 3. Lesung der EnWG-Novelle im Bundestag verabschiedet werden.