Di, 06.04.2021
Unlautere Handelspraktiken im Bundestag
Der Bundestag hat den angestrebten Beschluss zum Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken erneut verschoben. Als neuer Termin kommt frühestens der 12. April in Frage. Zuletzt mangelte es an einer Einigung zum Umfang des Schutzbereiches für Unternehmen über die Umsatzgrenze von 350 Mio. EUR hinaus. Ferner muss noch eine Einigung u. a. zur Einstufung aller sogenannten „grauen“ Handelspraktiken als generell unzulässig in die „schwarze“ Liste erfolgen.