Mi, 12.05.2021
DBV: Chance für mehr Tierwohl vertan
Während das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeitet, hat der Deutsche Bundestag, wie bereits berichtet, am 07.05.2021 eine Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit zum Stallumbau für mehr Tierwohl beschlossen. „Dieses Versäumnis ist ein politisches Armutszeugnis. Es ist der Beleg, dass es an einem echten politischen Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt. Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden Vorgaben beschlossen, die durch die aktuelle Gesetzeslage baurechtlich nicht umsetzbar sind. Es wurde ein finanzielles Förderpaket aufgelegt, das mangels Baurecht nicht in Anspruch genommen werden kann“, kritisiert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Dabei wäre es bei dem aktuellen Vorschlag, den die Borchert-Kommission mitsamt Machbarkeitsstudie und der Bundesrat unterstützen, noch nicht einmal um eine Ausweitung des Tierbestandes gegangen. „Die Landwirte sind bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um bei bestehendem Tierbestand mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen umzusetzen. Die Politik lässt das schlichtweg nicht zu“, so Rukwied weiter.
Das Baugesetzbuch war durch die Beratungen zum Baulandmobilisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode offengestellt. Obwohl bereits in der Koalitionsvereinbarung die Notwendigkeit zur Schaffung einer baurechtlichen Tierwohlverbesserungsgenehmigung gesehen wurde, droht die Umsetzung an parteipolitischen Streitigkeiten zu scheitern.
Weiterer Kritikpunkt ist die Wiedereinführung des Ende 2019 ausgelaufenen § 13 b Baugesetzbuch. Der DBV bewertet diese erleichterte Baulandausweisung am Stadt-/Ortsrand für ordnungspolitisch höchst verfehlt. Studien haben die DBV-Position bestätigt, dass damit die Ortskerne veröden und der immer noch weitgehend ungebremste Flächenfraß zusätzlich angetrieben wird.