Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Di, 10.03.2020

Klimaschutz und EU Green Deal – Was kommt auf die Landwirtschaft zu?

Info Umwelt

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission ihre Pläne für einen EU Green Deal konkretisiert und einen Entwurf für ein europäisches Klimagesetz vorgelegt. Es schreibt das Ziel vor, bis 2050 Klimaneutralität innerhalb der EU zu erreichen. Klimaneutral bedeutet, dass ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen und dem Abbau von Treibhausgasen durch natürliche und technologische Lösungen besteht. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf eine Überprüfung und ggf. Erhöhung des bisher vereinbarten Treibhausgasreduktionziels von derzeit 40% ggü. 1990 auf mindestens 50% bis 2030 vor. Weitere Konkretisierungen, wie die Ziele erreicht werden sollen, macht der Gesetzesentwurf nicht. Ob neben dem europäischen Parlament auch die Mitgliedsstaaten bei einer Erhöhung der Ziele für 2030 mitgehen, ist fraglich. Die deutsche Bundesregierung steht – wie auch zahlreiche osteuropäische Staaten – den Plänen kritisch gegenüber, hat sie doch erst im vergangenen Dezember die bisher vereinbarten Ziele verbindlich in ihrem Klimaschutzgesetz verankert.

Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft verbindliche Reduktionsziele für 2030 vor. Da viele Emissionen in der Landwirtschaft prozessbedingt sind, wie etwa der Methanausstoß von Wiederkäuern oder die Lachgasfreisetzung durch Düngung und Bodennutzung, nimmt die Landwirtschaft eine Sonderrolle ein. So muss der Sektor Landwirtschaft im Vergleich zu den anderen Sektoren „nur“ etwa 18% seiner heutigen Emissionen reduzieren, während von Industrie Verringerungen um 25%, Gebäude um 41%, Verkehr um 37% und Energie um 35% verlangt werden. Nichtsdestotrotz werden die Verringerungen in der Landwirtschaft nur mit großen Anstrengungen zu erreichen sein. Für die Umsetzung der einzelnen Ziele sind die jeweiligen Bundesressorts verantwortlich, im Sektor Landwirtschaft also das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Ministerien müssen zur Zielerreichung Reduktionspfade mit jährlichen Minderungsziele beachten. Werden die Minderungsziele in einem Jahr nicht erreicht, muss das jeweilige Ressort schnellstmöglich ein „Sofortprogramm“ auf den Weg bringen, um nachzusteuern. Wie solche Sofortprogramme aussehen ist allerdings nicht näher definiert. Dabei können sowohl ordnungsrechtliche Vorgaben als auch förderrechtliche Maßnahmen eine Rolle spielen – oder einfache Änderungen der zulässigen Emissionsmengen.

Zur Erreichung der Ziele hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2030 entwickelt, welcher für die Landwirtschaft u.a. folgende Maßnahmen vorsieht:

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen stehen dem BMEL innerhalb der nächsten 4 Jahre zusätzliche 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Große Teile dieser Mittel sind zur Förderung von Maßnahmen im Wald und zum Schutz von Moorböden eingeplant, es stehen aber auch erhebliche Mittel für die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Eine Senkung der N-Überschüsse ist bereits für den Grundwasserschutz und durch die nochmalige Verschärfung der Düngeverordnung eingeplant.

Neben der politischen Arbeit zur Abwendung völlig überzogener Anforderungen innerhalb der Novellierung der Düngeverordnung setzen sich Landvolk und der Deutsche Bauernverband dafür ein, dass umfassende Gelder sowohl zur Bewältigung weiterer Verschärfungen im Düngerecht (u.a. zur Schaffung von weiterem Lagerraum) als auch für die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem setzt sich das Landvolk dafür ein, dass die für Moorschutz eingeplanten Gelder dazu genutzt werden, Techniken für regelbare Wasserstände unter Moorböden zu finanzieren, anstatt Flächen aufzukaufen und wiederzuvernässen. Durch besseres Wassermanagement können sowohl THG-Emissionen eingespart als auch die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden gesichert werden.

Alle genannten Maßnahmen müssen real zu einer Verringerung der Treibhausgasfreisetzung führen. Da THG-Emissionen allerdings nicht gemessen, sondern modelliert und hochgerechnet werden, ist es zwingend nötig, Minderungspotentiale einzelner Maßnahmen „berechenbar“ zu machen. Denn für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Minderungsziele ist nicht entscheidend was an THG-Emissionen real eingespart wird, sondern welche Reduzierungen sich im Treibhausgasemissionsbericht wiederfinden. Zur Klärung dieser sehr technischen Details und um Erfolge der Landwirtschaft für den Klimaschutz – außer Tierbestandsrückgänge und verbesserte N-Bilanzen – sichtbar zu machen, führen der Deutsche Bauernverband, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die an der Berichterstattung beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen intensive Gespräche.

All die nationalen Zielmarken haben jedoch nur solange Bestand, wie auf europäischer Ebene nicht die zu Anfang beschriebenen Nachschärfungen der Klimaschutzziele für 2030 beschlossen werden. Geht es nach der neuen EU-Kommission soll aber ihr Green Deal zu einer deutlich ambitionierteren Klima-, Umwelt, und Wirtschaftspolitik führen. Im Zentrum der Agenda dabei steht klar die Erreichung der Klimaneutralität innerhalb der EU bis 2050. Generell geht es der EU-Kommission aber um einen Transformationsprozess hin zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsform und um eine drastische Reduzierung von Umweltbelastungen. So soll die EU zum globalen Vorreiter in Sachen Klima- und Umweltschutz werden und zeigen, dass dies kein Widerspruch ist zu wirtschaftlichem Wachstum und sozialer Gerechtigkeit. Für den Bereich Landwirtschaft schwebt der Kommission eine sogenannte „Farm-to-Fork“-Strategie vor, wonach der Einsatz und das Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel deutlich verringert, der Ökolandbau wesentlich ausgebaut, mehr Tierwohl geschaffen und dabei die Stellung der Landwirte innerhalb der Wertschöpfungskette verbessert werden soll. Vorgabe der Kommission ist, dass sich die genannten Ziele deutlich in den von den Mitgliedsstaaten zur kommenden Förderperiode zu erstellenden GAP-Strategiepläne wiederfinden. Ziel soll außerdem sein, 40% der Mittel des EU-Agrarhaushalt für landwirtschaftliche Maßnahmen zum Klimaschutz einzusetzen.

Für die Erzeugung von „klimafreundlichem“ Stahl in Europa hat die Kommission durchblicken lassen, Außenschutzmaßnahmen ins Auge zu fassen, damit die europäische Stahlproduktion trotz höherer Umweltanforderungen wettbewerbsfähig bleibt. Inwiefern solche Außenschutzmaßnahmen auch für landwirtschaftliche Produkte in Betracht gezogen werden, ist noch unklar – wie so vieles bei diesem Green Deal.  

Eine ganze Reihe von Zielen sind zwar benannt, Aussagen oder konkrete Pläne, wie diese Ziele erreicht werden sollen, fehlen bislang aber noch. Die Kommission hat jedoch einen ambitionierten Zeitplan zur Ausgestaltung und Konkretisierung des Green Deals vorgesehen. So sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre bestehende Richtlinien und Verordnungen für die relevanten Sektoren darauf überprüft werden, ob und wie sie zur angestrebten Transformation des Wirtschaftssystems beitragen können, und gegebenenfalls angepasst werden oder durch neue Verordnungen ergänzt werden. Bei der Umsetzung ist die Kommission allerdings auf die Unterstützung und Mitarbeit der Mitgliedsstaaten und des europäischen Parlaments angewiesen. Inwiefern der Zeitplan daher eingehalten werden kann, ist im Hinblick auf die Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens, der Ausgestaltung der GAP oder der jetzt wieder aufflammenden Flüchtlingskrise mehr als fraglich.

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